1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. US Cars
  5. Anmeldung Chevy K5 in Frankreich

Anmeldung Chevy K5 in Frankreich

Halle Leute,
wir wohnen seit ein paar Monaten in Frankreich.
Leider haben wir offensichtlich große Probleme
unseren K5 Blazer BJ . 84 in Frankreich anzu-
melden. Kann uns jemand Tips geben?

8 Antworten

Hallo und willkommen hier im Forum.

EsTransSprit lebt auch in Frankreich und ist deutscher. Er kennt sich damit bestimmt aus. Kannst ihm ja mal eine PN schicken.

Sein Name ist Jürgen.

Gruss J.

FRANZÖSICH-PROBLEME

Was sind das konkret für Probleme?
Im geeinten Europa sollte doch ein Fahrzeug das in einem Land zugelassen war, problemlos im Partnerland zugelassen werden könne.
Wo genau liegt das Hindernis?

wo liegen denn die probleme genau?

ich wohne seit 4 jahren in frankreich, und habe schon einige autos umgemeldet,
auch amis.

sonst schreibe mir per email, steht in meinem profil.

gruß, peter

Anmeldung

Es geht darum, daß General Motors Frankreich keine Zulassung mehr für die Anmeldung hat und sich keiner zuständig fühlt, mir eine sogen. EU-Bescheinigung auszustellen. Angeblich werden nur noch Oltimer und Autos zugelassen nach BJ. 90.

Ähnliche Themen

Re: FRANZÖSICH-PROBLEME

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht


Im geeinten Europa sollte doch ein Fahrzeug das in einem Land zugelassen war, problemlos im Partnerland zugelassen werden könne.

weil jedes land noch seine eigenen bedingungen und gesetze hat.

siehe oldtimer: während andere länder einfach alte autos ab einem bestimmten
baujahr steuerfrei stellen, oder die kfz steuer ganz abgeschafft haben,
wurde in deutschland eine gewaltige bürokratie um h-kennzeichen, originalzustand,
extra tüv abnahmen usw aufgebläht...
erzähle das mal den franzosen, wenn du ausgelacht werden möchtest.

gruß, peter

Re: Anmeldung

Zitat:

Original geschrieben von Chevy-K5


Es geht darum, daß General Motors Frankreich keine Zulassung mehr für die Anmeldung hat und sich keiner zuständig fühlt, mir eine sogen. EU-Bescheinigung auszustellen. Angeblich werden nur noch Oltimer und Autos zugelassen nach BJ. 90.

in diesem fall lässt du dir von gm france das schriftlich bestätigen,

das sie keine bescheinigung erstellen können.

das gibst du zusammen mit allen anderen papieren bei der préfecture ab.
danach bekommst du von der drire einen papiersatz zum ausfüllen.
den schickst du dann ausgefüllt zurück.
eventuell musst du das auto noch bei der drire vorführen.

wenn das durch ist, bekommst du post von der préfecture,
das deine carte grise fertig ist.

insgesamt kann das so 2-3 monate dauern.
wo wohnst du in frankreich?

gruß, peter

@ K5

Danke ersmal für die priv. N.

kann mich uneingeschränkt dem Cutlass anschließen.

Abschließender Tip:

Wenn Du einen Oldtimer in FF neu anmeldest der mindestens 25 Jahre alt ist, musst du nur einmal zum TÜV und dann NIE mehr. Das nennt man dann in FF Colection.
Zumindest war das mal so, ich wüsste nicht, dass sich das geändert hat.

Drück Dir ganz fest die Daumen, ist ein echter Zirkus und die Anmeldegebühr ist brutal, sie wird aus dem Hubraum berechnet (Beispiel: 6,6L Trans AM 1.100 DM damals) und das ohne die TÜV Gebühr. 🙁

Dafür bezahlst du dann aber auch keine KFZ Steuer 🙂

Best wishes

Jürgen

ich habe hier mal die verschiedenen vorgehensweisen aufgelistet ein
auto nach frankreich zu importieren:

einfachster fall, neueres auto:
es gibt eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (certificat de conformité (CEE))
diese kann beim hersteller angefordert werden, nach möglichkeit in frankreich und auf französich
auf deutsch wird das in der regel nicht akzeptiert (...grumpf, ich musste das dann ein zweites mal
anfordern und auch ein zweites mal bezahlen)
wenn diese da ist kann man alle papiere bei der prefecture abgeben und bekommt die französiche
carte grise.
(beim service: mines)

alle papiere sind: brief und schein, contrôle technique (frz tüv) abmeldebestätigung durch das konsulat,
diese ist dann auf französisch,

(wenn der kfz-schein aufrund der abmeldung in deutschland nicht mehr da ist, muss beim kba eine
entsprechende bestätigung angefordert werden, diese wird nur direkt zur zuständigen préfecture geschickt
es ist umständlich und kostet geld.
beim exportkennzeichen oder abmeldung in frankreich beim deutschen konsulat entfällt das,
da man dann den schein behalten kann)

das certificat de cession d'un véhicule
sowie das
cetificat d'acquisation d'un véhicule terrestre à moteur, welches es beim frz finanzamt (hôtel d'impots)
gibt.
dieses sollte in allen fällen als erstes besorgt werden, es ist kostenlos.
alle anderen dokumente, die eventuell angefordert werden müssen, nicht.
beim exportkennzeichen ist die deutsche abmeldebestätigung nicht unbedingt notwendig, dieses ist der
regelfall, und es macht am wenigsten probleme, da die behörden hier das schon kennen.

2.fall älteres auto:
es gibt ken CEE.
wenn es das auto vom typ her schon in frankreich gibt, kann es von der drire identifiziert werden.
dazu ist ein "attestation d'intification d'un véhicule importe conforme a un type national" auszufüllen.
alle hierzu nötigen daten stehen im deutschen brief, bis auf den motortyp.
dieser steht auf dem motor oder auf dem motortypenschild.
(ausser bei amis... also im meinem fall... siehe schlechtester fall)
wenn das auto identifiziert ist, kann man mit den papieren wie oben zur préfecture und es gibt
die frz carte grise.

3.fall, die drire kann das auto nicht identifizieren:
das war mal bei mir der fall, da es anscheinend in frankreich noch keinen 84er mercedes 190d mit
automatik getriebe gibt. dieser mercedes ist so gut im zustand, dass ich erstmal entschieden habe
ihn selber zu behalten, er hat mich in deutschland 300€ gekostet. hier sind die sind die um die 3000€ wert.
meine frau fährt damit rum und ist begeistert. ich nicht. 190d mit ca70ps und automatik...uff...
dann muss man eine identifizierungsbescheinigung bei der vertretung des hestellers in frankreich beantragen.
mercedes hat für meinen 190er da 100€ genommen.
ist das papier da kann man zur prefecture und gleich die frz carte grise mitnehmen.

schlechtester fall:
(mein auto, 1980 oldsmobile cutlass calais)

die vertretung vom hersteller, gm france sagt: wissen wir auch nicht. sie haben mir aber einen schrieb ausgestellt,
der so war:
für dieses auto gibts keine dokumente.
er hat 5700ccm hubraum
es ist ein oldsmobile
er hat die fahrgestellnummer: xxxx...
es ist ein personenwagen.
da er in deutschland zugelassen war entspricht er deutschen gesetzen.

ohne irgendein papier vom hersteller wollte die prefecture gar nichts machen.
notfalls schriftlich bestätigen lassen, das sie es nicht machen oder können
nach diesem schrieb für 50€ gings dann endlich weiter.
papiere bei der prefecture abgegeben.
dann habe ich 4 wochen später einen papiersatz bekommen um die technische dokumentation
zu diesem auto zu erstellen.
den habe ich ausgefüllt und zurückgeschickt.
das ging über radstand, übersetzungsverhältis der einzelnen gänge, bis zum typ der hinterachse.
das internet hat hier viel information hergegeben, was ich nicht wusste habe ich stumpf geschätzt
hauptsache es steht was drin...

4 wochen später musste ich das auto bei der drire vorführen.
fazit: rote blinker nicht erlaubt, gelbe anbauen.
die fahrgestellnummer muss in den rahmen eingeschlagen werden.
die baujahrsgrenze für rote blinker liegt in frankreich bei september 1980
mein auto hatte erstzulassung dezember 1980.

4 wochen später wieder vorführen.
fahrgestellnummer habe ich mit schlagzahlen eingeschlagen, gelbe blinker in form von 2 rückwärtslampen
mit gelben glühbirnen mit doppelseitigen klebeband unter die stosstange gepappt.
(löcher bohren kam für mich nicht infrage)
die kabel dafür flatterten aus dem kofferraumdeckel.
es wurde so akzeptiert.
einen tag später bin ich wieder im originalzustand gefahren.

4 wochen später:
sie können jetzt ihre carte grise bei der préfecture abholen.
das kostet ca 27€ pro cv fiscale (steuer-ps), bei autos über 10 jahre die hälfte.

gruß, peter

Deine Antwort
Ähnliche Themen