Anhängerkupplung abgefallen

Barthau Fahrzeugtransporter QM

eben passiert:

Anhängerkupplung eingesteckt. Hat "Schnapp" gemacht. Fühlte sich voll solide an.
100 Meter gefahren.
Krachknirsch ... Kupplung rausgefallen, Hänger-Kabel abgerissen.

Ein paar Kratzer. Sonst ist - außer der Nerven-Abnutzung - nichts schlimmes passiert.

Was ich im Nachhinein gesehen habe: Der Schlüssel soll abgezogen werden. Wir hatten ihn drin gelassen. (aber um die Kupplung ab-zu-nehmen muss man ja den Sterngriff mit Kraft drehen ....)
Jetzt ist beim Versuch, den Schlüssel zu bewegen, der Kunststoffgriff vom Metallschlüssel abgebrochen. Man kann das Metall mit einer Zange noch gut greifen, aber da rührt sich nichts.

Ich rätsele, woran es gelegen hat.

176 Antworten

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 5. Juli 2023 um 21:16:49 Uhr:


Mich beschleicht, die leise Erinnerung, dass die mit ABG oder EG-Typgenehmigung bei der nächsten Befassung mit den Papieren nachzutragen sind. Man muss also damit nicht extra zur Zulassungsstelle.

Ich hatte eine nachgerüstete von Westfalia an meinem Galaxy und war 3x mit dem Wagen beim TÜV - und die hat das nicht die Bohne interessiert

Eine Typ geprüfte AHK, hat eine ABE und muss nicht nachgetragen werden, die ABE ist immer mitzuführen. Eine abnehmbare AHK, muss auch nicht abgenommen werden wenn ohne Anhänger unterwegs. Bei nicht verschuldeten Auffahrunfallen, kann eine Teilschuld anfallen, weil ohne AHK der Schaden beim Auffahrenden (eventuell) geringer gewesen wäre. mfg.

https://www.adac.de/.../

Zitat:

@ks_aus_jucunda schrieb am 5. Juli 2023 um 21:21:59 Uhr:



Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 5. Juli 2023 um 21:16:49 Uhr:


Mich beschleicht, die leise Erinnerung, dass die mit ABG oder EG-Typgenehmigung bei der nächsten Befassung mit den Papieren nachzutragen sind. Man muss also damit nicht extra zur Zulassungsstelle.

Ich hatte eine nachgerüstete von Westfalia an meinem Galaxy und war 3x mit dem Wagen beim TÜV - und die hat das nicht die Bohne interessiert

Es müsste der Durchmesser geprüft werden auf >49mm

Zitat:

@GermanTwath schrieb am 6. Juli 2023 um 17:31:47 Uhr:


Eine Typ geprüfte AHK, hat eine ABE und muss nicht nachgetragen werden, die ABE ist immer mitzuführen. Eine abnehmbare AHK, muss auch nicht abgenommen werden wenn ohne Anhänger unterwegs. Bei nicht verschuldeten Auffahrunfallen, kann eine Teilschuld anfallen, weil ohne AHK der Schaden beim Auffahrenden (eventuell) geringer gewesen wäre. mfg.

https://www.adac.de/.../

Außer die Kupplung verdeckt das Kennzeichen.

MfG Günter

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Moin Moin !

Zitat:

Der Satz bedeutet nicht, dass eine AHK verbaut ist. Das steht nämlich auch bei Autos ohne AHK in der ZB1 drin. Das "WW. AHK LT.EGTG" bedeutet "Wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Teilegenehmigung".

Fast richtig.

Allerdings heisst es richtig "Wahlweise Anhängerkupplung laut EG-

Typ

genehmigung" Das ist die Typgen. des Fzges, in dieser sind schon mindestens eine Vermerkt.

Zitat:

dass die mit ABG und Abnahme beim Prüfer oder EG-Typgenehmigung bei der nächsten Befassung mit den Papieren nachzutragen sind. Man muss also damit nicht extra zur Zulassungsstelle, aber man muss den Papierkram mit sich führen.

So ist es richtig.

Zitat:

Eine Typ geprüfte AHK, hat eine ABE

Das das Quatsch ist , habe ich schon geschrieben. Hättest du lesen können.

Zitat:

Bei nicht verschuldeten Auffahrunfallen, kann eine Teilschuld anfallen, weil ohne AHK der Schaden beim Auffahrenden (eventuell) geringer gewesen wäre. mfg.

Völliger Blödsinn. Zwar verswuchen mittlerweile die Versicherungen den grössten Schwachsinn unter das Volk zu bringen , um sich vor Zahlungen zu drücken , aber mit diesem Blödsinn hatten sie noch nie Erfolg, ich glaube auch nicht, dass irgendeine Versicherung so blöde ist , diese Zahlungsverweigerung vor Gericht durchzusetzen.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 10. Juli 2023 um 12:17:25 Uhr:



Zitat:

Bei nicht verschuldeten Auffahrunfallen, kann eine Teilschuld anfallen, weil ohne AHK der Schaden beim Auffahrenden (eventuell) geringer gewesen wäre. mfg.

Völliger Blödsinn. Zwar verswuchen mittlerweile die Versicherungen den grössten Schwachsinn unter das Volk zu bringen , um sich vor Zahlungen zu drücken , aber mit diesem Blödsinn hatten sie noch nie Erfolg, ich glaube auch nicht, dass irgendeine Versicherung so blöde ist , diese Zahlungsverweigerung vor Gericht durchzusetzen.

MfG Volker

Dafür würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen. Es hat bei den Versicherungen mitunter welche, die versuchen es und wenn dann die Klage zugestellt wird, kommt das große Erwachen. Dann wird gezahlt und um Rücknahme der Klage gebeten. Letzteres sollte man niemals tun. Man lässt die Versicherung bei Gericht erklären, dass die Klage durch Zahlung erledigt wurde. Dann müssen die nämlich die Kosten tragen, sonst verbleiben die beim Kläger.

Zitat:

Aufgrund der höheren Unfallgefahr könnte bei nicht demontierter Anhängerkupplung wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr eine Mithaftung angenommen werden. Dieser Einwand wurde jedoch bislang – soweit ersichtlich – noch nicht von den Gerichten entschieden.

Da widerspricht sich der ADAC doch selbst.

Moin Moin !

Zitat:

Es hat bei den Versicherungen mitunter welche, die versuchen es und wenn dann die Klage zugestellt wird, kommt das große Erwachen. Dann wird gezahlt und um Rücknahme der Klage gebeten. Letzteres sollte man niemals tun. Man lässt die Versicherung bei Gericht erklären, dass die Klage durch Zahlung erledigt wurde. Dann müssen die nämlich die Kosten tragen, sonst verbleiben die beim Kläger.

Ich habe solche unerfeulichen Vorgänge bestimmt schon ein knappes Dutzend mal durchgezogen , es hat noch nie eine Versicherung es dabei auf eine Klage ankommen lassen , die wissen schliesslich selber, dass sie dabei gewaltig auf die Nase fallen, wenn man nicht einknickt , eine Frist setzt und unmissverständlich (am besten per RA, den die Vers. auch bezahlen muss) auf die andernfalls erfolgende Klage hinweist, knicken die sofort ein. Logisch , ist für die billiger als ein verlorener Prozess .

MfG Volker

Da es keinen Aufpreis für fest verbaute AHK oder Rabatt für abnehmbare AHK gibt, ist es den Versicherungen "egal" Das bedeutet allerdings nicht, dass Versicherungen gerne sparen wollen....

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 11. Juli 2023 um 13:46:52 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 11. Juli 2023 um 13:46:52 Uhr:



Zitat:

Es hat bei den Versicherungen mitunter welche, die versuchen es und wenn dann die Klage zugestellt wird, kommt das große Erwachen. Dann wird gezahlt und um Rücknahme der Klage gebeten. Letzteres sollte man niemals tun. Man lässt die Versicherung bei Gericht erklären, dass die Klage durch Zahlung erledigt wurde. Dann müssen die nämlich die Kosten tragen, sonst verbleiben die beim Kläger.


Ich habe solche unerfeulichen Vorgänge bestimmt schon ein knappes Dutzend mal durchgezogen , es hat noch nie eine Versicherung es dabei auf eine Klage ankommen lassen , die wissen schliesslich selber, dass sie dabei gewaltig auf die Nase fallen, wenn man nicht einknickt , eine Frist setzt und unmissverständlich (am besten per RA, den die Vers. auch bezahlen muss) auf die andernfalls erfolgende Klage hinweist, knicken die sofort ein. Logisch , ist für die billiger als ein verlorener Prozess .

MfG Volker

Ich hatte es mit der Generali, waren um die 70€. Als die Klage vom Amtsgericht zugestellt wurde, sind die aus allen Wolken gefallen.

Moin Moin !

Ja, das scheint ein ganz besonderer Verein zu sein. Hatte ich gerade mit einer Hausversicherung, da kam doch tatsächlich mehr als 2 Monate nach dem Schadeneintritt (Wasserrohrbruch) ein Vertreter und erzählte über eine Stunde lang eine Menge Blödsinn , worauf der Hausbesitzer leider einknickte und einen Teil des Schadens selber tragen wollte. Ok, das habe ich dann selber behoben , dummerweise stellte sich dann heraus, dass der Schaden wesentlich grösser war als ursprünglich gemeldet , nur war ich mittlerweile Eigentümer geworden und damit ging das dann auch noch zu meinen Lasten. Naja, bin ja Rentner und technisch versiert, so waren es dann nur ein paar Euronen fürs Material und 1,5 Tage Arbeit.
Der Gipfel war übrigens , nachdem der Vertreter den bisherigen Eigentümer völlig verunsichert hatte und die Eigenleistung diesem abgerungen hatte, dass er mich fragte, ob ich seine Versicherung dann auch fest übernehmen wolle. ( Ab dem Datum der Umschreibung hat man eine kurze Zeit (ich glaube Monat) ein Sonderkündigungsrecht) Ich bevorzuge allerdings Versicherungen , bei denen der örtliche Vertreter auf der Kundenseite steht .

MfG Volker

Hallo zusammen,

ich muss das Thema leider noch mal ausgraben.

Ich denke die ganze Diskussion hier geht vorwiegend über Anhängerkupplungen wie diese im ersten Bild, die von unten in die Aufnahme gesteckt werden und dort mit den Kugeln verriegelt werden und damit quasi nur ihr Eigengewicht und die Stützlast halten.

Jetzt habe ich allerdings an meinem Renault Megane 3 Grandtour eine Westfalia Anhängerkupplung die von hinten gerade in das Rohr gesteckt wird und die ganze Zuglast nur über die drei Kugeln halten soll. Siehe hierzu zweites Bild.
Es mag ja sein, dass sich da einige Ingenieure schön etwas zurecht gerechnet haben, und am Ende rausbekommen haben, dass man da theoretisch 1,5 Tonnen dranhängen kann, aber ich traue dem Braten nicht.
Speziell, da wir ein Pferd haben, und meine Frau jetzt auf die Idee gekommen ist mit dem Vieh spazieren fahren zu wollen, bin ich doch über die Konstruktion recht skeptisch.

Was haltet ihr davon?
Ganze Zuglast an den drei Kügelchen??

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Da die Kugel NICHT auf Höhe der 3 Haltekugeln ist, müssen diese NICHT die volle Anhängelast halten!

Aber wenn du dir so unsicher bist, kannst du ja mal einen Trennungsversuch veranlassen, bei wie viel Tonnen sich das wirklich trennt. 🙄

Wichtig ist halt, dass der Schlüssel nach Montage abgezogen werden kann UND WIRD (!) - und da abnehmbarer Kugelhals, würde ich das Abreißseil des Anhängers immer am Träger befestigen, NICHT einfach um den Kugelhals werfen!

Das Seil kommt sowieso unten an die Hollandöse...
Aber ein komisches Gefühl habe ich trotzdem, auch wenn ich den Schlüssel in der Hand habe

Sorgt sich wegen 1,5t, andere haben an der gleichen Konstruktion 3,5t hängen.
Und da trennt sich auch nix. Sry in den Fällen wo es bisher passiert ist, waren zu 90% die Leute verantwortlich, die die Kupplung nicht vernünftig gewartet und eingesteckt haben Schuld.
Ein einziger Fall ist mir bekannt, wo das Material schuld war, aber auch da wars eigentlich der Depp der die Überlastet hat...

Und mal so nebenbei. Ich hab die linke Konstruktion am 1er von Westfalia. Darf nur 1200kg ziehen, hatte aber schon mal nen Mondeo damit aus'm Graben gezogen und passiert ist nix....

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