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Angebliche Fahrerflucht

Guten Morgen liebe Community,
ich bin gestern nach der Arbeit (ca. 16:15Uhr)in einer 30-Zone unterwegs gewesen, auf der es vier Bremshückel gibt. Vor mir fuhr ein tiefergelegter aufgemotzter Wagen, der diese besagten Hückel mit circa 5km/h überquerte. Nach dem 2. Hückel wollte ich ihn beim 3. Hückel links überholen (Achtung: mir ist bewusst dass das eine unnötige Aktion war). Ich fuhr also konstant meine 30 km/h da die benannten Hückel diese ganz flachen lang gezogenen Hückel waren und als er merkte, dass ich ihn überholen wollen würde, beschleunigte er stark. Ich ging vom Gas, er zog an mir vorbei, ich ordnete mich wieder hinter ihm ein und er machte eine Vollebremsung, so dass wir beide zum stehen kamen. Ich hupte und er fuhr ca. 5sek später los und bog in die nächste Straße rechts ab.
Zuhause angekommen rief mich meine Versicherung an, dass mir Fahrerflucht vorgeworfen werden würde und ich ihnen doch mal Fotos von meiner rechten Fahrerseite schicken solle, da ich angeblich den Spiegel des Geschädigten beschädigt haben solle. (ob berührt, abgebrochen oder etc. weiß ich noch nicht).
Ich ging sofort raus und machte Fotos von meinem Auto wo ich mir meinen Wagen auch nochmal anguckte. Ich habe keinen (neuen) Schaden an meinem Auto. Um 23Uhr stand dann die Polizei vor meiner Tür und klärte mich über besagte Anzeige auf und machte Fotos von meinem Auto und befragte mich. Ich versicherte ihnen dass ich niemanden geschädigt habe bzw. mich von einem Unfallort bewusst entfernte, machte aber auch keine Aussage zu dem genauen Hergang bzw. wie der angeblich Geschädigte auf mich kam.
Ich saß alleine im Auto, konnte nicht sehen bzw. habe nicht drauf geachtet ob bei ihm jemand im Auto saß. Was zum ganzen Übel dazu kommt ist, dass ich bereits bei Kauf Anfang des Jahres einen Kratzer am Spiegel hatte (siehe Foto) der der Polizei natürlich auch auffiehl und somit sieht dies im ersten Moment natürlich auch doof aus.
Da ich noch nie im Verkehrsrecht Probleme hatte, Frage ich mich wie jetzt der weitere Vorgang ist und welche Möglichkeit ich habe meine Unschuld zu beweisen? Können Gutachten tatsächlich Altschäden erkennen (der Schaden am Spiegel muss wie gesagt mindestens neun Monate alt sein, da ich da den Wagen kaufte) und was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen? Wer übernimmt Kosten für Gutachter etc.? Ist mein Führerschein ggf. in Gefahr und/oder mit welcher Strafe sollte/könnte/müsste ich rechnen?
Nicht dass das der Grund wäre aber nur nochmal zur Unterstreichung: Ich habe eine Vollkaskoversicherung mit Freischaden, also absolut keinen Grund Fahrerflucht o.ä. bei einem Unfall begehen zu müssen/wollen.
Vielen Dank für evtl. Antworten
Schöne Grüße
Daniel

Beste Antwort im Thema

Ich wollte hier mal gerne ein Update geben, da sich ja viele Leute auch die Mühe gemacht haben hier zu antworten und mir zu helfen.

Nach der Akteneinsicht war ich schnell ernüchtert, die Polizei machte zwar Fotos von meinem Auto und vermass meinen Wagen auch, der Wagen meines Gegenübers wurde aber nicht vermessen und es gab auch keine Bilder. In seiner Zeugenaussage gab er an, dass ich ihn und seine Frau überholte seinen Spiegel berührte kurz bremste und dann davon gefahren wäre. Angeblich wäre dabei sein Spiegel eingeklappt und die elektrische Funktion würde nicht mehr gehen - Schaden ca 500€.
Da diese Geschichte nicht nur gelogen war, sondern auch sehr Fragwürdig war, ich aber allein im Auto saß und er wie behauptet mit seiner Frau, malte mir mein Anwalt wenig Chancen aus, da auch ein evtl. Gutachten gff meine alten Kratzer als "Neu"-Schaden festhalten könnte bzw. würde ja bereits das Wahrnehmen eines evtl. entstandenen Schadens ausreichen, mir eine Schuld zu beweisen.
Er wollte daher einen "Deal" mit der Staatsanwaltschaft aushandeln, was in der Regel ein Freispruch 2. Klasse gewesen wäre, ein Monatslohn als Strafe beinhaltet hätte und natürlich die Regressansprüche meiner Versicherung.
Am Wochenende erhielt ich dann einen Breif, das beim Staatsanwalt ausreichend Zweifel geweckt werden konnten und er das Strafverfahren eingestellt hat. Passender Beschluss kam gestern per Post. Dagegen kann die Gegenseite natürlich noch Einspruch erheben, was aber in der Regel nicht statgegeben wird.

Ein Hoch auf die Gerechtigkeit.

Danke allen die geholfen und mich beruhig hatten, ein schönes Wochenende zusammen.

Daniel

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Zitat:

@1a2b3c schrieb am 13. November 2014 um 14:25:34 Uhr:


Er fährt vor dir los und entfernt sich vom angeblichen Unfallort? Du warst doch hinter ihm nach besagten Unfall oder? Dann hat er doch die Fahrerflucht begangen.

Ja das ist richtig. Er machte nachdem er wieder an mir vorbei fuhr eine vollbremsung wartete 5sek. und fuhr dann weiter und bog ab. Dies zu beweisen scheint mir aber schier unmöglich. Die Frage ist, ob ich ihn eigentlich in einer 30-Zone links überholen dürfte, weil er mit 5 km/h durch die Gegend fährt. Aber auch da muss ich das ja erstmal beweisen.

Klar darf man auch in 30er Zonen überholen. Wie war das mit gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr wenn man überholt wird und dann Gas gibt?

du solltest warten bis du nen wisch von der polizei bekommst. da sollst du dann erstmal selber deine version des geschehens auf papier bringen. und damit zeigste dann den anderen wegen vortäuschung einer straftat an und machst druck. wenns ne tiefergelegte karre ist werden beide spiegel ganz sicher nicht auf gleicher höhe sein und die sache ist eh gegessen.
er hält sich für besonders schlau, gib ihn selber einen denkzettel.

Ob es überhaupt so weit kommt?
Die Polizei vergleicht eventuelle Spuren an Deinem Fahrzeug mit denen am Auto Deines Kontrahenten. Fotos wurden gemacht, ich nehme an, sie haben auch gemessen. Es müsste dann schon ein mehr als seltener Zufall sein, wenn die Spuren in Einklang zu bringen sind- vorausgesetzt, Deine Version stimmt.
Stimmen die Spuren nicht überein, verfolgt die Polizei das auch nicht weiter und Du erhältst eine Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens. Bleibt nur noch die Frage, ob der Gegner dann zivil klagen möchte. Bei Deiner Schilderung glaube ich das eher nicht.

Behaupten kann man viel, beweisen muss man können.
Das kann durch Zeugen oder durch Spuren am Fahrzeug erfolgen.
Ich würde vorbeugend einen vereidigten Sachverständigen aufsuchen, der den Lackschaden und dessen Alter dokumentiert. Du kannst dich vorher nach den Kosten erkundigen.
Dann würde ich ggf. meinerseits Strafanzeige erstatten.

Zitat:

@Thummi schrieb am 13. November 2014 um 13:16:00 Uhr:


Vielleicht zieht er dann seine verleumderische Anzeige seinerseits zurück,

die anzeige wegen fahrerflucht kann man nicht zurück nehmen!

das ist ein offizialdelikt ist, und da besteht ein öffentliches interesse an der verfolgung dieser...

Ich wollte hier mal gerne ein Update geben, da sich ja viele Leute auch die Mühe gemacht haben hier zu antworten und mir zu helfen.

Nach der Akteneinsicht war ich schnell ernüchtert, die Polizei machte zwar Fotos von meinem Auto und vermass meinen Wagen auch, der Wagen meines Gegenübers wurde aber nicht vermessen und es gab auch keine Bilder. In seiner Zeugenaussage gab er an, dass ich ihn und seine Frau überholte seinen Spiegel berührte kurz bremste und dann davon gefahren wäre. Angeblich wäre dabei sein Spiegel eingeklappt und die elektrische Funktion würde nicht mehr gehen - Schaden ca 500€.
Da diese Geschichte nicht nur gelogen war, sondern auch sehr Fragwürdig war, ich aber allein im Auto saß und er wie behauptet mit seiner Frau, malte mir mein Anwalt wenig Chancen aus, da auch ein evtl. Gutachten gff meine alten Kratzer als "Neu"-Schaden festhalten könnte bzw. würde ja bereits das Wahrnehmen eines evtl. entstandenen Schadens ausreichen, mir eine Schuld zu beweisen.
Er wollte daher einen "Deal" mit der Staatsanwaltschaft aushandeln, was in der Regel ein Freispruch 2. Klasse gewesen wäre, ein Monatslohn als Strafe beinhaltet hätte und natürlich die Regressansprüche meiner Versicherung.
Am Wochenende erhielt ich dann einen Breif, das beim Staatsanwalt ausreichend Zweifel geweckt werden konnten und er das Strafverfahren eingestellt hat. Passender Beschluss kam gestern per Post. Dagegen kann die Gegenseite natürlich noch Einspruch erheben, was aber in der Regel nicht statgegeben wird.

Ein Hoch auf die Gerechtigkeit.

Danke allen die geholfen und mich beruhig hatten, ein schönes Wochenende zusammen.

Daniel

Das wäre natürlich schon wichtig, dass das Strafverfahren eingestellt wird.
Wie die Versicherung reguliert, ist aber was anderes.
Weiterhin viel Glück.

ich geh davon aus, dass dein Versicherer kenntnis von der "neuen" Rechtslage von Dir bekommt.

Üblicherweise fordert der Versicherer, bei im Raum stehendem unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, sofort die polizeiliche Ermittlungsakte an.

da steht aber doch nicht der Stand des laufenden Ermittlungsverfahren drinne, oder?
Sprich hier würde man doch damit nicht Kenntnis über die Einstellung des Verfahrens bekommen, oder?

Wir haben immer die E-Akte mit dem Hinweis angefordert, dass wir Informationen, hinsichtlich des Ausgangs des Strafverfahrens, benötigen.

Gern geschehen und ein schönes Wochenende wünscht Klaus.

Hi Daniel, sicherlich können Altschäden nachgewiesen werden. Bin mir aber nicht sicher, ob hier ein Sachverständigereingeschaltet wird bei der Höhe des Schadens, habe demensprechende Erfahrungen gemacht. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die auch Verkehrsrecht beinhaltet, nimm Dir direkt einen Anwalt. Ansonsten wird der sogenannte "Unfallgegner" Dich abziehen und Du hast dann wegen sogenannter Unfallflucht noch ziemlich viel Ärger am Hals (Geldstrafe/Führerscheinentzug). Vielleicht wollte der Dich nur abziehen, beim nächsten Mal geduldiger sein und die Idioten vor Dir langsam fahren lassen. Ist zwar nicht immer leicht, aber besser ;-)

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