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Fahrtenschreiber Tranporter

Themenstarteram 3. Dezember 2006 um 22:52

Hallo, über die Fahrtenschreiberaufzeichnung oder das Führen eines Tageskontrollblattes oder das Führen eines Fahrtenbuch habe ich im Internet viel verschiedenes gelesen. Nachdem ich derzeit in der Fahrschule FS C CE mache konnte ich auch dort widersprüchliche Aussagen zu Kenntnis nehmen.

Wer kann folg. Frage beantworten:

1.

Transporter Fiat Ducato z. GG 3250 kg. Handwerker mit eigenen Werkzeug das ich zum täglichen Arbeiten brauche. Gleichzeitig habe ich als Handwerker Ware an Bord die bei einem Kunden eingebaut werden (Neuware). Z. B. ein neues Waschbecken.

Das Fahrzeug hat eine Anhängerkupplung.

Brauche ich hier einen Fahrtenschreiber ?

Oder muß ich Tageskontrollblatt führen ?

Oder muß ich Fahrtenbuch führen?

Wie ist es mit diesen 50 km, das habe ich wirklich noch nicht kapiert.

2.

Gleiches Fahrzeug wie oben unter Ziffer 1.

Fiat Ducato, z GG. 3250 kg und Anhänger, z. GG. 2860 kg.

Handwerker mit eigenen Werkzeug und Ware, gleiche Voraussetzungen wir unter Ziffer 1.

Brauche ich hier einen Fahrtenschreiber ?

Oder muß ich Tageskontrollblatt führen ?

Oder muß ich Fahrtenbuch führen?

Wie ist es mit diesen 50 km, das habe ich wirklich noch nicht kapiert.

Besonderes wäre es zu klären falls ja, ist nun ein Tageskontrollblatt zu führen oder ein Fahrtenbuch. Ist ja wohl ein Unterscheid.

3. Gleichzeitig möchte ich gleiche Fahrzeuge wie unter Ziffer 1 und 2 nun über dem Winter als Kurrierdienstfahrzeug einsetzen.

Also den Transporter oder wahlweise Transporter und Anhänger.

Brauche ich hier einen Fahrtenschreiber ?

Oder muß ich Tageskontrollblatt führen ?

Oder muß ich Fahrtenbuch führen?

Wie ist es mit diesen 50 km, das habe ich wirklich noch nicht kapiert.

Besonderes: Brauche ich hier ohne oder auch mit Anhänger diese Eignungsprüfung bzw. eine Transportgenehmigung.

Und was ist der Unterschied zwischen einer Transportgenehmigung ausgestellt vom Landratsamt oder von der EU.

Wer mir diese Fragen korrekt beantworten kann, ist auf jeden Fall ein Engel. Meine Fahrschule konnte mir diese Fragen nun nicht schlüssig beantworten. Alleine der Unterschied zwischen Fahrtenbuch und Tageskontrollblatt konnte ebenfalls nicht beantwortet worden.

Ich bin ein korrekter Mann und möchte vermeiden, daß es bei einer Kontrolle Handschellen gibt. So wie es aussieht werden Transporterfahrer und LKW Fahrer sowieso Verbrechern gleichgestellt.

Letzte Frage:

Ladesicherung:

Bohrmaschinen, Bohrhämmer. Müssen diese Maschinen alle auch durch Spanngurte gesichert werden, oder wird hier ein rutscchhemmender Boden anerkannt. Es ist hinsichtlich der Ladesicherung völlig unklar, ob hier vor dem Transport jedesmal per Akkuschrauber ständig neue Befestigungen montiert werden müssen und die Maschinen (jeden Tag haben wir andere Maschinen an Bord) extra gesichert werden müssen.

Für die Beantwortung dieser Fragen freue ich mich über die Nachricht des Engels.

Frohe Weihnachten.

Ich bin gespannt über die Nachrichten.

WS Schatzi 1 000

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8 Antworten

Habe hier was gefunden:

Mein Wissen ist zwar etwas eingerostet, aber ich bin der Meinung, dass du ohne Anhänger keinen FS brauchst, mit aber schon.

FS steht hier nicht für Führerschein :D

Schau mal hier nach: http://europa.eu.int/.../de_1985R3821_do_001.pdf

Habe mir das zwar alles nicht durchgelesen, aber Antworten auf deine Frage stehen da glaube ich genug drin, ist ja lang genug, das Ding :)

mfg

Fahrzeuge (Gewichte von Zugfahrzeug und Hänger werden zusammengezählt) im Transportgewerbe über 2,8 Tonnen zulässiger Gesamtmasse unterliegen den Sozialvorschriften. Ab 3,5 Tonnen muß ein EG-Kontrollgerät verwendet werden.

Zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen dürfen Lenk-, Ruhe- und die Zeiten der sonstigen Tätigkeiten auch handschriftlich aufgezeichnet werden. Dafür gibt es extra Hefte und die Aufzeichnungen laufen mit Strichen in Diagrammform. Das sieht dann praktisch genauso wie auf dem Schaublatt aus, nur eben nicht rund. Die Geschwindigkeit muß in diesem Fall nicht aufgezeichnet werden.

Anmerkung: Die Fahrzeugart, also Pkw oder Lkw, ist unerheblich.

Für Handwerker und Bauarbeiter gibt es eine Ausnahme. Sofern der Transport von Baumaterial nur nebenbei erfolgt, muß nichts aufgezeichnet werden. Man darf sich aber nur innerhalb eines Kreises von 50 km um den Standort herum bewegen. Ist die Baustelle weiter weg, gilt obiges.

Die Ladungssicherung ist ein unerschöpfliches Thema. Wenn das Zeug rumfliegt oder rumfliegen könnte und dabei die Verkehrssicherheit beeinträchtig sein könnte, muß alles angebunden werden. Pack die Maschinen doch einfach in eine Kiste und verzurr diese.

pfisti

mhm und schon wieder ne neue Variante zum Thema Fahrtenschreiber ....

Hallo,

wer es genau wissen muß, ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Einige Sachen sind auf deren Homepage beschrieben und sonst halt mal direkt anschreiben.

http://www.bag.bund.de

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Basstel-Bassti

mhm und schon wieder ne neue Variante zum Thema Fahrtenschreiber ....

Ich weiß ja nicht, was du als "neu" bezeichnest, aber ich denke pfisti hat das schon richtig beschrieben.

Gruß

Frank

Denke nie gedacht zu haben, denn das Denken gedankenloser Gedanke ist gedenkloses Denken ...

ich werde wohl wirklich mal IVE ber der BAG bezüglich der Frage bei der nächsten Kontrolle anfragen ...

 

P.S. ey ihr "trucker" ihr werdet öfters rausgeholt als wir "Transporties" fragt doch mal !!

 

Wie sieht es aus mit der 3,5 To Frist, wenn ein Fahrtenschreiber verbaut ist und wenn nicht ...

dann die 2,8 To Frage usw. ....

 

Bin Inhaber der EG Lizenz, habe aber andere Infos (sogar in den Schulungsmappen der IHK steht wieder was andere drin)

Zitat:

Original geschrieben von Basstel-Bassti

P.S. ey ihr "trucker" ihr werdet öfters rausgeholt als wir "Transporties" fragt doch mal !!

Für mich ist Trucker eher eine Beleidigung, da reagiere ich nicht drauf.

Bei einer Kontroll nachzufragen bring oft auch nichts, denn ob dus glaubst oder nicht, die wissen auch nicht alles und jeder erzählt dir was anderes. Alles schon gehabt.

Mit den Bullis und Anhängern hat sich in der letzten Zeit ja einiges geändert und jetzt macht jeder was er will.

Früher waren Bullis über 2,8T LKW´s, durften nur 80 fahren und waren Fahrtenschreiberpflichtg. Dann kam die EU und hat gesagt: Ihr dürft mit Bullis bis 3,5T rasen was das Zeug hält, in der Zulassung steht PKW und den Fahrtenschreiber braucht ihr auch nicht mehr.

Danach hat jeder den Überblick verloren.

Gruß

Frank

P.S. hatte heute zeitig Feierabend. Dafür geht es morgen aber auch um vier los und hier sitze ich frühstens erst wieder Mittwoch. Nicht das ihr euch wundert, das hier innerhalb der Woche auch LKW-Fahrere anwesend sind.

Also das was ich oben geschrieben habe, ist mindestens 10 Jahre alt. Da hab' ich den 2er gemacht, wobei man das in der Fahrschule eigentlich gar nicht lernt.

Geändert hat sich in den letzten Jahren, daß im Bereich der Sozialvorschriften die Fahrzeugbezeichnung Pkw/Lkw weggefallen ist. Früher war ein Pkw-Transporter mit Hänger frei von Vorschriften.

Außerdem wurde die Lkw-Auslegung von 2,8 auf 3,5 Tonnen angehoben. Erst ab diesem Gewicht ist ein Lkw verkehrsrechtlich ein Lkw.

Und dann ist noch die Auslegung von § 3 StVO geändert worden. Demnach gilt ja für alle Pkw auf Autobahnen freie Fahrt. So wurden z.B. Pritschen-Lkw, mit Plane und Spriegel, mehr als 4 Tonnen zulässige Gesamtmasse, auf Basis Sprinter 416, als Pkw zugelassen und fuhren dann mit 140 auf der Dosenbahn ...... die wurden zwischenzeitlich durch einige Urteile eingebremst.

pfisti

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