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Angaben zum Unfallschaden realistisch??

Themenstarteram 31. Oktober 2022 um 20:22

Hallo zusammen,

ich bin bei der Suche nach einem jungen Kompaktwagen auf einen Golf 8 mit einer Erstzulassung aus dem Frühjahr 2022 mit unter 10.000 km gestoßen. Der Preis ist unter Berücksichtigung der Ausstattung ca. 2000 € unter dem derzeitigen Marktpreis.

Das Fahrzeug war auf den anbietenden VW Vertragshändler zugelassen. Der Händler hat direkt angesprochen, dass das Fahrzeug schon bei Auslieferung einen Heckschaden (wohl Transportschaden) gehabt hätte. Es hätte in der eigenen Werkstatt die Stoßstange, der Stoßstangenträger sowie die vorhandene einklappbare Anhängekupplung ausgetauscht werden müssen. Das Fahrzeug sieht nach meiner laienhaften Einschätzung neuwetig aus. Auch auf der Bühne konnte ich von unten keinerlei Auffälligkeiten erkennen. Wir wurden uns grundsätzlich handelseinig. In dem nun zugeschickten Kaufvertrag steht in der entsprechenden Anlage, dass das Fahrzeug einen Sachmangel in Form eines reparierten Heckschadens in Höhe von ca. 12.500 Euro (!) hat. Der Händler ist meiner Bitte, das vorliegende Gutachten zuzusenden - zumindest bisher - noch nicht nachgekommen.

Nun meine eigentliche Frage an Euch:

Passt der beschriebene Schaden zu der nun bezifferten Schadenssumme oder muss hier nicht mehr beschädigt gewesen sein?

Gruß

LK2016

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35 Antworten

Deshalb nutzt man einen Anwalt zur Abwicklung, dann muss der Laie nicht mit einer Versicherung diskutieren.

So dramatisch wie hier dargestellt ist das nun auch wieder nicht, mein Wagen hat 2 Schäden an gleicher Stelle kassiert. Das stand so im 2 Gutachten, war sogar ein Mehraufwand bei der Schadensbeseitigung Schaden 2 ... wurde trotzdem alles zu meiner Zufriedenheit geregelt, natürlich habe ich das einem Anwalt abwickeln lassen ..

Und wichtig ist wohl, das man im Zweifelfall nachweisen kann, das ein Schaden fachgerecht behoben wurde...

Vollkommen richtig erstmal.

Aber, in dem Wissen von einem unbekannten Schaden und der Auskunftsfreudigkeit des verkaufenden Händlers muss man kein fast neues Fahrzeug kaufen, was man evtl. 10 Jahre oder länger behalten möchte!

Zitat:

@tartra schrieb am 3. November 2022 um 09:10:21 Uhr:

Deshalb nutzt man einen Anwalt zur Abwicklung, dann muss der Laie nicht mit einer Versicherung diskutieren.

So dramatisch wie hier dargestellt ist das nun auch wieder nicht, mein Wagen hat 2 Schäden an gleicher Stelle kassiert. Das stand so im 2 Gutachten, war sogar ein Mehraufwand bei der Schadensbeseitigung Schaden 2 ... wurde trotzdem alles zu meiner Zufriedenheit geregelt, natürlich habe ich das einem Anwalt abwickeln lassen ..

Und wichtig ist wohl, das man im Zweifelfall nachweisen kann, das ein Schaden fachgerecht behoben wurde...

Das sehe ich auch so, einzig der Preis wär so gut im vergleich zu schadenfreien Angeboten ... aber das muss der Te für sich entscheiden, was ihm das wert ist.

Gerade mit der langen Haltedauer kann man so oder so sehen ... Persönlich würde ich, wenn schon so neu kaufen, dann auch ein unfallfreies Auto bevorzugen. Anderseits in +10Jahre interssiert ein Unfallschaden von vor dann 10 Jahren auch kaum noch einen ... Je nach Zustand, möglicherweise dann >200tkm und eh Exportzustand juckt wirklich kenen mehr...

Themenstarteram 5. November 2022 um 6:06

Hallo,

vielen Dank für die Unterstützung.

Ich will Euch noch über den weiteren Ablauf informieren. Händler hat mir nun doch das Gutachten zusammen mit der Bestätigung, dass das Fahrzeug vollständig in seiner Werkstatt repariert wurde, zugeschickt. Schaden war etwas größer als zuvor beschrieben: Stoßfänger inkl. Sensoren, Anhängekupplung, komplettes Anschlussblech, eine Radhausverkleidung gebrochen (wurde alles getauscht mit neuer Hohlraumversiegelung und Ausbesserung des Unterbodenschutzes), Heckklappe leicht deformiert und veschrammt (nur instandgesetzt). Keine technische Wertminderung bei fachgerechten Reperatur. Merkantile Wertminderung 2000 Euro. Ich habe auch noch mit einem mir bekannten Sachverständigen gesprochen, welcher auch Gutachten erstellt. Er hätte bei einer ordnungsgemäßen Reperatur keine Bedenken.

Nun liegt der Ball in meinem Spielfeld. Ich muss mich entscheiden, ob ich für einen Preisvorteil von ca. 3000 Euro (habe nochmals genau verglichen) das bestehende Restrisiko auf Spätfolgen und den auch für mich entstehenden geringeren Wiederverkaufswert eingehe. Wenn das Fahrzeug 10 Jahre hält, dürfte der der geringere Wiederverkaufswert jedoch weniger erheblich sein.

Wenn die Wertminderung 2000 Euro beträgt schrumpft der Preisvorteil ja auf gerade mal 1000 Euro. Ich würde das Auto nicht kaufen. Lieber jetzt mehr bezahlen als sich 10 Jahre ärgern weil man ein so junges Fahrzeug mit erheblichem Vorschaden gekauft hat

Zitat:

@tartra schrieb am 3. November 2022 um 09:10:21 Uhr:

 

Und wichtig ist wohl, das man im Zweifelfall nachweisen kann, das ein Schaden fachgerecht behoben wurde...

Das ist genau der Punkt.

Scheint ja gelöst.

@LK2016

Wenn der Schaden gemäß Gutachten behoben wurde und du Gutachten und Bestätigung ausgehändigt bekommst spricht absolut nichts gegen den Kauf.

Erst recht nicht wenn das Auto lange gehalten werden soll.

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