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Anhängelast > 2,0 t beim MERCEDES 308 D, 79 PS möglich ?

Mercedes T1 (TN, Bremer Transporter) 601/602
Themenstarteram 26. August 2020 um 21:44

Hallo T1-Fahrer,

ich fahre einen 308 D (602) lang+hoch, mit 79 PS und einem zGG von 3.200 kg.

Als Anhängelast gebremst sind die üblichen 2,0 t eingetragen.

Ich möchte jetzt eine höhere Anhängelast eintragen lassen.

Die Anhängerkupplung selbst "kann" nach D-Wert-Berechnung 2,5 t.

Früher war das einfach: man ging zum TÜV, ließ eine Begrenzung der Steigfähigkeit auf 8 % eintragen und hatte seine höhere Anhängelast.

Laut GTÜ-Prüfer reicht das nicht mehr aus. Es braucht zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller. Darauf warte ich aber schon 4 Wochen und ob von MERCEDES jemals was kommt, ist fraglich.

Dann gäbe es noch die Möglichkeit eines Gutachtens von Firmen, die sich auf Anhängelasterhöhungen spezialisiert haben (SK, Scholz, MAD ... und wie sie alle heißen). Da mein Kastenwagen aber mit Blanko-Brief und durch eine Einzelabnahme in den Verkehr gebracht wurde (in den Papieren ist die TSN "ausgenullt"), haben alle Firmen abgesagt.

Obwohl der Wagen baugleich mit anderen 308 D ist, wird er wegen "000000" als "in unseren Datenbanken nicht vorhanden" angesehen.

Dann wäre noch die Möglichkeit einer Einzelabnahme bei einer technischen Prüfstelle (TÜV in den alten, DEKRA in den neuen Bundesländern). Das ist jetzt meine letzte Hoffnung.

Gerne würde ich dem Prüfer darlegen können, daß es andere 308D mit erhöhter Anhängelast gibt.

Also frage ich mal:

fährt irgendjemand einen 308 D (Typ 602) mit mehr als 2,0 t eingetragener Anhängelast?

Grüße

Jürgen

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7 Antworten

Vorab die Frage, erlauben Deine Führerscheine überhaupt

Gesamtgewichte von mehr als 3,5 to? Aber das geht mich nichts an.

Du hast Dich ja selber schon gekümmert, darum mußt Du eine

"Stelle" finden, die bereit ist, Dir da weiter zu helfen. TÜV,DEKRA oder

ein Anderer Verein sollte da mit einbezogen werden........

Ist denn die Befestigungstraverse Anhänge Kupplung stark genug,

um höhere Zuggewichte, als die 2to. auszuhalten?

Themenstarteram 27. August 2020 um 8:35

Hallo Raver,

ja, alter Führerschein Klasse 3 vorhanden, also 7,5 t + Anhänger möglich.

Die Traverse schafft die 2,5 t.

Das Problem ist, daß das Fahrzeug ohne ABE aus dem Werk gekommen ist. Die Experten sehen erstmal in ihrem Computer nach HSN/TSN und stellen dann fest, daß bei TSN "000000" nichts geht, weil es den als Serie ja nicht gibt. Dann wird die Arbeit bereits eingestellt.

Könnte ich den Experten sagen: da gibt es ein baugleiches Auto mit xxx t Anhängelast, könnte das vielleicht helfen.

Obwohl ich mir da auch nicht sicher bin. Als ich den 308 D von "SonderKfz Werkstattwagen" in "LKW" habe umschreiben lassen (Einzelabnahme), bestand der TÜV-Prüfer darauf, daß Fahrzeug komplett neu zu vermessen. So wurden Höhe, Breite, Länge des ansonsten serienmäßigen Transporters nochmal amtlich festgestellt. Irrsinn!

An Deiner Stelle, würde ich meine Papiere zu dem "Sonderling" nehmen

und die Prüfstellen aufsuchen, und Das Problem vortragen und erwähnen,

das der GTÜ sich als nicht in der Lage zu helfen sah.

Dann kannst Du Glück haben, das die Ingenieure sich bei der Ehre gepackt

sehen und Dir Deinen Wunsch erfüllen.

Ich bin nämlich nur Bürger wie Du.

Hatte ein Problem mit einem falschen Bauteil außen am Auto, so das die

abnehmende Firma KÜS ,mir die Schilder kratzen wollte. TÜV bekam ich

nicht. Leider war das Bauteil von Toyota selber für mein Auto geliefert

worden. ( Nun stritten Toyota, VRS und die ADAC Werkstatt, was geschehen

sollte) Da bin ich einfach zum TÜV Rheinland gefahren und habe vorgetragen

und um mögliche Hilfe gebeten. Nach Beratung bot man mir eine Umbauabnahme an

und schon bekam ich das O.K. für das Teil.

Übertragen hast Du ein ähnliches Problem, vielleicht hilft man Dir so ähnlich wie mir.

Das ist meine Laienhafte Hoffnung für Dich......Viel GlücK.......

6to Gesamtzuggewicht und 79PS. Wir gratulieren zu einem neuen Verkehrshindernis. Die Beschränkung auf 2to hat schon einen Sinn.

Themenstarteram 13. September 2020 um 12:49

Hallo,

es scheint also keiner was zu wissen.

@vozidlo

Eine wirklich dumme und wichtigtuerische Bemerkung!

Außerdem völlig off-topic!

Durch Verwendung des Pluralis Majestatis wird es auch nicht besser!

Oder sprichst Du für eine Gruppe oder einen Verein? (Wenn ja, für wen?)

Falls es Dir nicht nur um Stänkerei und Wichtigtuerei geht, was ich allerdings bezweifle (weshalb ich mir dies hier eigentlich sparen sollte), wäre folgendes zu sagen:

"Die Beschränkung auf 2,0 t hat schon einen Sinn."

- Die Anhängelast hinter Fahrzeugen dieser Klasse darf zunächst (theoretisch / gesetzlich) bis zum zGG (hier also 3,2 t) betragen.

- Die Anhängelast kann in der Regel auch auf diesen Wert erhöht werden (wenn Fahrzeug und AHK dies zulassen).

- Ein DEKRA-Ing. hat mir letzte Woche erklärt, daß dieser Wagen "auf jeden Fall" eine Anhängelasterhöhung verkraftet.

Konkretes Problem ist "lediglich", daß aufgrund der Fahrzeugpapiere nicht festgestellt werden kann, daß der serienmäßige 308 D ein serienmäßiger 308 D ist.

 

- Die Schlußfolgerung "6 t Zuggewicht / 79 PS (es sind übrigens 5,7 t Zuggewicht) = Verkehrshindernis" ist unsinnig.

Ich fahre öfter mit einem Zuggewicht von 5,2 t von Bremen ins Ruhrgebiet und kann auch auf der Autobahn problemlos mithalten. Bei dem, was ich beabsichtige, werden die 500 kg mehr locker bewältigt.

Einige 7,5 t MERCEDES LKW der LK-Reihe haben übrigens serienmäßig auch nur 90 PS ...

Es ist u.a. eine Frage der Getriebeübersetzung (Zugkraft statt Vmax): 79 PS beim T1 Diesel oder bei einem Kleinwagen ist was völlig anderes.

Ältere Traktoren haben viel weniger PS und können noch viel mehr ziehen.

 

Du scheinst aber den "Sinn" der Beschränkung auf 2,00 t gar nicht in technischen Fragen zu sehen.

Vielmehr scheinst Du Dir vorzustellen, daß so ein Fahrzeug vor Dir herfährt und für Dich ein "Verkehrshindernis" darstellt, was für Dich eine Zumutung zu sein scheint.

- Grundsätzlich: Ein sich im rechtlich zugelassenen Bereich bewegendes Fahrzeug kann kein Verkehrshindernis sein.

Das spricht eher für deine Sichtweise: wenn Du nicht so schnell fahren kannst, wie es Dir passt, sprichst Du von einem Verkehrshindernis. Du wirst Dich wohl damit abfinden müssen, daß Du nicht allein auf der Straße bist und es auch langsamere Fahrzeuge gibt (evt. Nachschulung?).

Wenn vor Dir ein Fahrrad, LKW, Traktor oder auch ein Pferdegespann (heute seltener) fährt oder auch ein Fußgänger geht, dann haben die ebenso eine Berechtigung am Verkehr teilzunehmen wie Du.

Deshalb kann bspw. der Spezialkran mit "61 km/h"-Schild auf der Autobahn kein Verkehrshindernis sein.

Kurz und gut: Du bist zu ungeduldig (Raser? Drängler?) und deshalb eher eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer als ich ein (von Dir unterstelltes) Verkehrshindernis.

Grüße

 

 

Fahre mit diesem Wrack wo Du willst. Ich überhole Dich auch mit 3,5 to Hänger derart zügig, dass mich Dein Eimer sicher nicht stört, sofern er den Weg nach Österreich überhaupt schafft. Aber für LKWs ist er sehr wohl ein Verkehrshindernis. Jeder moderne 40 Tonner geht auf einer Steigung weit schneller. Abgesehen von dem Dreck den der rauswirft. So ein alter Vorkammersauger russt auf Grund von Luftmangel wie eine alte Dampflok. Eine Zumutung hinter sowas herfahren zu müssen. Und der erwähnte 809 ist keine gute Referenz. Die meisten davon sind auch schon in den ewigen Jagdgründen.

Themenstarteram 13. September 2020 um 16:34

Sinnlos ...

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