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Angeblicher Unfall mit Fahrerflucht

Hallo liebe Motor-Talk Community,

ich hoffe ich bekomme hier ein paar nützliche Infos zu meinem Problem, bin im Moment ziemlich verzweifelt.

Ich war letzten Samstag hier bei mir im Fitneßstudio. Als ich wieder nach Haus fahren wollte, parkte ein anderes Fahrzeug sehr nah an meiner Beifahrerseite. Zwischen unseren beiden Auto waren maximal 25 cm Platz.

Ich ging nochmal kurz in den Supermarkt nebenan, telefonierte mit meiner Freundin und wollte dann ausparken.

Leider hatte ich in der Zeit vergessen, dass die beiden Autos so nah beieinanderstanden, dass die mein Beifahrerspiegel und sein Fahrerspiegel sich sozusagen "überschnitten, sodass mein Spiegel beim Ausparken den des mich zuparkenden Autos nach hinten umklappte. Das geschah aber sehr langsam, da ich aufgrund des dicht neben mir parkenden Autos eh sehr vorsichtig ausparkte. Es war nix weiter zu sehen, außerdem dachte ich mir nichts weiter böses dabei, da mein Spiegel auch schon des öfteren umgeklappt wurde.

Heute bekommt meine Mutter einen Zeugenanhörungsbogen (der Wagen läuft auf sie, da ich Student bin und die Versicherung sonst zu teuer wäre), dass sie zu einem Termin zur Fahrzeuggegenüberstellung soll. Der Fahrer des PKW X-XX 123 hat ein anderes Fahrzeug beschädigt und sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt. Es muss also um diesen umgeklappten Spiegel gehen.

Nun ist meine Frage, was kann ich jetzt überhaupt machen? Ich weiß, dass der Spiegel des *** nicht kaputt war, da ich als ich halb ausgeparkt hatte noch mal aus dem Beifahrerfenster geschaut hab und alles in Ordnung war. Ich war mir auch nicht bewusst, dass ein Spiegel umklapen bereits als "Unfall" gilt.

Mein größtes Problem ist aber, dass damals als Fahranfänger des öfteren mal zu schnell unterwegs war (3 Vergehen mit insgesamt 8 Punkten) und im Dezember 2007 eine MPU hatte wegen einer Alkoholfahrt mit 1,1 Promille und eben diesen Geschwindigkeitsverstößen. Seit dem halte ich mich penibel an die Verkehrsvorschriften.
Nun habe ich natürlich eine Riesenangst, dass mir wegen dieser Fahrerflucht der Füherschein entzogen wird und ich nochmal zur MPU muss. In der Probezeit bin ich zwar nicht mehr, aber trotzdem.....

Ich nehmen an, ich sollte mich umgehend an einen Anwalt wenden. Nur wird der mir da überhaupt helfen können? Ich wusste einfach nicht, dass ein eingeklappter Spiegel gleich als Sachbeschädigung gilt. Ich bin mir sicher, dass durch das langsame ranfahren keine Schäden an seinem Spiegel entsanden sind. Bei mir ist auch nicht eine einzige Schramme zu sehen. Ich habe irgendwie das Gefühl, dass hier einfach jemand auf meine Kosten, Schäden an seinem Auto bezahlen lassen will und es ihm dabei völlig egal ist, dass ich daher mit einer Unfallflucht konfontiert werde. Das wäre überhaupt nicht meine Art. Außerdem wäre es ja auch völlig dumm von mir, da mich da sehr viele Leute vom Sehen kennen und wegen einem Spiegel, der vielleicht 200€ kostet mach ich mich doch nicht auch noch strafbar.

Bitte helft mir, bin total verzweifelt.

Beste Antwort im Thema

@pechvogel84
Du hast natürlich vollkommen Recht und beachte einfach die Kommentare nicht, die dir auch noch ein schlechtes Gewissen einreden wollen.

Natürlich parkt man sein Fahrzeug nicht so dicht an einem bereits abgestellten Fahrzeug.

Dass es dann beim Ausparken zu einem Schaden an Fahrzeugen kommen kann, damit muss jeder rechnen, der sein Fahrzeug so dämlich abstellt und juristisch gesehen ist die Schuldfrage bereits zu deinen Gunsten geklärt, wenn überhaupt ein Schaden am anderen Fahrzeug entstanden ist.

Stoßen zwei Spiegel bei langsamer Fahrt aneinander und klappt ein Spiegel zurück, kann kein Schaden entstanden sein. Und wenn an deinem Spiegel nicht einmal der geringste Kratzer zu sehen ist, dann ist es auch völlig auszuschließen, dass am anderen Spiegel ein Kratzer oder gar schlimmeres entstanden sein kann.

Unfallflucht kann man dir deshalb keinesfalls vorwerfen. Deine Mutter hat ja auch nur einen Zeugenanhörungsbogen erhalten. Würde die Polizei wegen Unfallflucht ermitteln, wäre Sie ja schon Beschuldigte und würde keinen Zeugenfragebogen erhalten.

Hier wirst du mit deiner Vermutung eines Betrugsfalles auf deine oder deiner Versicherung Kosten sicherlich Recht haben. Um das aber nachweisen zu können, ist natürlich eine Gegenüberstellung mit dem Fahrzeug des angeblichen Unfallopfers erforderlich. Und das hat die Polizei hier ja auch schon in deinem Interesse veranlasst.

Den Termin bei der Polizei solltest du unbedingt wahrnehmen.

Ich denke, dafür brauchst du auch keinen Anwalt. Fahr mit deinem Fahrzeug einfach zu dem Termin bei der Polizei. Am besten, du erscheinst da etwas früher, damit du mit dem zuständigen Polizeibeamten noch ein Gespräch führen kannst, bevor dein Unfallgegner da erscheint.

Dann kannst du dem Polizeibeamten schon einmal die Situation eingehend schildern. Besonders wichtig erscheint mir, dass du auch ausdrücklich darauf hinweist, dass du durch das Beifahrerfenster gesehen hast, dass der andere Spiegel nicht beschädigt sondern nur zurückgeklappt war und das, sofern noch erforderlich, du auch gern bereit wärst, hier wegen des Betrugsverdachtes und falscher Verdächtigung eine Strafanzeige zu erstatten.

Du wirst sehen, wie schnell hier ein Autofahrer zum Fußgänger werden kann 😎

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Da der(die) Themenstarter sich nicht mehr äußern können mache ich hier denn auch zu.

Grüße
Steini

***CLOSED***

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