Anhörung im Bußgeldverfahren ignorieren?
Hi,
mein Vater hat einen Brief mit Titel 'Anhörung im Bußgeldverfahren' erhalten. Bin auf der Autobahn in einer Baustelle mit 27km/h zu schnell von einem stationären Blitzer geblitzt worden. Halter des Wagens ist mein Vater, ich war nur Fahrer.
Habe nun auf vielen Internetseiten gelesen, dass man nur prüfen sollte ob die Angaben zur Person (des Halters) richtig sind. Wenn ja (dies ist der Fall), dann braucht man den Bescheid nicht auszufüllen, geschweige denn zurückzuschicken. So ist die Behörde gezwungen den tatsächlichen Fahrer ausfindig zu machen. Also kann ich versuchen das ganze zu verjähren?
Ist das so richtig? Bin ich auf der sicheren Seite? Klärt mich auf!
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@birscherl schrieb am 25. Februar 2017 um 13:36:39 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Februar 2017 um 13:32:06 Uhr:
Dein Vater muss garnichts tun. …Das ist schlicht und einfach falsch.
Der Angeschriebene ist verpflichtet, den Bogen mit seinen Personendaten zurückzuschicken, den § hab ich ja oben schon genannt.
Die Logik und Du 😰 Der korrekt Angeschriebene soll seine bereits bekannten Personalien mitteilen, damit man ihn anschreiben wird können? Schau mal nach draußen. Wenn dort viel raumgreifendes Großgrün herumsteht, könnte es sich dann um eine Bande grüner Banditen oder um Wald handeln? 🙄
104 Antworten
ist richtig. Du brauchst nichts tun.
Es ändert nichts, egal ob mit oder ohne Antwort. Mit Nennung des Fahrers durch die Firma ist das Thema durch und nur noch Formsache.
Dazu gibt es auch ein ganz interessantes ganz aktuelles Urteil
https://www.autozeitung.de/geblitzt-andere-person-angeben-193095.html
Eine erfundene Person angeben ist - immerhin nach Urteil eines OLGs - offensichtlich nicht strafbar.
In dem Artikel liest es sich erstmal so als habe jemand aus dem Internet das auf sich genommen (das wäre u.U dann rechtlich fragwürdig) - aber wenn man das Urteil selber liest ist dem nicht so.
Tatsächlich wurde ein völlig frei erfundener Name angegeben bzw eingetragen der das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt bewegt haben soll. Und da es sich um eine völlig frei erfundene Person handelt, greifen andere Rechtsmittel wie falsche Verdächtigung etc nicht, denn diese bedingen eine reale Person.
Witzige Idee - mit Erfolg.
Nun, straffrei heisst nicht zwangsläufig, dass der Raser gar nichts gelöhnt hat. Er wird damit die Punkte und das fahrverbot umgangen haben. Einen Geldbetrag ist er aber auf alle Fälle los geworden. Der Typ aus dem Internet macht das ja nicht umsonst.
Und sehr wahrscheinlich funktioniert sowas nur, wenn man auf dem Bild nicht zweifelsfrei zu erkennen ist. #
Es kann genausogut eine Fake-Meldung sein. Denn der Raser müsste ja nun den Typen aus dem Internet als Fahrer angeben. Damit wäre aber der Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt.
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Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 24. Februar 2018 um 14:04:00 Uhr:
Nun, straffrei heisst nicht zwangsläufig, dass der Raser gar nichts gelöhnt hat. Er wird damit die Punkte und das fahrverbot umgangen haben. Einen Geldbetrag ist er aber auf alle Fälle los geworden. Der Typ aus dem Internet macht das ja nicht umsonst.
Und sehr wahrscheinlich funktioniert sowas nur, wenn man auf dem Bild nicht zweifelsfrei zu erkennen ist. #
Es kann genausogut eine Fake-Meldung sein. Denn der Raser müsste ja nun den Typen aus dem Internet als Fahrer angeben. Damit wäre aber der Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt.
1000€
https://www.juris.de/.../homerl.psml?...
ist schon erschreckend, dass in unserem Rechtssystem sowas offenbar legal möglich ist
Keine Sorge, damit dürfte er nicht oft durchkommen. Ich sehe da ein Fahrtenbuch kommen.
Aber die 1000 Euro gingen ja nur an denjenigen der den Trick mit dem erfundenen Person ausgeführt hat.
An den Staat, Gerichtskasse oder eine Behörde musste er nichts bezahlen.
Der nächste, der eine erfunden Person selber einträgt auf den kommen keine Kosten oder ein Fahrverbot zu - das halt eine Systemlücke, die man vermutlich gar nicht einfach stopfen kann.
Das wäre eine Fahrtenbuchauflage obwohl gerade das OLG festgetsellt hat dass das Verhaltene vollkommen rechtskonform war und es dem Beschuldigten nichts vorzuwerfen gibt? So eine Auflage würde doch kaum der nächsten Instanz standhalten.
Selbst darfst du offenbar auch weiterhin keine erfundene Person eintragen.
Mister X mit dem schweizer Bankkonto darf es aber wohl (oder konnte zumindest nicht ermittelt werden).
Zumindest habe ich das so verstanden
Nun im Urteil steht das aber doch anders drin.
Da steht eigentlich ganz klar man kann da reinschreiben was man will, weil es keine Falschbeurkundung ist dort falsche Angaben zu machen - das wurde dich extra und ausführlich in dem Verfahren auch mitgeprüft?
Zitat:
Es kamen weder eine Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB noch eine Beteiligung an einem Vortäuschen einer Straftat (§ 145d Abs. 2 StGB) oder an einer Strafvereitelung (§ 258 Abs. 1 StGB) in Betracht. Der Angeklagte habe sich auch nicht wegen versuchter mittelbarer Falschbeurkundung nach § 271 Abs. 1, 4, §§ 22, 23 StGB strafbar gemacht, indem er eine falsche Eintragung der Ordnungswidrigkeit im Fahreignungsregister herbeiführen wollte, denn das vom Kraftfahrt-Bundesamt geführte Fahreignungsregister sei kein öffentliches Register im Sinne der Norm.
Der Schweizer bekam ja das Geld eigentlich nur dafür dass er halt den Trick nicht vorher verraten hat.
Zitat:
@DanielWb schrieb am 24. Februar 2018 um 17:48:56 Uhr:
...Das wäre eine Fahrtenbuchauflage obwohl gerade das OLG festgetsellt hat dass das Verhaltene vollkommen rechtskonform war und es dem Beschuldigten nichts vorzuwerfen gibt? So eine Auflage würde doch kaum der nächsten Instanz standhalten.
Das Hinterhältige an einer Fahrtenbuchauflage ist, dass sich das nicht als Buße, Strafe oder was auch immer in der Richtung versteht. Ein Fahrtenbuch ist lediglich für dich als Halter eine Hilfe und zwar behördlich verordnet, dass du dich beim nächsten Vorkommnis auch sicher erinnern kannst, wer den da gefahren ist... daher hast du da schlechte Karten mit irgendwelchen Widersprüchen, Einsprüchen. etc. etc.
Das ist das Gleiche, wenn einem Mitarbeiter der Führerscheinstelle bekannt ist oder wird z.B. durch irgendwelche besonderen Vorkommnisse, Auffälligkeiten & glaubhafte Beschwerden anderer VK, dass du vielleicht Probleme mit dem Fahren haben könntest und daher vielleicht nicht mehr so ganz geeignet sein könntest ein Fahrzeug zu führen. Da kanns ganz leicht passieren, dass sich diese Besorgnis der Führerscheinstelle um dich, deine Gesundheit und deine Umwelt dadurch ausdrückt, dass sie dich einfach so, ganz willkürlich mal zu einer MPU schicken um deine Fahrtauglichkeit zu überprüfen...
Naja da wird derjenige dann halt im allerschlimmsten denkbaren(!) Fall 6 Monate ein Fahrtenbuch führen - das ist ihm sicher immer noch lieber als der 1 monatige Entzug der Fahrerlaubnis.