Anhörung im Bußgeldverfahren ignorieren?

104 Antworten

Hi,
mein Vater hat einen Brief mit Titel 'Anhörung im Bußgeldverfahren' erhalten. Bin auf der Autobahn in einer Baustelle mit 27km/h zu schnell von einem stationären Blitzer geblitzt worden. Halter des Wagens ist mein Vater, ich war nur Fahrer.
Habe nun auf vielen Internetseiten gelesen, dass man nur prüfen sollte ob die Angaben zur Person (des Halters) richtig sind. Wenn ja (dies ist der Fall), dann braucht man den Bescheid nicht auszufüllen, geschweige denn zurückzuschicken. So ist die Behörde gezwungen den tatsächlichen Fahrer ausfindig zu machen. Also kann ich versuchen das ganze zu verjähren?
Ist das so richtig? Bin ich auf der sicheren Seite? Klärt mich auf!

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@birscherl schrieb am 25. Februar 2017 um 13:36:39 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. Februar 2017 um 13:32:06 Uhr:


Dein Vater muss garnichts tun. …

Das ist schlicht und einfach falsch.

Der Angeschriebene ist verpflichtet, den Bogen mit seinen Personendaten zurückzuschicken, den § hab ich ja oben schon genannt.

Die Logik und Du 😰 Der korrekt Angeschriebene soll seine bereits bekannten Personalien mitteilen, damit man ihn anschreiben wird können? Schau mal nach draußen. Wenn dort viel raumgreifendes Großgrün herumsteht, könnte es sich dann um eine Bande grüner Banditen oder um Wald handeln? 🙄

104 weitere Antworten
104 Antworten

Der Beschuldigte ist anzuhören, Er muss aber nichts sagen.
Ein nicht zurückgeschickter Anhörungsbogen sagt im Kern zwei Sachen aus, die darin angegebenen Daten stimmen und Ich will nichts zur Sache sagen. Schickt man den Bogen ohne Angaben zur Sache zurück kommt es auf das Selbe raus.

Zitat:

@TTS8S schrieb am 25. Februar 2017 um 20:55:45 Uhr:


Darfst Du verraten, was "uns" konkret bedeutet?

Gerne. Das ist der "Ruhrpott", hier speziell Essen. Bei uns macht das jede Bußgeldstelle der Städte selber und ich weiß, daß die Städte der näheren Umgebung genauso wie wir arbeiten. Im übrigen kann die Anhabe eines falschen Fahrers durchaus ein Schuß nach hinten sein. Ich hatte so einen Fall, als ein notorischer Punktesammler einen anderen angab, der es aber nachweislich nicht war. Ein übelgelaunter Staatsanwalt leitete dann ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung ein. Tja, dumm gelaufen. Also, wenn schon, dann besser den Brabbel halten.

Zitat:

@birscherl schrieb am 26. Februar 2017 um 12:47:23 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Februar 2017 um 12:03:08 Uhr:


So einfach ist es nicht. Die Behörde darf nur den Bußgeldbescheid erlassen, wenn sie davon ausgeht, den Fahrer ermittelt zu haben. …

Das tut sie regelmäßig, wenn der Halter nichts Gegenteiliges hat verlauten lassen.

Wenn das so wäre, ist es ganz einfach, das Ding wieder loszuwerden. Widerspruch einlegen und man kann (im Zweifel mit einer morphologischen Gutachten) beweisen, das man nicht auf dem Foto ist. Und wenn es, wie hier der Sohn war, ist es ziemlich offensichtlich, dass die Person auf dem Foto sehr viel jünger ist als der Halter, oder? Das Gutachten zahlt sogar die Gerichtskasse, wenn man gewinnt!

Eine solche Vorgehensweise, wie du sie behauptest, führte dann regelmäßig dazu, dass der tatsächliche Fahrer nicht mehr ermittelt werden braucht, weil nur gegen der Halter (oder garnicht) ermittelt wurde und das Verfahren gegen den tatsächlichen Fahrer verjährt ist. Wenn das Gerichtsverfahren gegen den Bußgeldbescheid länger als drei Monate nach dem Verstoß stattfindet, kann sogar der Sohn als Zeuge auftreten und zugeben, dass er gefahren ist. Weil das Verfahren gegen ihn verjährt ist (es wurde ja nicht gegen ihn ermittelt, sondern nur behauptet, der Halter sei gefahren).

All dies spricht gegen deine Behauptung!

Bitte nicht mit Fakten die Meinungen trüben. 🙂

Ähnliche Themen

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Februar 2017 um 12:03:08 Uhr:


Manchmal wird auch schlampig geprüft, was in Fällen wie diesem durchaus zu Gunsten des Fahrers genutzt werden kann.

Genau so läuft es hier im schönen Bayern regelmäßig: Anhörung und nachfolgender Bußgeldbescheid immer an den Halter, wenn der nicht reagiert. Dankenswerterweise werden immer noch kaum Bilder mitgeschickt und die Verfahren laufen so zäh, dass der BGB meist erst kurz vor (oder auch mal nach) Eintritt der Verjährung für den Fahrer eintrifft und der AHB so spät, dass Fahrtenbücher kein Thema sind.

Hi,

danke für die ganzen Antworten. Es gibt was Neues!

Mein Vater hat nun wieder einen Brief erhalten. Diesmal mit dem Betreff

Anhörung im Bußgeldverfahren Erinnerung!

. Und der Zusatz unten:

Zitat:

Sie haben auf die Anhörung nicht reagiert.
Bitte füllen Sie die Anhörung auf der Rückseite aus und senden Sie den ausgefüllten Fragebogen innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurück. Sofern Sie sich nicht zu der Beschuldigung äußern, kann ohne weitere Anhörung zur Sache ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden.

Ansonsten ist es das selbe Formular mit den selben Daten und Fragebogen.
Selbes Spiel? Nicht reagieren?

Genau, abwarten und Tee trinken.

N.T.

Zitat:

@Garmoschka schrieb am 26. März 2017 um 12:15:00 Uhr:


Ansonsten ist es das selbe Formular mit den selben Daten und Fragebogen.
Selbes Spiel? Nicht reagieren?

Ich weiß jetzt nicht, was für eine "Bußgeldstelle" das ist, aber noch haben wir keine generelle Halterhaftung. Bei diesem Fall würde ich es sogar auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Die dummen Gesichter beim Bildervergleich würde ich gerne filmen.

@R 129 Fan: was meinst du mit Gerichtsverhandlung?

An alle:
Heute ist der 06.05. und begangen wurde die Ordnungswidrigkeit am 06.02.
Heute kam ein Brief an, selbes Formular, nur diesmal mit Anschrift und Daten meines Bruders. Warscheinlich beim Bildervergleich mit mir verwechselt.
Wenn mich nicht alles täuscht ist keine Unterbrechung eingetreten und die Ordnungswidrigkeit ist verjährt. Richtig?

Kann man den Anhörungsbogen nun ganz normal ausfüllen, meine Daten eintragen und die Sache ist gegessen? Wie gehe ich weiter vor?

Danke!

Ja das ist "verjährt", aber der Bruder sollte mitteilen, dass er nicht gefahren ist und weiter nichts. Es ist nicht sein Job, die Sache aufzuklären. Es ist ja auch nicht sein Auto.

Also einfach "nein" ankreuzen bei "Waren Sie der/die verantwortliche Fahrzeugführer/in?", unterschreiben und mehr nicht? Die könnten doch davon ausgehen, dass es gelogen wäre?

Ja, mehr nicht. Der Rest ist egal.

Oder einfach in die Ablage P damit.

Zitat:

@Garmoschka schrieb am 6. Mai 2017 um 11:47:25 Uhr:


Also einfach "nein" ankreuzen bei "Waren Sie der/die verantwortliche Fahrzeugführer/in?", unterschreiben und mehr nicht? Die könnten doch davon ausgehen, dass es gelogen wäre?

...könnten se, aber wo liegt das Problem? Wenn irgendwelchen eintrudelnden Bußgeldbescheiden immer brav wiedersprochen wird bevor sie rechtskräftig werden, kann das maximal vor einem Gericht landen, wo die Bußgeldbehörde spätestens nach ein paar Zeugenaussagen z.B. des tatsächlichen Fahrers -gegen den das ganze ja schon verjährt ist- haushoch verlieren würde.

Nix sagen, auch nichts von irgendwelchen Aussageverweigerungsrechten rumposaunen... dann ist das für die Behörde wie Topfschlagen, wo der gerade Getroffene immer unter Ausnutzung der Anwortsfristen um dem tatsächlich betroffenen zu helfen nur sagt "nö, ich wars nicht".

Wenns für den tatsächlichen Fahrer eng wird kann auch eine falsche Fährte mit einem Ersatzfahrer, der sich irrtümlich selbst beschuldigt gelegt werden. Seinen Irrtum muß der nur rechtzeitig vor dem rechtskräftig werden einen Bußgeldbescheides gegen ihn erkennen und widersprechen.

Das Problem ist der Wettaluf mit der Zeit: Verkehrs-Owis verjähren recht kurz (nein, das gibt hier keine Anleitung...), und wenn nicht rechtzeitig gegen den "tatsächlichen Fahrer" die Verjährung unterbrochen wird, dann passiert dem nichts, bzw. ein eventueller Bußgeldbescheid wäre aufzuheben, da die Owi gegen ihn bereits verjäht war.
Aber das ist vom verfahrensrechtlichen her etwas tückisch, daher keine allgemeinen Ratschläge. Nur soviel: Der Behörde nicht unnötig aufs Pferd helfen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen