Anhaltepflicht ?

Mal ne Frage.

Wenn mir so ein kleines grünes Männchen vor´s Auto hüpft und -ohne Kelle- zum Anhalten auffordert, muß ich da anhalten ?

Ich hab das heute früh nämlich nicht gemacht und bin weitergefahren.

Falls ich wirklich anhalten hätte müssen: In welchem Gesetz ist das geregelt und womit darf ich im Fall des Verstoßes rechnen.

Merci !

Göölf

36 Antworten

der braucht glaub keine kelle...
ein polizist ist in dem fall ein verkehrszeichen dass dir sagt du sollst anhalten... denk ich mir mal.

Ja, du musst anhalten, denn den Anweisungen der Polizisten ist Folge zu leisten, egal ob mit oder ohne Kelle!
Siehe §36 StVO
Es heißt: "Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben." (Geht demzufolge auch ohne Kelle etc.)
und:"Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen."

hm, richtig, da steht "kann", und dann verschiedene Möglichkeiten.

Der hat aber ohne die üblichen Gerätschaften nur mit seinen Armen in der Luft rumgefuchtelt, das hätte alles mögliche bedeuten können. z.B. Fliegen fangen oder sowas in der Art.

(Natürlich wollte der das ich anhalte, das war mir schon klar.)

Die Verwaltungsvorschrift zu §36 sagt:

"Weisungen müssen klar und eindeutig sein. Es empfiehlt sich, sie durch Armbewegungen zu geben. Zum Anhalten kann der Beamte eine Winkerkelle benutzen oder eine rote Leuchte schwenken."

(http://www.sicherestrassen.de/VwV/V36.htm)

Wenn dir klar war was er wollt, dann war's eindeutig.

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


(Natürlich wollte der das ich anhalte, das war mir schon klar.)

Aha.

Und?

Warum haste nicht?

~

Re: Anhaltepflicht ?

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


Wenn mir so ein kleines grünes Männchen vor´s Auto hüpft und -ohne Kelle- zum Anhalten auffordert, muß ich da anhalten ?

Ich hab das heute früh nämlich nicht gemacht und bin weitergefahren.

Mußtest du dazu einen Ausweichbogen fahren oder ist der Beamte zur Seite gesprungen?

Re: Anhaltepflicht ?

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


womit darf ich im Fall des Verstoßes rechnen.

Zitat:

BKatV 129


Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt
50 €; 3 Pkt.; zzgl. 25,6€ Bearbeitungsgebühr
(in der Probezeit: Zeichen - B/ Haltgebot - A -Verstoß)

Herzlichen Glühstrumpf!

Kommt auch drauf an wann und wo das Männlein steht und winkt.
Wenns ne ruhige Gegend ist und es ist dunkel fahre ich auch weiter. Wenn das Männlein sich nicht mal ne Kelle leisten kann wäre es ja auch möglich das der Knabe nicht "echt" ist.
In dem Fall des weiterfahrens sollte man aber mal 110 wählen und einen vermeintlich falschen Polizisten melden. :-)

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Wenn das Männlein sich nicht mal ne Kelle leisten kann wäre es ja auch möglich das der Knabe nicht "echt" ist.

Die Echtheit kann man zumindest überprüfen, wenn man sich nach dem Anhalten erst einmal den Dienstausweis zeigen läßt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Die Echtheit kann man zumindest überprüfen, wenn man sich nach dem Anhalten erst einmal den Dienstausweis zeigen läßt.

und bis er diesen aus der tasche gezogen hat, kann man sich ja mit nem durchgeladenem schnellfeuergewehr in der hand gegen ataken des vermeindlichen polizisten schützen... *gg*

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Die Echtheit kann man zumindest überprüfen, wenn man sich nach dem Anhalten erst einmal den Dienstausweis zeigen läßt.

Dann stehe ich und wenn das einzig echte an dem Knaben die 9mm ist habe ich ein Problem.Also wenns nicht Eindeutig ist ( z.B. Typisch lackierte Kutsche mit Zubehör auf dem Dach und NRW-Kennzeichen) fahr ich weiter. Nennt man Eigensicherung und sollte einem echten grünen Männchen bekannt sein ;-) .

Im Stadtverkehr am hellen Tag halte ich natürlich an.

Ich lasse in solchen Momenten die Seitenscheibe allenfalls einen Zentimeter runter (ZV ist verriegelt).

Hast du Kugelsichere Scheiben? 😉

Nein. Bisher hat sich dies aber noch nicht als Nachteil erwiesen.