Anhängerkupplung im Schein bei O.1 kein Eintrag, warum?
Ich habe kürzliche einen 316 CDI mit AHK erworben.
Nun muss ich feststellen, dass im Feld O.1 ein Strich ist.
Im Feld O.2 stehen 700kg.
Warum kann ich 700 kg ungebremst - aber nix gebremstes ziehen???
Kann ich mit dieser AHK nichts anderes ziehen, bzw. wäre eine Erweiterung auf gebremste Anhänger mit dieser Kupplung möglich?
22 Antworten
Danke für die vielen Hinweise.
Also muss die Anhängelast doch im Schein eingetragen werden, die E Nummer reicht nicht aus.
In meiner COC Bescheinigung steht unter 18.1 Deichselanhänger nichts, und bei 18.3 Zentralachsanhänger 2000kg.
Wenn ich jetzt noch einmal bei der Zulassungsstelle aufschlage, werden dann die 2 Tonnen aufgrund der COC eingetragen oder müssen noch weitere Unterlagen vorgelegt werden?
Denke Nicht, du darfst gemäss deinem COC Dokument einen Starrdeichselanhänger bis 2000Kg Ziehen.
Gelenkte Anhänger darfst du nicht kein Eintrag unter 18.1 im COC Dokument.
Unter Ziffer 18 werden dort die zulässigen Anhängelasten aufgeführt. Und zwar separat für:
Gebremste Deichselanhänger (= Gelenkdeichselanhänger bzw. Anhänger mit Drehschemellenkung) unter der Ziffer 18.1
Gebremste Zentralachsanhänger (= Starrdeichselanhänger) unter Ziffer 18.2
Ungebremste Anhänger unter Ziffer 18.3
LG Brummbär
Danke für die Antwort, aber unter 18.3 sind bei mir 2000kg eingetragen. Ich gehe da von gebremst aus.
Unter 18.4 ist die ungebremste. Last von 750kg aufgeführt
18.2 gibt es nicht.
Wie geht es nun weiter?
Wie bekomme ich einen Eintrag im Schein?
Reicht die COC aus?
Was für Unterlagen brauch ich noch?
Moin Moin !
Nein , Das CoC reicht dicke aus! Nur kennen sich die Mitarbeiter auf den Zul.stellen leider oft immer noch nicht damit aus! Wie ich richtig vermutete, haben die bei der Zulassung (mindestens) einen Fehler gemacht!
Es muss ergänzt werden: """ O1: 2000 """
dann sieh bitte noch im Schein unter "13" nach, dort steht die zul.Stützlast! Wenn die auch fehlt, muss dort """" 100 """ eingetragen werden!
MfG Volker
Ähnliche Themen
Selbst wenn du gar keine AHK verbaut hättest, müssten die möglichen Werte im Schein eingetragen sein. Anders kenn ich das nicht. Ich hab schon mehr als eine AHK nachträglich unter meine Autos geschraubt und hatte immer die Zuglasten schon drin. Ich war mir nur nicht ganz sicher und wollte nichts falsches schreiben. Aber die fundierten Antworten hier, lassen nur einen Schluss zu, die Zulassungsstelle hat schei** gebaut...
Was mich aber immer noch wundert ist, warum hast du 225er Reifen eingetragen und ich 235er... Gab's da Baujahr bedingt Änderungen? Es wird ja immer die kleinste Größe eingetragen und nicht mehr wie früher, 2 Größen. Ich dürfte deine 225er somit gar nicht fahren und da wir beide 316er haben, ergibt das für mich grad wenig Sinn, außer das Bj. Meiner ist 2013/Modell 2014.
Moin Moin !
Zitat:
da wir beide 316er....
Ihr habt 2 völlig verschiedene Fzge! Du wirst mit Sicherheit einen völlig anderen Typschlüssel haben .
MfG Volker
Hab einen Termin bei der Zulassungsstelle Ende November.
Am Telefon bekam ich die Auskunft, dass die CoC Bescheinigung für die Änderung im Schein ausreicht. Ich fragte, ist das sicher? Sie meinte, ja, zu 85% sicher.
Unglaublich!
Bei der Zulassung hab ich auch auf den fehlenden Eintrag der 235er Reifen hingewiesen. Antwort: es wird nur noch eine Größe eingetragen, bei einer Kontrolle wird auf eine Datenbank nachgeschaut, ob die Größe erlaubt ist