Angegebene Wertminderung im Gutachten realistisch?
Hallo!
Ich habe einen Skoda Octavia 2.0 TDI (damaliger Listenpreis: 30000 EUR brutto), EZ 06/2007, der - wie sich erst jetzt herausstellte - im Sommer 2009 mit KM-Stand von 45000 einen Unfall erlitten hat.
Ich zitiere einfach mal aus dem Gutachten, das damals angefertigt wurde:
"Im zuvor beschriebenen Anstoßbereich wurden im wesentlichen die folgenden Karosserie- und Anbauteile beschädigt bzw. zerstört:
Der vordere Stoßfänger ist im linken Bereich gebrochen. Der vordere linke Kotflügel, Türen links sowie Seitenwand hinten links wurden großflächig eingedrückt. Die A-/B-Säule wurden gestaucht. Der linke Unterholm wurde im vorderen Bereich eingedrückt. Die Leichtmetallfelgen vorne links und rechts wurden verschrammt. Die Reifen vorne links und rechts sind aus Gründen der Sicherheit zu erneuern."
Die Reparaturkosten werden mit 8570 EUR brutto beziffert, die Wertminderung mit 500 EUR. Nun habe ich auch bei Motor-Talk viel über Wertminderung gelesen und mittlerweile verstanden, dass es keine allgemeingültige Berechnungsweise gibt und man sich generell schon auf das Urteil des Sachverständigen verlassen kann. Ist das auch der Fall, wenn der Sachverständige vom Eigentümer des Wagens (hier: die Leasinggesellschaft) beauftragt wird? Wenn die Wertminderung so schwammig ist, gibt es ja eventuell einen Spielraum, der nach oben oder nach unten ausgenutzt werden kann.
Ich stehe nun vor der Entscheidung, was ich mich mit dem Auto mache. Ich habe das Auto im Dezember 2010 mit doppelter Laufleistung als unfallfrei erworben. Rein vom Gefühl finde ich 500 EUR schon wenig, dafür, dass ich beim Weiterverkauf den Ärger habe, auf diesen Schaden hinweisen zu müssen. Daher überlege ich, ob es sinnvoll ist, den Wagen wieder zurückzugeben. Das Gutachten steht im Raum und ich möchte daher auch nicht mit Phantasiewerten und Wunschträumen den Preisnachlass begründen.
Danke für ein paar Einschätzungen!
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Ja! Das Auto wurde explizit unfallfrei verkauft. Ich bin mit dem Händler im offenen Dialog, ich glaube ihm, dass er das Auto gutgläubig als unfallfrei erworben hat,
Das hilft dem Händler hier überhaupt nicht weiter.
Es ist gefestigte Rechtsprechung, dass einen gewerblichen Autohändler ganz besondere Sorgfaltspflichten in Bezug eines von ihm an- und wieder verkauften Fahrzeuges treffen.
Dies betrifft insbesondere den Kilometerstand und die Unfallfreiheit des Fahrzeuges.
Die Rechtslage ist hier sonnenklar:
Der Händler muss das Fahrzeug zurücknehmen - ohne Wenn und Aber.
Für die von dir gefahrenen Kilometer ist ein entsprechender Abzug auf den Kaufpreis vorzunehmen als Vorteilsausgleich.
Somit gibt es jetzt genau die zwei Möglichkeiten:
1. Du stellst ihm die Karre auf den Hof und nimmst dein Geld wieder mit (Abzug siehe oben, An- und Abmeldekosten müssen vom Händler getragen werden).
2. Du behälst das Fahrzeug und einigst dich mit dem Händler auf einen entsprechenden Preisnachlass.
Wie hoch der ist, bzw. sein wird - hier musst du eben selbst entscheiden.
Ein Anhaltspunkt wäre schon der: Wieviel hättest du für das Fahrzeug bezahlt, wenn du von dem Unfallschaden Kenntnis gehabt hättest?
Und wenn du diese Frage mit :"Dann hätte ich gar nicht gekauft" beantwortest, dann siehe Punkt 1.
Mehr kann dir hier eigentlich niemand als Rat geben.
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Vollmundig verkündet?
Ja!
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Ich wollte mit meinem Beitrag sagen, dass ich nur die Beschreibung meiner Werkstatt weitergeben kann. Ich hatte den Eindruck, du wolltest auf einer Finesse herumreiten (ob Zinn oder Zink).
So eine Kinderkacke liegt mir fern.
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Und die Aussage war, so weit lasse ich mich gerne herunterhandeln, dass am Türschweller etwas gemacht worden ist. Zinnauftrag, Spachtelmasse, eins von beiden muss es wohl gewesen sein.
DAS ist eine völlig andere, bei weitem nicht so vollmundige 😉, Aussage.
Insbesondere setzt sie keine positive Kenntnis vom angewandten Reparaturverfahren voraus.
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Das hätte der DEKRA auffallen können, wenn es meiner Werkstatt während anderer Arbeiten am Auto auffällt. Näher kann ich es dir nicht erläutern.
Bei grundsätzlich angezeigter, gewissenhafter Prüfung hätte es dem Sachverständigen des DEKRA auffallen können, dass zu einem früheren Zeitpunkt Karosseriearbeiten ausgeführt wurden, ja. Aber auch Deine Werkstatt dürfte sich ggf. mit der Feststellung, dass der Schweller verschwemmt wurde, schwer tun. 😉
Von welchen "anderen Arbeiten" sprichst Du?
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Mir persönlich ist an dem Fahrzeug überhaupt nichts aufgefallen, denn ich bin nicht vom Fach!
Herzlichen Glückwunsch, Du bist meiner bescheidenen Erfahrung nach der erste, der nicht vom Fach ist und den Terminus "Zinnauftrag" verwendet. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Das Gutachten kam einige Tage nach Reklamation beim Händler zum Vorschein, er hat es laut seiner Aussage unter der Hand von einem Bekannten der Leasinggesellschaft erhalten und mir weitergeleitet. Das war vor knapp einer Woche.
Ei verbibbsch...
Dann wünsche ich Dir "immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel" mit dem vermutlich sach- und fachgerecht reparierten, nun wohl zu einem akzeptablen Preis erworbenen Fahrzeug. 😉
Zitat:
Insbesondere setzt sie keine positive Kenntnis vom angewandten Reparaturverfahren voraus.
Ich habe nur nicht verstanden, warum du dich dann am Zinnauftrag so aufgehangen hast 😉
Irgendwas ist wohl sichtbar, dass man erkennt, dass am Türschweller etwas gemacht wurde. Ob's jetzt Zinnauftrag oder sonstwas ist, das ist doch vollkommen sekundär. Oder?
Ich habe ja von keinem erwartet, eine Materialanalyse aufzustellen, der bloße Hinweis, dass da was ist, reicht.
Zitat:
Bei grundsätzlich angezeigter, gewissenhafter Prüfung hätte es dem Sachverständigen des DEKRA auffallen können, dass zu einem früheren Zeitpunkt Karosseriearbeiten ausgeführt wurden, ja
Wir müssen ja gar nicht so weit gehen. Ich verlange auch nicht, dass der DEKRA-Gutachter gegen den Wind riecht, dass er ein Unfallauto vor sich hat. Aber wenn mich meine Werkstatt fast mit dem Satz begrüßt, dass am Auto schon mal lackiert wurde (der Vollständigkeit halber: die ganze linke Seite ist lackiert), wundere ich mich schon, mit welcher Intensität das Auto begutachtet wurde. Ein Gerät zum Feststellen der Lackstärken bzw. Unterschiede in der Lackierung kam also entweder nicht oder nur unzureichend zum Einsatz.
Zitat:
Von welchen "anderen Arbeiten" sprichst Du?
Das war eine Lackierung von Kratzern an der vorderen linken Hälfte der Stoßstange.
Zitat:
Herzlichen Glückwunsch, Du bist meiner bescheidenen Erfahrung nach der erste, der nicht vom Fach ist und den Terminus "Zinnauftrag" verwendet.
Ich habe ja erklärt, wie es zu dem Missverständnis kam - und ich halte es immer noch für total unwichtig.
Zitat:
Dann wünsche ich Dir "immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel" mit dem vermutlich sach- und fachgerecht reparierten, nun wohl zu einem akzeptablen Preis erworbenen Fahrzeug.
Danke! 😉
Wäre es nicht günstiger gewesen, den Kaufvertrag unter Zahlung von Nutzungsentschädigung rückabzuwickeln und den Wagen dann ordentlich als Unfallwagen zum aktuellen Zeitwert wieder zu kaufen?
Hm, was würde das bringen? Damit erzeugst du ja auf beiden Seiten weitere Kosten und Aufwand. Ich habe den Wagen erst Ende Dezember 2010 gekauft.
Laut meinem Händler hätte er übrigens aufgrund des Frühjahrsgeschäft den Wagen trotz Unfallschaden zu einem besseren Preis als ich damals bezahlt habe verkauft gekriegt. Halte ich für unrealistisch, aber wenn er meint...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Ich habe ja erklärt, wie es zu dem Missverständnis kam - und ich halte es immer noch für total unwichtig.
Letzteres mag in dem Umstand begründet sein, dass Du laut eigenen Angaben "nicht vom Fach bist". 🙂
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Ich habe nur nicht verstanden, warum du dich dann am Zinnauftrag so aufgehangen hast 😉
Wenn Du den Thread Revue passieren lässt, wirst Du feststellen, dass ich nicht der erste war, der über diese Begrifflichkeit gestolpert ist. Offenbar war mit dem verwendeten Begriff ein gewisser Auffälligkeitsgrad verbunden. 😁😉
Aber wenn es Dich so sehr irritiert, hätte die Frage auch lauten können, woher Du weißt, dass nicht mehr die "Originaltüren" verbaut sind?
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Wir müssen ja gar nicht so weit gehen. Ich verlange auch nicht, dass der DEKRA-Gutachter gegen den Wind riecht, dass er ein Unfallauto vor sich hat. Aber wenn mich meine Werkstatt fast mit dem Satz begrüßt, dass am Auto schon mal lackiert wurde (der Vollständigkeit halber: die ganze linke Seite ist lackiert), wundere ich mich schon, mit welcher Intensität das Auto begutachtet wurde. Ein Gerät zum Feststellen der Lackstärken bzw. Unterschiede in der Lackierung kam also entweder nicht oder nur unzureichend zum Einsatz.
Vollmundige Aussage für jemanden, der nicht vom Fach ist! 😉
- Wieso hätte der Dekra-Sachverständige denn ein Schichtdickenmessgerät verwenden sollen, wenn mit geschultem Blick (Fachpersonal Deiner Werkstatt) offenbar schon von weitem zu erkennen war/ist, dass die linke Seite lackiert wurde?
- Welchen Unterschied in der Lackschichtdicke hätte Deiner Meinung nach der Dekra-Sachverständige denn z.B. an den Türen, die nicht mehr die Originaltüren sein sollen, feststellen können sollen? 😕
- Wieso wundert sich Deine Werkstatt, wenn Du mit einem Auto auf den Hof fährst, dessen eine Seite eine Lackierung erfahren hat? Millionen Autos haben irgendwas reparaturlackiert! Voll noormaal also ... 😕
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Das war eine Lackierung von Kratzern an der vorderen linken Hälfte der Stoßstange.
😰
Wie jetzt? Schon das Wasser unterm Kiel ausgegangen, oder wie?
Zitat:
Letzteres mag in dem Umstand begründet sein, dass Du laut eigenen Angaben "nicht vom Fach bist". 🙂
Nochmal: ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass es Reparaturspuren am Türschweller gab, die meine Werkstatt erkannt hat. Mehr nicht.
Zitat:
Offenbar war mit dem verwendeten Begriff ein gewisser Auffälligkeitsgrad verbunden. 😁😉
Aber wenn es Dich so sehr irritiert, hätte die Frage auch lauten können, woher Du weißt, dass nicht mehr die "Originaltüren" verbaut sind?
Und wenn das die Frage gewesen wäre: im Gutachten wird das erwähnt, und meine Werkstatt hatte es vorher stark vermutet.
Woher soll nun ich, als von dir bestätigter Nichtfachmann wissen, wie meine Werkstatt das festgestellt hat? 😉
Da wird es wohl - wie am Türschweller - Hinweise gegeben haben.
Zitat:
- Wieso hätte der Dekra-Sachverständige denn ein Schichtdickenmessgerät verwenden sollen, wenn mit geschultem Blick (Fachpersonal Deiner Werkstatt) offenbar schon von weitem zu erkennen war/ist, dass die linke Seite lackiert wurde?
Also, wenn ich etwas mit bloßem Auge nicht erkennen kann, benutze ich doch ein Gerät, das mir eventuell hilft, solche Unterschiede festzustellen. Oder?
Zitat:
- Welchen Unterschied in der Lackschichtdicke hätte Deiner Meinung nach der Dekra-Sachverständige denn z.B. an den Türen, die nicht mehr die Originaltüren sein sollen, feststellen können sollen? 😕
Die Lackschichtdichte ist doch eine andere, wenn ich z. B. die Tür vorne links mit der Tür vorne rechts vergleiche. Oder?
Zitat:
- Wieso wundert sich Deine Werkstatt, wenn Du mit einem Auto auf den Hof fährst, dessen eine Seite eine Lackierung erfahren hat? Millionen Autos haben irgendwas reparaturlackiert! Voll noormaal also ... 😕
Da wir einen Termin wegen der Lackierung meiner Kratzer gemacht haben. Dort hat er mir dann gesagt, dass am Kotflügel schon mal lackiert wurde. Dann haben wir auf meine Bitte hin weiter geschaut, da meines eines der raren 3 1/2 Jahre alten Autos sein soll, die bisher nicht noch nicht nachlackiert wurden.
Auch mal wieder - entschuldigung - eine absolut unerhebliche Nachfrage. Hilft dir das bei irgendetwas weiter?
Zitat:
Wie jetzt? Schon das Wasser unterm Kiel ausgegangen, oder wie?
Ach, war nix schlimmes. Unsere Tiefgarage ist etwas eng und hat Pfeiler an schwierig einzusehenden Stellen, daher hat mein Auto Bekanntschaft mit 'nem Stein geschlossen 😉
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Nochmal: ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass es Reparaturspuren am Türschweller gab, die meine Werkstatt erkannt hat. Mehr nicht.
Hättest Du das von Anfang an so gesagt, hätte es keine Nachfrage gegeben. That´s it.
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Und wenn das die Frage gewesen wäre: im Gutachten wird das erwähnt, und meine Werkstatt hatte es vorher stark vermutet.
Woher soll nun ich, als von dir bestätigter Nichtfachmann wissen, wie meine Werkstatt das festgestellt hat? 😉
Da wird es wohl - wie am Türschweller - Hinweise gegeben haben.
- Im Gutachten steht üblicherweise drin, was wie zu reparieren wäre, nicht was wie repariert wurde. 😉
- Ich habe nicht bestätigt, dass Du ein Nichtfachmann wärest, sondern gebe nur wieder, was Du von Dir behauptest.
Ich habe Zweifel, dass Du kein Fachmann bist. Einen Nachweis, dass Du kein Fachmann bist, hast Du noch nicht erbracht. 😁
Dürfen wir Deine Antworten in der Gesamtheit jetzt also so verstehen, dass Deine Werkstatt irgendwie festgestellt haben will, dass der Türschweller verschwemmt und die Originaltüren durch Neue ersetzt wurden, zumindest den Türschweller betreffend die vermeintlichen Feststellungen aber zweifelbehaftet sind? 😕
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Also, wenn ich etwas mit bloßem Auge nicht erkennen kann, benutze ich doch ein Gerät, das mir eventuell hilft, solche Unterschiede festzustellen. Oder?
Klar, wenn man nichts mit bloßem Auge erkennen kann, schon; aber nach Deiner Beschreibung war doch für ein geschultes Auge schon von weitem zu erkennen, dass die Seite lackiert wurde.
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Die Lackschichtdichte ist doch eine andere, wenn ich z. B. die Tür vorne links mit der Tür vorne rechts vergleiche. Oder?
Wurde denn schon festgestellt, ob die Tür vorne rechts noch Original ist? 😛😁
Aber warum sollte bei der (nach angebl. Feststellungen Deiner Werkstatt) erneuerten Tür vorne links bedeutend mehr Lack als auf der Tür vorne rechts aufgetragen sein? 😕
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Da wir einen Termin wegen der Lackierung meiner Kratzer gemacht haben. Dort hat er mir dann gesagt, dass am Kotflügel schon mal lackiert wurde. Dann haben wir auf meine Bitte hin weiter geschaut, da meines eines der raren 3 1/2 Jahre alten Autos sein soll, die bisher nicht noch nicht nachlackiert wurden.
Hattest Du demnach von Anfang Zweifel, ob die angegebene Unfallfreiheit zutrifft?
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Auch mal wieder - entschuldigung - eine absolut unerhebliche Nachfrage. Hilft dir das bei irgendetwas weiter?
Aber natürlich.
Es trägt erheblich dazu bei, dass ich Deine anfänglich bruchstückhafte Sachverhaltsschilderung, die bei mir, wie Du unschwer erkennen kannst, zahlreiche Fragen aufwirft, (mehr oder minder) nachvollziehen kann. 😉
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Ach, war nix schlimmes. Unsere Tiefgarage ist etwas eng und hat Pfeiler an schwierig einzusehenden Stellen, daher hat mein Auto Bekanntschaft mit 'nem Stein geschlossen 😉
Das Positive ist natürlich, dass Dein Auto nicht erst dadurch zum Unfallwagen geworden ist. 😁🙂 - scnr!
Zitat:
Hättest Du das von Anfang an so gesagt, hätte es keine Nachfrage gegeben. That´s it.
Ich habe eine Schadensbeschreibung abgeben, die in Einzelheiten vielleicht ungenau war. Das war aber nicht der Anlass meines Themas. Meine Frage war, ob die angegebene Wertminderung im Gutachten realistisch ist; nicht, wie der Türschweller instandgesetzt wurde.
Zitat:
- Im Gutachten steht üblicherweise drin, was wie zu reparieren wäre, nicht was wie repariert wurde. 😉
Ja, und die tatsächliche Rechnung liegt mir auch vor. Die Türen sind getauscht worden.
Zitat:
- Ich habe nicht bestätigt, dass Du ein Nichtfachmann wärest, sondern gebe nur wieder, was Du von Dir behauptest.
Du machst dir gerade den Spaß, einzelne Aussagen zu zerlegen und zu hinterfragen, obwohl sie für das Thema vollkommen belanglos sind. Vermutlich hast du zuviel Langeweile oder du freust dich, dass du jetzt auch mal mit deiner Fachkompetenz protzen kannst. Schöner wäre es, wenn diese Protzerei für mich oder die anderen User in irgendeiner Form hilfreich wäre.
Zitat:
Dürfen wir Deine Antworten in der Gesamtheit jetzt also so verstehen, dass Deine Werkstatt irgendwie festgestellt haben will, dass der Türschweller verschwemmt und die Originaltüren durch Neue ersetzt wurden, zumindest den Türschweller betreffend die vermeintlichen Feststellungen aber zweifelbehaftet sind? 😕
Nö. Die Beschreibung meiner Werkstatt bzgl. des Türschwellers (extra für dich herausgesucht!), war dass geschweißt und gespachtelt wurde. Es scheint wohl, aber das weißt du bestimmt besser, Möglichkeiten zu geben, solche Stellen zu erkennen.
Denn wenn ich dich nun richtig verstehe, kann man Reparaturarbeiten am Türschweller generell nicht feststellen. Oder warum ziehst du selbst die Aussage, dass überhaupt etwas gemacht wurde, in Zweifel?
Zitat:
Klar, wenn man nichts mit bloßem Auge erkennen kann, schon; aber nach Deiner Beschreibung war doch für ein geschultes Auge schon von weitem zu erkennen, dass die Seite lackiert wurde.
Richtig. Das habe ich doch von Anfang an gesagt, der DEKRA-Mitarbeiter hat also geschlampt. Was war also der Hintergrund deiner Nachfrage?
Zitat:
Aber warum sollte bei der (nach angebl. Feststellungen Deiner Werkstatt) erneuerten Tür vorne links bedeutend mehr Lack als auf der Tür vorne rechts aufgetragen sein? 😕
Woher soll ich das wissen? Es lässt sich wohl feststellen, das war eine Vermutung meinerseits! Woher erwartest du bitte, dass ich dir die Methoden meiner Werkstatt darlege?
Zitat:
Hattest Du demnach von Anfang Zweifel, ob die angegebene Unfallfreiheit zutrifft?
Nein, das war Ironie. Warum ist denn bitte bei ~ 3 Jahre alten Autos anzunehmen, dass diese in der Mehrheit bereits erheblich nachlackiert wurden?
Zitat:
Aber natürlich.
Es trägt erheblich dazu bei, dass ich Deine anfänglich bruchstückhafte Sachverhaltsschilderung, die bei mir, wie Du unschwer erkennen kannst, zahlreiche Fragen aufwirft, (mehr oder minder) nachvollziehen kann. 😉
Überhaupt nicht. Deine Nachfragen sind in jeder Form hinfällig und haben zum Thema nichts beigetragen. Ich hätte gar nicht erwähnen müssen, wie und von wem der Schaden erkannt wurde. Oder was haben die unglaublichen Prüfmethoden meiner Werkstatt damit zu tun, wenn es darum geht, ob die angegebene Wertminderung im Gutachten bei dem beschriebenen Schaden realistisch ist?
Zitat:
Das Positive ist natürlich, dass Dein Auto nicht erst dadurch zum Unfallwagen geworden ist. 😁🙂 - scnr!
Ach, ein Auto wird zum Unfallwagen, weil es mal lackiert wurde? Wusst ich gar nicht 😉
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Ich habe eine Schadensbeschreibung abgeben, die in Einzelheiten vielleicht ungenau war.
Nein, Du hast eine Reparaturbeschreibung abgegeben, die in Einzelheiten auffallend genau war.
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Ja, und die tatsächliche Rechnung liegt mir auch vor. Die Türen sind getauscht worden.
Aha. 🙄
Dir muss man wohl jeden Popel aus der Nase ziehen, odrrr?
Aber schön, dass wir auch darüber mal gesprochen haben. 😁
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Du machst dir gerade den Spaß, einzelne Aussagen zu zerlegen und zu hinterfragen, obwohl sie für das Thema vollkommen belanglos sind. Vermutlich hast du zuviel Langeweile oder du freust dich, dass du jetzt auch mal mit deiner Fachkompetenz protzen kannst. Schöner wäre es, wenn diese Protzerei für mich oder die anderen User in irgendeiner Form hilfreich wäre.
Ich habe Langeweile!
Hilfe ist also von mir nicht unbedingt zu erwarten!
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Nö. Die Beschreibung meiner Werkstatt bzgl. des Türschwellers (extra für dich herausgesucht!), war dass geschweißt und gespachtelt wurde. Es scheint wohl, aber das weißt du bestimmt besser, Möglichkeiten zu geben, solche Stellen zu erkennen.Denn wenn ich dich nun richtig verstehe, kann man Reparaturarbeiten am Türschweller generell nicht feststellen. Oder warum ziehst du selbst die Aussage, dass überhaupt etwas gemacht wurde, in Zweifel?
Du hast mich - entschuldige - mal wieder missverstanden.
Ich ziehe keineswegs in Zweifel, "dass überhaupt etwas gemacht wurde". Es lässt sich eben nur nicht ohne weiteres feststellen, ob verzinnt wurde. Und wie wir zwischenzeitlich erfahren haben, ist das auch sehr fraglich.
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Richtig. Das habe ich doch von Anfang an gesagt, der DEKRA-Mitarbeiter hat also geschlampt. Was war also der Hintergrund deiner Nachfrage?
Sagen wir es so: Mit Ruhm hat er sich wohl nicht bekleckert.
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Woher soll ich das wissen? Es lässt sich wohl feststellen, das war eine Vermutung meinerseits!
Tipp: Verwende doch zukünftig bei Vermutungen den Kojunktiv anstelle des Indikativs. 😉
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Nein, das war Ironie. Warum ist denn bitte bei ~ 3 Jahre alten Autos anzunehmen, dass diese in der Mehrheit bereits erheblich nachlackiert wurden?
Dass will ich Dir erläutern: Weil ich das erste "nicht" in Deinem letzten Nebensatz schlicht überlesen habe! Sry.
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Überhaupt nicht. Deine Nachfragen sind in jeder Form hinfällig und haben zum Thema nichts beigetragen. Ich hätte gar nicht erwähnen müssen, wie und von wem der Schaden erkannt wurde. Oder was haben die unglaublichen Prüfmethoden meiner Werkstatt damit zu tun, wenn es darum geht, ob die angegebene Wertminderung im Gutachten bei dem beschriebenen Schaden realistisch ist?
Wie, zum Thema nichts beigetragen? Ich habe den Eindruck, dass sich gerade meine Beiträge bei Dir immer größer werdender Beliebtheit erfreuen! 🙄😁
Die im Gutachten ausgewiesene Wertminderung zielt auch darauf ab, dass das Fahrzeug im Sinne des Gutachtens repariert wird. Ist die Reparatur schlecht, gibt der Minderwert den vom Käufer erwarteten Nachlass per se nicht zutreffend wieder. Aber Du sagtest ja, "der Schaden ist schon sehr gut repariert".
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Ach, ein Auto wird zum Unfallwagen, weil es mal lackiert wurde? Wusst ich gar nicht 😉
Du bist ja auch nicht vom Fach ... 😁😉
Ich könnte mir aber vorstellen, dass das Verschweigen eines Schadens, der "das Lackieren der kompletten unteren linken Front bis zum Kennzeichen, das Ausbeulen des Türschadens und entsprechend lackieren" erfordert, bei Auffälligwerden dem Verkäufer Probleme bereitet.
Zitat:
Tipp: Verwende doch zukünftig bei Vermutungen den Kojunktiv anstelle des Indikativs.
Wenn dir "z.B." und "oder?" als Indikator für eine Vermutung nicht reichen, schreibe ich es das nächste mal gerne eindeutiger.
Zitat:
Ich könnte mir aber vorstellen, dass das Verschweigen eines Schadens, der "das Lackieren der kompletten unteren linken Front bis zum Kennzeichen, das Ausbeulen des Türschadens und entsprechend lackieren" erfordert, bei Auffälligwerden dem Verkäufer Probleme bereitet.
Ui, die Forumsuche kannst du also bedienen 😉
Habe ich denn geschrieben, dass ich auf den Schaden nicht hinweisen werde? Ich werde auf die Arbeiten hinweisen, nur macht es den Wagen rechtlich nicht zum Unfallauto. Und es ist mir ziemlich egal, ob ich wegen diesem Schaden nach Abschreibungsdauer noch mal 50 EUR weniger kriege. Wer sagte noch gleich...
Zitat:
Millionen Autos haben irgendwas reparaturlackiert! Voll noormaal also ...