Angeblicher Schaden während Werkstattaufenthalt- nichts zu erkennen und nichts gesagt

Hall zusammen, ich bin etwas ratlos
Ich habe von meiner KFZ Versicherung ein Schreiben erhalten, in dem von einem Schaden gesprochen wird von dem ich nichts weiss.
Mein Kennzeichen ist vermerkt und das Datum des Schadenfalls, Der 20. Mai.

Zu diesem Zeitpunkt war mein Wagen in einer Werkstatt, der Mechaniker hat mir allerdings nichts dergleichen erzählt. An meinem Wagen habe ich keinerlei neue Schäden feststellen können, er ist auch 14 Jahre alt und die Stoßstangen waren beide schon beim Kauf vor einem Jahr etwas vermackt, aber so dass man aus 5m Entfernung nix erkennt.

Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?

133 Antworten

Nicht ganz richtig, auch die außergerichtlichen Anwaltskosten sind abgedeckt. Nicht jedoch die Gutachterkosten.

ja Sie ist Versicherungsnehmerin. Allerdings hat sie auch "nur" SF6.

Auf die Idee mit der RSV bin ich nur gekommen, weil hier im Thread vorher jemand geschrieben hatte dass diese einen Gutachter zahlt. Naja Recht is auch kompliziert wa

Wer ist denn Halter des Fahrzeugs?

Es reicht nicht, wenn die Mutter Versicherungsnehmern ist, sie muss Halterin des Fahrzeugs sein. Eigentlich sogar die Eigentümerin, damit sie die Geschädigte wäre. Aber das prüft seltenst jemand nach.

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Sechs Worte, dann kannst du natürlich schneller sein...

Einfache Sprache.

Außerdem wusste ich nicht, dass du auch noch was schreiben wolltest, sonst hätte ich natürlich gewartet 😁.

Edith @Chrys144 die SF6 interessieren in dem Fall (Rechtsschutz ) nicht.

Wenn der Verkehrsrechtsschutz enthalten ist, dann übernimmt die RS in der Regel auch ein notwendiges (vorgerichtliches) Schadengutachten zur Geltendmachung eines HP-Schadens. Gerichtlich angeforderte Gutachten werden bei bestehender Deckung auch übernommen.

okay das gilt es also nachzulesen, vielen Dank.

Ich selbst bin der Halter

Wenn du Halter bist, greift die Rechtsschutzversicherung deiner Mutter nur, wenn du noch Schüler oder in der ersten Ausbildung bist.

Zitat:
@Chrys144 schrieb am 29. Juni 2025 um 22:06:16 Uhr:
okay das gilt es also nachzulesen, vielen Dank.
Ich selbst bin der Halter

Magst du mal darlegen, wer Versicherungsnehmer und wer Eigentümer des Autos ist und ob ihr in gemeinsamen Haushalt lebt.

Wenn die Mama Versicherungsnehmer ist muss sie den Streit um den Schadens aus Höherstufung führen, das kann sie auch da das von ihrer Rechtsschutz gedeckt ist.

Bist du Eigentümer ist der Schaden am Fahrzeig deine Baustelle und höchstwahrscheinlich nicht durch die RS gedeckt. Mir fehlt da auch ein wenig die Phantasie, wei man den Schaden an einem vorgeschädigten Bauteil klar diesem Unfall zuordnen, beziffern und gerichtsfest nachweisen (!) will.

Wer den Thread richtig gelesen hat, weiß, dass die Mutter VN und der TE Halter des Fahrzeugs ist. Bisher habe ich noch bei keinem Schaden angeben müssen, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist, weder bei der KFZ- noch bei der Rechtsschutzversicherung.

Zitat:
@remarque4711 schrieb am 29. Juni 2025 um 22:32:48 Uhr:
Wenn du Halter bist, greift die Rechtsschutzversicherung deiner Mutter nur, wenn du noch Schüler oder in der ersten Ausbildung bist.

Kann man doch pauschal nicht sagen.
Kommt auf seinen Vertrag an.
Das regelt jeder Versicher anders.

Welche Expertise liegt dieser Aussage zu Grunde? Sicher kannst du aus den ARB derjenigen Versicherungen zitieren, bei welchen das nicht so ist.

@remarque4711 : Bisher hat nur einmal eine Versicherung bestritten, dass der eingetragene Halter auch Eigentümer des Fahrzeugs sei. Schließlich suchen die jede Möglichkeit, sich vor einer Zahlung zu drücken.

Das ist ja nun nicht viel in sovielen Berufsjahren und, wie gesagt, habe ich das noch nie erlebt und auch bis jetzt noch nicht davon gehört.

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