Anhängerkupplung am Wohnwagen zulässig?
Hallo zusammen.
Ich habe neulich auf der Autobahn einen Wohnwagen gesehen, der hatte hinten einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung auf einer AHK (logisch 🙂 ) montiert.
Nun frage ich mich ob das zulässig ist hinten am Wohnwagen eine AHK für den Fahrradträger zu montieren, mal ganz vom Gewicht abgesehen.
Mich würde das wundern aber ich bin ja nicht allwissend…
Danke für Eure Antworten
Liebe Grüße
Achim
29 Antworten
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 26. März 2023 um 15:11:49 Uhr:
Zitat:
@Achim221170 schrieb am 26. März 2023 um 13:46:42 Uhr:
Ja, ich packe meine Räder auf das Autodach, da ich lieber das große Zelt im Anhänger habe als die Fahrräder auf dem Heckträger…Wenn ich das gesundheitlich nicht mehr kann ändere ich das… 😉
Dann holst du dir einfach einen Dachträger zum seitlichen herunterklappen.
Ja, den habe ich schon, ist klasse nur leider für maximal 2 Fahrräder. Wenn unser Sohn nicht mehr mit fährt wäre das wieder eine Option. Allerdings sind die nicht für E-Bikes geeignet.
Einachsanhänger hinter dem Wohnwagen
Hallo Rainer,
vermutlich gibts da eine Sonderregelung, die allerdings keine Eu-weite Zulassung haben dürfte.
Ähnlich dem "Towing car" in GB, wo der Kleinwagen mittels einer Vorrichtung als Anhänger am Womo hängt und auf den eigenen Achsen mitrollt.
Ist hier auch nicht zugelassen.
Gruss
Jazzer2004
Ist hier auch nicht zugelassen.
Aber in Holland!
Gruß,Rainer
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Zitat:
@rainerausbochum schrieb am 27. März 2023 um 23:08:21 Uhr:
Ist hier auch nicht zugelassen.
Aber in Holland!
Gruß,Rainer
Stimmt nicht, siehe meine erste Antwort auf der ersten Seite gaaaanz oben.
Im Schaustellergewerbe und in der Landwirtschaft darf man einen weiteren Anhänger an einem Anhänger mitführen. Und was in anderen Ländern erlaubt ist, bedeutet nicht automatisch, dass man das hier auch darf und was hier verboten ist, ist es woanders schonmal lange nicht.
Beispiele gibt es genug.
Aber das Thema belief sich ja auf die Montage der Kupplung als solche hinten am Wohnanhänger..... und dazu hat der Themenstarter jetzt eigentlich eine ausreichende Menge von Antworten bekommen, nach denen er seine Vorstellungen verwirklichen kann. Denke ich.
Gruß Peter
Also das mit der Fahrradträger-AHK an Wohnmobilen hab ich auch schon öfters gesehen.
Das ist wohl unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Den rechtlichen Fach-Schiet hierzu überlasse ich mal Anderen.
Alles Andere sollte grenzwertig bis illegal sein, wenn ich nicht verblödet bin.
Sollte hier allerdings jemand sein, der einen Prüfer hat, der meinem 6m-Planenanhänger eine 750kg-AHK eintragen kann, daß ich einen Zlgg-750kg-Anhänger dranhängen kann (das ist hier aufm Dorf bei max. 55km/h manchmal sehr sehr nützlich.....) und für BlauSilber & Co unantastbar bin:
Ich biete 100€ Vermittlungsprämie!
🙂
Zitat:
@womopedda schrieb am 27. März 2023 um 23:20:47 Uhr:
Im Schaustellergewerbe und in der Landwirtschaft darf man einen weiteren Anhänger an einem Anhänger mitführen.
Das darf jeder, sofern es sich beim Zugfahrzeug um eine Zugmaschine handelt.
Zitat:
@ChateauxNeufDuPape schrieb am 28. März 2023 um 23:52:21 Uhr:
Sollte hier allerdings jemand sein, der einen Prüfer hat, der meinem 6m-Planenanhänger eine 750kg-AHK eintragen kann, daß ich einen Zlgg-750kg-Anhänger dranhängen kann
Theoretisch spricht nichts dagegen, sofern der Anhänger Fahrgestell technisch dafür geeignet ist, wäre das kein Problem. Ich bezweifle aber das der Anhänger dafür ausgelegt ist und am PKW ist das ganze eh nicht machbar, siehe Zeile drüber.
Habe in Frankreich auf der Autobahn einen VW Bus überholt, mit Doppelachs Wohnwagen und daran einen Trailer auf dem ein Motorboot war. Kein kleines, hatte einen Aussenborder mit 100PS.
Auf der Rückfahrt habe ich den ersten 911er meines Lebens mit Wohnwagen dran gesehen. Das Stromkabel kam aus den Lüftungsschlitzen am Heck des 911ers.
Beides waren gewiss Original Lösungen :-)
Ich finde die pics nicht mehr.
Ist schon das eine und andere Handy her.
In F scheint vieles zu gehen, das in lovely germany unvorstellbar ist.
Z b auch 130 km/h für Wohnwagen
Das Bild mit dem Porsche, dem Wohnwagen und dem Kabel aus den Lüftungsschlitzen hätte ich gerne mal gesehen....
(Irgendwo auf diesem Planeten gibt es ganz bestimmt ein Land, wo sowas Lüftungsschlitztechnisches rechtlich zulässig ist....)
😁
@DB NG-80
Du sagtest:
Zitat:
Theoretisch spricht nichts dagegen, sofern der Anhänger Fahrgestell technisch dafür geeignet ist, wäre das kein Problem. Ich bezweifle aber das der Anhänger dafür ausgelegt ist und am PKW ist das ganze eh nicht machbar, siehe Zeile drüber.
Wir vergessen jetzt mal die rechtliche Komponente und konzentrieren uns nur auf die technische Komponente:
Zugfahrzeug ist Mercedes Benz ML W163 ==> Der Allrader kennt keine Grenzen!
Der kann alles - nur nicht Kraftstoff sparen!
Im weggespülten Ahrtal zog er mal einen 12t-LKW aus dem Modder raus (ähm, der darf laut Schein nur 3150kg ziehen)!
Anhänger ist ein 6m langer Planenanhänger mit Doppelachse und verschweißtem Plane-Spriegel-Aufbau - eine Sonderanfertigung.
ZlGG alt: 3150kg (2500kg Zuladung).
ZlGG derzeit (vom Vorbesitzer abgelastet): 2650kg (2000kg Zuladung).
Laßt es mich mal so sagen: Wenn ich mit dem Benz bremse und der Anhänger in mich rein rutscht, aktiviert sich die Auflaufbremse so stark, daß ich mit Anhänger mehr Bremskraft habe, als ohne.
Habe ich schwere Beladung drauf, so ändert sich natürlich der Bremsweg - brauchen wir nicht drüber zu reden. Aber die Bremsanlage ist derart waffenscheinpflichtig, das ist bei Wahnsinns-Wildwechsel (ist in dieser Region Routine) schon irre geil!
Ich habe hier eine lose Westfalia-AHK (E-Satz 7-polig) vom EuroVan 1 liegen, die 75kg Stützlast und 2100kg ziehen darf.
Die wäre für jenes (ich nenne es mal) "Roadtrain-Vorhaben" ideal.
Man müßte nur wegen der Befestigungspunkte gucken.
Technisch würde ich derzeit keine AHK an das Heck des Anhängers kriegen.
Ich müßte zum hochwertigen Stahlbauer, der mir das Heck (= die letzten rund 120cm) des Anhänger-Fahrgestells - insbesondere die Stoßstange hinten, wo das Licht sitzt - tunt = verstärkt, daß die AHK überschlag-sicher angebracht werden kann und das Fahrgestell danach wieder entsprechend verzinkt wird.
Dieser Schritt wird sicherlich nicht günstig.
Da ich Perfektionist bin, würde ich sogar noch hingehen und RESTLOS ALLE (!!!) Befestigungsschrauben der AHK am W163 erneuern und gegen verzinkte aus besonders starkem Metall (Stahl-Titan-Legierung?) auszutauschen. Denn 1 rüttelnder Anhänger am Arsche des Benz ist was Anderes als 2 rüttelnde Anhänger; da will man nix dem Zufall überlassen, gell?
(Nach 22 Jahren Betrieb Material-Ermüdung zum Beispiel.)
Als letzten Schritt müßte die Elektrik des W163 überarbeitet werden, glaube ich.
Denn alles ist darauf ausgerichtet, nur einen (!!!) (blinkenden) Stromkreislauf mit Rücklicht, Bremslicht etc. hinten zu haben. Ich glaube, da müßte zumindst was an den Sicherungen und Relais/Blinkwiderständen gemacht werden.
Danach müßte technisch alles in der Lage sein, jenen Roadtrain - also MB W163 + 2650kg Anhänger + 15cm Zusatzlänge wegen zweiter AHK + 750kg Anhänger zu ziehen.
---
Um Zahlen-technisch mal konkret zu werden:
4,64m Länge des W163 + 15cm AHK + ca. 6m Länge des großen Anhängers + 2,7m bis 3m Länge des 750kg-Anhängers = 13,64m bis 13,94m Gesamtzuglänge.
2500kg bis 2800kg Legal-Kampfgewicht des W163 + 2650kg Maximal-Legal-Kampfgewicht des großen Anhängers + 750kg Maximal-Legal-Kampfgewicht des kleinen Anhängers = 6200kg Maximal-Kampfgewicht des Roadtrains!
Zum Vergleich:
Ein handelsüblicher Sattelzug-LKW, wie wir ihn 1000fach auf den Autobahnen sehen, hat runde 18m Zuglänge (maximal 18,75m) = maximal 40.000kg (legal)! Und ich rede hierbei nicht von Spezial-Transporten!
---
Zwingende Grundbedingung für eine einwandfreie technische Komponente ist:
1.)
Alle Anhänger müssen so beladen werden, daß die Ladung korrekt = gegen Überschlag gesichert ist!
2.)
Alle Anhänger müssen so beladen werden, daß der Schwerpunkt niedrig ist und keine Heck-/Front-Lastigkeit besteht!
3.)
Alle Anhänger müssen so beladen werden, daß keine einseitige Belastung vorhanden ist!
4.)
Alle Anhänger müssen stets bestmöglichst gewartet sein! Made-in-Fernost-Billig-Verschleißmaterial könnt Ihr also direkt vergessen! Nur hochwertiges Zeug darf daran! Das betrifft Gurte, Bremsen, Reifen, Stoßdämpfer....
(Na ob das mal Jede/r immer so macht?!?!?!? Siehe hierzu auch Stichwort "G.A.I."!)
---
Ja und dann kommt noch die Sache mit dem G.A.I. - dem größten anzunehmenden I*i*t*n.
Es steht bei diesem Roadtrain die Frage im Raum:
Wie fahr ich den?
Optimistisch und fahrlässig oder mit Verstand?
Denn:
Einen Scania R5er LKW (legal max. 40.000kg) fährst/bremst/kurvst Du bei jeder individuellen Witterung individuell grundlegend anders als einen Gigaliner LKW mit rund 25m Zuglänge (legal max. 60.000kg)!
Fährst Du fahrlässig und optimistisch, kommst Du mit dem Roadtrain bald in die Bild/Abendnachrichten (und mit a bissl Pech hübsch gebettet und geschminkt zwischen die anderen Unfall-Beteiligten auf die Fläche mit den teuren beschrifteten Steinen).
Fährst Du mit Verstand und vorausschauend, so wird das Rest-Risko auf ein Minimum reduziert.
(PS:
Bild & Abendnachrichten hätten bei mir sehr schlechte Chancen auf eine Audienz, denn:
Ich habe ADAC Intensiv 1, Intensiv 2, Perfektion1 und Perfektion 2 auf 2 PKW's und 1 Nutzfahrzeug. Dazu habe ich mittlerweile 22 Jahre PKW-Anhänger-Erfahrung in allen Arten, Klassen und Größen und vermutete 5.000.000km Bei-jedem-Wetter-Fahrpraxis auf dem Tacho.
Und trotzdem habe ich immer noch verdammt großen Respekt vor'm Asphalt und geh mit extremer Vorsicht ran!
Wie viele von Euch Anderen hier spielen in unserer "Wir-haben-und-beherrschen-das-auch-Liga"?)
ABER:
Das gesamte Denkspiel ist folglich für den Popo, weil:
- Selbst wenn technisch alles einwandfrei ist, ist da noch die rechtliche Komponente.
- Unser "Roadtrain" ist kein Gigaliner, ihm fehlen elementare Bremssysteme der LKW's.
- Wir sind kein rechtlich gesondert geregelter Schaustellerbetrieb/Spezialspediteur.
- Viele halten sich für gute Fahrer/innen - bis zum nächsten Crash.
- Nicht zuletzt die Sache mit dem G.A.I. und den hiesigen Straßen halten den Gesetzgeber davon ab, unseren "Roadtrain" rechtlich legal zu machen.
- Nicht mal Leute wie ich können mittlerweile noch 100%ig sicher stellen, daß sie das letzte verbliebene und größte = tödlichste Risiko - die anderen G.A.I.-Verkehrsteilnehmer! - immer kompensiert bekommen; wer ehrlich ist, wird hier eingestehen, daß sie/er höchstens auf 99,9%ig - und das ist verdammt hoch! - kommt (Ich persönlich komme je nach Tagesform auf runde 95% bis maximal (!!!) 99%!).
Fußnote zu den Schaustellern etc.:
Ja, die (und die Lang-Breit-Schwerlast-Fraktion, welche in Koblenz und Rostock lernte) fahren solche Roadtrains und die können es und die dürfen es.
Aber wisst Ihr aus welchem Stahl die geschnitzt sind?
Da komme ich nicht ran, die sind besser als ich!
Die schaffen ihre 99,9% Sicherstellung (fast immer)!
Dagegen bin ich fast schon ein sch***-Dreck!
Und jetzt kommt für die, die sagen "Höh, ja, aber die machen das ja auch und schaffen das!" das große Aber:
Es ist ja nicht so, als ob die zu jeder um-die-ecke-Werkstatt dürfen/gehen.
Es ist auch nicht so, daß die alle 2 Jahre zum TÜV fahren.
Nein, da guckt Vater Staat (in der Theorie zumindest) x-mal häufiger und x-mal strenger drauf!
Die haben Auflagen etc., da sind wir noch "freie Menschen" gegen!
Und glaubt mal:
Falls sich eine Fliege (PKW) auf der Autobahn durch Duell mit ner anderen Fliege die Fahrt versüßt, das Duell mit Abschlepper, Polizei, RTW und Feuerwehr endet und die dadurch, weil sie - den Sabber ihres Speditionskoordinators im Nacken runterlaufen spürend - im Stau stehen und keinen Parkplatz mehr abkriegen, unverschuldet ihre Lenkzeit überziehen:
Die Netten von BlauSilber drücken da ein Auge zu.
Das Bundesamt für Güterverkehr reißt ihnen dafür den Popo auf, daß es kracht!
Und mit jedem weiteren Male ein großes Bißchen mehr!
(Die BAG-Leute gehen nach Papier! Nicht nach Realitäten! Manchmal ist das gut, aber nicht immer.)
Egal, wie wir es drehen und wenden:
1.)
Unser (!!!) Roadtrain ist hier nicht umsetzbar.
2.)
Wir sollten den Dick-Schiff-Piloten DRINGEND mehr Respekt als bisher entgegen bringen....
Zitat:
@ChateauxNeufDuPape schrieb am 30. März 2023 um 01:29:41 Uhr:
Unser (!!!) Roadtrain ist hier nicht umsetzbar.
Und was spricht jetzt dagegen?
Ehrlich gesagt habe ich mir deinen Beitrag mehrmals durchgelesen, werde aber nicht richtig schlau draus.
Züge mit 2 Anhängern fahren hier zu hunderten, mal mit Auflaufbremse, mal mit Druckluftbremse, teilweise mit 40.000Kg GG oder auch mehr ;-).
Ein Gigaliner (Übrigens ein geschützter Begriff der genau eine Kombination beschreibt), besser Lang-LKW, hat in DE nicht mehr als 44 Tonnen und fährt sich nicht wirklich viel anders als ein stinknormaler 18,75m Anhängerzug.
Es gibt keinerlei Einschränkungen der Anhänger die "doppelt" gezogen werden dürfen. Wie geschrieben, das größte Problem wird die Eintragung der Anhängerkupplung beim 1. Anhänger. Und mit einem PKW wird das eh nix.
Ob das ganze nun fahrdynamisch das gelbe vom Ei ist, wäre abzuwarten, allerdings hätte ich keine Probleme damit das ganze auszuprobieren. Solche Kombinationen wie im Foto fahren im Alten Land problemlos auf der Straße.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 30. März 2023 um 03:40:03 Uhr:
Zitat:
@ChateauxNeufDuPape schrieb am 30. März 2023 um 01:29:41 Uhr:
Unser (!!!) Roadtrain ist hier nicht umsetzbar.Und was spricht jetzt dagegen?
Ehrlich gesagt habe ich mir deinen Beitrag mehrmals durchgelesen, werde aber nicht richtig schlau draus.
Züge mit 2 Anhängern fahren hier zu hunderten, mal mit Auflaufbremse, mal mit Druckluftbremse, teilweise mit 40.000Kg GG oder auch mehr ;-).
Ein Gigaliner (Übrigens ein geschützter Begriff der genau eine Kombination beschreibt), besser Lang-LKW, hat in DE nicht mehr als 44 Tonnen und fährt sich nicht wirklich viel anders als ein stinknormaler 18,75m Anhängerzug.
Es gibt keinerlei Einschränkungen der Anhänger die "doppelt" gezogen werden dürfen. Wie geschrieben, das größte Problem wird die Eintragung der Anhängerkupplung beim 1. Anhänger. Und mit einem PKW wird das eh nix.
Ob das ganze nun fahrdynamisch das gelbe vom Ei ist, wäre abzuwarten, allerdings hätte ich keine Probleme damit das ganze auszuprobieren. Solche Kombinationen wie im Foto fahren im Alten Land problemlos auf der Straße.
Ja, mit max 6km/h und zulassungsfrei.
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 30. März 2023 um 10:08:19 Uhr:
Müssen doppelt gezogene Anhänger nicht auch über eine durchlaufende Bremse verfügen?
Wenn ich mich nicht irre bis 25km/h Zulassung und 5t Anhängergewicht reicht eine Auflaufbremse bei den Anhängern in der Landwirtschaft.
Bei Zugmaschinen über 25km/h zulässige Geschwindigkeit, muss eine durchgehende Druckluftbremse, die beim abreißen den Anhänger automatisch über den Federspeicher bremst vorhanden sein.