Anhängelast
Hallo,
ich habe eine Frage zur Anhängelast.
bei mir in den Papieren steht, dass ich ungebremste Anhänger bis 470kg ziehen darf, gebremste bis 1.000kg bzw. bis 10% Steigung bis 1.200 kg.
Die 470kg ungebremste Anhängelast irritieren mich ein wenig, scheint es mir doch sehr wenig zu sein, da die kleinsten Anhänger, die ich kenne, schon 750kg haben
.
Kann ich nicht auch einen 750kg ungebremsten Anhänger ziehen, ihn aber nur bis 470kg beladen? Darf ich den Anhänger dann mit meinem Wagen ziehen, oder ist das bereits verboten?
Ich hatte mal gelesen, dass nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers gilt, sondern das Gewicht, das er tatsächlich beladen wiegt, also bei meinem PKW höchstens 470kg. Stimmt das?
Abgesehen davon, dass ich mit Führerscheinklasse B sowieso nur 750kg ziehen darf...
Vielleicht kann mir einer von euch sagen, was ich darf, und was nicht.
48 Antworten
nunja, Garten ist vorhanden, aber der Anhänger hat ein zGg. von "nur" 2t, bei einem Leergewicht von 440kg und so groß das ich 1,5 Tonnen Gartenabfälle zusammenbekomme ist der Garten denn doch nicht 😉
Zitat:
Original geschrieben von Nordjoe
Hallo,
Es gibt durchaus Anhänger unter 1000kg die gebremst sind, die sind in der Unterhaltung etwa so teuer, wie ungebremste,
einzig die TÜV-Gebühr alle 2 Jahre ist höher, aber dafür überlade ich seltener, die Sicherheit die noch dazu kommt ist bei weitem mehr wert.
Wieso überlade ich den Anhänger seltener? Wenn ich 2 Anhänger habe mit einem zGG von 750kg wiegt der gebremste mehr als der ungebremste, kann also weniger zuladen und wird daher öfter mal überladen.
Wie schnell fahrt ihr denn eure Gartenabfälle zur Deponie?
Zum Thema Kosten meinen ungebremsten Anhänger habe ich geschenkt bekommen, einen gebremsten bekommt man kaum unter 300€. Dafür kann ich meine Gartenabfälle einige Jahre abholen lassen.
mfg
Gehören deshalb Gartenabfälle hierher, weil es sich dabei um dieselben vom Vorplatz des Standwohnwagens handelt?
Zitat:
Original geschrieben von Kneipa
Wieso überlade ich den Anhänger seltener? Wenn ich 2 Anhänger habe mit einem zGG von 750kg wiegt der gebremste mehr als der ungebremste, kann also weniger zuladen und wird daher öfter mal überladen.
War da nicht was mit "ungebremst nur 470kg Anhängelast"? Ich denke, darauf bezieht sich das...
MfG, HeRo
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Hallo Tempomat,
ich definiere als Gartenabfälle, Abfall aus den Garten, wie Gestrüpp oder Rasenschnitt oder oder ...
Dung, Gülle ist für mich kein Abfall, sondern Düngemittel für den Garten, also nix was abfällt, allenfalls was, was anfällt.
Nordjoe
Hallo,
ich weiß dass ich jetzt ein schon recht alten Thread ausgrabe,
aber ich habe von einem Bekannten ein super Angebot bekommen von einem Tandemanhänger mit ca. 2to zulässigem Gesamtgewicht (genauen Wert weiß ich noch nicht)
aber ist auf jeden Fall groß diemensioniert und hat einen Kofferaufbau zum Freundschaftspreis
jetz die Frage, mein Bora darf 1,4to ziehen, laut den vorangegangenen Antworten ist das schon möglich, wenn ich ihn nur bis 1,4 tatsächlichem Gewicht belade oder?
und noch was, weiß das jemand, was der so an Unterhalt kostet?
Zitat:
Original geschrieben von G6666
Hallo,ich weiß dass ich jetzt ein schon recht alten Thread ausgrabe,
aber ich habe von einem Bekannten ein super Angebot bekommen von einem Tandemanhänger mit ca. 2to zulässigem Gesamtgewicht (genauen Wert weiß ich noch nicht)
aber ist auf jeden Fall groß diemensioniert und hat einen Kofferaufbau zum Freundschaftspreis
jetz die Frage, mein Bora darf 1,4to ziehen, laut den vorangegangenen Antworten ist das schon möglich, wenn ich ihn nur bis 1,4 tatsächlichem Gewicht belade oder?
und noch was, weiß das jemand, was der so an Unterhalt kostet?
Darfst du. Aber welchen Führerschein besitzt du??
Kannst die 1,4t plus Stützlast laden. Dürften dann bei deinen Bora 1475 kg sein.
ich hab leider "nur" den normalen B, also 750kg anhänger
Was sind dann die 1475kg, ich glaub ich hab noch im kopf, dass der leer irgendwas mit 1400kg wieg laut meinem schein
Das hast du falsch i mKopf, du darfst mit dem normalen B anhänger ziehen mit einem zulässigen gesamtgewiht von dem Leergewicht der zugfahrzeugs, und zusammen nicht übber 3,5t.
Dein Auto darf den Anhänger ziehen. Der Anhänger darf dann 1400kg wiegen plus der Stützlast. Da der hänger ja 2t hat, geht das.
Aber du darfst ihn nicht fahren. Anhänger darf nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 1400kg haben.
hier:
3ter Beitrag:
http://www.motor-talk.de/.../...asse-zum-ziehen-von-wowa-t1879350.html
einfacher kann manns net erklären
Für diesen Fall Gibt es die möglichkeit das zulässige gesamtgewicht des Anhängers Abzulasten. Gehe einfach zum Tüv Prüfer und sage ihm das du eine unbedenklichkeitsbescheinigung für dein gewünschtes gesamtgewicht hättest. Mit dieser bescheinigung kannste ihn dann beim straßenverkehrsamt auf das Abgelastete Gesamtgewicht Anmelden.
Beispiel:
leergewicht auto: 1400Kg gesamtgewicht Auto 1900Kg
Dann sollteste den anhänger auf 1390Kg ablasten, damit hätteste ein gesamtgewicht von 3290Kg.
Hallo Thema Unterhalt,
Steuer dürfte bei knapp 75,- Teuros liegen (Habe eben meiner KFZ-Steuer für meinen 2 Tonner überwiesen das waren 74,65€), Haftpfliochtversicherung je nach Gesellschaft, sollte unter 20,-€ bleiben. Beides p.A. 😉