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Angemeldetes Auto gekauft, Fahrzeugschein fehlt

Themenstarteram 26. August 2018 um 12:14

hallo liebe user

ich habe heute ein angemeldetes auto gekauft, ich habe alles erhalten, kennzeichen, fahrzeug brief, HU/AU untersuchungsbericht, leider ist der fahzeugschein verloren laut verkäufer.

meine frage ist nun, kann ich das auto problemlos ummelden?das auto ist aus potsdam und ich müsste es in berlin ummelden.

Beste Antwort im Thema

Dann haste ein Problem.

Warum kauft man ein Auto ohne Fahrzeugschein?

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Hallo Suri89 !

Schreib doch bitte mal zu folgenden Fragen eine Antwort :

 

- Du hast doch einen schriftlichen Kaufvertrag , nicht wahr?

Steht dort drin dass du den Fzg.Schein, auf neudeutsch " Zul.bescheinigung Teil 1" erhalten hast? Bzw. eben NICHT erhalten hast. Oder habt Ihr darüber keine Angaben gemacht?

 

- Und hast Du noch so einen weissen Fahrzeugbrief mit grüner Schrift bekommen? Oder die, seit 2009 gebräuchlichen grünen Zulassungsbescheinigung Teil 2 ?

Und hast du die Fgst.nr. und Daten verglichen ob das zu dem Auto passt?

 

Ich danke Dir für die Antworten! Gruss

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 wurden 2005 eingeführt.

Gruß m

Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 26. August 2018 um 17:06:19 Uhr:

Teil dem Verkäufer schriftlich (Einschreiben - Rückschein) mit, dass der „Schein“ fehlt und Du das Fahrzeug mangels Möglichkeit der Ummeldung bis auf Weiteres auf seine Zulassung und sein Risiko bewegst. Ich wette, er meldet sich umgehend.

OpenAirFan

Ganz so einfach ist das nicht weil die Versicherung den Verkäufer problemlos raus lässt. Das Fahrzeug ist dann zwar noch auf den Verkäufer zugelassen und dieser auch steuerpflichtig. Das Fahrzeug ist aber nicht mehr versichert und darf nicht mehr gefahren werden.

Wenn der Verkäufer nun den Verkauf seiner Zulassungsstelle meldet, dann weiter Du von denen aufgefordert das Fahrzeug umzumelden weil die das sonst auf Deine Kosten zwangsstillegen.

Der RE sollte sich unbedingt mit der Zulassungsstelle in Verbingung setzen und klären wie hier zu verfahren ist.

am 26. August 2018 um 20:30

Die Versicherung geht grundsätzlich mit Sonderkündigungsrecht auf den Käufer über. Die Haftpflichtversicherung besteht bis zur Abmeldung. Wird nicht abgemeldet, läuft sie weiter. Das ist das Wesen einer gesetzlichen Pflichtversicherung.

OpenAirFan

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. August 2018 um 21:18:28 Uhr:

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 wurden 2005 eingeführt.

Gruß m

Danke. Also so lange schon... Hätte ich nicht gedacht!

 

 

 

Themenstarteram 27. August 2018 um 10:55

hat sich erledigt, der schein wurde am ende doch gefunden! vielen dank

Zitat:

@suri89 schrieb am 27. August 2018 um 12:55:14 Uhr:

hat sich erledigt, der schein wurde am ende doch gefunden! vielen dank

Beim Verkäufer oder beim Käuferin?

Gruß M

Themenstarteram 27. August 2018 um 11:07

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. August 2018 um 12:59:40 Uhr:

Zitat:

@suri89 schrieb am 27. August 2018 um 12:55:14 Uhr:

hat sich erledigt, der schein wurde am ende doch gefunden! vielen dank

Beim Verkäufer oder beim Käuferin?

Gruß M

der verkäufer rief an und meinte der schein ist ,,aufgetaucht''

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