Anhängelasterhöhung wer hat eine ????
Hallo, wer hat eine Anhängelasterhöhung bei einen W/S 212 T 4 Matic Bj 2010 wieviel und wo her,
Danke
23 Antworten
Die Dachlast ist doch fürs Gesamtgewicht egal!? Ob ich die Last im Kofferraum habender auf dem Dach, Gewicht ist Gewicht, oder?
Die Eintragung 2.3XX bis 8% klingt interessant! Was sind da die Voraussetzungen? Kann das die Dekra auch nicht so eintragen?
Zitat:
@mjbralitz schrieb am 25. August 2021 um 15:03:10 Uhr:
Die Eintragung 2.3XX bis 8% klingt interessant! Was sind da die Voraussetzungen? Kann das die Dekra auch nicht so eintragen?
Nein leider nicht - dann würden die Anbieter der Gutachten ja keine 500€ mehr verdienen 😁
Die Voraussetzungen für eine Anhängelasterhöhung sind zum einen der D-Wert der Anhängerkupplung (steht auf dem Typenschild) und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs.
Hier gibts einen Rechner dazu: https://www.atb-tuning.de/auflastung.html#berechnung
Mein Haken hat z.B. einen D-Wert von 11,76. Bei 2670 KG Gesamtmasse gingen dann nur 2.176 KG Anhängelast - also nur 76 KG mehr, als ohnehin schon erlaubt sind (hab 2.100 laut Schein).
Bei einem Gesamtgewicht von 2500 KG wäre die Anhängelast schon bei 2.303 KG (bei einem D-Wert der AHK von 11,76).
Abhilfe könnte nur eine andere Kupplung mit höherem D-Wert sein, aber die scheint es nicht zu geben...
Ich wollte Euch hier mal auf dem Laufenden halten.
Heute rief die MB-Vertragswerkstatt an, die sich seit über einem Jahr um das Thema kümmern sollte. Man hat jetzt anscheinend eine Stelle in Stuttgart gefunden, die wohl für solche Fälle die richtige sein könnte. Hieß irgendwas mit "Zulassungsabteilung ...".
Dort wird meine Anfrage nach mittlerweile über einem Jahr nun mal hingeschickt. Bin sehr gespannt, ob und wann ich ein Ergebnis bekomme.
Man hat mich erneut nochmal explizit darauf hingewiesen, dass die Anfrage kostenpflichtig ist, unabhängig vom Ergebnis.
Vielleicht sollte ich die Werkstatt mal fragen, ob die sich für jeden Monat der schon verstrichen ist und noch verstreichen wird mit jeweils 10% an den Kosten beteiligen. Dann bekomme ich am Ende noch was dafür ausgezahlt. 😁
Hallo, also ich hab es auch noch nicht aufgegeben, zur Zeit habe ich 2100kg + 84 kg Stützlast =2184 bei einem D Wert von 11,76 und einem ZGGW von 2665kg,ich möchte/müsste so nah wie möglich an 2500kg ran kommen wegen Wohnwagen, jetzt hat mir ein Camping Forreaner mitgeteilt das er 2384 kg hat mit Gutachten bei einem W207,das Gesamtgewicht wird aber nicht erhöht 4810kg bei 8% Steigung,
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Bei mir ist der Fall ja etwas anders gelagert.
Ich habe ab Werk bei 12% Steigung nur 1.700kg Anhängelast gebremst für meinen Wagen eingetragen, warum auch immer. Es ist ein E400 4 Matic Kombi aus 03/2014 (Modelljahr 2015) mit dem 3,5 Liter Motor, der eigentlich zu dem Zeitpunkt noch gar nicht in der Baureihe verbaut wurde!
Fahrzeuge mit gleicher Motorisierung (212.299) die nur wenige Monate später als meiner dann regulär ab Werk mit AHK ausgeliefert wurden, hatten schon die 2.100kg eingetragen.
Diese 2.100kg bei 12% Steigung möchte ich für meinen Wagen auch haben.
Mir geht es nicht um ein Gutachten für eine erhöhte Anhängelast bei 8% Steigung. Das habe ich MB heute auch nochmal mitgeteilt.
Meine AHK hat auch D=11,76 aber mein Wagen hat ein niedrigeres zGG eingetragen als die Fahrzeuge die wenige Monate später ausgeliefert wurden. Den genauen Unterschied warum das so ist konnte mir bisher noch niemand sagen.
Allerdings wurde mein Wagen auch mit einem niedrigeren CO2-Wert zugelassen. Habe noch keinen E400 4 Matic Kombi mit dem 3,5 Liter Motor gefunden, der wie meiner nur mit 180gr./100km eingetragen ist.
Hinzu kommt bei der ganzen Geschichte, dass mein Wagen ein Praxistestfahrzeug bei MB war, der ohne COC-Papiere ausgeliefert wurde. Die Zulassung erfolgte später über eine Einzelabnahme. Entsprechende Gutachten und eine Herstellerbescheinigung liegt mir dazu vor. Dort ist auch nur die 1.700kg Anhängelast eingetragen.
Es handelt sich bei mir daher wohl um einen Sonderfall, denn es gab in 03/2014 zum Auslieferungszeitpunkt eigentlich noch keinen E400 mit der 3,5 Liter Maschine ab Werk. Meiner ist da wohl ein ganz besonderes Einzelstück.
Du hast doch noch ein schönen X204 der kann doch 2400kg ziehen dann nimmst den ^^
Zumindest steht es so in deiner Signatur 🙂
Mein G 230GE kann 3.5t ziehen geht dann auch ab wie ne Rakete 😁 Berg rauf fast 20 Sachen XD
Zitat:
@Blubber90 schrieb am 27. Januar 2022 um 18:26:55 Uhr:
Du hast doch noch ein schönen X204 der kann doch 2400kg ziehen dann nimmst den ^^Zumindest steht es so in deiner Signatur 🙂
Mein G 230GE kann 3.5t ziehen geht dann auch ab wie ne Rakete 😁 Berg rauf fast 20 Sachen XD
Das ist korrekt. Der GLK 250 4-Matic hat eine Anhängelast von 2.400kg.
Mir geht es eher ums Prinzip, dass ein Kombi mit einer 333PS-Motorisierung nur schlappe 1.700kg ziehen darf z.B. im Vergleich zu einem "kleinen" GLK mit winziger 2-Liter-Maschine der 2.400kg anhängen kann oder eben im Vergleich zu einem Baugleichen nur wenige Monate jüngeren E400.
Ich habe aktuell nicht einmal den Bedarf für eine höhere Anhängelast. Mein Anhänger hat nur 1.350kg zGG. 😁
Und mein 280GE (W460 aus 1985) durfte auch nur 2.000kg dranhängen. Ist ja auch nicht viel im Vergleich zu Deinem 230er. Wie kommt der denn auf 3.500kg?
Ist ein Puch 230GE Automatik aus der Schweiz (Schweizer Heer)
Hab vor der Vollabnahme eine 3.5t Anhängerkupplung dran geschraubt mit Gutachten
Ging ohne Probleme 🙂
Soeben erhielt ich einen Anruf der MB-Werkstatt. Die Anfrage war zumindest dahingehend erfolgreich, als dass man nun in nur wenigen Tagen eine Antwort erhalten hat. 😁
Leider jedoch mit einem "negativen" Bescheid. Eine Anhängelasterhöhung ist für mein Fahrzeug leider nicht möglich. Zur Begründung hieß es, dass der Wagen über die Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO "vergleichbar" mit Fahrzeugen nach EG-Übereinstimmung e1*2007/46*0200*20 vom 26.05.2014 zur Nutzung im Straßenverkehr zugelassen wurden und diese individuelle Zulassung leider nur eine Anhängelast bis 1.700kg zulässt.
Etwas später zugelassene Fahrzeuge des gleichen Typs (212.299) verfügen über eine Zulassung basierend auf einer neueren EG-Übereinstimmung, bei der dann auch eine Anhängelast von 2.100kg möglich war. Hier spielen anscheinend mehrere Faktoren eine Rolle, wie z.B. ein höheres Gesamtgewicht der Fahrzeuge und auch eine "schlechtere" CO2-Einstufung im Vergleich zu meinem Wagen.
Damit ist das Thema für mich leider erledigt. Bin auf die Rechnung der Werkstatt gespannt. Man hatte im Vorfeld schon angekündigt, dass diese Auskunft rund 100 EUR zzgl. MwSt. kosten wird.