Anhörung im Bußgeldverfahren ignorieren?

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Hi,
mein Vater hat einen Brief mit Titel 'Anhörung im Bußgeldverfahren' erhalten. Bin auf der Autobahn in einer Baustelle mit 27km/h zu schnell von einem stationären Blitzer geblitzt worden. Halter des Wagens ist mein Vater, ich war nur Fahrer.
Habe nun auf vielen Internetseiten gelesen, dass man nur prüfen sollte ob die Angaben zur Person (des Halters) richtig sind. Wenn ja (dies ist der Fall), dann braucht man den Bescheid nicht auszufüllen, geschweige denn zurückzuschicken. So ist die Behörde gezwungen den tatsächlichen Fahrer ausfindig zu machen. Also kann ich versuchen das ganze zu verjähren?
Ist das so richtig? Bin ich auf der sicheren Seite? Klärt mich auf!

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@birscherl schrieb am 25. Februar 2017 um 13:36:39 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. Februar 2017 um 13:32:06 Uhr:


Dein Vater muss garnichts tun. …

Das ist schlicht und einfach falsch.

Der Angeschriebene ist verpflichtet, den Bogen mit seinen Personendaten zurückzuschicken, den § hab ich ja oben schon genannt.

Die Logik und Du 😰 Der korrekt Angeschriebene soll seine bereits bekannten Personalien mitteilen, damit man ihn anschreiben wird können? Schau mal nach draußen. Wenn dort viel raumgreifendes Großgrün herumsteht, könnte es sich dann um eine Bande grüner Banditen oder um Wald handeln? 🙄

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Zitat:

@Garmoschka schrieb am 6. Mai 2017 um 11:36:55 Uhr:


@R 129 Fan: was meinst du mit Gerichtsverhandlung?

Die kommt, wenn Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wird und die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht abhilft. Übrigens habe ich jetzt auch so einen Fall selber: Das Alltagsfahrzeug (lt. Anmeldung) war in der Werkstatt und ein Werkstattgnom wurde damit in einer 30er Zone erwischt. Das Foto war dermaßen grottig, daß ich denen geschrieben habe, daß ich den Fahrer nicht erkennen kann ( kann man auch wirklich nicht). Ist schon einen Monat her und bisher herrscht von dort eisiges Schweigen.Mal sehen, wie das weiter geht.

Hinweis: der Bogen muss nur dann ausgefüllt werden wenn die Person in dem Land wo die Strafe begangen ist auch gemeldet ist.

Ich(lebend in A) erhalte zwar auch eine Lenkerheber muss diese jedoch nicht ausfüllen weil gemeldet in Ö.

Hier muss die deutsche Polizei die Österreichische informieren. Diese muss dan zu mir nach Hause und die Daten prüfen.

Meistens lassen die es dann gleich. Bei kleinen Strafen ist das zu viel Aufwand und es verjährt.

Hatte das Thema mal vor 5 Jahren.

Hallo nochmal,
ich hatte das Ganze schon vergessen. Einige interessiert es bestimmt noch.
Also seit dem letzten Brief kam garnichts mehr. Damit kann man sagen: Sieg auf ganzer Linie! 😁
Danke an alle für die Hilfe!

Abwarten, eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs kann immer noch kommen.

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Quatsch

Es ist kaum zu glauben wie niedrig die Hürden für ein Fahrtenbuch sind. Nur ist es auch den Behörden oft zu Aufwendig.

So niedrig sind die Hürden nicht. Erst einmal muss die Behörde schnell sein, da man schon nach zwei Wochen sich nicht mehr erinnern muss, wer am Steuer saß (so lange kein Foto als Stütze mitgeschickt wird). Außerdem muss die Behörde schon nachweisen, ernsthaft den Fahrer ermittelt zu haben. Bloßes Anfragen ("warst Du es" "ach nee" "dann Du"😉 reichen nicht aus.

So schnarchnasig wie das hier umgesetzt wurde, das reicht nicht für eine Fahrtenbuchauflage.

Fahrtenbuch gibt es nur in gravierenden Fällen oder bei Wiederholungstätern.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 25. Februar 2017 um 13:32:14 Uhr:


Das macht so ziemlich keinen Unterschied. Sendet man den Bogen nicht zurück, bekommt der Halter den Bussgeldbescheid. Gegen diesen kann er dann Einspruch einlegen.
Sendet man den Anhörungsbogen zurück, muss auf alle Fälle was reingeschrieben werden. Wird der wahre Fahrer nicht benannt, weil eigene Familie, wird die Behörde das Gleiche annehmen und über die Polizei weitere Ermittlungen anstellen.Übernimmt dein Vater das Ganze, läuft es dann wie zuerst beschrieben.

Bei mir war die Vorgehensweise anders.

Ich habe genau diesen Fall mit meinem Sohn vor ein paar Jahren mitgemacht.

Da ich nicht gefahren bin, habe ich den Anhörungsbogen nach 2 Wochen per E-Mail unausgefüllt zurückgeschickt. Zeitspiel!! Mir ist zwar auch kein Fall bekannt dass nicht zurück senden sanktioniert wird, die Behörde könnte es aber tun.

Dann kam lange Zeit gar nichts. Genau nach 3 Monaten und 6 Tagen kam dann der Busgeldbescheid gegen meinen Sohn. Doof ist die Behörde nämlich auch nicht. Da das Fahrzeug auf mich zugelassen war und das Bild einen Fahrer um die 20 Jahre zeigte wussten Sie wohl, dass ich nicht der Fahrer war.

Sie haben dann über die Bilddatenbank der Führerscheinstelle, da gibt es wohl ein Zentralregister, meinen Sohn als Fahrer ermittelt.

Zur Verjährung gibt es nur soviel zu sagen, dass jede nachweisbare Sachbearbeitung in der Akte die Verjährung unterbricht (OWiG). Insofern waren durch die Ermittlungen jede Menge unterbrechungen in der Akte vermerkt und mein Sohn musste seine 160,-Euro und Verwaltungsgebühr berappen. Sein Lappen war auch 4 Wochen weg was Ihn aber nicht tangierte da er an seinem Studienort eh kein Fahrzeug hatte

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 27. August 2017 um 22:47:46 Uhr:


...

Zur Verjährung gibt es nur soviel zu sagen, dass jede nachweisbare Sachbearbeitung in der Akte die Verjährung unterbricht (OWiG). ...

Das stimmt, und ich habe es auch schon erlebt, dass plötzlich in einer Akte ein Kreuzchen auf dem Verfahrensbogen war, das kurz vor der gerichtlichen Hauptverhandlung noch nicht da war (was sich glücklicherweise durch zwei unabhängige Aktenkopien beweisen ließ...). Der Sachbearbeiter der Behörde hat dann zugegeben, dass er das Kreuzchen nachträglich gemacht hatte, um eine Verjährungsunterbrechung zu fingieren, weil er einfach so viel um die Ohren hatte.

Heute werden solche Dinge EDV-gestützt so zuverlässig gemacht, dass es keine falschen Kreuzchen mehr braucht. Es kommt kaum noch vor, dass eine Owi wirklich aus Unachtsamkeit in die Verfolgungsverjährung läuft.

Muss ich den Anhörungsformular bei 11km zu viel absenden?
Bezahlt ist alles!

Nein.

Wenn das Knöllchen bezahlt wird, ist der Behörde der ganze andere Kram völlig wurscht.

Zitat:

@Kasasaika schrieb am 16. September 2017 um 22:26:09 Uhr:


..
Bezahlt ist alles!

=Anerkennung der OWI. Damit ist der Vorgang beendet.

Hänge mich mal ran:

Firmenwagen, auf der AB zu schnell gefahren und geblitzt worden.
Step 1: Zeugenfragebogen -> kam in die Firma, dort wurde ich als Fahrer benannt.
Step 2: Anhörung im Bußgeldverfahren -> habe ich per Post erhalten.

Und laut dem Großteil der Seiten und Suchergebnissen, die ich jetzt gesichtet habe, kann ich den ignorieren. Der Bußgeldbescheid kommt dann sowieso zu mir, da die meine Daten ja haben, ansonsten hätte mich der Anhörungswisch ja nicht erreicht. Ist das nun richtig? Oder sollte ich das Teil ausfüllen, aber nichts zugeben?

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