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Angeblich defektes Auto kaufen - eure Meinungen bitte

Themenstarteram 23. Februar 2014 um 15:14

Hallo,

da die Zeit drängt und ich nicht wirklich weiß, wie ich vorgehen soll, bitte ich hier um euren Rat.

Ich bin als "Bote" in eine Auto-Verkaufssache verwickelt worden und bin weder Käufer noch Verkäufer. Ich habe mich lediglich bereit erklärt, für jemanden das Auto für Besichtigungen den Interessenten vorzuzeigen und später durfte ich auch das Geld entgegen nehmen und an den Verkäufer weiter leiten.

Das Auto fand irgendwann seinen Käufer und nach 3 Monaten meldet sich der Anwalt vom Käufer und möchte das Auto mir zurück geben und den Kaufpreis und Schadensersatz haben. Das Auto wäre angeblich am Kauftag unterwegs nach Hause schon defekt gewesen, wieder unterwegs hätte der Käufer das Auto von einer Werkstatt ansehen lassen und aufgrund dem Schleim im Öldeckel hätte die Werkstatt seinen Verdacht auf die ZKD geäußert, ach ja, der Motor würde auch rauh laufen. Es fanden auch keine weiteren Tests in der Werkstatt statt.

Ich wurde mittlerweile als Beschuldigter angezeigt, da der Verkäufer im Kaufvertrag nichts von so einem Verkauf wüsste. Der jetzige Besitzer hat eine Anzeige gegen den Verkäufer aus dem Kaufvertrag (zugleich Vorbesitzer) erstattet, diese wiederumg gegen unbekannt.

Das Auto ist trotz dem angeblichen Schaden immer noch günstig. Deshalb habe ich mein Interesse bekundet, das Auto dem jetzigen Besitzer abzukaufen. Da ich keine Lust auf Anwalt nehmen und Verteidigung habe, habe ich dem Käufer gesagt, er möchte aber gleichzeitig seine Anzeige zurük nehmen. Mit einer Erklärung gegenüber der Polizei, dass er kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung hat, hat sich der Käufer einverstanden erklärt. Allerdings weiß ich, dass dies keine Auswirkungen auf die Strafverfolgung hat, ich müsste also eventuell doch noch einen Anwalt einschalten. Ich erhoffe mir durch meine Kaufabsicht, dass das Verfahren ohne Kosten für mich eingestellt wird.

Auf der anderen Seite ist das Auto wirklich ein Schnäppchen. Jetzt weiß ich nicht, wie ich vorgehen soll, da ich die Befürchtung habe, dass meine Kaufabsicht als Schuldanerkennung bewertet wird.

Bei dem Käufer bin ich mir nicht ganz sicher, ob es sich hier nicht um eine Masche handelt. Es wird behauptet, die ZKD wäre kaputt, dennoch werden damit drei Monate lang je 500 km, insgesamt 1500 km gefahren und dann auch nur Kurzstrecke. Der Anwalt schrieb, dass sich der Käufer für längere Fahrten immer ein anderes Auto gemietet hätte, diese Kosten möchte sie auch zurück. Ich denke eher, der Käufer hat ein anderes Angebot und bereut seinen Kauf oder hat ein kostenloses, evtl. noch gewinnbringendes Überbrückungsauto gebraucht.

Würdet ihr das Auto kaufen, unter dem Gesichtspunkt, günstiger Preis und evtl. Einstellung des Strafverfahrens ohne großem Hickhack?

Oder würdet ihr wegen der Gefahr eines Schuldanerkenntnisses ganz auf das Auto verzichten und abwarten?

Oder würdet ihr euch das Auto erst einmal ansehen, ob überhaupt ein ZKD-Schaden vorliegt, um damit die Anzeige des Käufers für nichtig zu erklären? Ich gehe davon aus, dass der Besitzer es nicht zulassen wird, dass ich das Auto mal beim Tüv oder sonst einer Werkstatt vorzeigen darf. Evtl. könnte ich einen Fachmann mitnehmen, der sich das Auto anschaut.

Vielen Dank und entschuldigung für den langen Text.

Beste Antwort im Thema

War bestimmt auch noch ein mündlicher KV. :D

Das ganze hört sich IMO nach einer neuen Folge Barbara Salesch an...

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Zitat:

Original geschrieben von hy_di

Nein, einen Maklervertrag hatte ich nicht. Das war nur reine Gefälligkeit.

Wenn man eine Gefälligkeit in diesem Umfang (von den möglichen rechtlichen Folgen her betrachtet) für jemanden tätigt, hat das ja i.d.R. auch eine Vorgeschichte.

Daher finde ich deine Aussage, daß du keinen direkten Kontakt zum Verkäufer hattest, etwas unstimmig, besonders im Zusammenhang mit der Aussage, daß die Anzeige gegen unbekannt gestellt wurde.

Hast du keine Möglichkeit, über den Lebenspartner einen Kontakt zum Verkäufer herzustellen?

Zitat:

Es war auch nur so, dass ich lediglich das Garagentor öffnete und die restlichen Kaufverhandlungen haben dann Verkäufer und Käufer untereinander abgewickelt.

Der TE sagt doch, dass er in den Verkauf gar nicht involviert war. Für das Öffnen eines Garagentor kann niemand gewährleistungspflichtig werden. :confused: Was will denn der Käufer vom TE überhaupt? Der Kaufvertrag kann ja nur zwischen Käufer und Verkäufer zustandekommen, damit sind beide Parteien bekannt. Reichlich dubios, die Geschichte. Will der TE nicht mal mit der ganzen Wahrheit rausrücken? Dann könnte man ihm auch TIpps geben. Und ob er ein defektes Auto kaufen will oder soll oder nicht, kann hier eh keiner beurteilen.

Momentan verstehe ich auch nur "Bahnhof" ... Der TE ist doch nur Mittler und hat keinen persönlichen Vorteil von der ganzen Sache, also hat er doch auch rechtlich nichts zu befürchten, da der Verkauf zwischen Verkäufer und Käufer ablief und das Geld auch nicht beim TE bleib, quasi als Provision.

Wenn mich jemand fragt, ob ich einem Käufer die Garage öffnen kann und bekomme für die Ware einen Kaufvertrag in die Hand gedrückt, den ich nur weiterreiche und ebenso den Kaufbetrag weiter gebe, was habe ich dann bitteschön mit der verkauften Ware zu tun?

Wenn mich dann der Verkäufer bittet die Ware zum Käufer zu bringen, was habe ich dann mit einem eventuellen Motorschaden zu tun?

Eines kann ich definitiv ausschließen: Das die Zylinderkopfdichtung defekt ist und der Käufer mit dem Wagen noch mehrfach 500km fährt. An einem ESCORT war auch mal die Dichtung defekt und ich bin nur wenige km damit gefahren ... DAS die Dichtung defekt sein soll, glaube ich nun am allerwenigsten.

Allerdings ist die ganze Geschichte ziemlich misteriös. Wenn ich jemand einen Gefallen tue, bin ich doch nicht automatisch haftbar, wenn es sich um einen Verkauf handelt. Es sei denn, ich profitiere in irgendeiner Form vom Verkauf in dem ich z.B. Provision kassiere, was aber in dem vorliegenden Fall ja angeblich nicht passierte.

Für mich ist das ein ganz klares Problem zwischen Verkäufe rund Käufer. Und, hat die Lebensgefährtin das Auto ohne Wissen des Verkäufers verkauft, ist es ihr Problem ...

Was das nun mit einer Anzeige zu tun hat ...???? Oder haben wir wieder mal Märchenstunde hier, reden uns die Köppe heiß, bis sich am Ende raus stellt, dass alles nur ein Joke war? :confused:

am 23. Februar 2014 um 16:44

Danke bis hierher.

Wie kommt der Käufer denn an deine Personalien?

Zitat:

........ aktuell wird mir noch Betrug vorgeworfen, wahrscheinlich begründet mit arglistige Täuschung, ich weiß es nicht, bin nicht der Vorladung gefolgt..........

Gut, nicht hinzugehen.

Wenn der Staatsanwalt einlädt, solltest du jedoch -mit Anwalt - besser da auftauchen.

Dir muss nachgewiesen werden, von dem in Rede stehenden Mangel gewußt zu haben und das in der Absicht verschwiegen oder beschönigt zu haben, mehr Geld rauszuschlagen.

Diese Nachweise sind - sollte die Geschichte stimmen - relativ schwierig......................

Der TE hat doch (angeblich) gar kein Geld oder sonst was dafür bekommen ... Vielleicht will er nur den Wagen billiger haben???

Themenstarteram 23. Februar 2014 um 16:46

Tempomat Driver

"Der TS ist gewerblicher Händler und der Kauf wurde als "im Kundenauftrag" deklariert um sich um die Gewährleistung zu drücken. Vermutlich geht der Schuß nun nach hinten los und der TS möchte sich durch den Rückkauf vor rechtlichen Konsequenzen bewahren.

Er wird keinem Richter glaubhaft machen können, dass er nur als Bote fungiert hat."

Ich bin kein Händler, habe auch soweit mit Autos nichts zu tun, bis auf, dass ich selbst eins fahre. Ich habe nicht einnmal bei meinem Auto gemerkt, dass die Reifen schon fast abgefahren sind und die Bremsen zischen. Soweit zu mir. Ach so, nach diesen Vorwürfen und meinen Recherchen hier auf dem Forum habe ich auch auf meinem Öldeckel geschaut, da war auch Schleim dran. Ich fahre auch nur Kurzstrecke, mein Auto ist knapp 5 Jahre alt und hat keinen ZKD-Schaden.

Ich weiß, dass ich es nicht einfach haben werde, dem Richter nachzuweisen, dass ich als Bote fungiert habe. Allerdings müssten sie beweisen, dass ich es nicht tat. Selbstverständlich habe ich keine Lust auf Ärger und Mehrkosten wegen dieser Geschichte.

Da hier sowohl zivil- als auch strafrechtliche Peoblematiken im Raum stehen, muss der TE sich besser an einen Anwalt wenden als an ein Technikforum. Hier ist es falsch und daher auch geschlossen.

Gruß Tecci

MT-Moderation

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