Angeblich beim rumtippen auf Handy beobachtet

Hallo, im Dezember vergangenes Jahres will mich ein Polizist beim "rumtippen" auf dem Handy beobachtet haben... bin mit dem LKW unterwegs gewesen.. ein paar Wochen später habe ich einen gelben Brief im Briefkasten ...in dem stand: ein Beamter hätte mich beobachtet wie ich auf dem Handy rumgetippt hätte...hab mir nen Anwalt genommen..nur ein Beamter- kein foto-kein video- eine einzige aussage... die Sache geht vor gericht Termin ist übermorgen..... was glaubt ihr, wie das ausgeht???

Beste Antwort im Thema

Lieber TE, hattest du deine Finger auf dem Handy oder nicht😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von twindance


in dem stand: ein Beamter hätte mich beobachtet wie ich auf dem Handy rumgetippt hätte..

diese Formulierung ist sicher nicht so ganz korrekt, so dass durchaus auch die Möglichkeit EVENTUELL zweiter Beamter besteht 😉. In der Regel treten die Beamten nämlich um Duo auf.

Hallo

In der Regel benötigt die Frau ein Tampon, gerne auch Binde!
Bei uns fährt regelmäßig ein Beamter in einem Polizeifahrzeug durchs Dorf. Im offiziellen Polizeiauto womit er auch im Dienst sein dürfte.

Egal wie die Sache ausgeht: Es war von nur einem Beamten die Rede! Alles andere ist daher reine Spekulation und ein gutes Beispiel dafür warum sogenannte "Augenzeugenberichte" von Juristen durchaus kritisch gesehen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Du hast aber das Problem, daß du die Unwahrheit sagen kannst/darfst.
Hallo

So so, darf man das? Vor Gericht?
Interessante Ansicht die eine Menge Ärger einbringen kann😁

Nö.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni


So so, darf man das? Vor Gericht?
der beschuldigte ist - vorerst - nicht dazu verpflichtet, die wahrheit zu sagen bzw. sich selbst zu belasten - der darf völlig straffrei lügen, das sich die balken biegen!

Hallo

Er darf, wenn überhaupt die Aussage verweigern wenn er sich selbst belasten würde.
Er darf natürlich auch lügen, nur dann sollte es tunlichst nicht rauskommen.
Wohlgemerkt:
Wir reden von einer Verhandlung, nicht vom Vorgeplänkel.

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



der beschuldigte ist - vorerst - nicht dazu verpflichtet, die wahrheit zu sagen bzw. sich selbst zu belasten - der darf völlig straffrei lügen, das sich die balken biegen!
Hallo

Er darf, wenn überhaupt die Aussage verweigern wenn er sich selbst belasten würde.

Er darf natürlich auch lügen, nur dann sollte es tunlichst nicht rauskommen.
Warum nicht,  wenn es rauskommt wird er für die Tat Verurteilt. Nicht wegen Lügen
Wohlgemerkt:
Wir reden von einer Verhandlung, nicht vom Vorgeplänkel.

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Hallo

Eigentlich zu Flach. Ich hatte vor einigen Wochen selber eine ca. 6 stündige Verhandlung mit einem Baupfuscher. Dabei wurde jeder Zeuge auf sein Aussageverweigerungsrecht (so fern vorhanden) und auf die Wahrheitspflicht einer Aussage hingewiesen.
So, nun überlasse ich das Feld aber nochmal den "Experten". Nicht vergessen für den hier geschriebenen Nonsens fleißig DANKE zu vergeben.
Schließlich hat MT einen Ruf zu verlieren😁

Edit: Der Angeklagte hat auch ausgesagt und wurde selbstverständlich auch von der Richterin dahin gehend belehrt das wenn er aussagt dies der Wahrheit entsprechen muss.

Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201



Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni


Hallo

Er darf, wenn überhaupt die Aussage verweigern wenn er sich selbst belasten würde.

Er darf natürlich auch lügen, nur dann sollte es tunlichst nicht rauskommen.
Warum nicht,  wenn es rauskommt wird er für die Tat Verurteilt. Nicht wegen Lügen
Wohlgemerkt:
Wir reden von einer Verhandlung, nicht vom Vorgeplänkel.

Hallo

Ach so, na klar. Dürfen eigentlich alle Zeugen vor Gericht ungestraft lügen oder nur der Angeklagte😁

Du Schreibst es doch selber " JEDER ZEUGE ". Nicht der Angeklagte, der kann auch behaupten das er zu der Zeit Blumen pflücken war.

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni


Ich hatte vor einigen Wochen selber eine ca. 6 stündige Verhandlung mit einem Baupfuscher. Dabei wurde jeder Zeuge auf sein Aussageverweigerungsrecht (so fern vorhanden) und auf die Wahrheitspflicht einer Aussage hingewiesen.

Bevor

Du

nochmal solchen Nonsens schreibst, mach Dir bitte den Unterschied zwischen Straf- Zivil- und Verwaltungsrecht klar. Die Spielregeln unterscheiden da nicht unerheblich. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni


Hallo

Ach so, na klar. Dürfen eigentlich alle Zeugen vor Gericht ungestraft lügen oder nur der Angeklagte😁

Hallo zurück,

Da der Angeklagte KEIN Zeuge ist darf er natürlich lügen! Dies wäre sogar straffrei wenn man ihn dabei erwischt! Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass er niemanden widerrechtlich einer straftat bezichtigt oder ggf. andere zur Falschaussage anstiftet.

Aber in Bezug auf sein Vergehen darf er lügen bis sich die Balken biegen.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


@hugaar
Oder habe ich in deinem Beitrag die Ironie überlesen?

Nein es war keine Ironie dabei!

Und die Beamten mit ü100 Stunden dürften wohl eher die in geschlossenen Einheiten sein und weniger der Streifenbeamte mit Dienstplan. Und diese dürften wohl eher die mit den Strafzetteln sein!

Zitat:

Original geschrieben von schmelzer87


definitiv nicht habe im navi ne freisprecheinrichtung dazu muss ich das Telefon nicht in die Hand nehmen ..noch nicht mal anfassen...weiss nicht was der " beamte" gesehen haben will......meine Meinung ist: wenn ich jemanden beschuldige für irgendwas dann muss ich das beweisen können durch Fotos oder Videos oder was weiss ich was...aber da zu sagen so und so ohne den hauch eines beweises das kanns nicht sein... in der schule hätten wir so jemanden schon " zurecht gestutzt" das er gelernt hätte so was nicht mehr zu machen ...

Tja... wir sind nun einmal nicht mehr in der Schule und Du kannst den Denunzianten nicht zurecht stutzen. Außerdem passt es dir nicht, dass die Anzeige auch ohne Fotobeweis durch kommt.

Der Gesetzgeber geht in einem solchen Falle allerdings von der Richtigkeit der Aussage des Polizisten aus, denn warum sollte der so etwas erfinden - er hat ja keinen Vorteil dadurch. Es gilt hier der Anscheinsbeweis. Also müssen Du und dein Anwalt glaubhaft versichern, dass der Polizist sich geirrt hat.

Hier ist ein Beispiel, welches zu Gunsten des Beklagten ausgegangen ist. Allerdings waren dafür mehrere Instanzen notwendig.

Falls Du wirklich nicht die Finger in irgend einer Art am Handy hattest: Viel Erfolg!!
Ansonsten: Lass' es dir eine Lehre sein.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


@ Hugaar
Wenn du mich schon zitierst um mich anschließend zu kritisieren, dann lies bitte RICHTIG und denk' erst mal darüber nach was ich geschrieben habe, dann hättest du dir deine Antwort sparen können.
Das man das tippen auf dem Handy nicht auf dem Nachweis sieht, habe ich ja auch nicht geschrieben. Verschickt er eine SMS steht das sehr wohl in dem Nachweis. Nur ist DAS ja nicht das Thema!

Gut, etwas uberregagiert von mir. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein EVN nunmal kein Beweis ist (jedenfalls nix für die Nichtbenutzugn des Mobiltelefons= es taucht nicht jede Nutzung im EVN auf bzw. kann man auch nen "anonymen" Prepaydvertrag haben)

Zitat:

Was ich nicht verstehen kann, wie @ Prijnce bereits schrieb', wieso Polizisten immer als die GutMenschen glorifiziert werden, die absolut Fehlerfrei sind. Sind sie nicht und wenn sie jemanden "auf dem Kieker" haben, suchen sie eben so lange bis sie etwas finden.

von "Gutmenschen" war hier ich nicht die Rede!

Mir ist allerdings schleierhaft, wieso ein Polizist einen wildfremden Kraftfahrer wegen einer erfundenen Geschichte anzeigen sollte. Hier fehlt doch dann zu 100% der Nutzen für den Polizisten, oder?

Oder bist du der Meinung, dass der Polizist den Rastaman weil er nichts findet einfach wegen Handyverbot anzeigen würde?

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von AS60


@hugaar
Oder habe ich in deinem Beitrag die Ironie überlesen?
Nein es war keine Ironie dabei!

Und die Beamten mit ü100 Stunden dürften wohl eher die in geschlossenen Einheiten sein und weniger der Streifenbeamte mit Dienstplan. Und diese dürften wohl eher die mit den Strafzetteln sein!

Falsch. Auch im Wachdienst werden teilweise zwischen 300 und 800 Stunden vor sich her geschoben. Jetzt frag mich bitte nicht nach der Quelle. Ich könnte dir sogar Namen nennen. Muss natürlich nicht in jeder Stadt oder jedem Bundesland so sein.

Also hier in der Nähe sind es in der Inspektion im Schnitt unter 40 (teils sogar mit minusstunden) Rekorde liegen so bei 120 - 140.
Kommt eben Meer auf die Personaldecke und den Planer an.

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