Anhänger / Gespann in der Schweiz
Mahlzeit,
wir waren gerade beim ADAC wegen finaler Tourplanung für den Sommerurlaub und ggf. etwaiger Besonderheiten und da wies mich die Dame auf eine Info hin, dass in der Schweiz ALLE Anhänger, also gebremst & ungebremst, eine "zusätzliche Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug (Seil / Kabel / Kette oder Abreißleine), die mithilfe einer speziellen Öse / Lasche / Befestigungsöffnung fest an der Anhäöngerkupplung befestigt sein muss. Nicht ausreichend ist das einfache Überlegen der Sicherheitsverbindung über den Kugelhals. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen von 500-600 Schweizer Franken."
Kann mir jemand sagen, wie diese Bestimmung in der Praxis umegsetzt wird? Ich hab nen A6 mit abnehmbarer Kupplung. An selbiger ist keine Öse o.Ä. dran. Wie und wo soll ich da jetzt besagte Extrasicherung fest machen? Wusste die ADAC Dame übrigens auch nicht. Und was genau soll die bringen? Der Anhänger ist ungebremst, wenn der wirklich von der Kugel springt, bezweifle ich, dass da eine oben benannte Sicherung auch nur irgendeinen Unterschied macht?!
Ist neben der Pflicht zum Vignettenkauf auch für den Anhänger jetzt schon der zweite Punkt, der die Schweiz auf meiner Sympathieliste durchsacken lässt.
Kann hier jemand aus der Praxis berichten?
40 Antworten
Auf diese Vorschrift hat mich mein Anhänger-Vermieter aufmerksam gemacht. Wir haben unterhalb des Kugelkopfes mit einer Schelle eine Öse für das Bremskabel montiert.
Das übliche Rüberlegen des Drahtseiles über die Kupplung reicht nicht.
Nur bremst das ja nix bei einem ungebremsten Anhänger. Im Fall des Falles hängt also das gesamte Gewicht des Anhängers nur an dem Sicherungsseil.
Darum ist das bei ungebremsten Anhängern ja auch ein kräftiges Stahlseil und nicht das dünne Abreißseil wie bei den gebremsten Anhängern, wo das nur die Bremse zuknallen und dann abreißen soll.
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 24. Juli 2017 um 16:34:09 Uhr:
Zitat:
@Knalla schrieb am 24. Juli 2017 um 14:22:25 Uhr:
Nachrüsten:
https://www.amazon.de/.../ref=sr_1_3?...Das ist doch ein Abreißseil. Das soll bei gebremsten Anhängern den Bremshebel aus "Stop" stellen, wenn der Anhänger sich tatsächlich mal löst.
Dieses Seilchen (und erst recht nicht die kleinen Krarabiner) hält doch keinen 500kg-Anhänger am Fahrzeug, wenn sich die Kupplung löst.
Sowas geht da eher: http://www.ebay.de/.../131667427658?_trksid=p2385738.m2548.l4275
Heute wieder was gelernt. 🙂
Das haste vollkommen recht, aber steht ja nirgends, dass die Sicherung sinnvoll sein soll oder gar funktionieren. 🙂
Um den gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden, reicht das Abreißseil.
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Bei einem ungebremsten Anhänger reicht das sicherlich nicht.
Praktisch nicht, rechtlich scheint es aber tatsächlich nix festgeschriebenes zu geben, wie das ganze auszusehen hat.
Hier mal ein Merkblatt mit den wichtigsten Vorschrfiten über den Anhängerbetrieb in der Schweiz:
https://stva.zh.ch/.../TMB010ANHE201705.pdf
Interessant ist der Paragraph 3.6:
Zitat:
3.6 Besondere Sicherheitsvorrichtung:
Löst sich ein Anhänger unbeabsichtigt vom Zugwagen, so muss die Bremse selbsttätig wirken. Ausgenommen davon sind Anhänger bis zu 1500 kg Gesamtgewicht mit einer zusätzlichen Verbindungseinrichtung (Seil, Kette), welche eine gewisse Führung des Anhängers gewährleistet und verhindert, dass die Anhängerdeichsel den Boden berühren kann.
Leider gibt es in der Schweiz eine Menge solcher ziemlich schwammigen Formulierungen.
Was Knalla schreibt:
Zitat:
Das haste vollkommen recht, aber steht ja nirgends, dass die Sicherung sinnvoll sein soll oder gar funktionieren. 🙂
Um den gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden, reicht das Abreißseil.
stimmt so leider nicht. Die Vorgabe ist eindeutig. Leider steht da nicht, wie das erreicht werden kann. Ein einfaches Abreissseil dürfte bei einer Polizeikontrolle gnadenlos durchfallen. Solte diese Kontrolle im französischsprachigen oder sogar im italienischen Teil der Schweiz stattfinden, dann sind gute Kenntnisse der Landessprache bei einer allfälligen Diskussion über die Sinnhaftigkeit dieser Vorschrift sehr hilfreich.
Genauso unscharf sind hier die Regeln, was man an einem Motorrad ändern und umbauen darf. Einerseits kann man für Kleinigkeiten Probleme bei der nächsten Hauptuntersuchung bekommen, andererseits ist es teilweise erstaunlich, was für Harleyumbauten hier herumfahren.
Ich finde die Formulierung recht eindeutig.
Du brauchst eine Kette oder ein Drahtseil, das den Anhänger am Auto hält, ohne dass die Deichsel auf den Boden knallt.
Also muss es so stabil sein, dass es nicht reißt, bis du das Auto mit dem rumeiernden Anhänger angehalten hast.
Das Abreißseil ist definitiv nicht ausreichend.
Die Forderung, was durch die Sicherung erreicht werden soll, ist eindeutig. Nur ist es jedem selbst überlassen, wie er das erreicht. Drei Lagen Ducttape dürften zuwenig sein, ein dünnes Stahlseil eher fragwürdig und eine armdicke Ankerkette etwas zuviel.
Das gibt viel Spielraum für Diskussionen.
Kann ja nicht sein, dass die Schweiz da Basteleien zulässt. Da muss es doch im Fachhandel fertige und zugelassene Lösungen geben. Eben gerade für ungebremste Anhänger.
Genau das ist hier blöd. Es gibt nichts in der Richtung "mit Prüfzeichen XYZ 123".
Teile mit E-Nummer haben hier auch keine Gültigkeit. Das kann als Entscheidungshilfe für eine Zulassung herangezogen werden, hat aber keine bindende Bedeutung. Alles ist Ermessenssache im Rahmen solcher Formulierungen.
Ich glaub ich habs jetzt... 🙄
Anhängerseitig das Getier:
http://i.ebayimg.com/images/g/pw8AAOSwm ... -l1600.jpg
Und an die Kupplung dann diesen Halter:
http://i.ebayimg.com/images/g/Af8AAOSwC ... -l1600.jpg
Damit müsste das rechtlich sauber sein oder? Wenn die Kupplung dann tatsächlich aus der Halterung fallen sollte, ist natürlich Apokalypse, aber warum sollte sie? Hat ja hier auch ne Freigabe für deutlich mehr Last als die paar Kilogramm Moppedanhänger + Mopped.
Linknixfunxt...
Neuer Versuch:
Hängerseitig:
http://i.ebayimg.com/images/g/pw8AAOSwmLlX-Cws/s-l1600.jpg
Kupplungsseitig:
http://i.ebayimg.com/images/g/Af8AAOSwCU1Y19gw/s-l1600.jpg
So sieht das anhängerseitig in echt aus.