Angeblicher Schaden während Werkstattaufenthalt- nichts zu erkennen und nichts gesagt
Hall zusammen, ich bin etwas ratlos
Ich habe von meiner KFZ Versicherung ein Schreiben erhalten, in dem von einem Schaden gesprochen wird von dem ich nichts weiss.
Mein Kennzeichen ist vermerkt und das Datum des Schadenfalls, Der 20. Mai.
Zu diesem Zeitpunkt war mein Wagen in einer Werkstatt, der Mechaniker hat mir allerdings nichts dergleichen erzählt. An meinem Wagen habe ich keinerlei neue Schäden feststellen können, er ist auch 14 Jahre alt und die Stoßstangen waren beide schon beim Kauf vor einem Jahr etwas vermackt, aber so dass man aus 5m Entfernung nix erkennt.
Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?
133 Antworten
Dumm nur, dass so ziemlich alle Gutachten, die ich je in der Hand hatte, die Daten der ZBI entnommen haben, also den dort verzeichneten Halter und nicht den etwaigen Eigentümer.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 30. Juni 2025 um 14:42:53 Uhr:
Welche Expertise liegt dieser Aussage zu Grunde? Sicher kannst du aus den ARB derjenigen Versicherungen zitieren, bei welchen das nicht so ist.
Nimm z.B. die ARAG Versicherung.
Da hätten sie Deckung, weil die Mutter Eigentümer vom Fahrzeug ist.
§ 21 Aktiv-Rechtsschutz Verkehr Komfort für Privatpersonen
(1) Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen als
• Eigentümer
• Halter
• Mieter
• Leasingnehmer
• Erwerber und
• Fahrer
von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängern wahrnehmen (hierzu gehören zum Bei-
spiel auch E-Bikes, E-Scooter, Segways, Skateboards mit Elektroantrieb ).
oder Roland
1.1 Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als
• Eigentümer:in,
• Halter:in,
• Erwerber:in,
• Leasingnehmer:in/Mieter:in,
• Fahrer:in
• Insass:in
von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser und in der Luft einschließlich solcher mit Elektro-,
Erdgas-, Hybrid- oder sonstigem alternativem Antrieb, bei Wasser- und Luftfahrzeugen auch
ohne Motorantrieb, sowie Anhängern.
Dass das Fahrzeug rechtsschutzversichert ist, wenn die Mutter Eigentümerin ist weiß ich, darum ging es nicht. Es ging darum, dass du schreibst, dass meine Äußerung, dass es jede Versicherung anders handhabt, wenn das Kind (der TE) noch in der Schule oder der ersten Ausbildung ist. Das stimmt nicht.
Bei allen Rechtschutzversicherungen sind volljährige Kinder nur mitversichert, wenn sie noch Schüler oder in der ersten Ausbildung sind und nicht in einer festen Lebensgemeinschaft leben bzw. nicht verheiratet sind. Auch bei den von dir verlinkten Versicherungen ist das so und so steht es auch in den Musterbedingungen des GDV.
Auf den mittlerweile acht Seiten dieses Threads steht übrigens nirgends, dass die Mutter Eigentümerin des Fahrzeugs ist. Ehrlich gesagt, kann ich mir bei einem 20-jährigen mit einem 3er BMW auch nicht vorstellen, dass die Mami den Kaufvertrag unterschreibt. Vielleicht kommt ja von @Chris144 noch eine Auflösung des Rätsels.
ok, stimmt.
Das hab ich falsch gelesen.
Hab so oft das Wort "Eigentümer" auf den letzten Seiten gesehen, dass ich davon ausgegangen bin, dass die Mutter der Eigentümer vom Fahrzeug ist.
Aber es würde z.B. trotzdem reichen, wenn er häusliche Gemeinschaft mit der Mutter hat, bei der Arag.
Siehe 3 d)
(3) Mitversichert sind
a) Ihr ehelicher, eingetragener oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebender sonstiger Lebens-
partner (im Sinne des § 3 Absatz 3 b), Letzterer, soweit er an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet oder im Versiche-
rungsschein genannt ist;
b) Ihre minderjährigen Kinder;
c) Ihre unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft (im Sinne des § 3 Absatz 3 b)
lebenden volljährigen Kinder, letztere jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer an-
gelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder eine selbstständige Tä-
tigkeit aufnehmen;
d) die mit Ihnen im gleichen Haushalt (auch in einer Einliegerwohnung in dem von Ihnen selbst bewohnten Einfami-
lienhaus) lebenden, mit Ihnen und/oder Ihrem mitversicherten Lebenspartner verwandten oder verschwägerten
Personen. Voraussetzung ist, dass jede dieser Personen an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet ist; e) alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen der/des bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf den vorgenannten Personenkreis zugelassenen, amtlich registrierten oder mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) versehenen oder von diesen zum vorüber-
gehenden Gebrauch angemieteten Motorfahrzeuge(s) zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger(s). (Berechtigt ist jede Person, die das Kraftfahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.)
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Ehrlich gesagt, kann ich mir bei einem 20-jährigen mit einem 3er BMW auch nicht vorstellen, dass die Mami den Kaufvertrag unterschreibt. Vielleicht kommt ja von @Chris144 noch eine Auflösung des Rätsels.
Ding ding ding.... Treffer. 😁
Ich hab das Fahrzeug gekauft, bin Halter und Sie ist Versicherungsnehmerin.
Wir haben erstmal das Formular der Versicherung( VHV Teilkasko übrigens) soweit ausgefüllt wie möglich, die Handbremsengeschichte habe ich auch dort so geschildert wie mir am Telefon von der Werkstatt erzählt wurde. Dazugeschrieben habe ich: "nach Aussage d. Werkstatt". Dazu die Rechnung die auf den 23.05.2025 datiert ist. dann noch ein paar Fotos meiner Stossstange und des Kennzeichenhalters.
Der Werkstattmeister hat jetzt auch die Schadensnummer und meinte er wird sich selbst drum kümmern dass er auch so ein Formular erhält und ausfüllt.
Ich lass das jetzt erstmal kochen, halte die Füße still bis die Versicherung weitere Schritte nennt
Ja, das ist seine Versicherung die Ihn angeschrieben hat und bei der ee Haftpflicht und TK versichert ist.
War halt ne Info vom TE…
ich denke mal er hat halt gedacht, dass könnte hilfreich sein für uns.
Zitat:
@Chrys144 schrieb am 1. Juli 2025 um 00:10:46 Uhr:
Wir haben erstmal das Formular der Versicherung( VHV Teilkasko übrigens) soweit ausgefüllt wie möglich, die Handbremsengeschichte habe ich auch dort so geschildert wie mir am Telefon von der Werkstatt erzählt wurde. Dazugeschrieben habe ich: "nach Aussage d. Werkstatt". Dazu die Rechnung die auf den 23.05.2025 datiert ist. dann noch ein paar Fotos meiner Stossstange und des Kennzeichenhalters.
Der Werkstattmeister hat jetzt auch die Schadensnummer und meinte er wird sich selbst drum kümmern dass er auch so ein Formular erhält und ausfüllt.
Ich lass das jetzt erstmal kochen, halte die Füße still bis die Versicherung weitere Schritte nennt
Du bist gerade dabei das komplett in den Sand zu setzen. Nichts von dem was da steht ist richtig oder zielführend, schon gar nicht dass der Werkstatt ermöglicht wird sich da in irgend einer Form einzumischen.
Ich schrieb weiter vorn, dass das insgesamt nicht trivial ist. Inzwischen gibts hier 5, viellicht bald 6 Beteiligte miit höchst unterschiedlichen Interessen und gegenseitigen Verhältnissen / Abhängigkeiten / Forderungen.
Man kann das jetzt a) einem Fachmann überlassen, seine Interssen vollständig durchzusetzen und das bestmögliche Ergebnis zu erzeilen oder b) es selbst verk*cken und was fürs Leben draus lernen.
Deine Entscheidung ....
Der Werkstattmeister hat gesagt...
Na, viel Spaß. Wer hatte nochmal keinen Schaden feststellen können?
Zitat:@Spi95 schrieb am 3. Juli 2025 um 10:33:12 Uhr:
Du bist gerade dabei das komplett in den Sand zu setzen. Nichts von dem was da steht ist richtig oder zielführend, schon gar nicht dass der Werkstatt ermöglicht wird sich da in irgend einer Form einzumischen.
Das ist immer wieder das gleiche Problem, genau wie bei einem Anhörungsbogen in einer Bußgeldsache.
Die Leute schreiben planlos drauflos, treffen nachteilige Aussagen und der Fachmann, so er dann später doch noch geholt wird, findet lauter zugeschlagene Türen vor.
Bin ich jetzt blöd?
Ich hätt zu meiner Versicherung gesagt, ihr reguliert da gar nix. Das Auto war zum Zeitpunkt des Unfalls in Obhut der Werkstatt, die ist dafür versichert. Deren Problem.
Fertig ist der Lack
Zitat:
@ToniMaccheroni schrieb am 7. Juli 2025 um 15:58:08 Uhr:
Bin ich jetzt blöd?
Würde ich jetzt nicht ganz so drastisch formulieren.
😆
In der Sache aber mindestens unwissend. Man kann seiner Versicherung die Regulierung eines Schadens nicht untersagen welcher mit dem Fahrzeug verursacht wurde.
Und das ist auch gut so, sonst rennt man als Geschädigter seinem Anspruch noch länger und ggf. vergeblich hinterher wenn der Schädiger nicht zahlen will oder kann.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 7. Juli 2025 um 16:09:59 Uhr:
Würde ich jetzt nicht ganz so drastisch formulieren.
😆
In der Sache aber mindestens unwissend. Man kann seiner Versicherung die Regulierung eines Schadens nicht untersagen welcher mit dem Fahrzeug verursacht wurde.
Und das ist auch gut so, sonst rennt man als Geschädigter seinem Anspruch noch länger und ggf. vergeblich hinterher wenn der Schädiger nicht zahlen will oder kann.
Ok einerseits. Aber die Werkstatt muss doch haften für die Schäden die die Mitarbeiter verursachen. Und ich kann mir nicht vorstellen dass es eine Werkstatt ohne Haftpflichtversicherung gibt.
Zitat:
@ToniMaccheroni schrieb am 7. Juli 2025 um 16:12:17 Uhr:
Und ich kann mir nicht vorstellen ...
Möchtest du über dein Vorstellungsvermögen diskutieren ? Lieber nicht. 😆
Und ja, die Werkstatt haftet. Ob mit oder ohne Versicherung, ggü. dem Kunden.