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Anhörung im Bußgeldverfahren: Zurücksenden wenn Firmenfahrzeug?

Themenstarteram 12. März 2018 um 19:10

Hallo zusammen,

ich habe einen Firmenwagen, mit dem ich mit 47 km/h außerorts zuviel geblitzt wurde. Ich hatte an einer Stelle übersehen, dass es von unbegrenzt auf 120 km/h ging. Das bedeutet wohl 1 Monat Fahrverbot, 160 EUR und 2 Punkte Strafe. Das ist unschön, da ich zur Arbeit pendeln muss, aber wohl nicht zu verhindern.

Das Unternehmen hat bereits beim ersten Bescheid gemeldet, dass das Fahrzeug mir überlassen wurde. Nun hat man mir die zentrale Bussgeldstelle den "Anhörung im Bußgeldverfahren" - Bogen zukommen lassen.

Meine Frage ist nun: muss ich diesen Bogen zurücksenden? Im Netz finde ich an diversen Stellen die Information, dass man sich nicht zurückmelden muss, es im Gegenteil sogar besser ist, sich gar nicht zu äußern. Da es aber ein Firmenfahrzeug ist und die Firma bereits angegeben hatte, dass mir das Fahrzeug überlassen wurde, frage ich mich, ob das wirklich ratsam ist. Ich möchte nicht provozieren, dass die Polizei in der Firma auftaucht und dort ermittelt.

Soll ich das Formular besser ausfüllen und zurücksenden oder nicht?

Danke für Eure Einschätzung!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. März 2018 um 20:27:54 Uhr:

Warum nicht? Kennst du das Foto bereits? Ist der Fahrer klar zu erkennen? Die Firma hat doch nur geschrieben, wem das Fahrzeug überlassen wurde, aber vermutlich nicht, wer am Steuer saß.

Also den Bogen unter Angabe der Personalien zurücksenden, aber nichts zum Vorfall selbst schreiben. Falls RS-Versicherung vorhanden, einen Anwalt mit der Vertretung beauftragen.

Welches Recht soll die Rechtschutzversicherung durchsetzen ?

Das Recht keinen Arsch in der Hose zu haben, oder das Recht zu lügen das sich die Balken biegen ?

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Wenn du keinen netten Besuch möchtest, zurücksenden. Ich gehe aber davon aus, daß du anhand eines Fotovergleiches ermittelt wirst. Da du benannt worden bist, kommst du aus der Nummer eh nicht raus.

Warum nicht? Kennst du das Foto bereits? Ist der Fahrer klar zu erkennen? Die Firma hat doch nur geschrieben, wem das Fahrzeug überlassen wurde, aber vermutlich nicht, wer am Steuer saß.

Also den Bogen unter Angabe der Personalien zurücksenden, aber nichts zum Vorfall selbst schreiben. Falls RS-Versicherung vorhanden, einen Anwalt mit der Vertretung beauftragen.

so wie mein Vorposter würde ich es auch machen. In der Firma scheint man damit wohl keine Erfahrung zu haben? Wir haben das cleverer gelöst.

Falls Du einen neuen Personalausweis hast und das Foto gut ist, haben sie je nach Bundesland, einen automatischen Bildvergleich gemacht. In NRW ist das Standard.

VG

Markus

Wobei in NRW der Datenschutzbeauftragte genau das als nicht legal bezeichnet.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. März 2018 um 20:27:54 Uhr:

Warum nicht? Kennst du das Foto bereits? Ist der Fahrer klar zu erkennen? Die Firma hat doch nur geschrieben, wem das Fahrzeug überlassen wurde, aber vermutlich nicht, wer am Steuer saß.

Also den Bogen unter Angabe der Personalien zurücksenden, aber nichts zum Vorfall selbst schreiben. Falls RS-Versicherung vorhanden, einen Anwalt mit der Vertretung beauftragen.

Welches Recht soll die Rechtschutzversicherung durchsetzen ?

Das Recht keinen Arsch in der Hose zu haben, oder das Recht zu lügen das sich die Balken biegen ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. März 2018 um 21:14:31 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. März 2018 um 20:27:54 Uhr:

Warum nicht? Kennst du das Foto bereits? Ist der Fahrer klar zu erkennen? Die Firma hat doch nur geschrieben, wem das Fahrzeug überlassen wurde, aber vermutlich nicht, wer am Steuer saß.

Also den Bogen unter Angabe der Personalien zurücksenden, aber nichts zum Vorfall selbst schreiben. Falls RS-Versicherung vorhanden, einen Anwalt mit der Vertretung beauftragen.

Welches Recht soll die Rechtschutzversicherung durchsetzen ?

Das Recht keinen Arsch in der Hose zu haben, oder das Recht zu lügen das sich die Balken biegen ?

Die anderen beiden User Deines Schlages werden sich auch noch melden :D

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. März 2018 um 21:14:31 Uhr:

Welches Recht soll die Rechtschutzversicherung durchsetzen ?

Das Recht keinen Arsch in der Hose zu haben, oder das Recht zu lügen das sich die Balken biegen ?

Das von der Verfassung garantierte Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen

@Ente380: da Du schon angehört wurdest, sind die Messen hier gesungen. Eigentlich kannst Du den Verstoß zugeben und damit weitere Ermittlungen wirksam unterbinden.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. März 2018 um 21:14:31 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. März 2018 um 20:27:54 Uhr:

Warum nicht? Kennst du das Foto bereits? Ist der Fahrer klar zu erkennen? Die Firma hat doch nur geschrieben, wem das Fahrzeug überlassen wurde, aber vermutlich nicht, wer am Steuer saß.

Also den Bogen unter Angabe der Personalien zurücksenden, aber nichts zum Vorfall selbst schreiben. Falls RS-Versicherung vorhanden, einen Anwalt mit der Vertretung beauftragen.

Welches Recht soll die Rechtschutzversicherung durchsetzen ?

Das Recht keinen Arsch in der Hose zu haben, oder das Recht zu lügen das sich die Balken biegen ?

Ob du diese Auffassung auch vertrittst, wenn es um deinen Führerschein geht? Auf den du vielleicht beruflich angewiesen bist, dann deine Stelle verlierst und nicht weißt, wie du die Sperrfrist bei dem AlG1 überbrückst? Ich kannte mal einen Verkaufsfahrer, der wegen Kleinigkeiten Punkte gesammelt hat, dann kam die Umstellung und er war schlagartig den Schein los. Hat dann für mehr als 6 Monate selbst einen Fahrer beschäftigt, damit er seinen Job nicht verlor.

Man kann natürlich auch total an die Unfehlbarkeit der Behörden glauben und alles anstandslos akzeptieren.

Dass da Fehler gemacht werden, dass die Schwarte kracht (nicht geeichte Blitzer, falsch eingestellte Blitzer usw) steht dann auf einem anderen Blatt. Aber so lange es einen selbst nicht betrifft...

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. März 2018 um 21:41:48 Uhr:

@Ente380: da Du schon angehört wurdest, sind die Messen hier gesungen. Eigentlich kannst Du den Verstoß zugeben und damit weitere Ermittlungen wirksam unterbinden.

Er hat einen Anhörungsbogen bekommen, mehr noch nicht.

Gibt manchmal (bei Ersttätern) auch die Möglichkeit, dass die Behörde das Bußgeld verdoppelt und dafür auf das Fahrverbot verzichtet - wenn man dies nachvollziehbar begründen kann. Nur ist das halt was, was ein Anwalt machen sollte, der sich mit so was auskennt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. März 2018 um 21:06:47 Uhr:

Wobei in NRW der Datenschutzbeauftragte genau das als nicht legal bezeichnet.

Weißt Du wie er das begründet?

Vor zwei Jahren haben sie meine Bilder miteinander verglichen und ich fand´s trotz meiner vehementen Datenschutzverteidigung...ok.

Zitat:

@cementario2 schrieb am 12. März 2018 um 21:24:16 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. März 2018 um 21:14:31 Uhr:

 

Welches Recht soll die Rechtschutzversicherung durchsetzen ?

Das Recht keinen Arsch in der Hose zu haben, oder das Recht zu lügen das sich die Balken biegen ?

Die anderen beiden User Deines Schlages werden sich auch noch melden :D

Du hast deine Chance aber eher genutzt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. März 2018 um 21:46:11 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. März 2018 um 21:14:31 Uhr:

 

Welches Recht soll die Rechtschutzversicherung durchsetzen ?

Das Recht keinen Arsch in der Hose zu haben, oder das Recht zu lügen das sich die Balken biegen ?

Ob du diese Auffassung auch vertrittst, wenn es um deinen Führerschein geht? Auf den du vielleicht beruflich angewiesen bist, dann deine Stelle verlierst und nicht weißt, wie du die Sperrfrist bei dem AlG1 überbrückst? Ich kannte mal einen Verkaufsfahrer, der wegen Kleinigkeiten Punkte gesammelt hat, dann kam die Umstellung und er war schlagartig den Schein los. Hat dann für mehr als 6 Monate selbst einen Fahrer beschäftigt, damit er seinen Job nicht verlor.

Man kann natürlich auch total an die Unfehlbarkeit der Behörden glauben und alles anstandslos akzeptieren.

Dass da Fehler gemacht werden, dass die Schwarte kracht (nicht geeichte Blitzer, falsch eingestellte Blitzer usw) steht dann auf einem anderen Blatt. Aber so lange es einen selbst nicht betrifft...

Der TE stellt eine ganz andere Frage, er sagt ich klipp und klar "ich bin....." und nicht " ich bin zu Unrecht....".

Aber gebt Euch mal weiter tolle Tipps.

Und Gegenfrage, wert ihr auch so cool und entspannt mit Euren Tipps, wenn ihr einen Rechtsstreit hättet in dem Euer Gegner versucht mit Lügen und einem schmierigen Anwalt seine Schuld auf Euch abzubügeln ?

Zitat:

@cementario2 schrieb am 12. März 2018 um 22:11:43 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. März 2018 um 21:06:47 Uhr:

Wobei in NRW der Datenschutzbeauftragte genau das als nicht legal bezeichnet.

Weißt Du wie er das begründet?

Vor zwei Jahren haben sie meine Bilder miteinander verglichen und ich fand´s trotz meiner vehementen Datenschutzverteidigung...ok.

Sorry, war nicht NRW, sondern Rheinland-Pfalz

www.datenschutz.rlp.de/de/rglocal.php?...

Gibt auch einen schönen Beschluss vom AG Landstuhl (2 Owi 4286 Js 7129/15), wonach zuvor eigene Ermittlungen angestellt werden müssen. Sonst liegt ein Verstoß gegen § 22 Abs. 2 und 3 PassG bzw. § 24 Abs. 2 PauswG vor.

In NRW gibt es den RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 43.8 - 57.04.16 v. 2.11.2010 - auch lesenswert, da auch die dortigen Bußgeldstellen oft genug gegen den Erlass verstoßen.

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