Anhängerkupplung mit 19" AMG-Rädern -- die Odyssee!
Mein w212 wurde ab Werk mit 19 Zoll AMG Rädern ausgestattet. Deshalb habe ich im Fahrzeugschein keine Anhängelast stehen, sondern nur Striche, weil dies nicht kombinierbar war.
Nun habe ich jedoch eine abnehmbare Westfalia nachgerüstet und dachte, das wird der Tüv schon nachtragen im Fahrzeugschein. Pustekuchen!😁
Herstellerbescheinigung erforderlich. Also ab zu MB. Herstellerbescheinigung bekommen wo drin steht, dass bei Rückrüstung auf 18 Zoll eine Anhängelast von 2100 kg möglich ist.
Im Gutachten von den 19 Zoll AMG steht allerdings rein garnichts von irgend einer Beschränkung der Anhängelast bei der W212 Limo
Mit dem ganzen kram werde ich jetzt dann mal zum Tüv "hatschen" und sehen was dabei raus kommt.
Ich werde berichten.😁😉
Beste Antwort im Thema
Hallo und einen guten Abend, bin neu hier und möchte heute meinen ersten Beitrag leisten.
Habe heute meine 19 Zöller mit AHK eingetragen bekommen. Vorne auf 19x8,5 ET43 und hinten 19x9,5 ET43 auf AMG S65 mit der Teilenr. 221 400 03 02 und hinten 221 400 03 02 Bereift mit Pirelli Zero vo. 255 35 19 96Y und hi. 285 30 19 98Y.
Die breiten Pirelli stehen schön über den Felgenrand , so dass auch eine leichte Randsteinberührung ohne Folgen bleibt.
Die Traglast hier abgekürzt Li genannt ist vorne um 20 kg pro Rad niedriger und es reicht für die vo. Achslast um mehr als 200kg locker aus. Knackpunkt waren die hinteren Reifen die in der ab Werk erhältlichen Größe hi. 275 30 19 nicht die erforderliche Tragfähigkeit haben. Deshalb entschied ich mich gleich für die E63 Bereifung. Keine Angst, mit der Freigänigkeit gibt es mit der Bereifung keine Probleme. Es muss nicht gebördelt werden oder geweitet. Hätte sogar vielleicht noch Platz für 10 mm Distanzscheiben pro Rad , müßte dann aber Kotflügelabdeckungen a la A45 hinkleben und das wollte ich nicht.
Eine Tachoangleichung war nicht notwendig da eine Abweichung von 1 km bei 100 km/h im Ermessen des Prüfers liegt.
Die Anhängelast blieb voll erhalten und es gab auch keine Zuladungsbeschränkungen oder irgendwelche Ablastungen.
Also keine Angst vor dem TÜV mit E 63 19Zoll und AHK
Es grüßt ein S212 Fahrer mit 19 Zöllern und AHK
134 Antworten
So ein Unsinn. Standard original 18 er darf sich jeder montieren die sind in der Typgenehmigung des 212 mit drin AUCH wenn sie nicht explizit im Schein stehen.
Hier mal noch die Freigabe für 19 zoll in der explizit steht, das keine
Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist.
Lustigerweise steht da rein garnichts von Beschränkungen bezüglich
AHK.
Zitat:
@CLK230FAHRER schrieb am 18. März 2015 um 06:22:54 Uhr:
So ein Unsinn. Standard original 18 er darf sich jeder montieren die sind in der Typgenehmigung des 212 mit drin AUCH wenn sie nicht explizit im Schein stehen.Hier mal noch die Freigabe für 19 zoll in der explizit steht, das keine
Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist.Lustigerweise steht da rein garnichts von Beschränkungen bezüglich
AHK.
Da steht aber was von "... ansonsten serienmäßigem Zustand ...".
Durch die Nachrüstung einer AHK ist er nicht mehr serienmäßig.
Gruß
H
Und einer mit Werksseitig er AHK ist aber Serienmäßig.
Bei dieser Formulierung geht es um Fahrwerks oder KarosserieÄnderungen.
Nach dieser Meinung dürfte man ja nichts nachrüsten was es Serienmäßig gab.
Also rüste ich von Audio 20 auf Comand auf dann ist er auch nicht mehr Serienmäßig, also Unsinn. NATÜRLICH darf man auch dann die 19 er fahren.
Wenn der S212 ab Werk mit AHK UND 19" verkauft wird/wurde ist das ein serienmäßiger Zustand.
Wurde diese Kombination so nicht angeboten (weil ab Werk nur 18" mit AHK möglich war) ist der Wagen mit AHK und 19" zusammen nicht serienmäßig.
Der Vergleich mit Audio20 und Comand hinkt, beides war bestellbar in allen Kombinationen, mit/ohne AHK, sogar mit 18" - aber eben nicht mit AHK UND 19"
Und die 19" aus dem obigen Papier die von der Reifengröße her die Tragfähigkeit hätten sind laut "3a" den echten AMGs vorbehalten. Und wenn du eine Westfalia AHK montierst ist das nicht die MB-AHK (selbst dann nicht, wenn Westfalia auch der Lieferant für die Serien AHK wäre)
Wenn der TÜV dir das alles abnimmt und einträgt ist alles gut. Wobei Gefälligkeitseintragungen nicht rechtswirksam (und somit ungültig) sind.
Gruß
H
Ähnliche Themen
Nein, aber ich bin in der Branche ab und an unterwegs.
Fakt ist: Selbst wenn das jemand einträgt, so kann man diese Eintragung in der Pfeife rauchen, da sie einer Prüfung nicht stand halten wird, so lange sich Mercedes nicht anders positioniert.
Fakt ist auch: Mercedes hat (laut Preisliste aus 7/2010) die Verwendung der 19" i.V.m. der Anhängerkupplung verboten. Das wird mutmaßlich auch in der Betriebserlaubnis des Fahrzeug vermerkt sein. Da beißt schlicht die Maus keinen Faden ab: Was Du machst ist illegal, und dies mit Vorsatz hier zu beschreiben, zumal Du das studiert hast, ist schon schwierig.
Aber unter uns: Ich würde das auch so fahren...19"+AHK nur halt nicht an die Zuladungsgrenze gehen...wo kein Kläger, da kein Richter!
Zitat:
@CLK230FAHRER schrieb am 18. März 2015 um 10:21:21 Uhr:
Und einer mit Werksseitig er AHK ist aber Serienmäßig.
Dann kommt er aber nicht mit 19er Rädern!!! Und mit 18 ist serienmäßig. 🙄🙄
Fakt ist, wer einen w212 oder S212 fährt der ab Werk ne AHK hat mit kleiner 19 Zoll, im Nachgang aber 19 montiert, der verliert seine Anhängelast nicht. Selbst bei 20 Zoll nicht wenn vorher 16 bis 18 Zoll ab Werk montiert waren.
Was einer rechtlichen Prüfung nicht stand halten würde ist das verweigern der Eintragung einer Anhängelast bei einem Fahrzeug mit 19 Zoll WerksAuslieferung.
Verboten hat Mercedes diese Kombination auch nie, es war nur einfach nicht im Konfigurator vorgesehen und wurde deshalb auch nicht extra geprüft. Deshalb haben die Fahrzeuge mit 19 Zoll ab Werk auch eine andere EG-genehmigungsnummer. So hat sich Mercedes die komplette Zulassung mehrerer Fahrzeugtypkombinationen gespart und zwar für jede Motor Variante.
Illegal ist das Aufsuchen von zwei Prüfstellen eben so wenig.
Weiter sei angemerkt dass beim w212 der Lastindex der Reifen und die Tragfähigkeit der Felgen völlig ausreichend ist. Lediglich beim S212 muss Wie im Gutachten der AMG Felgen beschrieben abgelastet werden oder man verbaut via Einzelabnahme eine andere Reifendimension mit höherem Lastindex.
Hier liegt ganz einfach ein Fehler mit Schlamperei des Herstellers vor, den nun der Endverbraucher ausbaden darf dessen Fahrzeug ab Werk 19 Zoll hatte.
Zitat:
@CLK230FAHRER schrieb am 19. März 2015 um 00:54:34 Uhr:
...
Deshalb haben die Fahrzeuge mit 19 Zoll ab Werk auch eine andere EG-genehmigungsnummer.
...
Ich habe mal gerade in die Unbedenklichkeitsbescheinigung (COC) meines S212 220 CDI mit werkss. AHK geschaut.
Dort sind nur Räder bis 18" aufgeführt. Ist das bei allen W/S 212 so und nur die weksseitigen 19" haben dann die 19" aufgeführt?
Oder liegt es an der AHK? In den Rad-/Reifenkombinationen von Mercedes ist 19" aber aufgeführt, allerdings mit dem Zusatz Code 770.
Dort (e Genehmigung siehe Buchstabe K des Fahrzeugscheins )ist die ReifenKombi aufgeführt mit der das Fahrzeug ausgeliefert wurde. Was nicht heißt, dass man die kleineren und größeren Kombinationen nicht fahren darf.
Die dort aufgeführte ReifenKombi steht dann im Fahrzeugschein unter
15.1 und 15.2
Alles größere Bzw Sonder und nicht Original Räder kommt später via Eintragungen unter Bemerkungen hinzu.
Bezüglich Herstellerfreigabe für 19 Zoll einfach diese lange e1xxxxxxx Nummer im Fahrzeugschein unter K mit der der Freigabe vergleichen.
Hallo,
wie ist das ganze denn nun ausgegangen?
Gibt es ein Gutachten von MB bezüglich der nachträglichen Anhängelast auf dem S212?
19" mit reduzierter Anhängelast geht auch?
Vorab Danke für Rückmeldungen dazu.
Grüsse
Nein es gibt nichts fertiges. Nur die Herstellerbescheinigung mit voller Anhängelast bei 18 Zoll.
Alles mit 19 Zoll ist dann ne Einzelabnahme ivm der AHK wenn man es bei der selben Organisation machen will.
Kannst Du die Herstellerbescheinigung hier einstellen oder mir als PN zukommen lassen?
Vorab schon mal Danke dafür.