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Anhängerlast Fahr D180H

Themenstarteram 28. November 2021 um 19:01

Moin allerseits!

Hat jemand eine Ahnung, wie viel ein Fahr D180H ziehen darf? Ich habe sogar noch eine Kopie vom Originalbrief, leider nur die zweite Seite, aber die Daten stehen drin. Nur eben das nicht. Im Netz finde ich auch nichts, obwohl es da einige Seiten mit ziemlich umfangreichen Daten zu diesem Modell gibt.

Äußerst stilvolle Ackerzugmaschine.
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17 Antworten

Frag mal direkt im Deutzforum an, da ist die Chance vielleicht größer.

Das hängt vom Eigengewicht des Traktors ab. Du wirst denke ich einen nicht zum Verkehr zugelassenen ungebremstenHänger ziehen wollen und der Traktor ist Hinterrad gebremst.

In Österreich gilt das (in Deutschland musst du schauen, aber sicherlich als Richtlinie anwendbar)

https://www.lko.at/...m-verkehr-zugelassene-anh%C3%A4nger+2400+3217906

Zitat:

@VolkerIZ schrieb am 28. November 2021 um 20:01:04 Uhr:

Moin allerseits!

Hat jemand eine Ahnung, wie viel ein Fahr D180H ziehen darf? Ich habe sogar noch eine Kopie vom Originalbrief, leider nur die zweite Seite, aber die Daten stehen drin. Nur eben das nicht. Im Netz finde ich auch nichts, obwohl es da einige Seiten mit ziemlich umfangreichen Daten zu diesem Modell gibt.

Der darf soviel ziehen wie er kann.

Schwieriger wird es im öffentlichen Verkehrsraum und dann kommt noch die Zulassung auf grüne Nummer (lof) oder schwarze Nummer hinzu. Bei schwarzer Nummer muss der Anhänger auch zugelassen sein.

Also mal ordentliche Bedingungen schildern.

Bei grüner Zulassung wird meines Wissens nach keine Anhängelast angegeben, bei schwarzer schon.

Wo bist du zu Hause?

 

Gruß

Das kann gut sein das bei dem Alter da noch nix drin stand. Wenn du den als nicht LOF zulässt braucht der einen Zugelassenen Anhänger, mit 25km/h geht nur als LOF, zul gesgew dürfte sowieso unter 3,5 to sein.

Themenstarteram 28. November 2021 um 19:53

Erstmal danke für Eure Antworten.

Dann mal genauer:

Schwarze Nummer, weil keine Landwirtschaft. Was ich damit ziehen will? Das weiß ich selber noch nicht. Aber ohne Eintragung sollte ich mich ja wohl möglichst gar nicht mit Anhänger irgendwo blicken lassen, sonst Erklärungsnotstand. Der hat auch 2 AHKs, von daher kann man da auch mal einen PKW-Anhänger dran hängen. Ich frage nur jetzt schon mal, bevor sich mal spontan etwas ergibt, dann hat man andere Dinge zu tun als sich erstmal schlau zu machen.

Und wieviel er kann, werde ich wohl nicht mehr ausprobieren. Etwas arbeiten soll er noch, ist ja wie bei alten Leuten, wenn er keine Aufgabe mehr hat, zerfällt er. Übertreiben muss man es natürlich nicht mit 24 PS. Wenn man da jetzt eine Ansage vom Hersteller hätte, würde ich das vorsichtshalber auch nicht voll ausnutzen. Aber ich habe jetzt echt keinen Plan, in welcher Größenordnung man sich da so bewegt.

Ich rate zur Rücksprache beim Tüv u. Co.

Die 2te AHK ist auch problematisch. In der Regel wird nur eine eingetragen.

Die 2te AHK ist auch problematisch ? In der Regel wird nur eine eingetragen. > warum?

Die Kugel ist nicht das Problem, kann passen, sollte dafür aber ne Zulassung haben, und sich nicht Bewegen.

Poste doch mal den Brief. So ein Gerät nennt sich Zugmaschine, Anhängemaul, Zugpendel und Kugel klein bis groß sind da denkbar. Auch höhere Anhängelasten wie zgG. sind denkbar, da Geschwindigkeit nicht so hoch. Bin mit 25ps früher auch mit 6to unterwegs gewesen.

Nur weil nix drin steht heist das nicht das der nix ziehen darf und dafür gebaut wurde. Auch das sollten die hochgebildeten Kontrolleure gelernt haben.

Themenstarteram 29. November 2021 um 6:44

Rein zufällig habe ich gerade den Brief auf dem Rechner wegen der Versicherung. Im Alten steht auch nicht wesentlich mehr.

Es ist auch nur eine AHK eingetragen. Aber warum soll das nicht gehen mit 2 Verschiedenen, wenn sie sich räumlich nicht im Weg sind? Man sieht doch auch öfter mal LKWs, die beide AHKs haben. Im Baugewerbe und für Pferdetransporter ist das fast normal. Die Kugel sitzt hier auch hinten so drauf, man kann das mehr oder weniger suboptimal auf dem Foto sehen. Bessere Bilder habe ich davon z.Zt. nicht. Der steht sowieso noch beim Vorbesitzer, ist auch gerade nicht das Wetter zum Abholen. Bis ich den auf dem Anhänger angebunden habe, bin ich durchfeuchtet und eingefroren.

Img
Bildschirmfoto-vom-2021-11-29-07-40

Die Sache ist relativ einfach:

Bei LKW´s gibt es eine Normbohrung für (zugelassene) Kugelköpfe. Damit versichert der Hersteller einen ordnunggemäßen Betrieb bei Einhaltung der Lasten.

Wenn es diese Normbohrung nicht gibt benötigt man eine exakt für das Fahrzeug zugelassene Kugelkopfhalterung, ähnlich wie beim KFZ, wo man ja auch nicht die Anhängerkupplung vom Volvo in den VW bauen kann.

Ich habe einen Kugelkopf bei meinem Johnny montiert, dem Tüv ist das schnuppe (2 Organisationen inden letzten Jahren, unterschiedliche Prüfer). Es ist eher eine versicherungsrechtliche Angelegenheit, bzw ein Verstoss gegen die Strassenverkehrsordnung.

So ein Traktor ist eine Zugmaschine.

Es kann angehängt werden, was er ziehen kann.

Falls er schwarz angemeldet ist ist es wichtig, das der Anhänger ein eigenes Folgekennzeichen hat. Der Schlepper läuft wahrscheinlich 20, oder sogar 25 ? Was aber keine große Rolle spielt, da landwirtschaftliche auflaufgebremste Anhänger bis 32 Km/h gehen.

Da es nur ein kleiner Schlepper ist, würde ich es bei einem 5 oder 7-tonner belassen, oder eben den größt möglichen, einen 8-tonner nicht voll machen. Ziehen kann er den locker, wohlbemerkt: Drehschemelanhänger. Interessant wird es nur in den Bergen. Da muss man halt aufpassen. Auch aufpassen bei ein-achsern. Da könnte der Schlepper vorne leicht werden, wenn beladen :D

Die Kugelkopf AHK ist, wenn sie in der Ackerschiene sitzt, nur gegen Aufschlagen zu sichern. Gilt aber nur, wenn der Schlepper eine Hydraulik hat. Ansonsten ist die Ackerschiene ja eh fest.

 

Gruß Jörg.

 

 

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 29. November 2021 um 12:35:24 Uhr:

So ein Traktor ist eine Zugmaschine.

Es kann angehängt werden, was er ziehen kann.

Falls er schwarz angemeldet ist ist es wichtig, das der Anhänger ein eigenes Folgekennzeichen hat. Der Schlepper läuft wahrscheinlich 20, oder sogar 25 ? Was aber keine große Rolle spielt, da landwirtschaftliche auflaufgebremste Anhänger bis 32 Km/h gehen.

Da es nur ein kleiner Schlepper ist, würde ich es bei einem 5 oder 7-tonner belassen, oder eben den größt möglichen, einen 8-tonner nicht voll machen. Ziehen kann er den locker, wohlbemerkt: Drehschemelanhänger. Interessant wird es nur in den Bergen. Da muss man halt aufpassen. Auch aufpassen bei ein-achsern. Da könnte der Schlepper vorne leicht werden, wenn beladen :D

Die Kugelkopf AHK ist, wenn sie in der Ackerschiene sitzt, nur gegen Aufschlagen zu sichern. Gilt aber nur, wenn der Schlepper eine Hydraulik hat. Ansonsten ist die Ackerschiene ja eh fest.

 

Gruß Jörg.

Mit o.g. Schlepper 7 Tonnen zu ziehen, bzw. zu bremsen ist Kamikaze ! Eine Kugelkopf AHK auf der Ackerschiene ist auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt, egal ob Hydraulik oder nicht !

Kugelkopf auf der Ackerschiene ist schon erlaubt da wenn diese sich nicht bewegt oder festgestellt werden kann.

Und der Kugelkopf braucht ne Zulassung.

Themenstarteram 29. November 2021 um 20:48

Ich danke Euch noch mal allen für Eure Antworten. Das bringt mich doch schon mal ein Stück weiter. Den Kugelkopf kann man ja zur Not noch mal austauschen, der Vorhandene hat auch keine Papiere, das ist mal ein schöner Grund für eine Bewegungsfahrt 12km zur Werkstatt, aber nicht vor dem nächsten Frühjahr. Und 8 to. werde ich da mit Sicherheit nicht dran hängen. Die Hälfte wäre ja schon ein Fortschritt gegenüber allem, was meine anderen Fahrzeuge ziehen dürfen.

Ja die 4 hab ich mit den 25 PS öfter gefahren, braucht halt auch vorausschau, und gute Bremsen am Hänger.

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