Angeblicher Schaden während Werkstattaufenthalt- nichts zu erkennen und nichts gesagt
Hall zusammen, ich bin etwas ratlos
Ich habe von meiner KFZ Versicherung ein Schreiben erhalten, in dem von einem Schaden gesprochen wird von dem ich nichts weiss.
Mein Kennzeichen ist vermerkt und das Datum des Schadenfalls, Der 20. Mai.
Zu diesem Zeitpunkt war mein Wagen in einer Werkstatt, der Mechaniker hat mir allerdings nichts dergleichen erzählt. An meinem Wagen habe ich keinerlei neue Schäden feststellen können, er ist auch 14 Jahre alt und die Stoßstangen waren beide schon beim Kauf vor einem Jahr etwas vermackt, aber so dass man aus 5m Entfernung nix erkennt.
Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?
133 Antworten
Letzter Versuch:
Wer hat einen Schaden erlititten? Wer soll den bezahlen, deine Versicherung? Wer übernimmt dann die Hochstufung?
Welche Rechnung sollst du an die Versicherung schicken? Deine, um zu beweisen, daß das Fzg am fraglichen Tag dort war? Oder eine Rechnung, die die Versicherung erstatten soll?
Ich würde auf das Formular einfach schreiben "mir ist nichts von einem Unfall bekannt. Zur fraglichen Zeit war das Auto in der Obhut der Firma soundso" und wurde von deren Mitarbeitern gefahren.".
Zitat:@nogel schrieb am 26. Juni 2025 um 15:42:38 Uhr:
Letzter Versuch: Wer hat einen Schaden erlititten? Wer soll den bezahlen, deine Versicherung? Wer übernimmt dann die Hochstufung?Welche Rechnung sollst du an die Versicherung schicken? Deine, um zu beweisen, daß das Fzg am fraglichen Tag dort war? Oder eine Rechnung, die die Versicherung erstatten soll?
Den Schaden hat wohl eine Frau erlitten, mehr weiss ich nicht.
Ich habe keine Ahnunge wer oder wessen Versicherung nun zahlt, ich dachte ihr könntet mir dabei evtl helfen 🥲
Zu einer Hochstufung sollte es doch hoffentlich nicht kommen, da unverschuldet, oder?
Ich schicke die Rechnung der Fahrwerksarbeiten um zu beweisen dass zu der Zeit mein Fahrzeug nicht von mir gefahren worden sein kann. eine Andere habe ich nicht
Von einer Rechnung oder einem Gutachten der Unfallgegnerin weiss ich nichts, die Versicherung durfte auch nicht mehr dazu sagen.
Ist für den Schaden nicht die Betriebshaftpflicht der Werkstatt zuständig?
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Eine reine Betriebshaftpflicht würde hier nicht ausreichen.
Die Werkstatt braucht die Kfz Haftpflicht im Rahmer der Handel und Handwerk Versicherung.
Die Ansprüche, so sie berechtigt sind, hat der KFZ Haftpflichtversicherer zu regulieren und den Vertrag entsprechend hochzustufen.
Der TE hat im Gegenzug Anspruch auf Erstattung des Rückstufungsschadens.
Man sollte doch hier vermeiden können, dass der Schaden über die eigene Kfz-Haftpflicht reguliert wird, indem der TE jetzt, also vor der Regulierung des Schadens bereits mitteilt, dass sein Auto zum Schadenszeitpunkt in der Obhut der Autowerkstatt war?
Die Autowerkstatt hat ja für diesen Schaden zu haften.
Zitat:
@Lilliboard schrieb am 26. Juni 2025 um 16:28:39 Uhr:
Man sollte doch hier vermeiden können, dass der Schaden über die eigene Kfz-Haftpflicht reguliert wird, indem der TE jetzt, also vor der Regulierung des Schadens bereits mitteilt, dass sein Auto zum Schadenszeitpunkt in der Obhut der Autowerkstatt war?
Die Autowerkstatt hat ja für diesen Schaden zu haften.
Fangfrage:
Wenn Du das Fahrzeug irgendjemanden Anderen gibst und der einen Schaden verursacht, wer hat dann die Ansprüche zu regulieren? 😀
Zitat:
@Chrys144 schrieb am 26. Juni 2025 um 15:30:36 Uhr:
....
Soll ich einen Anwalt suchen?
Ich würde erstmal einen ö.b.u.v. Kfz-Sachverständigen aufsuchen, dem das alles vor- und darlegen und ihn bitten, nach etwaigen Aufprallschäden passend zur Werkstattstory zu suchen (Front / Heck) und dann erstmal dessen Einschätzung abwarten. Dann kann man weiter drüber nachdenken wo die Reise hingeht.
Bei dem dubiosen Vorgehen der Werkstatt kann ich mir nicht vorstellen das sie freiwillig den Rückstufungsschaden übernehmen.
Am besten wäre, sie würden den Betrag zahlen damit der TE den Schaden zurückkaufen kann.
Warten wir mal ab.
Betreff Berlin-Paul
Den muss er aber erstmal komplett alleine bezahlen! Sofern er keine Rechtsschutzversicherung hat, oder?
Eigentlich fand ich Deine Ratschläge bisher sehr gut, aber hier ist das so eine Sache.
Am Ende hat der TE die Kosten des Gutachtens auch noch an der Backe.
Zusätzlich zu dem Ärger mit dem zu erwartenden Verlust seines SFR!
Manchmal ist ein Gutachter nett, schaut erst, ob ein Schaden eingetreten ist, bevor ein kostenpflichtiges Gutachten macht. Und wenn ein Schaden vorhanden ist, wäre die Werkstatt der zuständige Ansprechpartner.
Sorry, aber eine Werkstatt, die dem Kunden den Vorfall verschweigt und wo der Meister selbst beurteilt, ob irgendein Schaden eingetreten ist, wäre für mich nicht so vertrauenswürdig.
nein überhaupt nicht, da werde ich sicher nicht nochmal Kunde sein.
Ich war selber erst letzte Woche unter dem Auto bei einer Selbsthilfewerkstatt wegen etwas Anderem, mir sind keine neuen Beschädigungen an Frontstossstange, dem Unterfahrschutz, Gittern oder dem Kennzeichen aufgefallen, ich denke auch dass ein Gutachter hier nichts finden wird, erst Recht nicht ohne die Front abzubauen.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht, das möchte Ich also ungern zahlen.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, braucht die Versicherung die Rechnung für die von dir beauftragte Reparatur zum Nachweis, dass du nicht der Fahrer gewesen sein kannst, der den Unfall verursacht hat.
Dein Problem wird sein, wenn deine Versicherung den Schaden an dem Fahrzeug der Frau übernimmt, dass du dann vermutlich hochgestuft wirst. Insofern würde ich doch erstmal versuchen, den ganzen Sachverhalt zu klären.
Einerseits empfehle ich dir, dass die Versicherung dir alle Unterlagen und Informationen zuschicken, die sie zu dem Schadensfall hat. Außerdem sollen sie dir auch die Kontaktdaten der Frau geben und mit würde ich mich in Verbindung setzen, auch hier, um Informationen zu sammeln.
Wenn nun das Fahrzeug der Frau einen Schaden erlitten hat, dann vermutlich auch dein Fahrzeug. Dies und wie der Schaden beseitigt wurde, solltest du unabhängig von der Werkstatt begutachten lassen. Das kann durch einen Sachverständigen erfolgen, wie Paul geschrieben hat, oder vorab durch eine Werkstatt. Eine Werkstatt meines Vertrauens würde ich erstmal bevorzugen, denn wenn du einen Sachverständigen beauftragst, entstehen dir erstmal Kosten. Die würde ich aber zum jetzigen Zeitpunkt noch versuchen zu vermeiden, bis du den Sachverhalt nicht aufgeklärt hast.
Wie PeterBH, geschrieben hat, gibt eventuell auch ein Gutachter netterweise ein kostenlose mündliche Abschätzung ab.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, ist der Schaden an dem Fahrzeug der Frau inzwischen beseitigt? Wenn ja, welche Werkstatt hat dies gemacht? Wenn das z.B. die Werkstatt war, dessen Fahrer den Unfall verursacht hat, gibt es vielleicht die Möglichkeit, dass du der Versicherung untersagt, die Reparatur zu bezahlen. Es kann doch nicht sein, dass die Werkstatt den Unfall verursacht und den von ihr verursachten Schaden, den sie selbst repariert, dann von deiner Versicherung bezahlen lässt, und du dann eine höhere Versicherungsprämie zahlen musst. Spreche mit deiner Versicherung. Die ist ja auch daran interessiert, so wenig wie möglich an Kosten zu haben. Vielleicht bekommst du gar die Möglichkeit, dich durch einen Versicherungsanwalt kostenlos zu beraten zu lassen. Vielleicht kannst du auch für dich kostenlos dein Fahrzeug von einem Versicherungsgutachter anschauen lassen.
Natürlich kann es auch sein, dass die Frau ihren Wagen in einer anderen Werkstatt hat reparieren lassen oder das noch machen lassen wird. In diesem Fall würde ich der Versicherung nicht untersagen, den Schaden zu bezahlen, denn die Frau darf nicht unter dem Hickhack mit deiner Werkstatt leiden, denn die kann für alles nichts.
Du siehst, ohne den Sachverhalt zu kennen, kennt man auch nicht die richtige weitere Vorgehensweise. Insofern ist das aus meiner Sicht der erste wichtige Schritt.
Ich habe hier nur meine Sicht der Dinge geschrieben. Ich bin in diesem Gebiet nur Laie und kann mit meiner Ansicht auch danebenliegen. Dann möge man mich hier korrigieren.
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, so bieten diese oft eine kostenlose Erstberatung an. Nutze dies dann.
Gruß
Uwe
Du solltest jetzt auf jeden Fall mal dein Auto auf Schäden aus dem Unfall kontrollieren (lassen) und falls was ist, auch Schadensersatzansprüche gegen die Werkstatt stellen.
Alles in allem ist das ein absolut unseriöses Verhalten der Werkstatt.