Anhänger 3 Jahre TÜV abgelaufen

Hallo,
ich habe einen alten gebremsten HEKU Einachsanhänger BJ 1969 1250 Kg Gesamtgewicht für ein Segelboot.
Mit grünem Kennzeichen und Steuer und Versicherungsfrei.

Der Anhänger stand in einer Halle und wurde die ganze Zeit nicht bewegt.

Da jetzt das Boot mit Trailer verkauft werden soll würde ich gern zur Dekra fahren.
Es ist eine Entfernung von etwas mehr als einem Km.
Hab den Anhänger durchgeschaut - neu abgeschmiert und die Reifen sind jetzt 5 Jahre und 3 Monate alt.
Also vor dem letzten TÜV neu drauf gekommen.
Kein Rost - der Anhänger ist verzinkt und sowohl Handbremse wie auch die Bremsseile bewegen sich tadellos und sind gut eingefettet.

Einfach mal hinfahren und schauen ob die Dekra etwas zu bemängeln hat ?
Ich hoffe es macht nichts wenn auf dem Anhänger das Boot mit 900 Kg drauf ist.

Riskiere ich Punkte falls ich erwischt werde ?
Hab schon versucht einen Termin zu bekommen um nachweisen zu können wo ich hinfahre - macht die Dekra aber nur telefonisch.
Da der Anhänger im Originalzustand ist wird die Dekra doch hoffentlich keine Nachrüstung von Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlussleuchte verlangen.
Eine Rückfahrautomatik hat er natürlich auch nicht.
Der TÜV ist jetzt seit 9 2014 abgelaufen. Zur Dekra will ich Anfang Januar hinfahren.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 26. Dezember 2017 um 17:34:37 Uhr:



Zitat:

@Bomber50 schrieb am 26. Dezember 2017 um 17:21:38 Uhr:


Du darfst nur damit zum nächsten TÜV fahren. Aber bitte ohne last. Denn dann wird es als Verstoß gegen das Zulassungsgesetz und Versicherungsgesetz verstoßen und wird zur Anzeige gebracht. Also nur leer ohne Last zum TÜV fahren ohne Umwege. Nach den Reifen schaut meistens der TÜV nicht nur Bremsen und Beleuchtungseinrichtungen müssen funktionieren.

Warum ist das denn ein Verstoss ? Hast Du da einen Link dazu ?

Hat er nicht, weil es kompletter Unsinn ist, was er da schreibt...

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Na ja, ganz so schlimm ist es um die Bildung der Reifenmonteure ja nicht bestellt, ist ja Ihr täglich Brot.
.... Die achten schon darauf das man die relevanten Daten für die Reifen sehen kann.
Ausnahmen gibt es aber immer.

UPDATE:
Inzwischen habe ich das Boot incl Anhänger verkauft - Ohne TÜV.
Der Käufer war sehr sachkundig - und im ADAC Kaufvertrag wurde alles festgehalten - abgelaufener TÜV und Bastlerobjekt, sowie die sofortige Ummeldung. Auch die Bescheinigung für das Strassenverkehrsamt wurde ausgefüllt.
Da grünes Kennzeichen und Steuer so wie Versicherungsfrei sollte das für mich erledigt sein.
Bremsen und Licht am Anhänger waren ja ok und ich hab den vorher noch mit der Fettpresse abgeschmiert.
Der Käufer hatte auch das passende Fahrzeug dabei was eine eventuell schwache Bremsleistung durch die lange Standzeit locker ausgleichen kann.
Klar das der Käufer mit dem abgelaufenem Tüv einen Punkt riskiert - ich bin bevor er losgefahren ist ins Haus gegangen und kann also nicht sagen ob er ein rotes Kennzeichen dabei hatte ;-)

Die TÜV-Gebühren werden sich um dezente 20% erhöhen...-🙂

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 4. Januar 2018 um 12:14:13 Uhr:


...
Klar das der Käufer mit dem abgelaufenem Tüv einen Punkt riskiert - ich bin bevor er losgefahren ist ins Haus gegangen und kann also nicht sagen ob er ein rotes Kennzeichen dabei hatte ;-)

...da wäre ich mir jetzt nicht so sicher, obs da im Ernstfall nicht auch noch beim "ehemaligen" Halter im Karton rumpelt.

Diese Bescheinigung, dass das Fahrzeug am XX.XX.XXXX um XX:XX Uhr von Frau/Herrn XY übernommen wurde ist ja als Nachweis gut und schön, wenn der neue Eigentümer geblitzdingst wird oder... oder... also was anstellt, das er 100prozentig zu vertreten hat.
Aber ob das auch bei einer Ordnungswidrigkeit funktioniert, die er eigentlich erst einmal nicht zu vertreten hat... seine einzige Möglichkeit in der Sache tätig zu werden ist ja, indem er die abgelaufene HU unverzüglich nachholt.
Ich würde da nicht drauf wetten wollen, dass in dem Fall der ehemalige Halter aus dem Schneider ist, würde der neue Eigentümer auf dem nach Hauseweg kontrolliert.

Thema "rote Kennzeichen"... bei einem Fahrzeug, das noch regulär zugelassen ist dürfen keine roten oder gelben Kennzeichen angebracht werden -> das liefe nämlich auf eine sog. Doppelzulassung hinaus.

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Der Verkauf ist jetzt schon 5 Tage her und ich gehe davon aus das der Käufer die 30 Km nach Hause doch ohne Polizeikontrolle geschafft hat.
Abmelden wäre fatal gewesen, da ( ich weiss nicht nach welcher Zeit ) für eine Neuzulassung Nachrüstungen wie Nebelschlussleuchte Rückfahrscheinwerfer und ähnliches gefordert werden können.
Ob es bei grünem Kennzeichen auch ein H Kennzeichen gibt ?

Hallo, gast356,

Zitat:

@gast356 schrieb am 4. Januar 2018 um 12:50:27 Uhr:


...da wäre ich mir jetzt nicht so sicher, obs da im Ernstfall nicht auch noch beim "ehemaligen" Halter im Karton rumpelt.

theoretisch wäre so etwas möglich

Bei einem Anhänger hat man aber erfahrungsgemäß oft das Glück, dass die Bußgeldstelle einem glaubt, wenn man angibt, dass der Hänger jahrelang ungenutzt in der Garage oder Scheune stand und man deshalb die HU vergessen hat.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 4. Januar 2018 um 13:03:14 Uhr:



Ob es bei grünem Kennzeichen auch ein H Kennzeichen gibt ?

Nein, gibt es nicht.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 4. Januar 2018 um 13:03:14 Uhr:


...
Abmelden wäre fatal gewesen, da ( ich weiss nicht nach welcher Zeit ) für eine Neuzulassung Nachrüstungen wie Nebelschlussleuchte Rückfahrscheinwerfer und ähnliches gefordert werden können.
...

...der Anhänger hat erst einmal Bestandsschutz.
Erst wenn das Fahrzeug mehr als 7 Jahre abgemeldet "in der Scheune stand" wirds etwas teurer, weil du für die Wiederzulassung eine Vollabnahme brauchst, da die Betriebserlaubnis abgelaufen ist.

Aber selbst in dem Fall denke ich müßte der Bestandsschutz greifen, sonst hätte jeder der einen "Scheunenfund-Oldtimer" nach Jahrzehnten restauriert und wiederzulassen will ein Problem, da er z.B. aktuelle Abgasvorschriften einhalten müßte.

Zitat:

@gast356 schrieb am 4. Januar 2018 um 17:59:21 Uhr:



...der Anhänger hat erst einmal Bestandsschutz.
Erst wenn das Fahrzeug mehr als 7 Jahre abgemeldet "in der Scheune stand" wirds etwas teurer, weil du für die Wiederzulassung eine Vollabnahme brauchst, da die Betriebserlaubnis abgelaufen ist.

Ganz normale HU, mehr braucht es nicht.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 4. Januar 2018 um 13:58:16 Uhr:



Zitat:

@jojo1956 schrieb am 4. Januar 2018 um 13:03:14 Uhr:



Ob es bei grünem Kennzeichen auch ein H Kennzeichen gibt ?

Nein, gibt es nicht.

Ach ja? Steht wo?

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 4. Januar 2018 um 18:31:14 Uhr:



Zitat:

@gast356 schrieb am 4. Januar 2018 um 17:59:21 Uhr:



...der Anhänger hat erst einmal Bestandsschutz.
Erst wenn das Fahrzeug mehr als 7 Jahre abgemeldet "in der Scheune stand" wirds etwas teurer, weil du für die Wiederzulassung eine Vollabnahme brauchst, da die Betriebserlaubnis abgelaufen ist.

Ganz normale HU, mehr braucht es nicht.

Klarer Fall von „kommt drauf an“. Existieren die Typdaten noch bzw. können die technischen Daten aus alten Papieren komplett entnommen werden, dann hast du recht. Ansonsten geht es nur über ein Gutachten. HU braucht man immer und die BE läuft auch nicht ab, das war früher mal...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 4. Januar 2018 um 20:45:15 Uhr:



Klarer Fall von „kommt drauf an“. Existieren die Typdaten noch bzw. können die technischen Daten aus alten Papieren komplett entnommen werden, dann hast du recht. Ansonsten geht es nur über ein Gutachten. HU braucht man immer und die BE läuft auch nicht ab, das war früher mal...

Völlig korrekt. Hatte mal einen alten Schlepper knappe 20 Jahre abgemeldet. Das Ging völlig Problemlos mit der HU. Natürlich war Brief / Abmeldebescheinigung vorhanden.

Das von dem Anhängsel keine Papiere mehr vorhanden sind, wurde hier meines Wissens nicht geäußert.

Fahrzeugschein und Brief existieren und ich hab den Anhänger angemeldet übergeben.
Natürlich den Ausweis und den Käufer noch fotografiert - man weiss ja nie ...

Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 27. Dezember 2017 um 13:48:41 Uhr:



Zitat:

@crafter276 schrieb am 26. Dezember 2017 um 17:18:32 Uhr:


Wenn der Anhänger für 100 Km/h zugelassen ist, dürften die Reifen zu alt sein. Überprüfen !
Ansonsten würde ich einfach beim TÜV vorfahren und mir keine sooo große Gedanken machen.

MfG kheinz

hatte das Problem vor 2 Monaten - TÜ 2Jahre abgelaufen, Hänger darf mit 100 gezogen werden, Reifen ca 15Jahre alt, sehr gutes Profil (wird im Jahr 3-4mal bewegt)
Neuer Tüv problemlos erhalten

Hallo,
Achtung!! Lebensgefahr!!!!!

Auf Grund der Aussage von KNUT-VIII. Es ist zwar ein älterer Beitrag, bekomme aber das Würgen bei solch einer Aussage! Bitte lassen Sie es mich erklären. Und vor allem Warnen für diejenigen die diesen Beitrag lesen.

Ich bin auf diese Anzeige gelandet und hatte alleine gut 30 Minuten damit zu tun mich hier anzumelden. Motor Talk versucht scheinbar alles daran zu setzen, dass man sich nicht anmelden kann! Es war eine Katastrophe! Das zur Anmeldung.

Lieber Knut, Sie schreiben hier leichtsinnig von Ihren 15 Jahren alten Reifen, die ja noch so toll aussehen!! Ich möchte Ihnen nicht Ihre ehrlichen Absichten absprechen. Aber Sie spielen mit dieser Aussage mit dem Leben anderer Menschen!

Solche Reifen haben 3 enge Freunde von mir mir mit Ihren Leben bezahlt! Dazu zwei andere Menschen in anderen Fahrzeugen. 5 weitere Menschen wurden sehr schwer verletzt, 2 davon liegen seit 8 Jahren im Wachkoma, 2 Personen leben nunmehr im Rollstuhl und einer hatte 3 Jahre Reha hinter sich. 2 weitere waren kleine Kinder mit schweren Knochenbrüche, die Ihre Eltern verloren. 3 weitere Menschen hatten Knochenbrüche und/oder leichte Verletzungen.
Es war ein grauenhafter Unfall.

Es waren insgesamt 5 Tote Menschen, die gestorben sind weil ein anderer Verkehrsteilnehmer meinte, seine 18 jahre alten Reifen wären ja noch top in Ordnung. Auch der Tüv ließ diese durchgehen. Dieser Mensch - Europameister im Pulling wurde verhaftet und leider nur zu einer geringen Haft verurteilt. Die Tüv Prüfer wurden zu Geldstrafen verurteilt.

Meine drei Freunde und zwei weitere Menschen starben, weil ihm der Reifen platzte und er in den Gegenverkehr geriet, indem sein Gespann über die Baustellenabgrenzung fuhr und über das Fahrzeug meiner Freunde fuhr, die auf dem Weg aus dem Urlaub zu meiner Hochzeit wollten. Diese Hochzeit wurde zu einem Trauerspiel!

Ich appelliere an den gesunden Menschenverstand, bitte fahren Sie nicht mit solch alten Reifen, mögen sie noch so gut aussehen. Sie PLATZEN PLÖTZLICH ohne sich vorher anzukündigen.

Moin Moin !

Zitat:

Die Tüv Prüfer wurden zu Geldstrafen verurteilt.

Aber mit Sicherheit nicht wg. der Reifen! (sofern an der Story überhaupt etwas Wahres dran ist) .
Optisch einwandfreie Reifen dürfen gar nicht nur aufgrund des Alters bemängelt werden.

MfG Volker

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