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Angebot Audi Händler

Themenstarteram 21. Juni 2017 um 20:13

Guten Abend zusammen,

ich ziehe den Kauf eines neuen PKW Audi A4 Avant/A5 in Betracht. Vor einigen Jahren habe ich bereits einen Audi über APL (Vermittler) käuflich erworben, und die Abwicklung lief ohne Probleme. Nun dachte ich mir, ich schreibe den Händler, der mir damals den aktuellen PKW verkauft hat, bzgl. eines Angebots direkt an. Die Prozente, die APL derzeit weitergibt, macht er nicht. Er hat mir jedoch gefragt, ob ich den neuen PKW über ein Gewerbe anmelden könnte, da er mir mit € 2.500,- preislich entgegen kommen kann.

Ich bin zwar selbstständig (Einzelfirma), habe jedoch bis dato mein PKW nie dienstlich genutzt. Der Verkäufer teilte mir mit, dass die Anmeldung dennoch privat über mich laufen kann. Was ist damit eigentlich genau gemeint? Zwecks Prüfung, ob dies möglich ist, benötigt er meinen Gewerbeschein.

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24 Antworten

ist es nicht einfacher das auto einfach bei apl zu kaufen ? wenn du nur nen gewerbeschein hast, aber damit gar nichts richtig machst, wird das nix werden. ansonsten würde das doch jeder machen. nen gewerbeschein gibts für wenig geld...

besorg dir lieber vorher noch nen 100€ japaner auto und melde es 4monate an. gibts dann nochmal einige prozente rabatt dazu im internet ^^ (eroberungsprämie und inzahlungnahme fremdfabrikat)

Themenstarteram 21. Juni 2017 um 20:45

Natürlich habe ich in Erwägung gezogen den Wagen gleich bei APL zu bestellen. Ich war einfach nur neugierig wie viel Prozente der Händler mir anbieten würde. Bei Audi und APL sehe ich keine Eroberungsprämie. Natürlich verdiene ich mir meinen Lebensunterhalt als Einzelunternehmer, da ich mein Büro jedoch im Haus habe, gab es bis dato auch nicht die Notwendigkeit über die Firma laufen zu lassen. Bei APL gibt es auch mehr Prozente, wenn man ein Gewerbe hat. Sind irgendwelche Bedingungen damit verknüpft, um in den Genuss der Prozente zu kommen?

Aus welchen Gründen auch immer, ist es durchaus üblich, dass viele Hersteller für gewerbliche Käufer etwas bessere Konditionen bieten.

Manche machen das nur von der Gewerblichkeit abhängig, bei anderen Herstellern hängt es auch davon ab, wie viele Fahrzeuge die Fa. hat. Hier kann der Rabatt je nach Menge der Fahrzeuge noch steigen (Flotte).

Da Du Einzelunternehmer bist, ist ja die Fa. fantozzi1 identisch mit der Privatperson fantozzi1. Das heißt - vorausgesetzt die Firmenadresse ist identisch mit der Privatadresse - es steht dasselbe in den Fahrzeugpapieren, egal ob Du den Wagen privat kaufst und nutzt oder geschäftlich.

Ob der Kaufpreis dann von Deinem Firmenkonto oder Deinem Privatkonto (laufen ja auch beide auf fantozzi1) kommt, interessiert niemanden.

Es ist vielleicht nicht zu 100% korrekt, aber Probleme sehe ich in dieser Konstellation nicht.

XF-Coupe

Kannst du so machen. Ist halt so, der Händler kann dir die Kondition nur mit dem Nachweis Gewerbe gewähren, bzw. selber bekommen.

Für dich ändert sich nichts, die Rate lässt du vom Privatkonto abbuchen - fertig. Bzw. den Kaufpreis zahlst du aus der Privatschatulle.

Wenn keine getrennten Konten vorhanden sind, nimmst du den Wagen nicht in die Buchführung, das würde dann wahrscheinlich mit dem FA Probleme geben. Aber nur bei ausschließlicher privater Nutzung. Und für die private Nutzung müsstest du dann auch wieder Steuern zahlen. Aber das hast du sicher eh alles schon mal gerechnet mit dem Steuerberater.

Ein Gewerbeleasing intressiert das FA überhaupt nicht, nur das was man geltend macht. Und die Autobank intressiert es auch überhaupt nicht, ob du die Rate absetzt, bzw. das Autohaus ob du das Auto abschreibst.

Es ist ein reines Rabattmodell für das ein Gewerbeschein vorgelegt werden muss, und ggfls. Einnahmen aus diesem nachgewiesen.

Themenstarteram 22. Juni 2017 um 7:30

Besten Dank für eure Erläuterungen. Nun habe ich verstanden, dass es ein reines Rabattmodell ist.

Nicht ganz, denn rein formal gesehen ist es ein gewerbliches Fahrzeug, was später beim Verkauf dazu führt, dass du über dein Gewerbe in der Gewährleistung stehst. Das fällt zwar in deinem Fall vermutlich nicht auf, da dein Privatname im Schein steht, aber wenn der Käufer es heraus findet, bis du in der Haftung.

 

Hast du auch vor, die USt. auf den Kauf über das Gewerbe geltend zu machen? Falls ja, musst du später beim Verkauf ebenfalls wieder USt. ausweisen und abführen.

 

Einzig wenn du alle Kosten privat trägst und das Fahrzeug in keinem Bezug und Nutzung für das Gewerbe steht, kann es als rein privat eingestuft werden, wenn außer dem Verkäufer keiner weiß, dass es über das Gewerbe gekauft wurde.

Themenstarteram 22. Juni 2017 um 7:52

Richtig. Im Schein würde mein Name stehen. So hat es mir der Händler auch erklärt.

Ich trage sämtliche Kosten privat. Ich hatte seinerzeit mit meinem Steuerberater bereits gesprochen, und er hat mir geraten, einen PKW nicht steuerlich abzusetzen, da es sich in meinem Fall nicht lohnen würde.

Zitat:

@hydrou schrieb am 22. Juni 2017 um 09:42:37 Uhr:

Nicht ganz, denn rein formal gesehen ist es ein gewerbliches Fahrzeug, was später beim Verkauf dazu führt, dass du über dein Gewerbe in der Gewährleistung stehst.

Das ist falsch!

Wenn er das Fahrzeug nicht ins Betriebsvermögen übernimmt, ist und bleibt es privat.

Welche Rabatte der Händler unter welchen Voraussetzungen gibt, interessiert rechtlich - sorry - keine Sau. Ob es 2.500 Euro extra bei Vorlage eines Gewerbescheins oder für blaue Augen gibt, ist einerlei. Für die Zuordnung des Fahrzeugs ist nur die steuerliche und betriebswirtschaftliche Behandlung relevant.

heißt, man kann einfach nen gewerbeschein holen und damit dann ein auto mit den gewerbetreibenen bonus abgreifen und dann privat anmelden usw..? welcher sinn steckt dann dahinter, die privatpersonen überhaupt stärker abzukassieren?

am 22. Juni 2017 um 13:18

Zitat:

@PayDay schrieb am 22. Juni 2017 um 14:47:45 Uhr:

heißt, man kann einfach nen gewerbeschein holen und damit dann ein auto mit den gewerbetreibenen bonus abgreifen und dann privat anmelden usw..? welcher sinn steckt dann dahinter, die privatpersonen überhaupt stärker abzukassieren?

Ja, könnte man.

In einer Marktwirtschaft kostet ein Produkt nicht so viel, wie es wert ist, sondern so viel, wie man dafür nehmen kann ;).

Themenstarteram 22. Juni 2017 um 13:24

Also der Händler hat mir schon zu verstehen gegeben, dass mein Gewerbeschein verifiziert werden soll d.h. es wird geschaut, wie lange z.B. das Gewerbe bereits angemeldet ist.

am 22. Juni 2017 um 13:40

Die Bedingungen die gestellt werden, muss man erfragen. Da kann jeder Hersteller sein eigenes Süppchen kochen und tut das im Allgemeinen auch.

Zitat:

@PayDay schrieb am 22. Juni 2017 um 14:47:45 Uhr:

heißt, man kann einfach nen gewerbeschein holen und damit dann ein auto mit den gewerbetreibenen bonus abgreifen und dann privat anmelden usw..? welcher sinn steckt dann dahinter, die privatpersonen überhaupt stärker abzukassieren?

Ich musste mal bei einem VW Händler eine schriftliche Bescheinigung meines Steuerberaters vorlegen, dass ich hauptberuflich selbständig bin, um die 2k Bonus auf den Kaufpreis zu bekommen. Gut, als Freiberufler hat man keinen Gewerbeschein, ich kann mich aber nicht erinnern, ob der damals gereicht hätte.

[Edit:] der VW Händler hat dann noch bei der Zulassung in die Papiere zu meinem Namen den Eintrag "IT-Beratung" vornehmen lassen. In meinem Fall war mir das egal, wenn Du den aber als Privatwagen laufen lassen möchtest, wirst Du in so einem Fall spätestens beim Verkauf das Problem bekommen, dass Du eigentlich beim Verkauf an Privat Gewährleistung geben musst.

am 22. Juni 2017 um 15:20

Zitat:

@4r7ur schrieb am 22. Juni 2017 um 16:10:07 Uhr:

In meinem Fall war mir das egal, wenn Du den aber als Privatwagen laufen lassen möchtest, wirst Du in so einem Fall spätestens beim Verkauf das Problem bekommen, dass Du eigentlich beim Verkauf an Privat Gewährleistung geben musst.

Nein, eben nicht. Wenn man das Fahrzeug nach Steuern von seinem privaten Geld zahlt und privat zulässt, dann ist das ein ganz normales privates Fahrzeug. Gewährleistung muss man nur geben, wenn es ein gewerbliches Fahrzeug ist.

In erstem Fall ist der zusätzliche Rabatt genau so gelagert, wie ein Rabatt für Behinderte z.B..

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