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Angaben zum Unfallschaden realistisch??

Themenstarteram 31. Oktober 2022 um 20:22

Hallo zusammen,

ich bin bei der Suche nach einem jungen Kompaktwagen auf einen Golf 8 mit einer Erstzulassung aus dem Frühjahr 2022 mit unter 10.000 km gestoßen. Der Preis ist unter Berücksichtigung der Ausstattung ca. 2000 € unter dem derzeitigen Marktpreis.

Das Fahrzeug war auf den anbietenden VW Vertragshändler zugelassen. Der Händler hat direkt angesprochen, dass das Fahrzeug schon bei Auslieferung einen Heckschaden (wohl Transportschaden) gehabt hätte. Es hätte in der eigenen Werkstatt die Stoßstange, der Stoßstangenträger sowie die vorhandene einklappbare Anhängekupplung ausgetauscht werden müssen. Das Fahrzeug sieht nach meiner laienhaften Einschätzung neuwetig aus. Auch auf der Bühne konnte ich von unten keinerlei Auffälligkeiten erkennen. Wir wurden uns grundsätzlich handelseinig. In dem nun zugeschickten Kaufvertrag steht in der entsprechenden Anlage, dass das Fahrzeug einen Sachmangel in Form eines reparierten Heckschadens in Höhe von ca. 12.500 Euro (!) hat. Der Händler ist meiner Bitte, das vorliegende Gutachten zuzusenden - zumindest bisher - noch nicht nachgekommen.

Nun meine eigentliche Frage an Euch:

Passt der beschriebene Schaden zu der nun bezifferten Schadenssumme oder muss hier nicht mehr beschädigt gewesen sein?

Gruß

LK2016

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35 Antworten

Prinzipiell hast Du zwar den Kauf zugesagt, danach aber erst weitere, wichtige Infos erhalten.

Außerdem hast Du bis jetzt keine Bestellung und keinen Kaufvertrag unterschrieben, also weitere Mail, dass Du aufgrund seiner Auskunftsfreudigkeit das Fahrzeug nun doch nicht willst und gut .

Zitat:

@LK2016 schrieb am 1. November 2022 um 10:29:20 Uhr:

Ich hatte mir das Auto am Samstag angeschaut und eine Probefahrt gemacht und hierbei grundsätzlich einen positiven Eindruck gewonnen. Am Montag hatte ich dann dem Autohaus per E-Mail zugesagt, was sich im Nachhinein betrachtet als blauäugig erwiesen hat. . Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Händler die Schadenshöhe aber noch nicht beziffert. Die 12.500 Euro waren dann erst im anschließend übersandten schriftlichen Kaufvertrag zu sehen. Mir ist natürlich bewusst, dass ich mich mit meiner E-Mail rechtlich betrachtet schon gebunden habe. Mit der erst nachträglich offenbarten und nicht unerheblichen Schadenssumme, sehe ich jedoch eine "Ausstiegsmöglichkeit". Hoffe ich zumindest...

Es geht um einen Golf, ein Fahrzeug mit sehr großer Auswahl an Gebrauchtwagen. Da muss man sich doch keinen Unfallwagen zulegen, noch dazu von einem Händler der die Fakten nicht offen auf den Tisch legt.

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 1. November 2022 um 11:44:59 Uhr:

Es geht um einen Golf, ein Fahrzeug mit sehr großer Auswahl an Gebrauchtwagen.

Wo? Auf einen neuen wartest du >1 Jahr. Allzu groß ist der Gebrauchtwagenmarkt beim 8er Golf nicht. :confused:

12500 Ocken sind definitiv mehr als AHK und Stoßstange. Andererseits hat der TE auch von 2000€ unter Vergleichsangeboten gesprochen, passt also als Wertminderung durchaus zur Schadenhöhe. Ohne einen Blick ins Gutachten oder in die Reparaturrechnung wäre ich aber vorsichtig. Alternativ mal ein paar € in die Hand nehme vor Unterschrift und einen unabhängigen Gutachter über das Auto gucken lassen ob da einwandfrei repariert wurde. So teuer ist angesichts des Kaufpreises ein Gebrauchtwagengutachen auch nicht. Hat der Händler da was gegen Finger weg von dem Auto. Wenn alles in Ordnung ist kann man ein Auto mit einem fachgerecht repariertem Schaden auch kaufen.

Wegen einer neuen Achse laufen keine Reifen in 6000km ab. Bei Achsanstoß wird eh vermessen, wenn krumm kommt neu und wird neu eingestellt. Ob der eine Verbundachse hat oder nicht wissen wir auch nicht, das hängt bei VW von der Motorisierung ab.

Und mal im Golf 8 Forum gucken und überprüfen ob der alle nötigen Softwareupdates und Aktionen bekommen hat. Mittlerweile laufen die relativ gut, die älteren Softwarevarianten waren aber zum Teil mäßige Katastrophen.

Normal schreibe ich immer, man soll sich wegen Altagschäden nicht so haben, das fangen sich alle Autos mehr oder weniger in ihrem Dasein ein. Wenn das dann fachgerecht gefixt wird, gibt es die Wagen kaum günstiger, da sie dann wieder im Orginalzustand, oder sogar besser sind...

Aber, bei einem Bj. 22 ? und 12500EUR Schaden , ist dann wohl doch etwas mehr als der Aldi Einkaufwagen der gegen den Kotflügel geknallt ist. Da muss der Sparpreis wirklich heiß sein, ansonsten würde ich persönlich bei einem so jungen Gebrauchten dann doch ein Wagen mit weniger / bzw. kleineren reparierten Vorschäden bevorzugen...

Möchte noch anmerken, dass die Reparatur - da Lieferschaden - wohl schon ein paar tkm her ist. Schätze mal, dass Mängel wie schlechtes Laufprofil inzwischen erkennbar wären. Dem TE ist ja nichts aufgefallen.

 

Zudem müsste weiterhin volle Werksgarantie und auf die Reparatur ebenfalls Garantie bestehen, wohl auch Gewährleistung, was ich mir im KV explizit bestätigen lassen würde.

 

Und ja, solche Reps gehen schnell recht teuer, das hatte ich vor ein paar Jahren bei einem Heckschaden auch erlebt. Wenn eine Versicherung alles zahlt, wird auch jede Handreiche abgerechnet.

Ich schiebe das mal zur Fahrzeugbewertung rüber, da hier ja nun keine Modellauswahl ansteht.

Gruß Olli

MT-Moderation

Das Ungemnach droht hier von ganz anderer Stelle.

Kommt es zu einem neuen Schaden am Heck oder auch ganz woanders wird die Versicherung die Zahlung verweigern wenn du die sach- und fachgerechte Reparatur des Heckschadens nicht nachweisen kannst.

Entwder der Händler rückt Gutachten und Reparaturrechnung raus oder er soll das Ding behalten. Alles andere ist 100% dein Risiko, da der Schaden im KV offenbart wurde.

Dass du ihn anschließend nicht näher spezifizieren und eine Reparatur nachweisen kannst ist dann dein Problem.

Zitat:

@LK2016 schrieb am 1. November 2022 um 08:22:48 Uhr:

Zum Gutachten hat der Händler gesagt, dass er es nicht rausgeben darf. Ich müsste seiner Angabe vertrauen.

Seriös ist anders. An der Stelle hätte ich ihn stehen gelassen.

Und: Das Gutachten allein reicht nicht. Er muss dir ggü. die vollständige Reparatur gem. dem Gutachten nachweisen.

Ich gehe mal von der Sachebene weg und betrachte es aus psychologischer Sicht:

Du willst jetzt ein fast neues Auto kaufen. Du willst nach deiner Aussage dieses Auto 10 Jahre oder länger fahren.

Du sparst jetzt ein paar EUR beim Kauf ein. Gemessen am Betrag den man für den Kauf eines Fast-Neuwagens in die Hand nimmt aber eher wenig.

Du wirst immer im Hinterkopf haben, dass dieses Auto schon einen recht umfangreichen Unfallschaden hatte. Einen Schaden, den du ni egesehen hast, bestenfalls auf Fotos oder im Gutachten.

Du sparst jetzt ein paar Euro ein und wirst dich vielleicht dann 10 Jahre lang ärgern, dass du ein Unfallauto gekauft hat. Oder du gibst früher entnervt auf, weil es dich doch stört, verkaufst, kaufst was neues und versenkst viel mehr Geld, als wenn du dir jetzt gleich ein Auto ohne Unfallschaden kaufen würdest.

Ich wüßte, wie ich mich entscheiden würde...

Die Schadenshöhe von 12,5 k€ deutet auch auf Blechbeteiligung hin (Heckklappe, Stehwand, Bodenwanne). Bei einem unterjährigen Fahrzeug würde ich hier nach kompletter Reparatur von einem merkantilen Minderwert im Gutachten von 4-5.000,- € ausgehen. Ungefähr in dem Bereich sollte da auch der Preis unterm Vergleichsfahrzeug bleiben. Golf VII finde ich persönlich auch hübscher, speziell innen bzgl. Bedienelemente.

Ich würde auch einen Golf VII bevorzugen.

Ist günstiger, hat noch richtige Schalter und Drehregler, sieht schöner aus und vor allem ist das der letzte "echte" Golf. Im Gegensatz zum 8er hört man von dem auch recht wenig problematisches.

Zum einen für den doch relativ großen Schaden, wäre für mich der Preis zu hoch.

Zum anderen käme sowas für mich nur in Frage wenn mir sowohl Gutachten als auch der Nachweis über vollständige Reparatur nach Gutachten vorgelegt wird.

Also in diesem Fall würde ich mit deutlichen Worten Abstand nehmen und dem Händler keinesfalls blind vertrauen.

Ich wäre da auch raus.

Die Gründe wurden von anderen bereits angesprochen.

am 2. November 2022 um 10:36

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 1. November 2022 um 17:59:47 Uhr:

Das Ungemnach droht hier von ganz anderer Stelle.

Kommt es zu einem neuen Schaden am Heck oder auch ganz woanders wird die Versicherung die Zahlung verweigern wenn du die sach- und fachgerechte Reparatur des Heckschadens nicht nachweisen kannst.

...

Und: Das Gutachten allein reicht nicht. Er muss dir ggü. die vollständige Reparatur gem. dem Gutachten nachweisen.

Gilt das in jedem Fall? Oder nur, wenn der Händler den Schaden bei der Versicherung fiktiv abgerechnet hat und das Auto jetzt einen HIS-Eintrag hat? Falls der Händler bereits gegenüber der Versicherung die vollständige Reparatur nachgewiesen hat, dürfte es doch keinen HIS-Eintrag geben, der bei zukünftigen Schäden Probleme macht. So habe ich die bisherigen Diskussionen bzgl. HIS verstanden.

Prinzipiell ist es eigentlich egal ob der nicht nachweislich vollständig reparierte Vorschaden über eine Versicherung reguliert und im HIS eingetragen wurde oder ob keine Versicherung davon Kenntnis hat.

Nur weil die Versicherung keine Kenntnis davon hat, heisst das noch lange nicht dass es bei einem erneuten Unfall im gleichen Bereich nicht anzugeben ist

Da sind Diskussion mit der Versicherung vorprogrammiert. Schönen Dank auch.

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