Anhörung im Bußgeldverfahren ignorieren?

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Hi,
mein Vater hat einen Brief mit Titel 'Anhörung im Bußgeldverfahren' erhalten. Bin auf der Autobahn in einer Baustelle mit 27km/h zu schnell von einem stationären Blitzer geblitzt worden. Halter des Wagens ist mein Vater, ich war nur Fahrer.
Habe nun auf vielen Internetseiten gelesen, dass man nur prüfen sollte ob die Angaben zur Person (des Halters) richtig sind. Wenn ja (dies ist der Fall), dann braucht man den Bescheid nicht auszufüllen, geschweige denn zurückzuschicken. So ist die Behörde gezwungen den tatsächlichen Fahrer ausfindig zu machen. Also kann ich versuchen das ganze zu verjähren?
Ist das so richtig? Bin ich auf der sicheren Seite? Klärt mich auf!

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@birscherl schrieb am 25. Februar 2017 um 13:36:39 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. Februar 2017 um 13:32:06 Uhr:


Dein Vater muss garnichts tun. …

Das ist schlicht und einfach falsch.

Der Angeschriebene ist verpflichtet, den Bogen mit seinen Personendaten zurückzuschicken, den § hab ich ja oben schon genannt.

Die Logik und Du 😰 Der korrekt Angeschriebene soll seine bereits bekannten Personalien mitteilen, damit man ihn anschreiben wird können? Schau mal nach draußen. Wenn dort viel raumgreifendes Großgrün herumsteht, könnte es sich dann um eine Bande grüner Banditen oder um Wald handeln? 🙄

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Ob es Konsequenzen hat, den Anhörungsbogen nicht zurückzuschicken, steht doch auf einem ganz anderen Blatt und ändert nichts an der Tatsache, dass der Betroffene die Angaben machen muss – völlig egal, ob irgendwelche Angaben schon vorausgefüllt im Bogen stehen. "Angaben machen" kann man nur aktiv, nicht passiv, also nur durch Zurückschicken, auch wenn die Angaben der Behörde mit den eigenen Angaben übereinstimmen.

Wenn ich mir die Kommentare hier so durchlese, muss ich mich ernsthaft fragen, warum sich unsere Ordnungshüter überhaupt noch die Mühe machen, die Geräte aufzustellen oder sich gar für tausende von Euros neue Geräte anschaffen. Haben die nix besseres zu tun? Führt doch eh zu nix. Man kann sie ja soooooooo spielend leicht an der Nase rumführen.....

Ist das so? Wirklich? Na dann....

Das Recht kennt u.a. den Grundsatz des Verbots der schikanösen Rechtsausübung. Sinnloses hat niemand von seinem Gegenüber zu erzwingen. Man könnte diesen Gedanken nun fortsetzen .... 🙄

Du meinst, die Verpflichtung zur Angabe der eigenen Personendaten sei Schikane und sinnlos? Ah ja.

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Zitat:

@Martruckus schrieb am 26. Februar 2017 um 10:00:58 Uhr:


Wenn ich mir die Kommentare hier so durchlese, muss ich mich ernsthaft fragen, warum sich unsere Ordnungshüter überhaupt noch die Mühe machen, die Geräte aufzustellen oder sich gar für tausende von Euros neue Geräte anschaffen. Haben die nix besseres zu tun? Führt doch eh zu nix. Man kann sie ja soooooooo spielend leicht an der Nase rumführen.....

Ist das so? Wirklich? Na dann....

Nein, das ist nicht so. Die - lass es 1.000 - Fälle sein, die hier im Internet kursieren, wo sich jemand rauswindet etc. mögen auf den ersten Blick deinen Eindruck bestätigen, ploppen schließlich auch sofort hoch, es wird auch immer und immer wieder von den gleichen hier bestätigt, dass das so einfach ist und man das "immer" so macht (Wer wird denn häufiger geblitzt und dann auch noch dermaßen zu schnell? (Fast) Keiner, da sich jeder einmacht, wenn´s mal passiert!), aber das steht in keinem Verhältnis zu den tatsächlich bezahlten Bußgeldern (und auch Verwarngeldern).

Da es spätestens beim zweiten Mal auch nicht mehr so "lustig" für den Halter ist und sich der TE hier sowieso ordentlich eingenässt hat (zweimal, erst als es geblitz hat und dann als der Brief ins Haus flatterte), war das Blitzen doch genau so erfolgreich wie es sein sollte. Ob die Behörde am Ende die € auf dem Konto hat... nunja...

Auch Anwälte bezahlen Steuern, auch Rechtsschutzversicherungen sind mit Steuern versehen, du glaubst doch nicht, dass der Staat oder die Behörden am Ende draufzahlen? Und wenn, das bezahlt der Steuerzahler, also du (ich gehe zumindest davon aus) und ich. Da kann man sich als halbwegs vernünftiger Autofahrer dann bei all den A... da draußen bedanken, aber die Allgemeinheit (kleine Fische, die ab und an mal mit 10 km/h zu schnell geblitzt werden), warnt dann noch ganz stolz die bekloppten Raser da draußen per Lichthupe (Vorsicht BLITZER!) oder verpetzt die Blitzer im Radio... und dann auch noch genau die Blitzer, die mobilen, die eben nicht in der sowieso verwendeten Blitzer-Warn-App der Raser stehen.

Leute, ihr seid doch so doof. 🙄 😮

PS:

Das musste jetzt sein, etwas Luft ablassen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 26. Februar 2017 um 10:29:18 Uhr:


Du meinst, die Verpflichtung zur Angabe der eigenen Personendaten sei Schikane und sinnlos? Ah ja.

Nicht nur, aber eben auch das.

Ein Beispiel: wenn hier einer einen bimmelt, weil der ihm auf den Keks geht, muss der der Plattform auf Anfrage auch nicht seinen acc mitteilen. Den kennt die Plattform bereits. Und mehr braucht sie auch nicht, um beispielsweise ein 36h-Urlaubsticket "zuzustellen". 🙂

@einsdreivier

Moin
Sorry, der Fehler lag bei mir.
Ich bin halt davon ausgegangen, dass ich immer noch fließend ironisch schreiben kann, so wie früher. Offensichtlich hab ich das verlernt. 😉

Und zu den Steuern: Ich denke, JEDER der in D lebt, zahlt Steuern... spätestens an der Kasse im Supermarkt oder an der Tanke. Aber da Du sehr wahrscheinlich die Lohnsteuer meinst: Ja, die zahl ich auch... 😉

Ich weis letztlich nur von einem Fall, wo die Ordnungshüter mehr oder weniger erfolgreich getäuscht wurden:
Ein Bekannter von mir war während seiner Probezeit mit Auto von "Papa" im Tiefflug auf Norddeutschen Autobahnen unterwegs. Sein Glück war, dass das Foto generell sehr unscharf war und er darüber hinaus einen Kapuzenpulli trug. Er war also als Fahrer gar nicht eindeutig zu ermitteln. Daher hat "Papa" seine Tochter, die in Berlin lebt und nicht auf ihren Führerschein angewiesen ist, als Fahrerin angegeben. Somit zahlte zwar der "richtige" die saftige Strafe, aber er konnte seinen Lappen behalten, weil Punkte und mehrmonatiges Fahrverbot die "falsche" kassiert hat

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Februar 2017 um 10:43:56 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 26. Februar 2017 um 10:29:18 Uhr:


Du meinst, die Verpflichtung zur Angabe der eigenen Personendaten sei Schikane und sinnlos? Ah ja.

Nicht nur, aber eben auch das.

Ein Beispiel: wenn hier einer einen bimmelt, weil der ihm auf den Keks geht, muss der der Plattform auf Anfrage auch nicht seinen acc mitteilen. Den kennt die Plattform bereits. Und mehr braucht sie auch nicht, um beispielsweise ein 36h-Urlaubsticket "zuzustellen". 🙂

Nur hat ein selbst erstelltes Nutzerkonzept eines Forum überhaupt nichts mit dem OWiG oder anderen Gesetzen zu tun. Äpfel mit Birnen vergleichen ist nicht zielführend.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 25. Februar 2017 um 13:32:14 Uhr:


Das macht so ziemlich keinen Unterschied. Sendet man den Bogen nicht zurück, bekommt der Halter den Bussgeldbescheid. Gegen diesen kann er dann Einspruch einlegen.

Das ist Unsinn! Der Halter bekommt gar keinen Bußgeldbescheid. Nur wenn es sich um einen Verstoß im ruhenden Verkehr (Verstoß Halten- oder Parken) kann der Fahrer den Bescheid bekommen.

Wenn es sich bei dem Fahrer um ein Familieniemitglied 1. Grades (Eltern, Kinder, Geschwister, Ehepartner) handelt, muss der Halter garnichts angeben. Es muss dann der Farer ermittelt werden. (Foto des Fahrers mit dem Bild der Perosnalausweisdatei der Gemeinde vergleichen, Polizei oder Ordnungsamt schickt hjemand vorbei und befragt die Familien und ebvt. Nachbarn... usw.)

Mit dieser Ermittlung wird die Verjährungsfrist in jedem Fall unterbrochen. Das bedeutet, dass es nach 3 Monaten noch nicht verjährt ist.

Zitat:

Sendet man den Anhörungsbogen zurück, muss auf alle Fälle was reingeschrieben werden. Wird der wahre Fahrer nicht benannt, weil eigene Familie, wird die Behörde das Gleiche annehmen und über die Polizei weitere Ermittlungen anstellen. Übernimmt dein Vater das Ganze, läuft es dann wie zuerst beschrieben.

Schon wieder Unsinn! Es wird nichts hinein geschrieben, weil ja die Aussage verweigert wird. Und wenn das Bild (weil eine jüngere Person drauf ist, als sie nach dem Geburtsdatum des Halters sein könnte) nicht passt, kann es der Vater auch nicht übernehmen. Das wäre dann eine uneidliche Falschaussage. Das ist schlimmer, als garnichts drauf zu schreiben.

Zitat:

@Transportcampus schrieb am 26. Februar 2017 um 11:31:37 Uhr:



Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 25. Februar 2017 um 13:32:14 Uhr:


Das macht so ziemlich keinen Unterschied. Sendet man den Bogen nicht zurück, bekommt der Halter den Bussgeldbescheid. Gegen diesen kann er dann Einspruch einlegen.

Das ist Unsinn! Der Halter bekommt gar keinen Bußgeldbescheid. Nur wenn es sich um einen Verstoß im ruhenden Verkehr (Verstoß Halten- oder Parken) kann der Fahrer den Bescheid bekommen.

Nö, kein Unsinn. Wenn der Halter den Anhörungsbogen nicht zurückschickt, wird davon ausgegangen, dass er gefahren ist und der Bußgeldbescheid wird gegen ihn erlassen. Sonst wär’s ja ein bisschen arg einfach.

So einfach ist es nicht. Die Behörde darf nur den Bußgeldbescheid erlassen, wenn sie davon ausgeht, den Fahrer ermittelt zu haben. Ob sie das vor Versand des Anhörungsbogens oder danach prüft, wird anscheinend unterschiedlich gehandhabt. Manchmal wird auch schlampig geprüft, was in Fällen wie diesem durchaus zu Gunsten des Fahrers genutzt werden kann.

Zitat:

@Martruckus schrieb am 26. Februar 2017 um 10:48:29 Uhr:


@einsdreivier
. Somit zahlte zwar der "richtige" die saftige Strafe, aber er konnte seinen Lappen behalten, weil Punkte und mehrmonatiges Fahrverbot die "falsche" kassiert hat

Halte ich für grundfalsch... Wären nicht die ersten Eltern, die dann aufgrund des ausbleibenden Lerneffekts wenig später heulend vor einem Baum mit leicht angerauhter Rinde stehen...

@Daemonarch

Ich heiße das auch nicht gut, weil ich der Meinung bin, dass der, der Sche... baut, auch dafür gradestehen sollte. Jedenfalls bin ICH so erzogen worden. Bin aber heutzutage mit der Sichtweise eher ein "Exot", bzw. ein Fossil. 😉

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Februar 2017 um 12:03:08 Uhr:


So einfach ist es nicht. Die Behörde darf nur den Bußgeldbescheid erlassen, wenn sie davon ausgeht, den Fahrer ermittelt zu haben. …

Das tut sie regelmäßig, wenn der Halter nichts Gegenteiliges hat verlauten lassen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 26. Februar 2017 um 12:47:23 Uhr:


Das tut sie regelmäßig, wenn der Halter nichts Gegenteiliges hat verlauten lassen.

Laut der Aussage von R 129 Fan, der ich jetzt einfach mal vertraue, findet eine Überprüfung statt - ob vor oder nach dem AHB sei mal dahingestellt. Rechtlich vorgesehen ist eigentlich davor, denn es ist ja "der Betroffene" anzuhören.

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