Angezeigt wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung

Hallo,
ich wende mich jetzt mal an das Forum, weil mich die ganze Angelegenheit inzwischen schwer belastet und mir Bauchschmerzen bereitet.
Ich habe am 31.08. meine Firma verlassen und habe mein Auto vom firmeneigenen Kundenparkplatz ausgeparkt. Da ich die angrenzende Straße, über die ich gewöhnlich nach Hause fahre, nicht passieren konnte, da diese durch Bauarbeiter blockiert war, musste ich erneut auf dem Firmenparkplatz wenden, um diesen über die andere Richtung zu verlassen. In diesem Moment stoppt mich eine Frau (ich hatte das Seitenfenster geöffnet), die mir nur vom Sehen bekannt ist, und schreit mich an: „Wenn du Arsch noch einmal unser Auto anfasst, kannst du was erleben. Warte jetzt hier, ich rufe meinen Mann, dann passiert ein Unglück!" Die Frau war total aufgebracht. Ich wusste überhaupt nicht wie mir geschieht, da ich die Frau nicht kannte und vorher auch noch nie mit ihr gesprochen habe. Ich bin von einer Verwechselung ausgegangen. Das habe ich ihr auch so gesagt. Ich wisse nicht, was sie von mir will und dass ich kein Auto „angefasst" habe. Ich konnte nicht weiterfahren, sprich ich stand rückwärts halb im Gegenverkehr und konnte nicht vorwärts fahren, da die Frau mein Auto blockierte. Unter anderem lehnte sie sich mit Ihrem Hintern auf meinen Kotflügel. Dabei hielt sie in der einen Hand ihr Hand ihr Handy, in der anderen einen Schlüsselbund. Diesen legte sie schließlich auf meinem Kotflügel ab und drohte wieder „ich rufe jetzt meinen Mann an, dann geschieht ein Unglück!". In diesem Moment kamen zwei Autos von oben und konnten uns aber nicht passieren, da ich mit meinem Heck im Gegenverkehr stand. Ein Auto hupte. Nachdem die Frau mir wieder drohte „gleich kommt mein Mann", bekam ich Angst. Ich verriegelte die Türen, die aufgrund des Parkens unter 15km/h noch geöffnet waren. Erst nach drei Versuchen und einem "Hau ab jetzt!" gelang es mir, die Frau (langsam!!! - weniger als 5km/h) zu umfahren. Wäre ich direkt losgefahren, hätte ich die Frau verletzen können, da sie auf meinem Kotflügel lehnte.
Zuhause angekommen habe ich mein Auto begutachtet und festgestellt, dass sich auf dem linken Kotflügel Kratzer befinden (wenn auch nur oberflächlich und sicherlich durch Polieren zu beseitigen).
Was ich zum "Deliktszeitpunkt" noch nicht wusste, war, dass meine Frau, die ganze Angelegenheit aus dem Firmenbüro im 2.OG beobachtet hatte, da sie durch das Geschrei der Frau aufmerksam geworden war. Sie berichtete, dass das die Frau ist, an deren PKW sie gestern einen Zettel hinter die Wischerblätter geklemmt habe, sie möge das Auto bitte umparken, da es sich hier um einen Privatparkplatz handele, der nicht zum Dauerparken der Anwohner genutzt werden darf. Der Text dieses Zettels war höflich und verwies auf die eigens den Anwohnern etwa 10m weiter entfernten Parkplätze. Diese Frau, bzw. diese Familie parkt seit ca. 2016 regelmäßig auf dem Firmenparkplatz und hatte bereits mindestens 5 dieser Zettel an der Windschutzscheibe, da dieser näher an der Haustür der Familie liegt. Eine Fotodokumentation des Autos belegt diverse Missachtungen dieses Parkhinweises. Wirklich interessiert haben diese Zettel die Familie nicht. Allerdings wusste ich nicht, dass meine Frau kürzlich wieder einen Zettel an die Windschutzscheibe gemacht hat, noch, wer diese Frau überhaupt ist. Anzumerken ist, dass der Parkraum für unsere Kunden ohnehin knapp bemessen ist und wir wirklich auf jeden Parkplatz angewiesen sind.
Meine Frau berichtete dann, sie sei direkt runter gegangen, um die Frau zu fragen, was sie von mir wolle. Daraufhin sei von einem der Zeugen angegangen worden: „Ihr Mann habe versucht die Frau umzufahrent. Sie würden jetzt die Polizei rufen.
Ich habe wirklich gedacht, ich bin im falschen Film. Nach ca. 45min klingelte die Polizei zuhause und gab an, dass mich jemand wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr angezeigt habe. Eine Aussage habe ich nicht gemacht.
Ich war so überrumpelt und kann nicht glauben, was die Zeugen, bzw. der Zeuge da von sich gegeben hat. Erstens hat die Dame mich genötigt, stehenzubleiben und auf Ihren Mann zu warten, zweitens hat sie mich als „Arsch" tituliert und mir indirekt Gewalt angedroht und drittens hat sie mein Auto beschädigt. Ich bin entsetzt!
Die Zeugen haben doch den Anfang des Geschehens gar nicht mitbekommen .
Meine Frau berichtete, dass die Frau die Zeugen nachdem ich gefahren bin, zur Seite herausgewunken habe und wild gestikulierend mit Ihnen gesprochen habe.
Es kann doch nicht sein, dass man aus reinen Rachegedanken, weil man sich wegen der Parkverweise auf’s Füsschen getreten fühlt, jemanden anzeigt? Ich habe die Frau weder verletzt, noch angefahren. Das Ganze spielte sich während des Parkvorgangs ab. Und nochmal: Die Frau spricht mich beleidigend und unwirsch an, droht mir mit Ihrem Mann und dass ich "was erleben könne" und besitzt dann noch die Dreistigkeit, mich anzuzeigen und augenscheinlich vermeintliche Zeugen zu manipulieren.
Inzwischen stellte sich dann noch heraus, dass sie der Anzeige noch "gefährliche Körperverletzung" hinzugefügt hat. Angeblich war sie beim Hausarzt, der ihr wohl entsprechendes bescheinigt hat, was aber definitiv nicht durch mich, bzw. durch mein Auto entstanden sein kann! Aber nochmal: sie kann sich doch nicht auf mein Auto "setzen", mich zwingen mit ihr zu reden, auf der Fahrbahn rumspringen und dann zur Krönung noch den Schlüssel auf mein Auto donnern und behaupten "ich hätte sie umgefahren".
Wenn mich das alles nicht so belasten würde, würde ich's ja fast schon lustig finden.
Kurzum: bei der Polizei habe ich natürlich keine Aussage gemacht und habe die Angelegenheit zum Rechtsanwalt gegeben. Dieser hat dann eine Anzeige wegen Nötigung, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung eingereicht.
Aber es kommt noch besser: Aufgrund meiner Gegenanzeige hat die Familie zwangsläufig meine Privatadresse erhalten. Unser Grundstück wird videoüberwacht, da bereits zweimal eingebrochen wurde. Das Auto der Familie stand letzte Woche in unserer Einfahrt. Ausgestiegen ist niemand. Fakt ist aber, dass wir in einer Sackgasse und wir das einzige Haus in dieser Zufahrt sind.
Und die lustige Parkprovokation geht weiter: Die Familie parkt mit ihrem Auto natürlich auch weiterhin auf unserem Firmenparkplatz. Des Weiteren sitzt jetzt allmorgendlich der Mann der "Geschädigten" in seinem Auto vor der Haustür und wartet, bis ich komme. Wenn ich dann am einparken bin, steigt er aus und springt hinter meinem Auto rum, um mich zu provozieren und irgendeine Reaktion von mir herauszufordern.
Meine Frau, welche deutlich früher als ich auf die Arbeit fährt, fühlt sich -gerade jetzt im Dunkeln- durch das ständige Nachgestelle und Beobachte bedroht.
Dass ich mal in so einen Mist hereingezogen werde und jetzt allen Ernstes eine solche Anzeige an der Backe habe, hätte ich mir bis dato nicht vorstellen können. Ohne Worte!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 9. Oktober 2018 um 14:54:56 Uhr:



Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 9. Oktober 2018 um 14:53:04 Uhr:


Sind das Deutsche oder "Zugezogene"?

Welche Relevanz hat das bitte? 🙄

Naja, wenn es irgendwelche Clanmitglieder sind, wäre ich vorsichtig mit einem direkten Gespräch ... bei Deutschen kann man das meiner Meinung nach riskieren...

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Ich würde mir da auch so Parkbügel auf die Parkplätze machen.
Kurz bevor die ersten Kunden dann kommen klappt man die Bügel runter und Abends dann nach und nach wieder hoch.
Da würde Ich auch die letzten Kunden zum Auto begleiten und nachdem die vom Parkplatz runter sind die Bügel hochklappen und abschließen... fertig

Zitat:

@Blurina schrieb am 14. Oktober 2018 um 19:09:57 Uhr:


War bis eben noch im Büro, weil ich noch drei Anfragen bearbeiten müsste (ca. 3 Stunden). Bereits als ich kam parkte der Firmenwagen wieder auf dem Parkplatz und natürlich auch dann noch, als ich gefahren bin.
Habe dann direkt meinen RA angerufen und gefragt, ob ich nun abschleppen lassen dürfe. Dieser meinte dann, dass das nicht ginge. Es wäre ja schließlich „keine Gefahr im Verzug“. Außerdem würde er „sonntags ja niemanden stören...
Inzwischen bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich dort noch richtig aufgehoben bin und evtl besser zu einem RA wechsele, der etwas mehr auf Zack ist.
Aber ob es das dann bringt...
Wir lernen hier aus diesem Quatsch: demnächst einfach irgendwo parken - passiert eh nix!

Du @Blurina bist doch mit zwei weiteren Geschäftsinhabern diejenigen, welche das Hausrecht haben ?!
Da liegts doch an Euch, ob Ihr sagt, daß das öffentliche Parken auserhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende geduldet wird.
Wenn Ihr euch allerdings darauf einigt, daß Euer Privatparkplatz auch außerhalb der Öffnungszeiten und am Wochenende Privatparkplatz bleibt, dann ist das eben so.

Evtl würde Ich da mal mit dem Anwalt drüber reden, daß Ihr das entscheidet, wann, wer, wo parkt, da das Hausrecht bei Euch liegt.

Man hat jetzt so viele Möglichkeiten aufgezeigt und dennoch führt angeblich zu keinem Erfolg. Sorry, ich glaube dir nicht mehr.

Da beschildert man die Plätze mit einem Schild über die Vertragsstrafe von 30,- € für das Parken durch unbefugte Kfz und macht eine Parkkralle an die Kiste, die nach Zahlung der Vertragsstrafe direkt abgenommen wird. ...

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Auch keine schlechte Idee Paul. Die gibt's auch für kleines Geld in der Bucht. Einmal ParkGebühr, ist die Kralle schon bezahlt.

Nur muss der TE dann mit seinen vermutlich Hemmschwellegeminderten Nachbarn in Kontakt treten, wenn er die Karre nach bezahlen der ParkGebühr wieder frei geben muss.

Ich tät mich eines externen Dienstleisters bedienen bzw bauliche Veränderungen an den Stellplätzen vornehmen.

Gruß M

Bauliche Einfahrsperren sind bei diesem Kundenkreis wirklich nicht sinnvoll, da Rollis und sonstige aG einen Großteil der Kundschaft ausmachen. Die kommen doch mit dem Auto dorthin, weil sie Probleme mit dem Laufen haben. 😉

Zitat:

@Blurina schrieb am 14. Oktober 2018 um 19:09:57 Uhr:



Wir lernen hier aus diesem Quatsch: demnächst einfach irgendwo parken - passiert eh nix!

Das ist aber ein falscher Rückschluss. Dass hier nichts passiert liegt doch aber an dir selbst. Ich denke die meisten Menschen wären da weniger geduldig.

Paul, ich hab auch erhebliche Probleme mit dem Laufen, und wenn ich dann solche Vollpfosten sehe,die die entsprechenden Parkplätze belegen,weil sie sich einen scheiß um die Beschilderungen kümmern, da kommt man echt ins Grübeln.

Gruß m

Wenn es - wie beim TE durch das direkt dort liegende Geschäftslokal - wirklich jedem mit dem Arsch ins Gesicht sprngen muss, kann man das auch nicht verstehen.

Finanziell wäre eine Parkkralle + Vertragsstrafe noch preiswerter als das Abschleppen. Ich nehme jedoch an, dass der TE sich nicht als besonders drastischer Unternehmer ins Gerede bringen will. Aber der Arbeitgeber des störenden Nachbarn wird es auch nicht witzig finden, wenn mit seinem Firmenfahrzeug ein anderes Geschäft provozierend belästigt wird.

Noch weniger wird der Arbeitgeber es witzig finden, wenn seine Kunden nicht angefahren werden können, da eines seiner Firmenfahrzeuge durch eine Parkkralle blockiert wird.
Wenn das Geschäft dadurch beeinträchtigt wird und es darum geht, dass teils Gehbehinderte Kundschaft die Parkplätze nutzen soll, dann muss man da doch aktiv werden können.
Hier hatten wir doch vor kurzem das Thema, dass ein Fahrzeug auf einem Tiefgaragenparkplatz und eines auf dem Privatgrundstück stand. Dort durfte man doch nur nicht mehr handeln, da man nicht sofort gehandelt hat. Sollte dieses nun zur Gewohnheit werden, kann es dann ähnliche Schwierigkeiten geben?
Vielleicht muss man halt einmal in die Tasche greifen und abschleppen lassen. Was ist günstiger, ein Abschleppwagen oder ausbleibende Kundschaft die keine Parkplätze findet, da es vielleicht bald Nachzügler gibt?

Zitat:

@Blurina schrieb am 14. Oktober 2018 um 19:09:57 Uhr:


War bis eben noch im Büro, weil ich noch drei Anfragen bearbeiten müsste (ca. 3 Stunden). Bereits als ich kam parkte der Firmenwagen wieder auf dem Parkplatz und natürlich auch dann noch, als ich gefahren bin.
Habe dann direkt meinen RA angerufen und gefragt, ob ich nun abschleppen lassen dürfe. Dieser meinte dann, dass das nicht ginge. Es wäre ja schließlich „keine Gefahr im Verzug“. Außerdem würde er „sonntags ja niemanden stören...“
Inzwischen bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich dort noch richtig aufgehoben bin und evtl besser zu einem RA wechsele, der etwas mehr auf Zack ist.
Aber ob es das dann bringt...
Wir lernen hier aus diesem Quatsch: demnächst einfach irgendwo parken - passiert eh nix!

Versteh mich nicht falsch, aber die Anfrage nach "Bildern" von der Vor-Ort-Situation ignorierst du hoffentlich nicht absichtlich?

Er wird keinen zusätzlichen shitstorm auf sein Geschäft ziehen wollen.

Genau! An der kompletten Hausseite befindet sich Werbung. Aber eben nicht nur von mir, sondern auch von den anderen Eigentümern. Ich kann aber gerne mal versuchen, dass Ganze von oben zu fotografieren. Ich hoffe, ich denke morgen dran.

Google Maps?

Zitat:

@Blurina schrieb am 15. Oktober 2018 um 18:19:50 Uhr:


Genau! An der kompletten Hausseite befindet sich Werbung. Aber eben nicht nur von mir, sondern auch von den anderen Eigentümern. Ich kann aber gerne mal versuchen, dass Ganze von oben zu fotografieren. Ich hoffe, ich denke morgen dran.

Mal ehrlich, da machst du hier nen Thread auf, pingelst am Sonntag deinen Anwalt aus dem Bett, und hoffst mal dran zu denken ein paar Pics zu machen, damit wir alle uns ein reales Bild der Situation machen können.
Kann dir dan ja wohl nicht übermaßig wichtig sein.😕😕
P.S.

Was ist mit dem Auto (Lieferwagen bzw. PKW) geschehen, die bzw. den du gestern gerne hättest abschleppen lassen?
Sollte doch heute mit Einverständnis der Eigentümergemeinschaft passieren.
Gruß Ulli.

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