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Anhörung im Bußgeldverfahren: Zurücksenden wenn Firmenfahrzeug?

Themenstarteram 12. März 2018 um 19:10

Hallo zusammen,

ich habe einen Firmenwagen, mit dem ich mit 47 km/h außerorts zuviel geblitzt wurde. Ich hatte an einer Stelle übersehen, dass es von unbegrenzt auf 120 km/h ging. Das bedeutet wohl 1 Monat Fahrverbot, 160 EUR und 2 Punkte Strafe. Das ist unschön, da ich zur Arbeit pendeln muss, aber wohl nicht zu verhindern.

Das Unternehmen hat bereits beim ersten Bescheid gemeldet, dass das Fahrzeug mir überlassen wurde. Nun hat man mir die zentrale Bussgeldstelle den "Anhörung im Bußgeldverfahren" - Bogen zukommen lassen.

Meine Frage ist nun: muss ich diesen Bogen zurücksenden? Im Netz finde ich an diversen Stellen die Information, dass man sich nicht zurückmelden muss, es im Gegenteil sogar besser ist, sich gar nicht zu äußern. Da es aber ein Firmenfahrzeug ist und die Firma bereits angegeben hatte, dass mir das Fahrzeug überlassen wurde, frage ich mich, ob das wirklich ratsam ist. Ich möchte nicht provozieren, dass die Polizei in der Firma auftaucht und dort ermittelt.

Soll ich das Formular besser ausfüllen und zurücksenden oder nicht?

Danke für Eure Einschätzung!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. März 2018 um 20:27:54 Uhr:

Warum nicht? Kennst du das Foto bereits? Ist der Fahrer klar zu erkennen? Die Firma hat doch nur geschrieben, wem das Fahrzeug überlassen wurde, aber vermutlich nicht, wer am Steuer saß.

Also den Bogen unter Angabe der Personalien zurücksenden, aber nichts zum Vorfall selbst schreiben. Falls RS-Versicherung vorhanden, einen Anwalt mit der Vertretung beauftragen.

Welches Recht soll die Rechtschutzversicherung durchsetzen ?

Das Recht keinen Arsch in der Hose zu haben, oder das Recht zu lügen das sich die Balken biegen ?

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"Und Gegenfrage, wärt ihr auch so cool und entspannt mit Euren Tipps, wenn ihr einen Rechtsstreit hättet in dem Euer Gegner versucht mit Lügen und einem schmierigen Anwalt seine Schuld auf Euch abzubügeln ?"

Wo versucht denn der TE hier seine "Schuld" auf einen anderen abzubügeln? Und wo gebe ich ihm Tipps zu lügen? Er muss sich nicht selbst belasten, kann und darf seine rechtlichen Möglichkeiten wahr nehmen und wenn sich dabei herausstellt, dass seitens der Bußgeldbehörde Fehler gemacht wurden, ist das Verfahren einzustellen. Ebenso, wenn ihm der Verstoß nicht nachgewiesen werden kann.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. März 2018 um 10:13:14 Uhr:

"Und Gegenfrage, wärt ihr auch so cool und entspannt mit Euren Tipps, wenn ihr einen Rechtsstreit hättet in dem Euer Gegner versucht mit Lügen und einem schmierigen Anwalt seine Schuld auf Euch abzubügeln ?"

Wo versucht denn der TE hier seine "Schuld" auf einen anderen abzubügeln? Und wo gebe ich ihm Tipps zu lügen? Er muss sich nicht selbst belasten, kann und darf seine rechtlichen Möglichkeiten wahr nehmen und wenn sich dabei herausstellt, dass seitens der Bußgeldbehörde Fehler gemacht wurden, ist das Verfahren einzustellen. Ebenso, wenn ihm der Verstoß nicht nachgewiesen werden kann.

Genau das ist es. Hier wird projeziert, verallgemeinert und unterstellt ohne Ende. Zudem habe ich das Gefühl, dass sich hier Menschen hinter Regeln verstecken um darüber ihre Umwelt zu dransalieren.

Immer wenn ich hier drei Spezis lese, muss ich an die Toten Hosen denken:

https://www.youtube.com/watch?v=9EKkBOFEL_0

Passt total. :):D:D:D

Dem TE wurde ein Firmenfahrzeug zur Nutzung überlassen. Und nun soll er ein Foto anfordern, auf welchem er wömöglich nicht zu erkennen ist. Da stellt sich mir die Frage: Wer soll denn sonst gefahren sein ? Oder darf er sein Firmenfahrzeug ,,untervermieten,, ?

Autovermieter nennen Mieter, Leasingfirmen Nutzer und Firmen mit Firmenwagen FAHRER. Das war es denn, es sei denn, die Firma hat sich vertan und hat einen falschen Fahrer genannt. Mehr sage ich nicht zu dem Thema.

Zitat:

@cementario2 schrieb am 13. März 2018 um 10:20:28 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. März 2018 um 10:13:14 Uhr:

"Und Gegenfrage, wärt ihr auch so cool und entspannt mit Euren Tipps, wenn ihr einen Rechtsstreit hättet in dem Euer Gegner versucht mit Lügen und einem schmierigen Anwalt seine Schuld auf Euch abzubügeln ?"

Wo versucht denn der TE hier seine "Schuld" auf einen anderen abzubügeln? Und wo gebe ich ihm Tipps zu lügen? Er muss sich nicht selbst belasten, kann und darf seine rechtlichen Möglichkeiten wahr nehmen und wenn sich dabei herausstellt, dass seitens der Bußgeldbehörde Fehler gemacht wurden, ist das Verfahren einzustellen. Ebenso, wenn ihm der Verstoß nicht nachgewiesen werden kann.

Genau das ist es. Hier wird projeziert, verallgemeinert und unterstellt ohne Ende. Zudem habe ich das Gefühl, dass sich hier Menschen hinter Regeln verstecken um darüber ihre Umwelt zu dransalieren.

Immer wenn ich hier drei Spezis lese, muss ich an die Toten Hosen denken:

https://www.youtube.com/watch?v=9EKkBOFEL_0

Passt total. :):D:D:D

Schade , das man nur einmal Danke drücken kann.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 13. März 2018 um 15:55:58 Uhr:

Dem TE wurde ein Firmenfahrzeug zur Nutzung überlassen. Und nun soll er ein Foto anfordern, auf welchem er wömöglich nicht zu erkennen ist. Da stellt sich mir die Frage: Wer soll denn sonst gefahren sein ? Oder darf er sein Firmenfahrzeug ,,untervermieten,, ?

Ist nicht gerade unüblich, dass das einem Mitarbeiter überlassene Firmenfahrzeug auch von dessen Familienmitgliedern genutzt wird. Soll tatsächlich auch schon mal vorgekommen sein, dass zu einer Fortbildung mehrere Mitarbeiter einen Firmenwagen genutzt und sich beim Fahren abgewechselt haben.

Außer einem schlechten Foto kann die Bußgeldakte auch auf etwaige Fehler bei der Messung geprüft werden.

Ein paar einfache Beispiele:

Der Blitzer sollte auf 115 km/h eingestellt worden sein, löst aber mehrmals zwischen 100 km/h und 115 km/h. Das Verfahren wurde darauf hin eingestellt, da ein Gerätedefekt wahrscheinlich war.

Auf der BAB wird das Fahrzeug auf der Überholspur geblitzt. Im Protokoll waren falsche Angaben zur Fahrspurbreite. Verfahren wurde eingestellt.

Der Zeuge (Polizeibeamter) legt sich auf einen braunen Mercedes S-Klasse fest und bewunderte dann den grünen Mercedes des Betroffenen. Folge? Richtig geraten.

Aus längst vergangenen Zeiten, wo die Messung durch Nachfahren noch einen konstanten Abstand voraussetzte. Aussage des Polizeibeamten "wir fuhren mit gleichbleibenden Abstand hinter dem Motorrad her und dabei hatte ich das Gefühl, der Abstand würde sich vergrößern" - er wollte es besonders gut machen, hat er auch, denn das Verfahren wurde eingestellt.

Mit RS-Versicherung im Genick sollte man bei entsprechenden Delikten durchaus sein Glück versuchen, wenn man das Fahrverbot und die Punkte nicht vertragen kann. Denn nobody is perfect, auch eine Behörde nicht. Und eine Behörde, die selbst gravierende Fehler macht, sollte nicht Fehlerfreiheit vom Autofahrer verlangen.

Ihr tut ja gerade so als sei die Rechtsschutzversicherung ein Wohlfahrtsverein die nur drauf wartet irgendwelche Leute mit Problemen zur STVO aus der Scheisse zu ziehen. Die wird sich hüten das Geld auf diese Weise zu verbrennen. Das ist eine Versicherung.

Aber ich weiß, eure Rechtanwälte machen das schon.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. März 2018 um 21:47:38 Uhr:

 

Aber ich weiß, eure Rechtanwälte machen das schon.

Jep. Hier haben eh wieder einige wenig Ahnung, aber davon sehr viel :D

Zitat:

@ente380 schrieb am 12. März 2018 um 20:10:41 Uhr:

...

ich habe einen Firmenwagen, mit dem ich mit 47 km/h außerorts zuviel geblitzt wurde. Ich hatte an einer Stelle übersehen, dass es von unbegrenzt auf 120 km/h ging.

...

Das ist die Fakten- und Ausgangslage. Die Frage des TE bezieht sich nicht auf "Wie komme ich da irgendwie unbeschadet raus ?" sondern er erbittet Empfehlungen zum weiteren Verfahren.

Persönlich finde ich, dass hier unsere Rechtsprechung falsch aufgstellt ist.

Wir sind hier ja nicht im Alten Testament, wo es "Auge um Auge, Zahn um Zahn" ging (du machst einen Fehler, dann darf ich auch einen Fehler machen).

Daher müssten Messfehler separat betrachtet werden. Nur weil das Messgerät 1 Monat zu spät geprüft wurde, ändert dies absolut gar nichts daran, dass der Geblitze auch tatsächlich zu schnell gefahren ist.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. März 2018 um 19:55:48 Uhr:

Außer einem schlechten Foto kann die Bußgeldakte auch auf etwaige Fehler bei der Messung geprüft werden.

Ein paar einfache Beispiele:

Der Blitzer sollte auf 115 km/h eingestellt worden sein, löst aber mehrmals zwischen 100 km/h und 115 km/h. Das Verfahren wurde darauf hin eingestellt, da ein Gerätedefekt wahrscheinlich war.

Dennoch ist derjenige zu schnell gewesen. Wenn 100 erlaubt sind, sind 101 zu schnell. Mag zwar Korinthenkackerei sein, aber ist streng genommen nunmal so.

Zitat:

Auf der BAB wird das Fahrzeug auf der Überholspur geblitzt. Im Protokoll waren falsche Angaben zur Fahrspurbreite. Verfahren wurde eingestellt.

Absolut nicht nachvollziehbar und ärgert mich, solche Entscheidungen lesen zu müssen. Welchen Einfluss hat denn die Spurbreite darauf, dass der andere trotzdem zu schnell war?!

Zitat:

Der Zeuge (Polizeibeamter) legt sich auf einen braunen Mercedes S-Klasse fest und bewunderte dann den grünen Mercedes des Betroffenen. Folge? Richtig geraten.

Ebenfalls nicht ganz nachvollziehbar. Grün und braun liegen farblich extrem nah beieinander (insbesondere bei den bei Männern weit verbreiteten Farbenschwäche).

Versteht mich nicht falsch, ich bin bei Leibe kein Unschuldsengel auf der Straße und selten innerhalb des Tempolimits unterwegs. Aber wenn ich solche Weicheier-Methoden lese, bekomme ich regelmäßig das große kotzen. :mad:

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 14. März 2018 um 16:35:36 Uhr:

Persönlich finde ich, dass hier unsere Rechtsprechung falsch aufgstellt ist.

Wir sind hier ja nicht im Alten Testament, wo es "Auge um Auge, Zahn um Zahn" ging (du machst einen Fehler, dann darf ich auch einen Fehler machen).

Daher müssten Messfehler separat betrachtet werden. Nur weil das Messgerät 1 Monat zu spät geprüft wurde, ändert dies absolut gar nichts daran, dass der Geblitze auch tatsächlich zu schnell gefahren ist.

......................

Warum werden denn die Messgeräte geprüft (geeicht)? Wenn die immer richtig messen, kann man sich solch eine periodische Überprüfung ja gleich ersparen:confused:.

Der Glaube daran, dass öffentliche Stellen - gerade bei der Verkehrsüberwachung - immer korrekt messen und nur korrekt ermittelte Daten dem Betroffenen PKW-Halter/-Fahrer zur Last legen ehrt, dafür zahlt man dann machmal drauf, wenn man sich nur darauf verlässt und sich auch bei Zweifeln (wie z.B. möglicher Messfehler) nicht wehrt ;).

Die Realität sieht nämlich doch etwas anders aus. Ich musste bereits 2x in den letzten 10 Jahren Einspruch gegen Bußgeldbescheide mit drohendem Fahrverbot einlegen, obwohl ich nachweisen konnte, dass mein Fahrzeug überhaupt nicht zum angegebenen Zeitpunkt an der Messtelle war und mein Fahrzeug ein anderes war als das auf dem Blitzerphoto abgelichtete. Als Ursache stellte sich dann 2x im OWi-Verfahren ein Ablesefehler des Kennzeichens heraus :confused:

Vor knapp 2 Jahren war ich ein Opfer der Kölner Blitzerposse, wer erinnert sich noch? s. Link

http://www.faz.net/.../...hlt-1-3-millionen-euro-zurueck-15368761.html

Es waren mehrere 100 tsd Fahrer /Halter betroffen und erst hat die Stadt Köln - auch bei mir - total auf "stur" geschaltet und meine Einwendungen gegen den BB schlicht ignoriert. Erst als sich hunderte von Betroffenen mit Einsprüchen gewehrt hatten und die Gerichte in Köln die Rechtsauffassung der Stadt Köln nicht mehr akzeptierten, die Geschwindigkeitsmesungen seien korrekt erfolgt, knickte die Stadt Köln ein.

Im Rahmen des „freiwilligen Ausgleichsprogramm“ erhielt ich dann ebenfalls mein bereits gezahltes Bußgeld nebst angefallener Verwaltungskosten zurück.

Merke: Manchmal lauert das Böse halt überall (im Straßenverkehr nicht nur bei einigen Fahrern, sonden auch bei manchen Überwachungsstellen) :D

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 14. März 2018 um 17:27:51 Uhr:

Die Realität sieht nämlich doch etwas anders aus. Ich musste bereits 2x in den letzten 10 Jahren Einspruch gegen Bußgeldbescheide mit drohendem Fahrverbot einlegen, obwohl ich nachweisen konnte, dass mein Fahrzeug überhaupt nicht zum angegebenen Zeitpunkt an der Messtelle war und mein Fahrzeug ein anderes war als das auf dem Blitzerphoto abgelichtete. Als Ursache stellte sich dann 2x im OWi-Verfahren ein Ablesefehler des Kennzeichens heraus :confused:

Äpfel und Birnen und so.

Das, was du beschreibst, ist ein ganz klarer Irrtum und durch einfaches Nachweisen des korrekten Kennzeichens etc. zu korrigieren.

In meiner obigen Aussage ging es mir aber explizit um die Fälle, wo man definitiv zu schnell war (und es auch weiß!) und trotzdem sich windet wie ein Aal.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 14. März 2018 um 17:44:00 Uhr:

.....................

Äpfel und Birnen und so.

Das, was du beschreibst, ist ein ganz klarer Irrtum und durch einfaches Nachweisen des korrekten Kennzeichens etc. zu korrigieren.

In meiner obigen Aussage ging es mir aber explizit um die Fälle, wo man definitiv zu schnell war (und es auch weiß!) und trotzdem sich windet wie ein Aal.

Dann bleib doch bei meinem Beispiel der Kölner Blitzerposse. Das passt doch in etwa.

Ich nahm auch an, dass ich möglicherweise etwas zu schnell war, da ich mich an ein 60ger Schild in einer Bausstelle ca. 1 km vor der Blitzstelle erinnerte. Diese Baustelle war aber bereits an einer Ausfahrt zu Ende, weshalb ich bis zur nächsten VLA (knapp 500 m entfernt), die 80 km/h anzeigte, etwas beschleunigt hatte. Tatsächlich lastete man mir gemessene 86 km/h (nach Abzug von 3 km/h Toleranz) an - allerdings bei einem angeblichen Tempolimit von 60 km/h (resultierend noch von der Baustelle). Hätte die Behörde mit 80 km/h Tempolimit gearbeitet, hätte ich bezahlt und mich vermutlich nicht weiter um die Sache gekümmert ...... und damit einen Fehler gemacht!

Da ich davon überzeugt war, dass ein Tempolimit von 80 km/h und nicht von 60 km/h galt, legte ich Einspruch ein. Aus den zahleichen Verfahren vor dem AG Köln sickerte dann durch, dass die Messanlage auch noch zu "früh" blitzte, weil sie ca. 3 m vor der der VLA platziert war. ......... . Das war dann wohl der Grund für die komplette Rückzahlung des Bußgeldes.

Zitat:

...ich habe einen Firmenwagen, mit dem ich mit 47 km/h außerorts zuviel geblitzt wurde. Ich hatte an einer Stelle übersehen, dass es von unbegrenzt auf 120 km/h ging.

Noch klarer geht es doch gar nicht.

"Das, was du beschreibst, ist ein ganz klarer Irrtum und durch einfaches Nachweisen des korrekten Kennzeichens etc. zu korrigieren."

Bei mir erschien mal der örtliche Sheriff mit einem etwas unscharfen Blitzerfoto. Auto war auf meine Frau zugelassen, aber ein Mann am Steuer. Konnte dann nur ich gewesen sein. Kennzeichen stimmte, VW Golf war es auch - aber nicht unser, der hatte eine andere Farbe und war ein neueres Modell. Soweit zum Theme "korrektes Kennzeichen".

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