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Angeblich Schaden verursacht - Anruf der Versicherung

Themenstarteram 8. November 2019 um 14:56

Hallo Zusammen,

ich hätte da mal eine Frage, vorher kurz, was mir passiert ist:

Mich rief eben meine Kfz-Versicherung an, ihnen wurde gemeldet, dass mein Fahrzeug in einem Unfall verwickelt war bzw. einen Schaden verursacht haben soll. Dies wurde von einem Paketdienstleister gemeldet, ich soll also angeblich Kampfspuren an einem sehr großen und gelben Auto verursacht haben.

Dies kann jedoch nicht sein, da mir so etwas nicht passiert ist und auch niemand anderes mit dem Auto gefahren ist. Meine Versicherung hat zu dem Vorfall keinerlei Informationen, es ist nur das angebliche Datum bekannt und der Fahrer meines Fahrzeugs, ein Herr, der mir nicht bekannt ist. Es ist nicht bekannt, zu welcher Uhrzeit das passiert ist, in welcher Stadt oder welcher Schaden angeblich verursacht wurde.

Das einzige, was ich weiß: Am besagten Datum stand das Auto den ganzen Tag auf verschlossenem Privatgrund und wurde nicht bewegt.

Meine Versicherung versucht nun, genauere Informationen zum Vorfall vom angeblichen Unfallgegner zu bekommen.

Ist dies eine bekannte Masche von anderen Autofahrern oder von Versicherungen? Ist dahingehend etwas bekannt? Mit kommt das ganze natürlich höchst suspekt vor.

Beste Antwort im Thema

Metalhead meint vermutlich, dass sich der Herr Paketbote vertan hat und durch den Dreher nun Dein Kennzeichen genannt wurde...

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Mein Gedankengang war, dass der Postbote(?) ja irgendwie dein Nummernschild angegeben hatte; obwohl das Fzg die ganze Zeit bei dir zu hause stand. Mir ist nicht ganz klar, woher die Angabe zu genau deinem Nummernschild kommt.

Aber war nur so interessehalber

Themenstarteram 9. November 2019 um 15:14

Ja, das frage ich mich auch.

Ärgerlich, dass jetzt Wochenende ist und ich keine Infos bekomme. Bin gerade etwas neugierig.

Einen ähnlichen Fall hatte ich auch. Die Versicherung hatte mir ein Schreiben zugeschickt, wo ich zu einem Unfall Stellung nehmen sollte. An dem Tag bin ich nicht gefahren und die angegebene Kreuzung gab es in meinem Wohnort gar nicht. Das habe ich so in einem formlosen Schreiben der Versicherung geschrieben und nie wieder etwas davon gehört.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 8. November 2019 um 17:57:44 Uhr:

Zunächst muß er Dir ja beweisen, daß Du irgendwas gemacht hast.

Einfach mal abwarten, was noch kommt.

Nein, muss er nicht.

Er muss lediglich die gegnerische Versicherung "überzeugen", dass mit dem Fahrzeug des TE ein Schaden verursacht wurde. Selbstverständlich ohne wissentliche Falschangaben.

Also eher Indizien und nicht zwangsläufig Beweise. M.W. muss vom Geschädigten auch kein "Beweis" erbracht werden, wer tatsächlich gefahren ist.

Themenstarteram 10. November 2019 um 16:26

Aber es wird schwierig, meine Versicherung zu überzeugen, dass ein mir unbekannter mit meinem Auto gefahren ist. Angeblich ist ja der Name des Fahrers bekannt, und ich kenne niemanden mit dem Namen.

Zitat:

@YogiB schrieb am 10. November 2019 um 17:26:17 Uhr:

Aber es wird schwierig, meine Versicherung zu überzeugen, dass ein mir unbekannter mit meinem Auto gefahren ist. Angeblich ist ja der Name des Fahrers bekannt, und ich kenne niemanden mit dem Namen.

Dann wird es sich evtl. tatsächlich um eine Verwechslung oder sogar Kennzeichenmissbrauch handeln.

 

Mach bei deiner Versicherung wahrheitgemässe Angaben. Dann sollte sich das auch zu deinen Gunsten aufklären.

Hoffe nur für dich, dass die zwei/drei/vielen Schrammen an deinem Fahrzeuge nicht gegen dich "argumentieren".

Themenstarteram 10. November 2019 um 16:41

Darüber mache ich mir keine Sorgen.

Mein Nachbar hat mal bei einem meiner vorigen Autos gehört, wie einer rein gefahren ist. Dann ist er ans Fenster und hat gesehen, wie das Auto des Unfallgegners an meinem Auto stand. Anzeige wegen Fahrerflucht wurde verfolgt, Polizei hat gesagt, die Aussage vom Nachbarn bringt nichts, da der eigentliche Aufprall nicht beobachtet wurde. Und das Auto vom Unfallgegner hatte auch einige Schrammen, aber keine, die zu meinem Auto passt.

Also muss auch an meinem Auto erst mal eine Schramme sein, die passt.

Zudem kann der Vorbesitzer sicherlich bezeugen, dass sämtliche Macken beim Kauf da waren. Bei mir jedenfalls ist keine neue dazu gekommen.

Neue und alte Schrammen erkennt man normalerweise. Das sollte kein Problem sein - zumindest ein Gutachter kann das erkennen.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 10. November 2019 um 17:24:29 Uhr:

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 8. November 2019 um 17:57:44 Uhr:

Zunächst muß er Dir ja beweisen, daß Du irgendwas gemacht hast.

Einfach mal abwarten, was noch kommt.

Nein, muss er nicht.

Er muss lediglich die gegnerische Versicherung "überzeugen", dass mit dem Fahrzeug des TE ein Schaden verursacht wurde. Selbstverständlich ohne wissentliche Falschangaben.

Also eher Indizien und nicht zwangsläufig Beweise. M.W. muss vom Geschädigten auch kein "Beweis" erbracht werden, wer tatsächlich gefahren ist.

Nein, die Beschädigung und der "Täter" sind vom Geschädigten nachzuweisen. Und der Richter muß letztlich überzeugt werden, ansonsten kann man sich da mal zurücklehnen und abwarten.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 11. November 2019 um 12:26:14 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 10. November 2019 um 17:24:29 Uhr:

 

Nein, muss er nicht.

Er muss lediglich die gegnerische Versicherung "überzeugen", dass mit dem Fahrzeug des TE ein Schaden verursacht wurde. Selbstverständlich ohne wissentliche Falschangaben.

Also eher Indizien und nicht zwangsläufig Beweise. M.W. muss vom Geschädigten auch kein "Beweis" erbracht werden, wer tatsächlich gefahren ist.

Nein, die Beschädigung und der "Täter" sind vom Geschädigten nachzuweisen. Und der Richter muß letztlich überzeugt werden, ansonsten kann man sich da mal zurücklehnen und abwarten.

Der Geschädigte will aber nicht vom Richter Geld, sondern von der Versicherung.

Wäre nicht das erste Mal wo eine Versicherung im Zweifel gegen ihren eigenen VN entscheidet.

Nach dem Motto: Lieber 300,- bezahlen, als 400,- um herauszufinden ob die 300,- korrekt sind.

Wobei ich in diesem Fall trotzdem davon ausgehen würde, dass es letztendlich zu Gunsten des TE ausgeht.

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