Angeblich beim rumtippen auf Handy beobachtet
Hallo, im Dezember vergangenes Jahres will mich ein Polizist beim "rumtippen" auf dem Handy beobachtet haben... bin mit dem LKW unterwegs gewesen.. ein paar Wochen später habe ich einen gelben Brief im Briefkasten ...in dem stand: ein Beamter hätte mich beobachtet wie ich auf dem Handy rumgetippt hätte...hab mir nen Anwalt genommen..nur ein Beamter- kein foto-kein video- eine einzige aussage... die Sache geht vor gericht Termin ist übermorgen..... was glaubt ihr, wie das ausgeht???
Beste Antwort im Thema
Lieber TE, hattest du deine Finger auf dem Handy oder nicht😁😁
178 Antworten
War das ein Klein-LKW, oder ein Brummi, wo der Fahrer über dem Fußgänger "schwebt"? Wenn Brummi, wie will der das im Fahrerhaus gesehen haben, oder lief der auf Stelzen?
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
War das ein Klein-LKW, oder ein Brummi, wo der Fahrer über dem Fußgänger "schwebt"? Wenn Brummi, wie will der das im Fahrerhaus gesehen haben, oder lief der auf Stelzen?
Also ich kann beim vorbeifahren mit einem Pkw zumindest die Hände eines Lkw-Kutscher im Bereich des Lenkrads ohne große Probleme sehen. Man muss nur etwas den Kopf heben, das ist aber keine Hexerei!
Und als "Fußgänger" ist mein Kopf sogar noch etwas höher positioniert als im Pkw. Und zur Not soll es durchaus auch Polizeiwagen höherer Bauart geben (Sprinter, T4 / 5 ...).
Als Polizist kann man sich auch mal irren. Passiert öfter, als man glaubt.
Ob man das Handy bedient oder nen iPod, ob man sich am Hosenstall gespielt hat oder was auch immer - irren ist menschlich und Wahrnehmung immer relativ. Deshalb ist man als Beamter immer gut beraten, das an Ort und Stelle zu klären.
Hallo, Golfschlosser,
Zitat:
Original geschrieben von Golfschlosser
Zweifelhaft erscheint mir auch, wie man aus einem Pkw heraus erkennen will, ob jemand im LKW Führerhaus das Funky betippt.
achte mal bei der nächsten Autobahnfahrt ganz nebenbei mal auf die LKW - Fahrer und hier insbesondere auf den linken Außenspiegel.
In diesem kann man oft recht gut sehen, ob der LKW - Fahrer etwas in der Hand hält und dann, wenn man etwas gesehen hat, zumindest als Beifahrer im Streifenwagen ganz genau hinschauen, um welchen Gegenstand es sich handelt (Handy, Navi, Rasierapparat usw.).
In sehr vielen Fällen kann man es wirklich ganz eindeutig und ohne jeden Zweifel erkennen, dass der Fahrer ein Handy in der Hand hält, so dass eine Anzeige berechtigt ist.
Bleibt allerdings auch nur ein ganz kleiner Funken an Restzweifel, ist so eine Anzeige hinfällig.
Es gibt trotz Handyverbot und massenweise Möglichkeiten, legal zu telefonieren immer wieder VT, die gegen das Verbot verstoßen, so dass man es gar nicht nötig hat, sich hier irgendetwas zurechtzuschustern, um eine Anzeige mitzubringen.
Hallo, Prijnce,
Zitat:
Original geschrieben von Prijnce
Und, um der nächsten arroganten Antwort vorzubeugen - ich bin mir dessen bewusst, dass ein mit diesen Mitteln schikanierender Polizist ein äußerst seltenes Phänomen sein dürfte. Aber es ist eben nicht unmöglich, weswegen ich den diesbezüglichen Unmut durchaus nachvollziehen kann.
ausschließen kann man natürlich nichts, wobei es trotz allem immer noch wahrscheinlicher ist, dass sich dieser Beamte geirrt hat und dass er nicht absichtlich eine falsche Anschuldigung begeht.
So etwas sollte natürlich nie vorkommen, aber wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht.
Gerade beim Handy kann man m. E. aber davon ausgehen, dass jemand, der tatsächlich einmal zu Unrecht zur Anzeige gebracht wird, zuvor etliche Male gegen das Verbot verstoßen hat, ohne erwischt zu werden, so dass es, wenn man sarkastisch sein will, ein wenig ausgleichende Gerechtigkeit wäre.
Hallo, Fischmanni,
Zitat:
Original geschrieben von Fischmanni
Edit: Der Angeklagte hat auch ausgesagt und wurde selbstverständlich auch von der Richterin dahin gehend belehrt das wenn er aussagt dies der Wahrheit entsprechen muss.
wenn es sich nicht um ein Straf - oder Bußgeld -, sondern um ein Zivilverfahren handelte, haben wir ganz andere Voraussetzungen.
Hallo, Hugaar,
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Und die Beamten mit ü100 Stunden dürften wohl eher die in geschlossenen Einheiten sein und weniger der Streifenbeamte mit Dienstplan. Und diese dürften wohl eher die mit den Strafzetteln sein!
Polizeibeamte im Streifendienst können nicht einfach pünktlich zum Dienstschluss den Kugelschreiber fallen lassen und nach Hause gehen, sondern müssen oft genug noch mal kurz vor Feierabend zu einem Einsatz.
Dazu kommen die häufigen Zusatzdienste und erst recht die zusätzlichen Vertretungseinsätze für Kollegen in anderen Dienstgruppen, die krank sind, die zu einem Lehrgang müssen usw.
Da immer mehr Planstellen abgebaut werden, sind Überstunden im dreistelligen Bereich auch im Streifendienst keine Seltenheit.
Viele Grüße,
Uhu110
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Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Hallo, Golfschlosser,
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
achte mal bei der nächsten Autobahnfahrt ganz nebenbei mal auf die LKW - Fahrer und hier insbesondere auf den linken Außenspiegel.Zitat:
Original geschrieben von Golfschlosser
Zweifelhaft erscheint mir auch, wie man aus einem Pkw heraus erkennen will, ob jemand im LKW Führerhaus das Funky betippt.In diesem kann man oft recht gut sehen, ob der LKW - Fahrer etwas in der Hand hält und dann, wenn man etwas gesehen hat, zumindest als Beifahrer im Streifenwagen ganz genau hinschauen, um welchen Gegenstand es sich handelt (Handy, Navi, Rasierapparat usw.).
In sehr vielen Fällen kann man es wirklich ganz eindeutig und ohne jeden Zweifel erkennen, dass der Fahrer ein Handy in der Hand hält, so dass eine Anzeige berechtigt ist.
Bleibt allerdings auch nur ein ganz kleiner Funken an Restzweifel, ist so eine Anzeige hinfällig.
Dem letzten deiner Sätze ist aber leider nicht so. Bin selbst mal in so einer Kontrolle verdächtigt worden, wo das Beobachterfahrzeug 200 - 300 m vor der Kontrollstelle, die Vergehen (Anschallpflicht, Handy etc pp.) die Verfehlungen per Funk an den Kontrollposten durchgegeben wurde.
In dieser wurde mir dann auch das Telefonieren während der Fahrt vorgeworfen. Tatsächlich hatte ich zuvor jedoch den Meldeempfänger mal kurz am Horcher. Da half überhaupt nix, selbst die Vorlage des Meldeempfängers interessierte keine *au. Ich habe dann auf die Durchsuchung meines Fahrzeugs bestanden und gefunden hat man das Funki im Eimer neben Werkzeugen im Kofferraum. Also keine Chance das Ding während der Fahrt dort hin zu bugsieren.
Aus der Nummer wäre ich nie u. nimmer herausgekommen, wenn wie hier im Falle des Te, einfach die Zeugennummer durchgezogen worden wäre, vier Wochen später juckt es niemanden. Meiner persönlichen Meinung nach, finde ich dies als unzureichend bewiesen. Ein Fotobeweis wäre hier allemal sinnvoll. Im LKW bist da auch noch angeschmiert wegen der Aufbewahrungspflicht von Tachoscheiben oder elektronischen Fahrdaten.
Genauso halte ich es für sinnvoll, wenn in der Laserpistole ein Beweisfoto geschossen würde. Wer weiß, wen der Beamte damit zuvor gemessen hat.
Da diese unrechtmäßige Beschuldigung nicht die einzige war, (die Andere hat Geld gekostet) ist das Ansehen der Polizei für mich zweifelhaft.
Klar ist Irren menschlich, aber diese Sorte Mensch irrt sich nie!
Gruß
... irrt sich ANGEBLICH nie!
Auch mein Wagen wurde vor einer Schule mit angeblich über 50 gelasert. Dumm nur für die Beamten, daß der seit Jahren einen geeichten Tacho hat, den man nicht so leicht sehen kann. Die sind dann ganz kräftig aufgelaufen.
Die Hersteller für die Lasermeßgeräte bieten nicht umsonst dazu Aufzeichnungsgeräte an, aber bei uns in D wird der Polizist, was seine angebliche Unfehlbarkeit angeht, fast mit Gott auf eine Stufe gestellt. Klar, der 2. Beamte am Meßgerät bezeugt, daß eine angegebene Geschwindigkeit angezeigt wurde, aber ob der Kollege an der Optik korrekt gemessen hatte, das kann der garnicht wissen. Doch dem wird natürlich viel mehr geglaubt, als dem potentiell "kriminellen" Bürger, der durch die Straße gerast sein soll.
Ist doch für die Staatskasse auch viel effektiver, den Bürger mit einer Lasermessung abzukassieren, bei der dieser normal keinen Gegenbeweis hat, als sich selber einer Einnahme zu berauben und Dokumentationsmittel anzuschaffen, die belegen würden, daß der Messende einen Fehler gemacht hat.
Deshalb lassen wir bei sowas die Beamten immer auflaufen, wenn wir betroffen werden ...
Schließlich ist man nicht verpflichtet, entlastende Beweise denen vor Ort zu zeigen. *g*
Ich habe nichts gegen Geschwindigkeitskontrollen, doch sollen die so sicher durchgeführt werden, daß auch nicht der kleinste Zweifel an der korrekten Messung bestehen kann. Beim Lasern in D ist das aber nicht der Fall.
Bist schon ein toller Hecht, wenn du sie "auflaufen" lässt 🙄 Und auch mit nem geeichten Tacho kann man zu schnell fahren...
Bestimmt war es auch das allererste mal, dass ein Polizist von einem Autofahrer gehört hat "Da müssen sie einen Fehler gemacht haben, ich war nie im Leben zu schnell".
Da würde ich als Polizist natürlich sofort Muffensausen bekommen, weil ein mündiger Bürger meine Abzockabsichten durchschaut hat, und ihn weiterfahren lassen.
Hallo, Golfschlosser,
es sind äußerst seltene Fälle, in denen jemand während der Fahrt so einen Meldeempfänger, einen Rasierapparat, einen MP3 - Player o. ä. ans Ohr hält, und dass man dann auch noch angehalten wird, dürfte noch seltener vorkommen.
Du gehörst demnach zu den äußerst seltenen Einzelfällen, in denen der Polizeibeamte zwar richtig hingeschaut hat, denn Du hattest ja etwas am Ohr, das offensichtlich wie ein Handy aussah aber keines war.
D. h., dass der Polizeibeamte nicht die Unwahrheit sagt, wenn er vor Gericht angibt, dass er sich sicher ist, dass er ein Handy in Deiner Hand gesehen hat.
Mag sein, dass der Vergleich hinkt, aber wenn Du mit einer täuschend echt aussehenden Spielzeugwaffe auf einen Polizeibeamten zielst, wird er genauso davon ausgehen, dass es sich um eine echte Waffe handelt und sich dementsprechend verteidigen, wie er davon ausgehen kann, dass ein VT ein Handy ans Ohr hält und nicht seinen Rasierer oder so einen Meldeempfänger.
Wärst Du nicht sofort angehalten worden, hättest Du gegenüber der Bußgeldstelle oder ggf. dem Gericht angeben können, was Du tatsächlich in der Hand gehalten hast und dann muss der Sachbearbeiter oder der Richter entscheiden, wie glaubwürdig Deine Einlassung ist.
Einen kleinen Eindruck darüber kann man schon selber gewinnen, wenn man die Story mal selber ganz neutral liest und sich dann überlegt, wie man als Sachbearbeiter oder Richter urteilen würde.
In Deinem Fall war es ja so, dass man nach der von Dir geforderten Durchsuchung festgestellt hat, dass Deine Angaben zutreffen und somit hast Du ja Recht bekommen.
Jetzt aber mal ganz ehrlich: Setze einfach jemanden mit diesem Meldeempfänger am Ohr in Dein Auto und beurteile selber, ob Du nun davon ausgehen würdest, dass da jemand telefoniert oder ob Du Zweifel daran hättest, wenn Du ihn so siehst.
Hallo, Harra02041958,
wie Tecci6N schon geschrieben hat, besagt die Eichung Deines Tacho nicht das Geringste, wenn Du nicht durch einen detaillierten Aufschrieb nachweisen kannst, dass Du zum Tatzeitpunkt gar nicht schneller gefahren sein kannst.
Es hat auch nichts mit der angeblichen Unfehlbarkeit der Polizeibeamten zu tun, wenn sie Dich messen und eine Geschwindigkeitsüberschreitung feststellen, die Du angeblich nicht begangen hast.
Die Messung selber (also den technischen Ablauf) führt nicht der Beamte, sondern das Gerät durch und dieses Gerät sagt einem dann, mit welcher Geschwindigkeit das gemessene Fahrzeug gefahren ist.
Lustig ist, dass Du ohne jeden Zweifel überzeugt bist, dass der geeichte Tacho Deines Fahrzeugs genau ist, aber an der Genauigkeit des genauso geeichten Lasergerätes zweifelst.
Ist das nicht ein Widerspruch in sich?
Viele Grüße,
Uhu110
ein fahrer von mir hat auch schon mal so eine anzeige von einem klugscheißer bekommen. der fahrer hat mir geschwört er hat nicht telefoniert, warum sollte er mich anlügen. ich bin nicht der richter. zahlen durfte er trotzdem, später hat sich dann raugestellt der fahrer mit dem gleichen lkw vor ihm war es mit dem telefon nur hat der dumme b.... nicht geblickt welcher lkw es war. soviel zum thema die irren sich nicht. das ist mehr als ärgerlich zumal es für einen berufskraftfaherer um die existenz gehen kann !
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Bist schon ein toller Hecht, wenn du sie "auflaufen" lässt 🙄 Und auch mit nem geeichten Tacho kann man zu schnell fahren...
Klar kann man das, aber da wir die Tachoscheiben mehrere Jahre aufbewahren, läßt sich alles genau nachvollziehen. Auch ist dieses freiwillig eingebaute Gerät eine prima "Erziehungsmaßnahme" für jeden, der den Wagen fährt, sich an die vorgeschriebenen Grenzen zu halten. *g*
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
D. h., dass der Polizeibeamte nicht die Unwahrheit sagt, wenn er vor Gericht angibt, dass er sich sicher ist, dass er ein Handy in Deiner Hand gesehen hat.Wärst Du nicht sofort angehalten worden, hättest Du gegenüber der Bußgeldstelle oder ggf. dem Gericht angeben können, was Du tatsächlich in der Hand gehalten hast und dann muss der Sachbearbeiter oder der Richter entscheiden, wie glaubwürdig Deine Einlassung ist.
Das glaubst du doch selber nicht! Für mich wird die Sache mit dem 1 Widerspruch direkt mal teuer. Allein im Fz., kein Zeuge, da kannst die Arschbacken zusammen kneifen und das Bußgeld zahlen und dies ist doch so gewollt.
Zitat:
Einen kleinen Eindruck darüber kann man schon selber gewinnen, wenn man die Story mal selber ganz neutral liest und sich dann überlegt, wie man als Sachbearbeiter oder Richter urteilen würde.
Wie der Sachbearbeiter urteilt ist doch völlig klar. Der Drückeberger hat ne tolle Storry ausgedacht und zahlt trotzdem! Das Risiko ist doch völlig ungleich verteilt. Der Staatsdiener klagt auf kosten der Steuerzahler, der Bürger zahlt immer.
Zitat:
In Deinem Fall war es ja so, dass man nach der von Dir geforderten Durchsuchung festgestellt hat, dass Deine Angaben zutreffen und somit hast Du ja Recht bekommen.
Jetzt aber mal ganz ehrlich: Setze einfach jemanden mit diesem Meldeempfänger am Ohr in Dein Auto und beurteile selber, ob Du nun davon ausgehen würdest, dass da jemand telefoniert oder ob Du Zweifel daran hättest, wenn Du ihn so siehst.
Du Widersprichst dir ja schon selbst:
Zitat:
Bleibt allerdings auch nur ein ganz kleiner Funken an Restzweifel, ist so eine Anzeige hinfällig.
Ich finde es ehrlich unmöglich, meine Storry, bzw. die des Te zweifelsfrei zu beurteilen. Das was ein Staatsdiener aussagt, lässt sich doch mit 5 Normalbürgerzeugen nicht widerlegen. Die Klopperei der Polizei in Westerburg ist doch bestes Beispiel dafür, ohne Video wäre der Teppich hoch gehoben worden und die Sache wäre erledigt.
Ich halte auch die Kennzeichnung der vermummten Sondereinheiten für richtig u. notwendig, so wird dem Missbrauch ein entschiedener Schritt entgegengetreten.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Hallo, Harra02041958,wie Tecci6N schon geschrieben hat, besagt die Eichung Deines Tacho nicht das Geringste, wenn Du nicht durch einen detaillierten Aufschrieb nachweisen kannst, dass Du zum Tatzeitpunkt gar nicht schneller gefahren sein kannst.
Es hat auch nichts mit der angeblichen Unfehlbarkeit der Polizeibeamten zu tun, wenn sie Dich messen und eine Geschwindigkeitsüberschreitung feststellen, die Du angeblich nicht begangen hast.
Die Messung selber (also den technischen Ablauf) führt nicht der Beamte, sondern das Gerät durch und dieses Gerät sagt einem dann, mit welcher Geschwindigkeit das gemessene Fahrzeug gefahren ist.
Lustig ist, dass Du ohne jeden Zweifel überzeugt bist, dass der geeichte Tacho Deines Fahrzeugs genau ist, aber an der Genauigkeit des genauso geeichten Lasergerätes zweifelst.
Ist das nicht ein Widerspruch in sich?
Viele Grüße,
Uhu110
Die Scheiben des Kontrollgerätes werden schließlich vor einlegen mit Kilometerstand, Kennzeichen, Fahrername und Einlegedatum versehen. Da läßt sich auch noch lange später nachvollziehen, wer zu welchem Zeitpunkt den Wagen fuhr und auch die "Linienanstoßpunkte" lassen sich mikroskopisch genau überprüfen, ob die aufeinander folgenden Scheiben genau zum Kilometerstand passen, oder ob das Fahrzeug ohne Scheibe zwischenzeitlich bewegt wurde.
Ich bezweifel auch nicht die Genauigkeit der Lasergeräte, sondern die Genauigkeit der Messung durch den Beamten, denn da kann man schon einige Fehler machen. Einfach mal in einschlägigen Seiten nachlesen. Nicht umsonst haben die Hersteller dafür Aufzeichnungsgeräte konstruiert, die den Messvorgang dokumentieren.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Bist schon ein toller Hecht, wenn du sie "auflaufen" lässt 🙄
Genau. Jetzt kommen sie wieder aus den Löchern gekrochen, die Helden der Landstraße, die Schrecken der Polizeireviere. Ich kann´s nicht mehr hören.😮
Kein Polizist wird absichtlich einer ihm fremden Person irgendetwas vorwerfen. Es wird das Material benutzt, was das Land bzw. die Behörde zur Verfügung stellt.
Und @harra02041958
Geh mal in andere Länder. Da kannst du dann sehen, ob die deutsche Polizei einen gottähnlichen Status hat.