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Angeblich außerhalb der Parkflächenmarkierungen geparkt

Volvo V40 1 (V/644/645)
Themenstarteram 5. April 2019 um 14:00

Hallo,

meiner Frau wird vorgeworfen, außerhalb der Parkflächenmarkierungen / Parkboxen geparkt zu haben.

Ich habe einmal das Foto der Stadt angehängt und ein Farbfoto von uns, auf welchem man mehr erkennen kann.

Für mich sieht das wie ein ganz normaler Parkplatz aus.

Wir haben einmal kurz beim Amt aangerufen, angeblich wäre sogar eine höhere Strafe fällig, weil auf einem Grünstreifen ooder so ähnlich geparkt wird. Zitat "Da liegt Laub, das sieht man doch."

Das ist doch ein stink normaler Parkplatz am Ende der Reihe. Die Markierung rechts ist genauso wie die Markierung zwischen den ganzen anderen Parkplätzen...

P.S. Ist es eigentlich legitim, dass die Stadt auf dem Foto das Kennzeichen von dem anderen Auto nicht unkenntlich gemacht hat?

Scharzweiß
Farbe
Beste Antwort im Thema

Ich sehe hier nur eine Grünfläche, die keine Parkfläche ist, aber von Wildparkern schon stark beschädigt wurde. Meiner Meinung nach hat die Behörde recht.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@U.Korsch schrieb am 8. Mai 2019 um 16:45:08 Uhr:

Amüsante Diskussionen? Hier? :D

Das hängt natürlich davon ab, wie man das für sich selbst bewerten will.

Hier der Link zu dem "Spaß".

Die Diskussion ist zudem auch ein Paradebeispiel für die Lesekompetenz einiger user.

Zitat:

@1993nik schrieb am 8. Mai 2019 um 15:08:27 Uhr:

Die Stadt Bielefeld hat nun ohne weitere Angaben einen Bußgeldbescheid erlassen.

Nach wie vor mit der Angabe "Sie parkten Auf einem Parkplatz, obwohl dies durch ein Zusatzzeichen (314 Parken außerhalb der Parkflächenmarkierung/Parkboxen) für Sie verboten war."

Keine Ahnung, ob unser letztes Schreiben bei der Stadt eingegangen ist. Ich werde wohl mal telefonisch versuchen weitere Informationen zu bekommen.

Naja, wie gesagt: Die Stadt hat nix zu verlieren und das Verfahren zahlt die Staatskasse.

Nicht vergessen fristgerecht zu Widersprechen (weitere Telefonate mit dem Stadtfuzzi kannst du dir vermutlich sparen).

Gruß Metalhead

Zitat:

@1993nik schrieb am 8. Mai 2019 um 16:06:16 Uhr:

Zitat:

Wer da den Part bezüglich der Markierungen findet, darf das gerne kenntlich machen.

Bei diesem Parkplatz war durchaus vorne ein Schild angebracht, welches besagt, dass man nur innerhalb der Markierungen parken darf.

Danke, dass du meine Frage endlich beantwortet hast, damit sieht es schlechter für dich aus (für die ganzen anderen Wildparker da sowieso)

Zitat:

@random_user schrieb am 9. Mai 2019 um 00:51:29 Uhr:

Zitat:

@1993nik schrieb am 8. Mai 2019 um 16:06:16 Uhr:

 

Bei diesem Parkplatz war durchaus vorne ein Schild angebracht, welches besagt, dass man nur innerhalb der Markierungen parken darf.

Danke, dass du meine Frage endlich beantwortet hast, damit sieht es schlechter für dich aus (für die ganzen anderen Wildparker da sowieso)

Wieso sollte es schlechter aussehen? Dass Schild kennzeichnet den entsprechenden Bereich als Parkfläche. Wo man auf dieser Fläche dann genau zu parken hat, ist damit nicht eindeutig geregelt.

Zitat:

@FWebe schrieb am 9. Mai 2019 um 00:55:35 Uhr:

Zitat:

@random_user schrieb am 9. Mai 2019 um 00:51:29 Uhr:

 

Danke, dass du meine Frage endlich beantwortet hast, damit sieht es schlechter für dich aus (für die ganzen anderen Wildparker da sowieso)

Wieso sollte es schlechter aussehen? Dass Schild kennzeichnet den entsprechenden Bereich als Parkfläche. Wo man auf dieser Fläche dann genau zu parken hat, ist damit nicht eindeutig geregelt.

Welchen Bereich meinst du denn?

Den gesamten Parkplatz?

Was ist an dem Schild "Innerhalb der markierten Flächen" nicht richtig bzw. wie ist dieses Schild nach deiner Meinung zu interpretieren?

Das wurde doch vom hohen MT-Verkehrsgericht schon alles durchgekaut. Jetzt fehlt nur noch der Widerspruch der Ehefrau des TE gegen den Bußgeldbescheid und wir werden bald die Meinung des Gerichts wissen. Da der Fall es wohl nicht bis zum BGH schaffen wird, bleibt auch das eine nicht verbindliche Einzelentscheidung. ;)

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 9. Mai 2019 um 09:17:37 Uhr:

Was ist an dem Schild "Innerhalb der markierten Flächen" nicht richtig bzw. wie ist dieses Schild nach deiner Meinung zu interpretieren?

Die Frage ist falsch gestellt. Man müsste fragen, in welchen markierten Flächen man der Auffassung der Stadt nach parken darf, da die StVO keine Unterscheidung macht, welche Markierung richtig und welche falsch ist.

Eine Markierung grenzt die Parkfläche eindeutig von der Fahrbahn, einem Grünstreifen etc. ab, jedoch definiert das Zusatzschild nicht, welche Markierungen damit gemeint sind. Entsprechend darf auf diesem Parkplatz auf allen Flächen geparkt werden, welche von der Fahrbahn abgegrenzt und mehr oder weniger befestigt sind.

Zitat:

@random_user schrieb am 9. Mai 2019 um 00:51:29 Uhr:

Zitat:

@1993nik schrieb am 8. Mai 2019 um 16:06:16 Uhr:

 

Bei diesem Parkplatz war durchaus vorne ein Schild angebracht, welches besagt, dass man nur innerhalb der Markierungen parken darf.

Danke, dass du meine Frage endlich beantwortet hast, damit sieht es schlechter für dich aus (für die ganzen anderen Wildparker da sowieso)

Wo ist das Problem ?

Der TS steht innerhalb einer Markierung.

Wenn diese eine andere Bedeutung hat ist die Stadt Bielefeld verpflichtet diese Fläche unmissverständlich so zu kennzeichnen, daß das eindeutig und weder irreführend ist.

Ich würde hier sogar noch weiter gehen und dieses Schild gegen die Stadt und dem Knöllchen für mich zugunsten nutzen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 9. Mai 2019 um 12:06:55 Uhr:

Zitat:

@random_user schrieb am 9. Mai 2019 um 00:51:29 Uhr:

 

Danke, dass du meine Frage endlich beantwortet hast, damit sieht es schlechter für dich aus (für die ganzen anderen Wildparker da sowieso)

Wo ist das Problem ?

Der TS steht innerhalb einer Markierung.

Wenn diese eine andere Bedeutung hat ist die Stadt Bielefeld verpflichtet diese Fläche unmissverständlich so zu kennzeichnen, daß das eindeutig und weder irreführend ist.

Ich würde hier sogar noch weiter gehen und dieses Schild gegen die Stadt und dem Knöllchen für mich zugunsten nutzen.

Dann fahre da mal hin, nutze das Schild zu deinen Gunsten, hoffe, dass du ein Knöllchen bekommst und dann zeigst du es denen in Bielefeld mal. ;)

Aber das Trockenschwimmen hat hier bald ein Ende, wenn erst einmal der Widerspruch läuft.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Mai 2019 um 15:58:36 Uhr:

 

Dann fahre da mal hin, nutze das Schild zu deinen Gunsten, hoffe, dass du ein Knöllchen bekommst und dann zeigst du es denen in Bielefeld mal. ;)

Aber das Trockenschwimmen hat hier bald ein Ende, wenn erst einmal der Widerspruch läuft.

Grüße vom Ostelch

Wenn es das Schild erlaubt, nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen, zu parken, dann frage Ich mich wo es hier Schwierigkeiten gibt ?!

Und das wiederholt sich halt zum x-ten Male nun.

Die Fläche, auf der @1993nik steht, unterscheidet sich in keinster Weiße von den anderen Parkflächen.

Im Gegenteil, es existiert keine eindeutige Abgrenzung, die diese Fläche von den anderen trennt.

Und somit sagt dieses Schild doch alles aus. "Parken nur innerhalb der Markierungen".

Das tut der TS, somit ist es erlaubt, und wenn die Stadt Bielefeld das anders sieht, müssen sie klare Markierungen setzen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 9. Mai 2019 um 16:07:21 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Mai 2019 um 15:58:36 Uhr:

 

Dann fahre da mal hin, nutze das Schild zu deinen Gunsten, hoffe, dass du ein Knöllchen bekommst und dann zeigst du es denen in Bielefeld mal. ;)

Aber das Trockenschwimmen hat hier bald ein Ende, wenn erst einmal der Widerspruch läuft.

Grüße vom Ostelch

Wenn es das Schild erlaubt, nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen, zu parken, dann frage Ich mich wo es hier Schwierigkeiten gibt ?!

Und das wiederholt sich halt zum x-ten Male nun.

Die Fläche, auf der @1993nik steht, unterscheidet sich in keinster Weiße von den anderen Parkflächen.

Im Gegenteil, es existiert keine eindeutige Abgrenzung, die diese Fläche von den anderen trennt.

Und somit sagt dieses Schild doch alles aus. "Parken nur innerhalb der Markierungen".

Das tut der TS, somit ist es erlaubt, und wenn die Stadt Bielefeld das anders sieht, müssen sie klare Markierungen setzen.

Darüber, was hier erlaubt oder nicht erlaubt ist, herrscht hier seit Seite 1 muntere Uneinigkeit. Der TE und die Stadt Bielefeld sind zum Glück auch unterschiedlicher Ansicht. So bekommen wir hoffentlich bald eine richterliche Entscheidung. Ob die dann hier von der Schwarmintelligenz des MT-Verkehrsgericht anerkannt werden wird, bleibt abzuwarten.

Grüße vom Ostelch

Hier mal eine "Kuriosität" aus meiner Stadt:

Eigentlich klar abgegrenzte Parkflächen, aber dann doch das Schild so gestellt, dass der erste "abgerundete" Bereich wohl doch auch beparkbar ist...

Parkplatz

Zitat:

@-Xaron- schrieb am 28. Mai 2019 um 10:57:34 Uhr:

Hier mal eine "Kuriosität" aus meiner Stadt:

Eigentlich klar abgegrenzte Parkflächen, aber dann doch das Schild so gestellt, dass der erste "abgerundete" Bereich wohl doch auch beparkbar ist...

Das sieht so aus, als wäre das _eigentlich_ so gemeint, dass der abgerundete Bereich für Zweiräder vorgesehen ist.

Aber natürlich sagen die Schilder das nicht aus. Also ist es ein ganz normaler Parkplatz, wo auch jeder Pkw hin darf.

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