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Angaben im Kaufvertrag nicht vollständig

Themenstarteram 27. April 2017 um 13:58

Hallo zusammen,

ich wollte mein Auto verkaufen, weil es einige Mägel gibt aber nicht Privat sondern an einen Händler in dem Fall WKDA. Diese haben auch eine Probefahrt gemacht und es bewertet und einen ganz akzeptablen Preis gemacht. Leider mir aber nur den Preis genannt und kein Schäden die in die Berechnung einfließen aufgelistet. Das Auto hat wahrscheinlich einen Getriebeschaden was denk ich auch ein erheblicher Mangel wäre.

Leider haben Sie diesen aber nicht im bei sonstige Schäden Kaufvertrag aufgelistet.

Da ich das Fahrzeug erst noch abgeben werde, den Kaufvertrag jedoch schon gemacht habe ist jetzt die Frage wie ich hier vorgehen kann, kann sowas im Nachhinein noch angepasst werden, ich will mir ungern nachher nachsagen lassen dass ich einen Fehler eventuell Arglistig verschwiegen habe.

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7 Antworten

Die machen doch auch ne Begutachtung - War zumindest bei mir so. Ist ja ein Händler der genau hinsieht.

Bei mir war absolut kein Fehler (Wagen 2,5 Jahre Alt stand da wie Neu) - Haben trotzdem fast 7000.- weniger geboten als bei Angebotsbewertung.

Sollte dies deren Ziel od. Masche sein dann fände ich eher dies als Übervorteilung.

Und was heißt "wahrscheinlich" Getriebeschaden? Wenn Du es nicht explizit weißt ist es doch nicht Arglistig!

Das kann auch nur ne Kleinigkeit sein - Hineinsehen kann ja niemand. Wenn der Wagen gut fährt. Privat würde ich so etwas nie tun - aber was interessiert mich ein Händler der Begutachtet - daß dort und da was nicht passen kann ist normal.

Themenstarteram 27. April 2017 um 17:39

Die Frage die sich mir eben stellt ist welche Rechtliche Handhabe die gegenüber mir haben wenn die

Klar im Kaufvertrag steht folgende Klausel

"Das Fahrzeug wird - soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind - wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Ansprüche aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Garantiezusagen des Verkäufers

Der Verkäufer Garantiert dass das Fahrzeug nur folgende Unfall oder sonstige erhebliche Schäden Zahl, Art Umfang erlitten hat ... "

Die Frage ist eben, ob ein eventueller Getriebeschaden ein Erheblicher Schaden ist und hier aufgeführt werden sollte.

Wenn Du es definitiv weißt und diagnostiziert wurde bist Du natürlich auf der sicheren Seite dies zu Erwähnen.

Was weißt Du denn nun über das Getriebe? Ausmaß des wahrscheinl. Schadens?

Getriebeschaden allein sagt ja noch nicht as wie groß und teuer der Schaden ist. Kann ne Kleinigkeir sein welche nur um die 100-200.- Kostet oder was großes!

Themenstarteram 27. April 2017 um 17:52

Das genau weis ich eben nicht weil die Werkstatt mich zwar darauf mal hingewiesen hatte, jedoch gesagt hat um genaueres Festzustellen muss das Getriebe raus was allein schon mit einigen Kosten verbunden wäre, daher unteranderem auch meine Entscheidung dies nicht reparieren zu lassen und es zu verkaufen

M32-Getriebe?

Kostet bei HAS in Winterberg wenn noch nicht zu viel kaputt ist 3-stellig und dann ist langfristig ruhe.

Ist ja wahrscheinlich die bekannte Problematik ums M32

Themenstarteram 27. April 2017 um 18:12

Ja gut das wirds wohl sein mit dem M32, die Entscheidung zum Verkauf steht eben jetzt schon, ich wollte da nicht mehr investieren und gehe dann lieber ein paar Euros mit dem Preis runter und habs weg

am 28. April 2017 um 11:14

Weg damit zu WKDA. Ohne irgendwelche Erklärungen.......

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