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Anhänger... Fahrtenschreiber oder nicht oder nur halb?!

Themenstarteram 10. Februar 2012 um 10:04

Guten Morgen zusammen.

Weiß jemand wie man bei folgendem Fall verfahren sollte?

Es geht um ein Transporter mit 3,3to zGG mit Anhängerkupplung und einem digitalen Fahrtenschreiber.

Was muss ich nun tun, wenn ich einen Anhänger abhole und woanders hinbringe... Also die zweite Hälfte der Strecke nur 80 fahren darf mit eingesteckter Fahrerkarte und die erste Hälfte auch schneller fahren dürfte ?!

Für die Fahrt mit ohne Anhänger einfach die Fahrerkarte entnehmen geht nicht oder? Dann zeigt das Gerät doch einen Fehler an und zeichnet diesen im Gerät auf!? Wie soll ich andererseite bei einer Kontrolle mit Anhänger beweisen, dass ich, als ich 120kmh gefahren bin, keinen Anhänger angehängt hatte ?!

Vielleicht kennt jemand die Lösung.... Vielen Dank schonmal.

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19 Antworten

Hallo,

wenn du gewerblich fährst, muss die Karte eh immer gesteckt sein. Das du ohne Hänger und mit Karte schneller als 80 fährst (fahren darfst), sollte wohl klar sein. Das wird die Kontrollbehörde auch wissen.

Bei einem LKW bekommt man irgendwann eine Geschwindigkeitswarnung, ob das bei einem Digitacho der in einem Fahrzeug sitzt mit dem man schneller fahren darf auch ist weiß ich nicht.

Gruß

Frank

am 10. Februar 2012 um 10:20

Moin Moin,

mach dir keinen Stress, du fährst einfach die Geschwindigkeit, die für dein Fahrzeug zugelassen ist. D.h. mit Anhänger 80 und ohne eben wie es die StVo vorschreibt.

Beweispflichtig bist nicht du sonder die Polizei bei einer eventuellen Kontrolle. Ausserdem kannst du plausibel erklären und argumentieren, das reicht meistens schon aus.

Themenstarteram 10. Februar 2012 um 10:22

In Ordnung, danke, das hilft schonmal weiter....

Und bei einem Analogen Fahrtenschreiber, mit Papierscheibe? Muss dort auch immer jeden Tag eine Tachoscheibe eingelegt sein, obwohl man unter 3,5 to wiegt und keinen Anhänger dran hat?

wenn gewerblich, dann ja.

Falls du mit der Kombi und nem Zugfahrzeug mit analogem Fahrtenschreiber in die CH fährst:

achte drauf das du für jeden Tag (gewerblich oder nicht) ein Einlageblatt verwendet hast; ist hier ein Fz mit Fahrtenschreiber ausgerüstet ist, muss dieser genutzt werden - auch wenn keine Aufzeichnungspflicht besteht...

Wobei ich mich frage, ob bei einer Kombi unter 3,5to (also BE) nicht auch ein herkömmliches Fahrtenbuch ausreicht (also ohne (nach/aus)rüstung des Zugfahrzeugs mit nem Schreiber) ... ?

Die Schweiz unterliegt nicht mehr der AETR, sondern inzwischen auch der VO EG - also müssten doch diese Regelungen insgesamt greifen; d.h. z.B. auch Fahrten ohne Nachweispflicht möglich bzw. bei nicht vorhandenem Kontrollgerät (bei 2,8t-3,5t zGG) genügen die entsprechenden Aufzeichnungen - oder gibt es da Übergangsregelungen, @78ermike?

 

Grüsse,   motorina.

ARV1 (Arbeits- und Ruhezeitverordnung, Aufzeichnungspflicht inklusive) gilt für Fahrzeuge (und Kombis) der Kat. B und BE NICHT (keine Aufzeichnungspflicht bis und mit BE-Kombis, also 3,5to Zugfahrzeug + 3,5to Anhänger = keine Aufzeichnung von nöten). Ebenso gibts kein Sonn-/Feiertag und Nachtfahrverbot für BE-Kombis...

Die grosse und wichtige AUSNAHME: ist ein Aufzeichnungsgerät verbaut (Digital/Analog), muss es verwendet werden... Wie es mit dem Fahrtenbuch aussieht, wüsste ich jetzt spontan grad nicht, ich weis nur: wenn ich mit ner BE-Kombi nach D fahre, werd ich wegen der >2,8to eines führen müssen...

Ab C1 jedoch gilt die ARV1 wieder...

Gibt aber zwei relevante Ausnahmen:

- Fahrzeuge zum privaten Sachentransport bis 7,5to

- Sattelschlepper mit zGG von 5to

Hier ist's ganz gut beschrieben:

http://www.routiers.ch/news/ARV2011dv9b.pdf

EDIT:

das 7,5to ergänzt - ist ja wichtig, nicht das einer mitm 40Tönner ne private Sachentransportfahrt macht ;)

Das ist ja bei euch in CH noch komplizierter als bei uns!

Ich ich ging davon aus, dass jetzt auch in der Schweiz die VO EU in vollem umfange Geltung hat.

Ist ja kaum zu glauben, dass man mit 3,5t+3,5t (= 7t ZGG) bei gewerblichen Fahrten keine Aufzeichnungspflicht hat, nur weil es ein Kombi ist und kein Lkw - oder habe ich da jetzt etwas falsch verstanden?

 

Grüsse,   motorina.

Unkompliziert? Wo uns die EU so dermassen in die Gesetzgebung reinpfuscht obwohl die CH nicht EU-Mitglied ist? Vergiss es... Wobei man muss fair bleiben; seit dem 1.1.2011 ist's einfacher geworden; die 2010er ARV uiuiuiui DIE war tödlich ;)

Ausschlaggegend ist bei uns das Zugfahrzeug... Ist das in der Kategorie B (also die Kombination 3,5to + 3,5to BE) gibts keine Aufzeichnungspflicht.

Hier sehr beliebt:

Umzugskombis mit 3,5to Lieferwagen/Kleinlaster und 3,5to (Tandemachs-)Anhänger. Kann und darf von jedem gefahren werden, der die BE aufm Schein hat; wer nur am Wochenende umziehen kann, hat damit keine Probleme wenn er auch am Sonntag (oder Feiertag) fahren muss...

Stell dir vor, du hättest für den Führerschein der Kat. B und BE gleich noch den ganzen gewerblichen Teil bez. Aufzeichnungspflicht (Fahrtenbuch, analoger/digitaler Fahrtenschreiber) drin.... Da ist unsere Regel (bei BE max 3,5t+3,5t = gute Fahrt, alles darüber (Cxx) aufzeichnen) doch sehr einfach...

Da finde ich diese 2,8 Tonnen-Regelung (oder waren's 2,5t?) in D für's Fahrtenbuch extremer... Frag mal den hilfsbereiten BE-Inhaber, ob er weis, das er, sobald die Kombi 2,8t übersteigt, Fahrtenbuch zu führen hat... (Nimm nen älteren Kombi der Marke Volvo (schwer) und häng nen gebremsten Tandemachser (für BE) an die Kupplung... Schon hast du das Geschenk weil Fahrtenbuch-Pflichtig)

Wobei ich erwähnen möchte: es gibt Versicherungen, die verlangen für geschäftliche Fahrten ein Fahrtenbuch bei BE-Kombis (auch für normale B-Fahrten, sobald im Geschäftseinsatz)... (aber es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben)

Wieder was dazu gelernt ... Danke für die Aufklärung, @78ermike.

Bei uns gilt die Aufzeichnungspflicht im gewerbl. Güterverkehr ab 2,8t zGG - was viele Kombi-Fahrer (wie z.B. Autohändler) oft nicht wissen (da hast du recht).

 

Grüsse,   motorina.

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 19:50

Ach du je wie nervig...

dann muss ich ja ab jetzt jeden morgen auf der Arbeit eine Scheibe ausfüllen und einlegen und abends wieder raus, obwohl ich unter 3,5to zGG hab und eh so schnell fahren kann wie ich will (Werkzeuge und Gerätschaften zur Baustelle und zurück).

Irgendwie macht das für mich überhaupt keinen Sinn warum es nicht langt dann eine Scheibe einzulegen wenn ich einen Anhänger dran mache und dann über 3,5to bin. :(

am 12. Februar 2012 um 20:11

Du brauchst keine Scheibe einlegen wenn du ohne Anhänger unterwegs bist. Bleibst du im Umkreis von 50 km vom Firmensitz brauchst du auch mit Anhänger keine Scheibe einlegen.

Mit gewerblich ist hier der gewerbliche Transport von Gütern gemeint.

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 20:21

aaaaaaaaaaaaaaaah ok. Da hab ich die Definition von gewerblich missverstanden... Na dann ist ja alles klar.

Vielen Dank für die Auskünfte, bis bald :)

Themenstarteram 13. Februar 2012 um 7:13

hm zwei Fragen hab ich doch noch.... In unserer Firmenanweisung heißt es :

1.

"Wenn bei einem Fahrzeug ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist, muss dieser zwingend

bei jeder Fahrt verwendet werden, unabhängig davon, ob die einzelne Fahrt Fahrtenschreiberpflichtig

ist oder nicht, da ansonsten automatisch Verstöße von dem Gerät aufgezeichnet

werden."

Ist das so richtig, oder gilt eigentlich das selbe wie bei einem analogen Fahrtenschreiber, dass die Karte nur eingelegt werden muss wenn ein Anhänger angehängt ist?

2.

"Stellen Sie bei Arbeitsende oder bei Pausen die Zeitgruppen unbedingt auf „Ruhezeit“.

Sonst speichert der digitale Fahrtenschreiber für den Fahrer „sonstige Arbeitszeit“ und für

Beifahrer „Bereitschaftszeit“. Aus den jeweiligen Einstellungen am Fahrtenschreiber erstellt

das Gerät die Tätigkeitsnachweise, die digital gespeichert werden."

Ist das nicht egal? Ich dachte, wenn ich fahre springt das Gerät automatisch auf Fahrtzeit um und wenn ich auf der Baustelle stehe, dann steht es automatisch auf arbeiten. Wäre das dann nicht nur relevant, wenn ich mehr als 4,5std am stück bzw 9std am Tag fahren würde (was ich hier niemals machen werde?) um meine 45minuten Pause registriert zu haben? Aber da ich nur maximal 1 std hin und zurück fahre, ist es doch egal auf was das Gerät steht, während ich vor Ort bin!?

 

Grüße

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