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Angebliche Fahrerflucht

Themenstarteram 13. November 2014 um 7:56

Guten Morgen liebe Community,

ich bin gestern nach der Arbeit (ca. 16:15Uhr)in einer 30-Zone unterwegs gewesen, auf der es vier Bremshückel gibt. Vor mir fuhr ein tiefergelegter aufgemotzter Wagen, der diese besagten Hückel mit circa 5km/h überquerte. Nach dem 2. Hückel wollte ich ihn beim 3. Hückel links überholen (Achtung: mir ist bewusst dass das eine unnötige Aktion war). Ich fuhr also konstant meine 30 km/h da die benannten Hückel diese ganz flachen lang gezogenen Hückel waren und als er merkte, dass ich ihn überholen wollen würde, beschleunigte er stark. Ich ging vom Gas, er zog an mir vorbei, ich ordnete mich wieder hinter ihm ein und er machte eine Vollebremsung, so dass wir beide zum stehen kamen. Ich hupte und er fuhr ca. 5sek später los und bog in die nächste Straße rechts ab.

Zuhause angekommen rief mich meine Versicherung an, dass mir Fahrerflucht vorgeworfen werden würde und ich ihnen doch mal Fotos von meiner rechten Fahrerseite schicken solle, da ich angeblich den Spiegel des Geschädigten beschädigt haben solle. (ob berührt, abgebrochen oder etc. weiß ich noch nicht).

Ich ging sofort raus und machte Fotos von meinem Auto wo ich mir meinen Wagen auch nochmal anguckte. Ich habe keinen (neuen) Schaden an meinem Auto. Um 23Uhr stand dann die Polizei vor meiner Tür und klärte mich über besagte Anzeige auf und machte Fotos von meinem Auto und befragte mich. Ich versicherte ihnen dass ich niemanden geschädigt habe bzw. mich von einem Unfallort bewusst entfernte, machte aber auch keine Aussage zu dem genauen Hergang bzw. wie der angeblich Geschädigte auf mich kam.

Ich saß alleine im Auto, konnte nicht sehen bzw. habe nicht drauf geachtet ob bei ihm jemand im Auto saß. Was zum ganzen Übel dazu kommt ist, dass ich bereits bei Kauf Anfang des Jahres einen Kratzer am Spiegel hatte (siehe Foto) der der Polizei natürlich auch auffiehl und somit sieht dies im ersten Moment natürlich auch doof aus.

Da ich noch nie im Verkehrsrecht Probleme hatte, Frage ich mich wie jetzt der weitere Vorgang ist und welche Möglichkeit ich habe meine Unschuld zu beweisen? Können Gutachten tatsächlich Altschäden erkennen (der Schaden am Spiegel muss wie gesagt mindestens neun Monate alt sein, da ich da den Wagen kaufte) und was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen? Wer übernimmt Kosten für Gutachter etc.? Ist mein Führerschein ggf. in Gefahr und/oder mit welcher Strafe sollte/könnte/müsste ich rechnen?

Nicht dass das der Grund wäre aber nur nochmal zur Unterstreichung: Ich habe eine Vollkaskoversicherung mit Freischaden, also absolut keinen Grund Fahrerflucht o.ä. bei einem Unfall begehen zu müssen/wollen.

Vielen Dank für evtl. Antworten

Schöne Grüße

Daniel

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 27. Februar 2015 um 13:20

Ich wollte hier mal gerne ein Update geben, da sich ja viele Leute auch die Mühe gemacht haben hier zu antworten und mir zu helfen.

 

Nach der Akteneinsicht war ich schnell ernüchtert, die Polizei machte zwar Fotos von meinem Auto und vermass meinen Wagen auch, der Wagen meines Gegenübers wurde aber nicht vermessen und es gab auch keine Bilder. In seiner Zeugenaussage gab er an, dass ich ihn und seine Frau überholte seinen Spiegel berührte kurz bremste und dann davon gefahren wäre. Angeblich wäre dabei sein Spiegel eingeklappt und die elektrische Funktion würde nicht mehr gehen - Schaden ca 500€.

Da diese Geschichte nicht nur gelogen war, sondern auch sehr Fragwürdig war, ich aber allein im Auto saß und er wie behauptet mit seiner Frau, malte mir mein Anwalt wenig Chancen aus, da auch ein evtl. Gutachten gff meine alten Kratzer als "Neu"-Schaden festhalten könnte bzw. würde ja bereits das Wahrnehmen eines evtl. entstandenen Schadens ausreichen, mir eine Schuld zu beweisen.

Er wollte daher einen "Deal" mit der Staatsanwaltschaft aushandeln, was in der Regel ein Freispruch 2. Klasse gewesen wäre, ein Monatslohn als Strafe beinhaltet hätte und natürlich die Regressansprüche meiner Versicherung.

Am Wochenende erhielt ich dann einen Breif, das beim Staatsanwalt ausreichend Zweifel geweckt werden konnten und er das Strafverfahren eingestellt hat. Passender Beschluss kam gestern per Post. Dagegen kann die Gegenseite natürlich noch Einspruch erheben, was aber in der Regel nicht statgegeben wird.

 

Ein Hoch auf die Gerechtigkeit.

 

Danke allen die geholfen und mich beruhig hatten, ein schönes Wochenende zusammen.

 

Daniel

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Zunächst ist wohl unstrittig, dass dich ein Fahrer beschuldigt, ihn mit deinem rechten Spiegel touchiert zu haben, während dein rechter Spiegel dazu passende Unfallspuren aufweist.

Sollte es Zeugen geben und sollte dir tatsächlich ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nachgwiesen werden sieht das nicht so gut aus.

Ich halte an sich wenig davon sofort zum Anwalt zu rennen, sollte jedoch ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen dich eingeleitet werden solltest Du das in Erwägung ziehen.

Ist immerhin eine Straftat und die paar Euro für den Rechtsbeistand sind dann nur ein sehr kleines Problem.

Zunächst hast Du nichts falsch, und keine Angaben zum Hergang gemacht.

Du musst auch nicht deine Unschuld beweisen.

Und ja, mann kann natürlich feststellen, ob diese Schleifspuren frisch, oder bereits 9 Monate alt sind.

Das wird beim Umfang dieses Unfalls jedoch keiner veranlassen.

Was als Strafe intreten kann kannst Du im Gesetzestext nachlesen.

Bei einem leicht angescheuerten Spiegel würde ich die Pferde nicht scheu machen.

Die (sofern es zur Verurteilung komt) zu erwartende Strafe wird dich vermutlich nicht in deiner Existenz bedrohen und vermutlich auch nicht für längere Zeit zum Fußgänger machen sofern du nicht mehr in der Probezeit bist.;)

Themenstarteram 13. November 2014 um 8:53

Hallo Matsches,

erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Die Beschuldigung ist unstrittig ja, das Ereignis jedoch durchaus.

"Das wird beim Umfang dieses Unfalls jedoch keiner veranlassen." - Beim Vorwurf der Fahrerflucht wäre es doch von erheblicher Wichtigkeit ob ein Schaden an meinem Spiegel bereits vor dem Umfall bestand oder?

Ich weiß, dass kein Schaden an meinem Spiegel nicht zwingend bedeutet dass der Gegner keinen Schaden dadurch hat, aber zumindest würde es doch untermauern, dass ich von einer angeblicher Berührung mitbekommen haben MUSS (denn das beinhaltet ja eine Fahrerflucht), denn "kein Schaden" bei mir bedeutet für mich doch eigentlich, dass der Zusammenprall sehr leicht (in Wirklichkeit nämlich garnicht) gewesen sein müsste. Ich bin 29 Jahre alt und meine Einschätzungsgabe (was das Überholmanöver und Abstand beinhaltet), mein Gehör und auch meine Augen sind noch vollkommen ok - ich hätte einen Schaden doch gehört gesehen oder be- bzw. gemerkt.

Wenn ich bei Fahrerflucht von Fahrverboten bis 3 Monaten oder Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren lese, dann geht mir da schon was auf Grundeis, ganz abgesehen von Existenz o.ä. :/

Muss ich denn in meinem Fall noch irgendwas machen? Versicherung anrufen etc.? Oder nun abwarten was im Briefkasten landet?

Stimmt denn die Höhe ( in cm ) des Schadens am anderen Fahrzeug mit der des Schadens an deinem Spiegel überein?

Zitat:

@2012_Insignia schrieb am 13. November 2014 um 08:56:36 Uhr:

... welche Möglichkeit ich habe meine Unschuld zu beweisen? Können Gutachten tatsächlich Altschäden erkennen (der Schaden am Spiegel muss wie gesagt mindestens neun Monate alt sein, da ich da den Wagen kaufte)

Falls der Schaden beim Kauf schon vorhanden war, muss es dafür doch Zeugen geben (z. B. den Verkäufer).

Zitat:

@2012_Insignia schrieb am 13. November 2014 um 08:56:36 Uhr:

Ist mein Führerschein ggf. in Gefahr und/oder mit welcher Strafe sollte/könnte/müsste ich rechnen?

die rechtliche strafe hast du ja bereits ergoogelt...sollte es zu einer rechtskräftigen verurteilung kommen, folgt dann noch das die versicherung dir den schaden in rechnung stellt und du anschließend gekündigt wirst - was sich natürlich nicht sonderlich positiv auf die suche nach einem neuen versicherer auswirkt...und dass dein sfr belastet wird, versteht sich natürlich von selbst!

Zitat:

aber nur nochmal zur Unterstreichung: Ich habe eine Vollkaskoversicherung mit Freischaden, also absolut keinen Grund Fahrerflucht o.ä. bei einem Unfall begehen zu müssen/wollen.

das kannst du auch in fett schreiben und zweifach unterstreichen - aber deine vollkasko nutzt dir 0,00garnichts, da schäden die du an anderen fahrzeugen verursacht über die haftpflicht abgewickelt werden!

da du offensichtlich nichtmal zwischen haftpflicht und kasko unterscheiden kannst, sollte dich dein nächster gang schleunigst zu einem fachanwalt führen!

Zitat:

@2012_Insignia schrieb am 13. November 2014 um 08:56:36 Uhr:

Frage ich mich wie jetzt der weitere Vorgang ist und welche Möglichkeit ich habe meine Unschuld zu beweisen?

 

Vielen Dank für evtl. Antworten

Schöne Grüße

Daniel

Gar keine, weil wir (noch) keine umgekehrte Beweislast haben womit du deine Unschuld beweisen müsstest. Solltest du wegen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort angeklagt werden kann ich dir raten einen Anwalt zu konsultieren

Hier mal ein guter Link zum Thema

http://www.kanzlei-fuer-verkehrsrecht.de/index.php/fahrerflucht.html

Themenstarteram 13. November 2014 um 11:38

Zitat:

@AS60 schrieb am 13. November 2014 um 11:48:15 Uhr:

Stimmt denn die Höhe ( in cm ) des Schadens am anderen Fahrzeug mit der des Schadens an deinem Spiegel überein?

Leider habe ich erst gestern Abend von der ganze Sache erfahren, da konnte oder wollte man mir keine Auskunft zu geben. Ich kann also nicht sagen ob es passen würde, sofern die Beschädigung an meinem Spiegel dadurch entstanden wäre.

@tippexx

Ich habe den Wagen vor gut neun Monaten bei einem freien Händler in Frankfurt (komme aus Recklinghausen) gekauft gehabt. Ich bezweifel stark, dass er über den Wagen noch etwas at. Der Vorbesitzer war die SAP AG, die hat keine Daten über Vorschäden (hatte ich vor dem Kauf bereits angefragt).

 

@MagirusDeutzUlm

keine Ahnung wieso du so, nenn wir es mal aggressiv in deinen Antworten bist. Mir macht es fast den Anschein als ob du nicht verstehst worum es mir geht. Ich habe nichts gemacht und werde einer Fahrerflucht beschuldigt. Der Hinweis der Vollkasko inkl. Freischaden sollte nur verstärken, dass ich keinen Grund habe mich von einem Unfallort zu entfernen, wenn ich wohlmöglich Schaden an meinem Auto bemerkt oder gesehen habe.

Und auch wenn ich dir Kasko und Haftplflicht runter beten könnte, würde ich mir einen Anwalt zu rate ziehen keine Sorge, denn ist gibt immer jemanden auf der Welt der mehr weiß und tatsächlich helfen kann. Aber danke für deinen konstruktiven Beitrag.

Jetzt mal ruhig Blut.

Im Moment kannst Du ohnehin nichts unternehmen.

Also warte ab, was aus den Ermittlungen wird, mache bis dahin keine vorschnellen Aussagen.

Sollte ein Verfahren gegen dich eingeleitet werden ist genügend Zeit, Hilfe bei einem Anwalt zu suchen.

Bs dahin kann der auch wenig ausrichten, dir läuft im Augenblick nichts davon.

Also zunächst mal abwarten was passiert, auch wenns momentan schwer fällt.

Zitat:

@Matsches schrieb am 13. November 2014 um 12:56:46 Uhr:

...

Bs dahin kann der auch wenig ausrichten, dir läuft im Augenblick nichts davon.

Also zunächst mal abwarten was passiert, auch wenns momentan schwer fällt.

Nach der Schilderung des Themenstarters, war der Typ mit seinem Proletenkarren ziemlich angepisst. Ich weiß nicht, ob das rechtlich eine gute Idee ist, aber theoretisch könntest du den Proll vielleicht wegen Vortäuschung falscher Tatsachen im Zusammenhang des strafrechtlichen Begriffes des Betruges nach § 263 StGB anzeigen? Vielleicht zieht er dann seine verleumderische Anzeige seinerseits zurück, wenn bei ihm die Polizei auftaucht und er sich gezwungen sieht einen Anwalt etc zu nehmen? ;)

Was war das für ein Typ, von dem du die Anzeige kassiert hast? Sohn eines Promianwaltes, der sich einbildet sich alles erlauben zu dürfen, oder war es eher ein Typ vom Schlage "Du hast meine Männerehre beschmutzt"? Das wäre für eine eventuelle Gegentaktik vielleicht nicht unerheblich. :D

Ist denn der Schaden am Spiegel nicht im Kaufvertrag von dir aufgeführt?

Halt uns auf dem Laufenden & viel Glück.

Solche Leute trifft man immer wieder mal.

Den Umstand, das er beschleunigt hat während Du überholt hast,

hast Du doch hoffentlich auch der Polizei bei der ersten Befragung mitgeteilt?

Bei mir war es mal ein flacher Corrado in den neuen Bundesländern,

welcher vor mir seine Mitfahrer aussteigen ließ, um über einen

Kopfsteinpflaster/Bahnübergang zu kommen.

Ich habe mir die Freiheit genommen zu überholen,

da er seine Leute erst wieder einladen mußte, hat es bis zur Landstrasse

gedauert bis er mich eingeholt hatte, gerade rechtzeitig um in einer

langen Rechtskurve, mit deutlich mehr als 120km/h ( meine Geschwindigkeit ) zu überholen.

Boah hat der es mir gegeben.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 13. November 2014 um 13:26:23 Uhr:

Ist denn der Schaden am Spiegel nicht im Kaufvertrag von dir aufgeführt?

Wenn dem so wäre, wäre das halbe Problem ja gelöst! Und wenn er schon sagt: "Der Vorbesitzer war die SAP AG, die hat keine Daten über Vorschäden (hatte ich vor dem Kauf bereits angefragt)." dann erübrigt sich die Frage zu 99,9%. ;)

Um Zeugen könnte er sich kümmern, die ihm den Schaden vor dem Zeitpunkt der Beschuldigung bezeugen.

Themenstarteram 13. November 2014 um 12:56

@ Thummi

Durchaus kommt die Vermutung auf, als würde er mir einen Denkzettel verpassen wollen, oder einen bereits vorhanden Schaden versuchen so abzurechnen, das kann ich aber aktuell nicht beweisen bzw. belegen und würde ja in einer Unterstellung enden. Laut Auskunft der Versicherung (habe gerade nochmal angerufen) ist es so, dass sich sein elektrischer Spiegel nicht mehr ohne Schleifgeräusche einfahren lässt und das aktuell deren Schadensmeldung wäre. Die Polizei (auch da war ich) meinte, dass noch irgendwas von Kratzern links am Spiegel vermerkt worden wäre mehr dann aber im Unfallbericht der mir zugeschickt wird, steht.

Es ist auch so, dass hinter dem Steuer eine Person saß, die man eindeutig beim Anblick des Kfzs erwartet hatte. Um hier aber keine Verallgemeinerung zu begehen und nicht den Zorn einiger auf mich zu ziehen, ich aber nicht weiß wie ich es anders machen bzw. erklären soll: Ja es war ein Türke (durch den Nachnamen der mir durch die Versicherung genannt wurde, wurde dies auch bestätigt) in seinem alten tiefergelegten mit einer vierfach Auspuffanlage versehenen Mercedes der ganz entspannt vor mir cruiste. Das war aber wie gesagt nicht der Beweggrund ihn zu überholen, sondern das schleichen über die Bremshückel so dass ich jedes Mal gezwungen war stark zu bremsen. Letztlich wurde ich ja wie erwähnt durch seine Vollbremsung zum Anhalten gezwungen, wieso ist er da nicht ausgestiegen und hat mich auf einen Schaden hingewiesen und ist ganz normal abgebogen?

Prinzipiell bin ich nicht darauf aus mit Anzeigen o.ä. um mich zu werfen, momentan habe ich einfach die Sorge, dass mir ein Altschaden an meinem Spiegel(den ich nicht verursachte) so ausgelegt werden könnte, dass er durch diesen fiktiven Unfall entstand. Daraus resultierende Folgen brauch ich ja nicht weiter erwähnen.

@ LillyLyn

nein dieser Kratzer ist nicht im Kaufvertrag niedergeschrieben. Habe ich als nicht "wichtig" empfunden, da ich nicht dachte dass dies neun Monate später evtl. mal wichtig sein könnte.

Er fährt vor dir los und entfernt sich vom angeblichen Unfallort? Du warst doch hinter ihm nach besagten Unfall oder? Dann hat er doch die Fahrerflucht begangen.

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