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Anhänger Österreich

Servus,

 

vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen ...

 

Meine frage ist folgend.

 

Ich bin im besitz der Führerschein Klasse B, darf ich hier einen "schweren" gebremsten Anhänger ziehen wenn ich mit der Gesamtmasse nicht über 3500kg komme laut diversen Anhänger Herstellern ist dies ja möglich?

 

Meine Massen wären...

Auto - 1700kg

Anhänger - 430kg

Last - 500kg

Fahrer 100kg

 

somit würde ich ja nur auf ~2700kg - 2800kg kommen.

 

Ein Bekannter hat mir dies auch so bestätigt aber widerrum andere sagen nein man braucht den BE Führerschein ...

 

Danke für die Antworten.

lg

 

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23 Antworten

Der Anhänger hat laut Bild 2.000 kg ZGM. Dazu das Auto mit 1.700 kg, wobei das hier wahrscheinlich nicht mal die ZGM, sondern die Leermasse ist. Zusammen landest du bei mindestens 3.700 kg ZGM, dafür brauchst du BE.

am 2. Januar 2022 um 15:47

Auf österreichischen Autobahnen darfst du Gespanne fahren, die du mit B fahren darfst (das ist direkt verkoppelt).

Du addierst zul. Gesamtmasse Zugwagen + zul. Gesamtmasse Anhänger und schaust, ob es für den Zugwagen eine Gespann-Massebegrenzung gibt, die niedriger ist (kommt manchmal vor, aber selten).

Als Zwischenlösung gibt es den B96 - 4250 kg.

Gilt alles so in der gesamten EU.

Zitat:

@dolofan schrieb am 2. Januar 2022 um 16:35:14 Uhr:

Der Anhänger hat laut Bild 2.000 kg ZGM. Dazu das Auto mit 1.700 kg, wobei das hier wahrscheinlich nicht mal die ZGM, sondern die Leermasse ist. Zusammen landest du bei mindestens 3.700 kg ZGM, dafür brauchst du BE.

ok gut wusste ich nicht das hier die ZGM herangezogen wird ... wäre hier von der eigenmasse von 452kg ausgegangen, na dann ist das thema wohl abgehakt.

 

lg

Fragen kostet nix :)

Auch mir war's zu Beginn nicht sofort eingängig, weshalb ein VW Polo zwar einen unbeladenen(!) 3,5 t Planenanhänger an den Haken nehmen, doch ein Klasse-B-Inhaber das Gespann nicht fahren darf.

Danke für die Antworten !

Das ist doch der reinste Irrsinn.

Die in der EU und in Berlin haben doch einen Durchschuss.

Da muss man doch schon studiert haben um das alles zu verstehen.

Bin ich froh, dass ich einen älteren Lappen habe mit dem ich problemlos fast alles fahren darf.

Na ja. Die 7.000 Beamten in Brüssel mit Ministergehältern müssen ja am Jahresende irgendwelche Ergebnisse vorweisen. Dabei spielen Sinn und Unsinn keine Rolle.

Eigentlich ist es ganz einfach... zulässiges Gesamtgewicht Auto+zulässiges Gesamtgewicht Anhänger <= 3500kg dann reicht Klasse B,bis 4250kg B96 und darüber BE. Einzige Ausnahme,ein Anhänger mit zulässigen Gesamtgewicht von 750kg darf immer gezogen werden,auch wenn das Fahrzeug 3500kg und mehr wiegen darf.

Zitat:

@ToledoDriver82 schrieb am 2. Januar 2022 um 18:59:50 Uhr:

Eigentlich ist es ganz einfach... zulässiges Gesamtgewicht Auto+zulässiges Gesamtgewicht Anhänger <= 3500kg dann reicht Klasse B,bis 4250kg B96 und darüber BE. Einzige Ausnahme,ein Anhänger mit zulässigen Gesamtgewicht von 750kg darf immer gezogen werden,auch wenn das Fahrzeug der Zug 3500kg und mehr wiegen darf.

Das Zugfahrzeug darf mit "B" nur max. 3500 kg zul. GG haben, sonst "C1"

Es werden für "B, B96, BE" immer nur die zwei Zahlen vom zul. GG addiert und bringen den notwendigen Führerschein im Ergebnis. Also, wie geschrieben, ganz einfach.

Hallo @xCAx,

man kann und DARF nichts hin oder her rechnen mit Stützlast, max. Anhängelast, max. Zuggewicht, tatsächliche Gewicht, Achslast und/oder zul. GG bei Anhängerbetrieb, Gewichte zu Tempo 100 und und und....

Für andere Sachen, die nichts mit dem FS zu tun haben, lohnt es sich manchmal, sich über die Möglichkeiten zu informieren und zu rechnen.

was noch interessant ist ... auf der Humbaur Website steht noch folgendes ... was aber dann auch nicht richtig ist oder ?

Screenshot_20220109-143241.jpg

Doch,warum nicht

Doch, genau so stimmt es für Klasse B.

Zugfahrzeug max. 3,5t. Hänger mit 750kg gehen immer. Schwerere Hänger nur, wenn beide ZGG nicht mehr als 3,5t ergeben.

Was eben wichitg ist, aber auch schon erwähnt wurde: Im Fahrerlaubnisrecht zählt immer das ZGG, nichts anderes (Busse mal ausgenommen...)

Das heißt dann ja leichtes Auto(zb1500kg) und schwerer Anhänger(zB2000kg) würde erlaubt sein.

Wenn die entsprechende Anhängelast beachtet wird (hier zählt das tatsächliche Gewicht!), dann ja.

Ich darf an einen Wagen der 1100kg wiegt und 1000kg Anhängelast hat einen 3500kg ZGM Abhänger hängen, er darf nur tätsächlich nicht schwerer beladen als 1000kg sein. Nur das darf man dann nur mit FS BE fahren.

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