Anmeldung einer mobilen Wallbox
Hallo zusammen,
ich erhalte in den kommenden Wochen ein neues Hybridfahrzeug und möchte hierzu gerne eine mobile Wallbox (Juice Booster 2.0) erwerben und mit max. 11kW betreiben. Nun habe ich gelesen, dass auch mobile Wallboxen beim Netzbetreiber anzeigepflichtig nach §19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind.
Also habe ich meinen Netzbetreiber (Avacon) kontaktiert und geschildert was mein Vorhaben ist.
Mir wurde hier gesagt, ich MUSS einen Installationsbetrieb vor der Inbetriebnahme beauftragen, denn nur der Installateur kann die entsprechende im Kundenportal vornehmen und nicht ich als Betreiber. Egal ob es sich um eine Festinstallation oder ein mobiles Ladesystem handelt.
Sorry, aber dieses verstehe ich nicht so richtig, denn nach meinen Verständnis sind keinerlei Änderungen an der Elektroinstallation (Betrieb an einzeln abgesicherter Schuko oder 16A CEE-Steckverbindung) notwendig, da diese mobilen Ladesysteme bereits die notwendigen Sicherheitseinrichtungen (Integrierter FI-Schutz gegen Gleich- und Wechselstromfehlerströme) verbaut haben.
Ist es wirklich erforderlich, dass hier ein Installationsbetrieb die Anmeldung vornimmt und kann in diesem Fall, nicht ich als Betreiber, die Anmeldung beim Netzbetreiber vornehmen?
Bei festen Wallboxinstallationen macht das Vorgehen ja durchaus Sinn, aber bei mobilen Lösungen??
"Muss" der Netzbetreiber nicht in dem Fall der mobilen Wallbox auch Kunden die Möglichkeit geben, dieses selber als Betreiber anzuzeigen?
Wie gehe ich denn vor, wenn ich diese mobile Wallbox an anderen Netzanschlüssen nutze?? Muss ich hier überall eine Anmeldung vornehmen?
Vielen Dank!
106 Antworten
Zitat:
@Kimi140 schrieb am 22. Mai 2024 um 14:32:32 Uhr:
Was passiert denn theoretisch, wenn ich ein mobiles Ladesystem bei mir temporär nutze und dieses nicht anmelde?? Für einen solchen Zweck ist ja so ein mobiles System eigentlich gedacht?!
Google sagt:
"...Unterlässt der Betreiber auch nach mehrmaliger Aufforderung das Wallbox anmelden, kann er als Anschlussnehmer vom Netzanschluss getrennt werden. Kommt es zu Störungen im Stromnetz, die durch eine nicht angemeldete Wallbox verursacht werden, können die Aufwände zur Behebung des entstandenen Schadens an den Anschlussnehmer weitergegeben werden. Schon aus diesen Gründen sollte eine Wallbox stets beim Netzbetreiber angemeldet werden."
Zitat:
@kievit schrieb am 22. Mai 2024 um 15:42:13 Uhr:
Rein theoretisch müsste man das Mobile System anmelden bevor man es irgendwo nutzt. Unterwegs findet man sowieso selten 11kW Steckdosen, sonder eher Ladesäulen. Bei den paar Bekannten/Familienmitgliedern bei denen man dann eine Steckdose nutzen könnte, müsste es angemeldet werden. Ist natürlich utopisch. Und wer sich im Haus eine 11kW Steckdose an den Parkplatz gelegt hat, für den ist es ja wie eine feste Wallbox.Aber wenn schon eine Steckdose da ist, könnte man seinen Hybrid ja zumindest über die meist mitgelieferten 230V Ladevorrichtungen laden, auch wenn man ggf relativ hohe Verluste durch das langsame Laden macht.
Die Frage ist allerdings dann da, welche Sicherungssysteme genau diese Schuco-Steckdose bietet (FI etc.). Gerade in vielen älteren Gebäuden, genießen "steinzeitliche" Installationen Bestandsschutz.
Zitat:
@Thilo T. schrieb am 22. Mai 2024 um 14:23:36 Uhr:
Meinem Arbeitskollegen ist genau das passiert: es gab schon Wallboxen in seiner Straße und er darf jetzt keine mehr installieren.
Bei einer 11 kW-WB kann ihm der Anschluss gar nicht verweigert werden. Da wird nicht gefragt "darf ich bitte eine WB anschließen?", da wird gemeldet "übrigens, ich betreibe ab sofort eine 11 kW-WB".
@Kimi140
Soweit ich weiß, ist weder die Form der Meldung übergreifend geregelt noch, dass dies nur durch einen Installateur geschehen darf. Ich würde dem Netzbetreiber einfach einen Brief schreiben, dass Du ab Datum X eine mobile WB mit 11 kW betreibst, dann hast Du sie ja angemeldet in dem Sinne, dass Du den Netzbetreiber in Kenntnis gesetzt hat.
Dafür, dass Dein Hausnetz und der Hausanschluss dafür geeignet sind, musst Du natürlich selber sorgen, wenn da kein Installateur draufschaut.
Zitat:
@Kimi140 schrieb am 22. Mai 2024 um 13:47:53 Uhr:
Ja habe ich per Mail gemacht und warte jetzt seit Wochen auf Antwort. Im Chat werde ich nur darauf verwiesen, dass ich einen Installateur beauftragen soll, der dann die Anmeldung vornimmt und ich es nicht selbst tun kann.
Würde ich an deiner Stelle nochmals mit Einschreiben und Rückschein machen.
Aber alles ohne Gewähr.
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Zitat:
@holgor2000 schrieb am 22. Mai 2024 um 15:41:43 Uhr:
Zitat:
@Thilo T. schrieb am 22. Mai 2024 um 14:23:36 Uhr:
Zudem wird vor der Anmeldung geprüft, ob die Leitungskapazität überhaupt ausreichend ist.
Wenn es ganz schlecht läuft, wird Deine Wallbox gar nicht genehmigt.Das ist falsch. Bei 11kW prüft das niemand. Wer soll das auch prüfen? Und was willst du bei 11kW genehmigen? 11kW sind nicht genehmigungspflichtig.
Ich habe gerade nachgelesen und ja: Du hast Recht.
Da wir eine 22kW WB haben, habe ich mich mit den 11kW nicht beschäftigt und dachte, die werden gleich behandelt.
Das mit „nur Melden“ hatte ich auch mal gedacht. Dann hört man von „Erhöhung der Anschlussleistung“, „Abregelpflicht ab 1.1.2024“ und „Installation nur über Fachbetrieb“, wobei letzteres bei mobilen Lösungen entfallen sollte, außer der Netzbetreiber möchte den Nachweis für die Steckdose. Die Arbeiten nur nach „Schema F“ und wollen einfach alle Angaben beim Antrag/Meldung haben. Ein Bekannter hat dann einfach den Elektriker angegeben, der vor x Jahren die Steckdose gesetzt hatte. Einfach nur Bürokratie „Schwachsinn“ bei dem sich Netzbetreiber sich wie Behörden verhalten.
Edit: mit der Vorschrift, dass die Wallbox abregelbar sein soll, könnte sogar die Bestätigung durch einen Fachbetrieb notwendig werden, da einige Wallboxen es ggf über Internet machen können (sofern verbunden ). Die Lidl Wallbox hat aber zB nur ein Serielles 2-Draht Interface, welches dann extra Steuer Elektronik erforderlich machen würde.
Somit viel Aufwand für eine einfache Idee, eine Überlastung des Stromnetzes verhindern zu können.
Leider fehlt die Unterscheidung in der Verordnung zwischen fest verbaut und mobil.
Bei den mobilen Geräten würde sich ansonsten alles erübrigen.
Außer sie werden permanent genutzt, und wie will man das unterscheiden?
Andererseits meine Frage von oben steht auch noch ..
Wurde von mir schon beantwortet: das Gesetz kennt keine Unterscheidung in mobil oder fest. Somit ist die Anmeldung und Abregelbarkeit für jede Ladevorrichtung vorgeschrieben. Zu der möglichen Praxis wird nichts gesagt. Aber wie oft findet man legal mobil eine 11kW Steckdose (und wer merkt, dass man damit lädt) ?
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 22. Mai 2024 um 15:07:27 Uhr:
Und wenn ich so ein 11 kW für unterwegs kaufe und zu Hause gar nicht die Möglichkeit respektive Absicht habe etwas anzuschließen?
Das ist es ja was eine Mobillösung ausmacht 🙄
Ich möchte eine mobile Lösung, um diese auf Reisen zu nutzen sowie auch hin und wieder zuhause. Deswegen ja eine mobile Lösung und keine feste Lösung. Weil das wären ja doppelte Kosten. Hauptsächlich lade ich jedoch das Fahrzeug im Unternehmen bzw. bei meinem Arbeitgeber.
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 22. Mai 2024 um 18:11:45 Uhr:
Außer sie werden permanent genutzt, und wie will man das unterscheiden?Andererseits meine Frage von oben steht auch noch ..
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 22. Mai 2024 um 15:07:27 Uhr:
Und wenn ich so ein 11 kW für unterwegs kaufe und zu Hause gar nicht die Möglichkeit respektive Absicht habe etwas anzuschließen?
Du meldest die Lademöglichkeit nicht für die Wallbox an, sondern für den Hausanschluss.
Wenn du also unterwegs 11kw damit laden möchtest, muss du den dortigen Hausanschluss anmelden.
Zitat:
@kievit schrieb am 22. Mai 2024 um 18:16:53 Uhr:
Wurde von mir schon beantwortet: das Gesetz kennt keine Unterscheidung in mobil oder fest. Somit ist die Anmeldung und Abregelbarkeit für jede Ladevorrichtung vorgeschrieben. Zu der möglichen Praxis wird nichts gesagt. Aber wie oft findet man legal mobil eine 11kW Steckdose (und wer merkt, dass man damit lädt) ?
Blöde Frage: Gibt es mobile Lösungen, wo die Abregelbarkeit möglich ist? Ich bin zu blöd und finde darüber nicht wirklich etwas...
Ich hab letztes Jahr auch als Mieter in Mehrfamilienhaus ne 11er Wallbox installieren und anmelden lassen. Da war dann leider auch eine kostenpflichtige Leistungserhöhung (BKZ) fällig, hat glücklicherweise der Vermieter übernommen… 22er Box gedrosselt wäre lt. Elektriker Genehmigungspflichtig (Syna). Wie auch immer zum Glück noch in 2023, spart man sich die Schaltbarkeit.
Zitat:
@kievit schrieb am 22. Mai 2024 um 18:16:53 Uhr:
Wurde von mir schon beantwortet: das Gesetz kennt keine Unterscheidung in mobil oder fest. Somit ist die Anmeldung und Abregelbarkeit...
Ein Zwang für etwas
dass es nicht gibt🙄
Beim Arbeitgeber ist es vermutlich eine Wallbox mit Typ2 Ladekabel. Auf Reisen hat man auch Ladesäulen mit Typ2 Ladekabel. Eine Steckdose zum Laden hat man eher im privaten Bereich. Der Juice Booster kann zwar den Stecker wechseln, aber ein Type2 Ladekabel ist meist beim Auto dabei und eine günstige Wallbox + Ladekabel ist meist billiger als der Juice Booster mit den Wechselsteckern. Sinn macht es, wenn die 11kW Steckdose schon vorhanden ist und somit keine Installation notwendig wird. Auch wenn man im Verwandten/Bekannten Kreis mal laden möchte und da dann eine Steckdose genutzt werden kann. Ansonsten ist man mit 230V Ladeziegel und Typ2 Kabel schon recht gut versorgt. Im Ausland braucht man dann hochwertige Adapter für die Steckdose oder eben die Adapter für den Juice Booster. Bei dem muss man aber die Verbindungen gegen öffnen sichern, wenn man das Kabel nicht beaufsichtigt. Einfach mal die Anleitung lesen, die relativiert die allgemeine Anwendbarkeit.