Angeblich an roter Ampel geblitzt ! Unklarheit
Heute kam in unsere Firma Abschlepp u.Pannendienst ein behördliches Schreiben ! Dort wirft man mir vor ,das ich Lichtzeichen missachtet hatte ! Das Problem ist ,an dieser Kreuzung gibt es keine Ampelblitzer ( Bln . An der Wuhlheide /Spindlersfelder Brücke ) ! Es soll auch ein Blitzerfoto laut Polizei geben ! Im Online-Portal ist keins hinterlegt !
Kennzeichen stimmt ,da ja zu Firma gesendet !
Gibt es noch andere Möglichkeiten um geblitzt zu werden bei Rot ! In dem Abschleppwagen befand sich in der Brille hinten noch ein Kundenauto ! Weil da hängt mein Job dran !
Und ja ,ich fahre Privat auch mal etwas straffer ,ich fahre beruflich aber nicht mit Kundenauto im Schlepp bei Rot (privat auch nicht)
Beste Antwort im Thema
Warum soll die Aussage der POM und Fotos, auf denen die Ordnungswidrigkeit festgehalten wurden, nicht verwertbar sein?
23 Antworten
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 5. Juni 2019 um 06:58:38 Uhr:
Wie schon oben geschrieben ,ist an dem Standort definitiv kein Rotlicht-Blitzer ! Im Schreiben steht aber Foto mit Zeugen POM Max Mustermann und POM Fr. Mustermann !Gehe ich bzw.Firma aufs Portal ist kein Foto zu sehen ! Und Kennzeichen aufschreiben gilt nicht als rechtskräftig ! Und Foto mit Handy eines der Beamten ist auch nicht verwertbar ! Und pie mal Daumen ,na der könnte ja bei Ro ,t zählt auch nicht !Zum Glück hab ich ne Rechtsschutz !
So einfach wird es nicht werden. Du bist etwas zu siegessicher. Wenn das so wäre, könnte man ja getrost über jede rote Ampel brettern, die keinen Rotlichtblitzer hat - und das sind die meisten. Selbstverständlich geht das auch mit Zeugenaussagen der Polizeibeamten, auch wenn der Beweis schwieriger zu führen ist als mit einem Blitzerfoto mit Daten.
Grüße vom Ostelch
Ganz wichtig: Schweigen! Reden ist keine Pflicht und macht es keinesfalls besser.
Wenn die Polizei gesehen hat, dass der Wagen mit Kennzeichen XX über Rot gefahren ist, kann das schon ausreichend sein, wenn das gut und glaubhaft dargestellt wird.
Aber: Da wir ja zum Glück noch keine Halterhaftung haben, muss dir Nachgewiesen werden, dass du gefahren bist. Diesen Trumpf solltest du erstmal nicht aus der Hand geben. Auch wenn das Auto dir zugewiesen ist heißt das ja nicht, dass du auch gefahren bist.
Also: Äußere dich keinesfalls zur Sache und geh zum Anwalt, hier kann es immerhin um 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot gehen.
Also ich glaube nicht daran dass ihm hier ohne Foto so einfach ein Strick gedreht werden kann. Normaler Weise hätte ihn die Rennleitung ja sofort rausgezogen. Also ich würde über die Rechtsschutz erstmal einen Anwalt beauftragen, Akteneinsicht zu nehmen. Und dann weiter sehen.
Die Firma/Halter also der Chef/Chefin sind Zeugen und müssen daher wahrheitsgemäß angeben, wer gefahren ist. Sagen die "Keine Ahnung wer gefahren ist" dann gibt es definitiv ein Fahrtenbuch. Wenn der benannte Fahrer dann nichts sagt ist das eher nebensächlich.
Zudem reicht die Aussage der Beamten auch ohne Foto. Wie soll das denn z.B. sonst gehen bei Gurt- oder Handyverstößen? Immer mit Foto?
Und direkt angehalten werden muss nach einem solchen Verstoß auch nicht.
Dennoch empfiehlt es sich wegen der Sache mit dem angeblichen Foto einfach mal nachzufragen.
Kostet einen Anruf.
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Auf keinen Fall anrufen!
Nur weil die Firma sagt, dass der Wagen dir zugeteilt war, heißt das noch lange nicht, dass du gefahren bist.
Dir muss erstmal nachgewiesen werden, dass du zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug führtest. Und das geht am einfachsten dadurch, dass der Betroffene da anruft oder schriftlich mitteilt, dass „das noch gelb war“ oder dergleichen.
Auch wenn sich der Mensch von Natur aus gerne rechtfertigt, zu diesem Zeitpunkt bringt das nichts. Ruhe bewahren und auf den Bußgeldbescheid warten.
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 9. Juni 2019 um 01:25:37 Uhr:
Die Firma/Halter also der Chef/Chefin sind Zeugen und müssen daher wahrheitsgemäß angeben, wer gefahren ist. Sagen die "Keine Ahnung wer gefahren ist" dann gibt es definitiv ein Fahrtenbuch. Wenn der benannte Fahrer dann nichts sagt ist das eher nebensächlich.
Zudem reicht die Aussage der Beamten auch ohne Foto. Wie soll das denn z.B. sonst gehen bei Gurt- oder Handyverstößen? Immer mit Foto?
Und direkt angehalten werden muss nach einem solchen Verstoß auch nicht.
Dennoch empfiehlt es sich wegen der Sache mit dem angeblichen Foto einfach mal nachzufragen.
Kostet einen Anruf.
Auch dann wirst du wenn dann sofort rausgezogen. Du kriegst kein Schreiben für ein Anschnallvergehen einfach so im Nachhinein.
Also der TE muss sich (wenn es wirklich genau so war wie er geschrieben hat) erstmal nicht ins Hemd machen. Nach der Anzeige Akteneinsicht nehmen und danach entscheiden. Ein Foto muss beweisen dass er drüber ist.
Edit: Und Taxidiesel hat recht, Ruhe bewahren.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 09. Juni 2019 um 13:39:37 Uhr:
Auch dann wirst du wenn dann sofort rausgezogen. Du kriegst kein Schreiben für ein Anschnallvergehen einfach so im Nachhinein.
Ich habe bereits so ein Schreiben bekommen. Ich habe jedoch nicht gezahlt, da zwar das Kennzeichen meines war, aber ein anderer Fahrzeughersteller angegeben wurde und ich zu der Zeit nichteinmal in der Nähe war. Ein Foto gab es nicht.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 9. Juni 2019 um 14:44:42 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 09. Juni 2019 um 13:39:37 Uhr:
Auch dann wirst du wenn dann sofort rausgezogen. Du kriegst kein Schreiben für ein Anschnallvergehen einfach so im Nachhinein.Ich habe bereits so ein Schreiben bekommen. Ich habe jedoch nicht gezahlt, da zwar das Kennzeichen meines war, aber ein anderer Fahrzeughersteller angegeben wurde und ich zu der Zeit nichteinmal in der Nähe war. Ein Foto gab es nicht.
Und mit der Nichtzahlung war der Fall dann erledigt?
Grüße vom Ostelch
Nachdem ich die Bußgeldstelle darauf hingewiesen habe, dass ich ein anderes Fahrzeug als das aufgeführte unter diesem Kennzeichen führe, ja.
Schreibt man kurz, kommen solche Fragen, schreibt man ausführlich, bietet man mehr Angriffsfläche, um das Wort an der Tastatur zu verdrehen...