Anhänger ziehen Klasse B
Hallo, ich wollte mal wissen ob mein Stand was Anhänger angeht aktuell ist.
Damals 2006/2007 wo ich in der Fahrschule war hieß es ohne BE darf mit mit Klasse B lediglich einen ungebremsten Anhänger einachsig fahren.
Ich hab gegoogelt scheinbar hat sich das geändert, kann das sein? Was darf ich denn nun ZIEHEN (ich steig da nicht ganz durch), mal unabhängig von meinem Auto, denn mit einem gebremsten Anhänger darf ich lt. Anleitung bzw. Zulassungsbescheinigung deutlich mehr ziehen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@toplok84 schrieb am 9. November 2020 um 09:51:47 Uhr:
ist es nicht auch so, das bei FS-Klasse B das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht über dem Leergewicht des Zugfahrzeuges liegen darf?
Diese Regel gibt es nicht mehr.
17 Antworten
Zitat:
@toplok84 schrieb am 9. November 2020 um 09:51:47 Uhr:
ist es nicht auch so, das bei FS-Klasse B das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht über dem Leergewicht des Zugfahrzeuges liegen darf?
Diese Regel gibt es nicht mehr.
Zitat:
@toplok84 schrieb am 9. November 2020 um 09:51:47 Uhr:
ist es nicht auch so, das bei FS-Klasse B das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht über dem Leergewicht des Zugfahrzeuges liegen darf?
Irgendwie hab ich die Regel so im Kopf
Das wurde 2013 abgeschafft. Aber mal ganz ehrlich: wer blickt denn da noch durch bei den ganzen Änderungen?