ForumW203
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W203
  7. Anhängerkupplung

Anhängerkupplung

Themenstarteram 5. März 2008 um 12:36

Tach auch !

Ich hätte mal eine Frage zur AK. Bin am Samstag aus dem Winterurlaub zurückgekommen und dort hatten wir eine Diskusion. Ich mache immer für den WU meine "abnehmbare" AK drunter, falls mir einer bei Schneefall oder Glatteis zu nah auffährt. Man hat mich eines bessern belehren wollen, das man eine "abnehmbare" AK abnehmen muss wenn man nichts hinter sich herzieht. Stimmt das, oder wollte man mich aufs Glatteis führen ?!?

Vielen Dank im voraus

Ähnliche Themen
13 Antworten

guckst Du: ------> klick

am 5. März 2008 um 19:20

Hallo,

alles unsachlich und veraltet.

Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass eine abnehmbare AHK bei nicht Verwendung auch abgenommen sein muss.

Es existiert ein neueres Gerichtsurteil, dass eine Klage für eine Mitschuld eines Unfallbeteiligten wegen nicht abgenommener AHK abgewiesen hat!

Hallo zusammen

Ich suche gerade das komplette Forum durch,habe mit meinen Rechtschutz VR gesprochen,meine Anwalt gefragt,meine H Schadenabtangerufen und keiner weiß was darüber.

Kann mir einer sagen,von welchen Amtsgericht das Urteil ausgesprochen worden ist?

Denn es ist ganz klar geregelt,das laut STVO keine gezetzliche bestimmung gibt,die sagt das man die AHK abnhemen muß,nur wenn sie teile des Nummernschildes bedeckt,aber was bei einem auffahrunfall ist,wird vom Gericht zu Gericht anders beurteilt.

lg

sylon

Habe glaube ich was gefunden:

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden

Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.

Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden

entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige Urteile bislang nicht vor.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und

verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Kai Thiele

Juristische Zentrale - RechtsService

ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München

quelle: http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20070131124122AAdWV8J

Zitat:

Original geschrieben von DS1701

Tach auch !

Ich hätte mal eine Frage zur AK. Bin am Samstag aus dem Winterurlaub zurückgekommen und dort hatten wir eine Diskusion. Ich mache immer für den WU meine "abnehmbare" AK drunter, falls mir einer bei Schneefall oder Glatteis zu nah auffährt. Man hat mich eines bessern belehren wollen, das man eine "abnehmbare" AK abnehmen muss wenn man nichts hinter sich herzieht. Stimmt das, oder wollte man mich aufs Glatteis führen ?!?

 

Vielen Dank im voraus

Dies gilt nur für Fahrzeuge, bei denen die AHK das Kennzeichen teilweise verdeckt, weil es im/am Stoßfänger montiert ist. Ich hatte früher mal einen Peugeot 205, bei dem musste die AHK demontiert werden, wenn kein Hänger dran war. Auch bei einigen 3-er BMW war dies der Fall.

Für diese Fahrzeuge gab es auch keine feststehenden AHKs zu kaufen.

 

 

Grüße

ANBOJA

Hallo!

Weiß jemand, was eine feste und was eine abnehmbare AHK im nachrüsten kosten? Dachte dabei eventuell an einen Boschdienst oder an ATU.

Danke im voraus.

MfG

Bertus

am 29. April 2008 um 19:53

Hallo,

abnehmbare AHK von Brink (Brink-Matic) incl. 13-poligem E-Satz von Jaeger Automotive incl. Versand übers Internet nicht mal 400,-- Euro. Tolle Passgenauigkeit und kinderleichter Einbau. Reine Einbauzeit incl. E-Satz ca. 5 Std.

Eine Anleitung zum Einbau kann ich Dir b. Bed. zusenden.

Bin von der Brink total begeistert!

Alternativ die AHK bestellen und in einer freien Werkstatt einbauen lassen. Muss kein Bosch-Dienst und auch nicht ATU sein, da dies jede Werkstatt kann. Evtl. kannst du ja auch einen Festpreis aushandeln.

Gruß, Bernie

Zitat:

Original geschrieben von bernie3007

Hallo,

abnehmbare AHK von Brink (Brink-Matic) incl. 13-poligem E-Satz von Jaeger Automotive incl. Versand übers Internet nicht mal 400,-- Euro. Tolle Passgenauigkeit und kinderleichter Einbau. Reine Einbauzeit incl. E-Satz ca. 5 Std.

Eine Anleitung zum Einbau kann ich Dir b. Bed. zusenden.

Bin von der Brink total begeistert!

Alternativ die AHK bestellen und in einer freien Werkstatt einbauen lassen. Muss kein Bosch-Dienst und auch nicht ATU sein, da dies jede Werkstatt kann. Evtl. kannst du ja auch einen Festpreis aushandeln.

Gruß, Bernie

Hallo Bernie!

Danke für tolle Antwort. Denke mal, Du hast auch einen C-Klasse Benz. Das mit dem Preis ginge in Ordnung, allerdings bin ich nicht so der versierte Bastler, der am Auto rumschraubt. Außerdem muß es auch mit der Elektrik klappen, und das ist ja ein heikles Thema. Da traue ich mich nun überhaupt nicht ran, auch wenn es unter Umständen relativ einfach ist. Hätte eventuell einen Bosch-Dienst an der Hand, mit dem man dann einen Festpreis aushandeln könnte. Müßte ich mich mal nach erkundigen. Aber es wird noch etwas dauern.

Trotzdem nochmals danke.

Gruß

Bertus

Hallo, ich habe bei Ebay (Art.310043748582) einen Betrieb entdeckt, der die Anhängerkupplung zum Festpreis einbaut. Original Westfalia, original Einbausatz und Einbau für 559,- Euro. Hat ca. 3 Stunden gedauert. Bin sehr zufrieden!

Hallo,

wollte an mein Sportcoupe eine AHK nachrüsten lassen. Kosten 1600 € wg. Einbau eines neuen Lüfters. Erkundige dich mal lieber, ob du an deinen eine ahk ohne neuen Lüfter bauen kannst.

am 30. April 2008 um 10:22

Zitat:

Original geschrieben von CL 230 K SC

Hallo,

wollte an mein Sportcoupe eine AHK nachrüsten lassen. Kosten 1600 € wg. Einbau eines neuen Lüfters. Erkundige dich mal lieber, ob du an deinen eine ahk ohne neuen Lüfter bauen kannst.

Hallo,

MB verbaut bei der AHK ab Werk einen größeren Lüfter.

Und dann auch bei der Nachrüstung.

Ein Benzmotor soll halt auch bei schwersten Bedingungen halten.

Im Normalfall ist dies aber nicht notwendig und, meines Wissens, auch nicht vorgeschrieben.

Ich habe meine AHK (abnehmbar) bei einem Bosch-Dienst zum Festpreis (ca. 600 Euros) einbauen lassen.

Die haben aber die Elektronik nicht in den Griff bekommen, so musste ich (auf Kosten des BD) zu meinem Freundlichen zwecks Anpassung der Elektrik.

Ansonsten ist der Einbau problemlos, alle Bohrungen usw. sind ja vorhanden.

Dürfte für einen Profi kein Problem sein (aber: siehe oben).

Gruß Peter

am 1. Mai 2008 um 12:35

Hallo,

ich hatte im Dezember einen Unfall wobei mir einer auf die AHK gefahren ist.Ich habe von fast allen Seiten erfahren das ich eine Mitschuld bekäme.

Fakt ist.Die Polizei hat den Schaden aufgenommen,der Unfallgegner ist aufgefahren also schuldig.Mein Gutachter sagte mir es gäbe keine solche Regelung .Die generische Versicherung hat meinen Schaden unverzüglich beglichen.

Also was schließen wir daraus?

Mfg und noch einen schönen 1. Mai

mercix

Zitat:

Original geschrieben von DS1701

Tach auch !

Ich hätte mal eine Frage zur AK. Bin am Samstag aus dem Winterurlaub zurückgekommen und dort hatten wir eine Diskusion. Ich mache immer für den WU meine "abnehmbare" AK drunter, falls mir einer bei Schneefall oder Glatteis zu nah auffährt. Man hat mich eines bessern belehren wollen, das man eine "abnehmbare" AK abnehmen muss wenn man nichts hinter sich herzieht. Stimmt das, oder wollte man mich aufs Glatteis führen ?!?

Vielen Dank im voraus

Ich möchte das nicht von der rechtlichen, sondern von der technischen Seite beleuchten:

Das Problem bei montierten AHK's und Auffahrunfällen ist folgendes: Auf die AHK wirkt eine große, ruckartige Kraft, die direkt an den Fahrzeugrahmen übertragen wird. Ist also der Auffahrende schnell genug, so erleidet der Stoßfänger u. ä. Peripherie weniger Schaden, jedoch wird der Stoß sofort an den Fahrzeugrahmen weitergeleitet und dieser deformiert.

Ich schätze, daß das nicht wirklich der Zweck der TE ist. Natürlich sieht die Sache bei Bagatellunfällen anders aus, hier kann eine AHK auch mal nutzen.

PS: Mir sind Fahrzeuge (mit AHK's) mit Schäden von 5 k€ bekannt, obwohl rein äußerlich an den Wagen nichts zu sehen war.

Deine Antwort
Ähnliche Themen