Anhängerkupplung
Hi Folks,
ich brauch mal wieder euer KnowHow. Ist es richtig, dass man heute eine Anhängerkupplung nicht mehr eintragen lassen muss? Ich habe bei meiner neuen AHK noch nicht mal mehr eine ABE.
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Polizist sich unter das Auto legt, und nach dem Typenschild ausschau hält.
Ich habe mal ein Foto vom Typenschild beigefügt.
Muss eigentlich der abnehmbare Kugelkopf demontiert werden, wenn kein Anhänger mitgeführt wird?
Danke & LG
Dizzzi
Beste Antwort im Thema
Die unverbesserlich 'harten Biker' können sich selbstverständlich schon auf der Hinfahrt den Arsxx wundsitzen.
Sollte das Wetter am Zielort 1 Woche lang Regen bieten, können die gerne 1 Woche im Hotel auf dem Campingplatz verbringen.
Und dann die 1000 km im Regen zurückfahren. Es sei ihnen gegönnt!
Trailerbenutzer wohnen im Hotel und haben für die guten Tage ein Mopped, und für die schlechten Tage ein Auto dabei. Das Leben kann so einfach sein...! 🙂
40 Antworten
Eine abnehmbare AHK muß man abnehmen, wenn kein Anhänger drann ist. Sonst gibs ne Teilschuldim Falle eines Unfalls.
FOCUSZitat:
@Matthes111 schrieb am 14. Dezember 2015 um 17:01:23 Uhr:
Eine abnehmbare AHK muß man abnehmen, wenn kein Anhänger drann ist.
vom 28.10.2014:
Eine abnehmbare Anhängerkupplung darf auch bei Fahrten ohne Anhänger am Fahrzeug bleiben. Fahrzeughalter müssen allerdings eine Ausnahme beachten, bei der die Demontage erforderlich ist.
Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, die das Abnehmen der Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger vorschreiben. Dies erklärt der TÜV Nord. Die Ausnahme: Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss demontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren oder der Bauartgenehmigung als Auflage gemacht wurde, weil zum Beispiel der Kugelkopf der Kupplung beim Fahren ohne Hänger das Kennzeichen verdeckt.
Was bei einem Auffahrunfall passiert, wurde laut dem TÜV Nord bisher nicht gerichtlich geklärt: Die Frage, ob es durch eine Erhöhung der sogenannten Betriebsgefahr eine Mitschuld gibt, wenn ein anderes Fahrzeug auffährt und durch die vorstehende abnehmbare Anhängerkupplung beschädigt wird, muss also offen bleiben. Grundsätzlich benötigt eine Anhängerkupplung eine Betriebszulassung (Bauartgenehmigung). Eine Anbauabnahme beziehungsweise Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist möglich, aber nicht vorgeschrieben.
Wird eigentlich nur das Gewicht eingetragen soweit ich das weiß und dies wird mit den Daten und Bauartgehmigung der AHK gemacht. Entweder im Werk oder als Nachrüstung und dann beim Tüv halt.
Angegeben wird bei einer ahk die max stützlast. (zumindest bei Pkw)
Die zuglast ist idr höher, als ein Pkw überhaupt ziehen kann/darf.
Der Anbau muss fachmännisch bzw sachgerecht erfolgen. Wird ein Schaden wegen nicht sach - und fachgerechter Montage verursacht, kann es zu einer regressforderung des Versicherers kommen.
V
Ähnliche Themen
Hi Folks,
danke für die Antworten. Die Hauptfrage aber war:
TüV oder nicht TüV? Ich habe den Dealer mal angerufen. Es wird bei meiner Kupplung kein TüV und auch keine ABE mehr benötigt. Anbauanleitung reicht. Die muss man immer dabei haben.
Euch allen eine schöne Weihnachtszeit, einen guten Rutsch ins 2016. Aber vor allem Gesundheit und eine unfallfreie neue Saison.
LG
Dizzzi
Hallo,
wenn du keine Abe dabei hast müsste ein Teilegutachten dabei sein das dem TÜV als Information für seine Eintragung dient. Das die Kupplung nicht eingetragen werden muss kann ich mir bei bestem willen nicht vorstellen. Da geht es ja um einen großen Sicherheitsfaktor im Straßenverkehr. Ich kenne ein Beispiel vom Mercedes W211 (E Klasse) wo sogar die Zubehör Ahk nur eingetragen werden darf, wenn der Kühlerlüfter von 250 Watt auf 400 Watt umgerüstet wird. Das kostet übrigens mehr als die ganze Sache mit der Kupplung.
Ruf doch mal beim TÜV an , die geben eigentlich gerne Auskunft.
Grüße Thomas
Zitat:
@dizzzi schrieb am 15. Dezember 2015 um 08:44:02 Uhr:
Hi Folks,danke für die Antworten. Die Hauptfrage aber war:
TüV oder nicht TüV? Ich habe den Dealer mal angerufen. Es wird bei meiner Kupplung kein TüV und auch keine ABE mehr benötigt. Anbauanleitung reicht. Die muss man immer dabei haben.Euch allen eine schöne Weihnachtszeit, einen guten Rutsch ins 2016. Aber vor allem Gesundheit und eine unfallfreie neue Saison.
LG
Dizzzi
Servus
Man muss eine AHK NICHT eintragen lassen...
Hab mir vor 2 Jahren eine abnehmbare AHK anbauen lassen, hab nur einen Aufkleber unter der Heckklappe, wie viel ich ziehen darf.
Ein Jahr später war TÜV beim Auto fällig, dem Prüfer juckte die AHK fast gar nicht, guckte nur nach dem Zustand und wie es angebaut war..
Müsste ich direkt mal gucken, ob ich eine ABE dazu im Auto liegen habe, glaube nicht.. nicht mal die Rechnung vom Einbau habe ich (wurde von Fachwerkstatt schwa... ähh.. "umsonst" gemacht ^^)
Gruß
Nachtrag:
Gerade im Auto nachgeguckt, habe über die AHK kein ABE oder sonstige Unterlagen.
Der Aufkleber ist auch nicht das zulässige Geweicht, unterscheidet sich ja von Auto zu Auto, sondern nur, das ich mit abgenommener AHK fahren sollte..
Die Anhängelast berechnet sich ja nach Eigengewicht vom Auto, gebremster und ungebremster Hänger..
Bzw. steht sogar in den Papieren unter Punkt 28 und 29 (alt) oder bei EU Papieren unter Punkt 18
Edit die 2.
Ich merke, ich fahre öfters ohne Betriebserlaubnis... ^^
Denn ich habe einen Ford Focus MK3 Turnier 1.6 und darf 750kg gebremst anhängen.. fahre aber 2x im Jahr 1 Tonne (+Hänger) Holz nach Hause... ^^
Was ist wenn kein Zug-Geweicht im Schein eingetragen ist oder ist das auch nicht mehr notwendig????????????? Kann ich mir gar nicht vorstellen.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 15. Dezember 2015 um 11:43:34 Uhr:
Was ist wenn kein Zug-Geweicht im Schein eingetragen ist oder ist das auch nicht mehr notwendig????????????? Kann ich mir gar nicht vorstellen.
das fällt unter sogenannte eigenverantwortung......
bis 750kg dürfen die meisten pkw ungebremste anhänger ziehen, darüber muss er gebremst sein.
(auflaufbremse)
nur wenn der pkw keine 750kg ungebremst verträgt, ist das vermerkt. dann bekommst du für so ein modell meist aber gar keine kupplung mehr.
die anhängerlast darf einen bestimmten anteil am gesamtgewicht des gespannes nicht überschreiten.
kann dir aber nicht sagen, wieviel das ist. hier gelten jedenfalls immer die maximal zulässigen werte der beiden gespannteile.
ist seit der eu-harmonisierung so unübersichtlich....
V
Zitat:
@thomas e230t schrieb am 15. Dezember 2015 um 09:00:22 Uhr:
Hallo,wenn du keine Abe dabei hast müsste ein Teilegutachten dabei sein das dem TÜV als Information für seine Eintragung dient. Das die Kupplung nicht eingetragen werden muss kann ich mir bei bestem willen nicht vorstellen. Da geht es ja um einen großen Sicherheitsfaktor im Straßenverkehr. Ich kenne ein Beispiel vom Mercedes W211 (E Klasse) wo sogar die Zubehör Ahk nur eingetragen werden darf, wenn der Kühlerlüfter von 250 Watt auf 400 Watt umgerüstet wird. Das kostet übrigens mehr als die ganze Sache mit der Kupplung.
Ruf doch mal beim TÜV an , die geben eigentlich gerne Auskunft.Grüße Thomas
Hi Thomas,
von wann war den dein Beispiel mit dem Mercedes? Anscheinend ändert sich durch den EU-Einheitsbrei alle Nasen lang was.
LG
Dizzzi
Die AHK oben hat doch ne E-Nummer. Was willste da eintragen lassen?
Und es steht mittlerweile ich jeder Zulassungsbescheinigung für PKWs und Transporter unten dieser Passus: WW.AHK LT.EGTG/ABE.
Also alles Tacco.
Ja,
es hapert auch an der Nutzung der Begrifflichkeiten... ABE, EGTG, EBABE, Teilegutachten, E-Nummer. TÜV, eintragen lassen, Typenschild usw. werden ganz schön durcheinander geworfen... Am besten gefallen mir aber die Hinweise hinsichtlich Versicherungsschutz!!!! 🙄
Gruß Brus
das mit den besseren kühlaggregaten ist aber schon eine ganze weile her.
hat sich wohl mit dem besseren motormanagement überlebt.
Zitat:
@dizzzi schrieb am 16. Dezember 2015 um 08:33:46 Uhr:
von wann war den dein Beispiel mit dem Mercedes? Anscheinend ändert sich durch den EU-Einheitsbrei alle Nasen lang was.
Bis vor paar Jahren musste man die AHK auch noch eintragen.. Schlagt mich jetzt nicht nach der Jahreszahl, vor 2012? vor 2010?
Auf alle Fälle muss man die AHK jetzt nicht mehr eintragen lassen