Angeblich beim rumtippen auf Handy beobachtet

Hallo, im Dezember vergangenes Jahres will mich ein Polizist beim "rumtippen" auf dem Handy beobachtet haben... bin mit dem LKW unterwegs gewesen.. ein paar Wochen später habe ich einen gelben Brief im Briefkasten ...in dem stand: ein Beamter hätte mich beobachtet wie ich auf dem Handy rumgetippt hätte...hab mir nen Anwalt genommen..nur ein Beamter- kein foto-kein video- eine einzige aussage... die Sache geht vor gericht Termin ist übermorgen..... was glaubt ihr, wie das ausgeht???

Beste Antwort im Thema

Lieber TE, hattest du deine Finger auf dem Handy oder nicht😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Man was wollen hier immer viele mit dem Verbindungsnachweis?
Auch das lesen einer ankommenden SMS, die Annahme eines ankommenden Anruf, die Programierung der Naviapp, das tippen bei Facebook, senden einer whatsapp ... sind eine verbotswidrige Nutzung des Mobiltelefon und alle diese Tätigkeiten tauchen NICHT im Verbindungsnachweis auf!

Dies ist ja rechtlich alles richtig, jedoch finde ich, dass bei der Verfolgung im Nachhinein, ein Foto etc pp. dazu gehört. Die Maßregelung soll ja im Bezug zur Tat stehen und wer kann sich noch erinnern, was vor vier Wochen war, bis dann der Bußgeldbescheid eingeflattert kommt.

Zweifelhaft erscheint mir auch, wie man aus einem Pkw heraus erkennen will, ob jemand im LKW Führerhaus das Funky betippt. Sollte hier jedoch so ein rollendes Wohnmobil der Rennleitung eingesetzt worden sein, so kann man doch sicher sein, dass hier ein Videobeweis vorliegt.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Prijnce



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Man was wollen hier immer viele mit dem Verbindungsnachweis?
Die Aussage eines Beamten ist nun mal kein stichhaltiger Beweis.

Du hast aber eventuell auch meinen ganzen Beitrag gelesen?!?

Ein Verbindungsnachweis ist nur ein Stück Papier und zu 100% kein Entlastungsbeweis! Den es tauchen zig Dinge nicht darauf aus welche ebenfalls unter der verbotswidrigen Nutzung eines mobiltelefone fallen.

Und wie bereits geschrieben die Aussage eines Zeugen ist ein Personenbeweis, ob ein Richter diesen als stichhaltig ansieht entscheidet er ganz allein!

Und wie bereits von anderen mehrfach angeführt:
Was hätte der Polizist für einen vorteil von einer falschen Verdächtigung des TE?
Jedoch hat der TE hier mehr Vorteile vom leugnen der Sache.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von Prijnce


Die Aussage eines Beamten ist nun mal kein stichhaltiger Beweis.

Du hast aber eventuell auch meinen ganzen Beitrag gelesen?!?

Ja.

Was der Polizist für einen Vorteil hätte? Vielleicht hat ihm die Nase des TE nicht gepasst? Menschen handeln nun mal nicht in allen Lebenslagen rational.

Und, um der nächsten arroganten Antwort vorzubeugen - ich bin mir dessen bewusst, dass ein mit diesen Mitteln schikanierender Polizist ein äußerst seltenes Phänomen sein dürfte. Aber es ist eben nicht unmöglich, weswegen ich den diesbezüglichen Unmut durchaus nachvollziehen kann.

@ Hugaar
Wenn du mich schon zitierst um mich anschließend zu kritisieren, dann lies bitte RICHTIG und denk' erst mal darüber nach was ich geschrieben habe, dann hättest du dir deine Antwort sparen können.
Das man das tippen auf dem Handy nicht auf dem Nachweis sieht, habe ich ja auch nicht geschrieben. Verschickt er eine SMS steht das sehr wohl in dem Nachweis. Nur ist DAS ja nicht das Thema!

Was ich nicht verstehen kann, wie @ Prijnce bereits schrieb', wieso Polizisten immer als die GutMenschen glorifiziert werden, die absolut Fehlerfrei sind. Sind sie nicht und wenn sie jemanden "auf dem Kieker" haben, suchen sie eben so lange bis sie etwas finden. Da reicht schon dass du Rastalocken hast ... und besagter Polizist die nun mal nicht ausstehen kann, weil seine Ex-Freundin mit so einer Type durchgebrannt ist ... rums ...

Mein Sohn fuhr mal das alte Auto meines Schwiegervaters, einen Peugeot 205, an dem er einige erlaubte Änderungen durch geführt hatte. Und, da gab es eine Polizistin, die ihn offensichtlich nicht mochte. In schöner Regelmäßigkeit wurde er angehalten ... GRUNDLOS! Nur blöd, dass er keine Drogen nahm, nicht besoffen fuhr ... eben nur offensichtlich nicht in das Weltbild der Polizistin passte.

Wir können nun noch Seitenweise spekulieren ... OHNE Ergebnis. Wir können nur abwarten, ob der TE nach der Verhandlung berichtet wie es ausgegangen ist.

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Moderatorenmodus
Ich hab mal ein paar wenig nützliche Beiträge und die Antworten darauf entfernt. Bitte bleibt sachlich und beim Thema. Und weitere Ausführungen zu den unfähigen, frustrierten, diktatorischen und sonstgeartet menschlich und fachlich inkompetenten Polizisten will ich hier nicht mehr lesen!

Nutzermodus
Die Aussage eines Beamten zählt üblicherweise als Beweis. Eventuell war es gar ein Streifenwagen mit einem zweiten Beamten? Foto- oder Videobeweise sind nicht erforderlich.

Zitat:

Original geschrieben von twindance


....

Nutzermodus
Die Aussage eines Beamten zählt üblicherweise als Beweis. Eventuell war es gar ein Streifenwagen mit einem zweiten Beamten? Foto- oder Videobeweise sind nicht erforderlich.

eingangspostinglesermodus

"..nur ein Beamter- kein foto-kein video- eine einzige aussage..."

bin echt gespannt wie es ausgeht und drücke die daumen für einen freispruch

Zitat:

Original geschrieben von gershX



Zitat:

Original geschrieben von twindance


....

Nutzermodus
Die Aussage eines Beamten zählt üblicherweise als Beweis. Eventuell war es gar ein Streifenwagen mit einem zweiten Beamten? Foto- oder Videobeweise sind nicht erforderlich.

eingangspostinglesermodus

"..nur ein Beamter- kein foto-kein video- eine einzige aussage..."

bin echt gespannt wie es ausgeht und drücke die daumen für einen freispruch

Ganz genau Einganspostingleser 😁

in dem stand: ein Beamter hätte mich beobachtet wie ich auf dem Handy rumgetippt hätte..

diese Formulierung ist sicher nicht so ganz korrekt, so dass durchaus auch die Möglichkeit EVENTUELL zweiter Beamter besteht 😉. In der Regel treten die Beamten nämlich um Duo auf.

Zitat:

Original geschrieben von twindance



Zitat:

Original geschrieben von gershX


eingangspostinglesermodus

"..nur ein Beamter- kein foto-kein video- eine einzige aussage..."

bin echt gespannt wie es ausgeht und drücke die daumen für einen freispruch

Ganz genau Einganspostingleser 😁

in dem stand: ein Beamter hätte mich beobachtet wie ich auf dem Handy rumgetippt hätte..

diese Formulierung ist sicher nicht so ganz korrekt, so dass durchaus auch die Möglichkeit EVENTUELL zweiter Beamter besteht 😉. In der Regel treten die Beamten nämlich um Duo auf.

stadionbesuchermodus

natürlich sind sie nie allein, meist zu zweit, manchmal gar in rotten

😁

Dein Anwalt wird ja wohl nicht gesagt haben, dass er mal auf den Busch haut und schaut was unten rauskommt. In der Akte sollte doch was an Infos auftauchen, ob die zu zweit waren, ob es ein Videowgen aufgezeichnet hat oder ob der Beamte alleine war und es mit seinen Augen gesehen hat. Wir können hier nur spekulieren. Was gibt denn das tippen auf dem Handy? 40€ und 1 Punkt?

Mein Glaskugeltipp ist, dass du zahlen musst, dir 9 Monate für eine geringe Strafe den Kopf vollgemüllt hast und dir deine RS den Vertrag kündigt ^^

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Du hast aber das Problem, daß du die Unwahrheit sagen kannst/darfst.

Hallo

So so, darf man das? Vor Gericht?
Interessante Ansicht die eine Menge Ärger einbringen kann😁
Ansonsten sind viele Beiträge nicht weiter beachtenswert.

Melde dich mal wie es ausgegangen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni


So so, darf man das? Vor Gericht?

der beschuldigte ist

- vorerst -

nicht dazu verpflichtet, die wahrheit zu sagen bzw. sich selbst zu belasten - der darf völlig straffrei lügen, das sich die balken biegen!

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