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Andere Reifengröße auf gleicher Felge?

Themenstarteram 15. Dezember 2020 um 11:48

Hallo,

ich habe auf meinem Kia Sportage 2,7 BJ 2005 momentan 235/60/R16 100H Allwetter Reifen drauf (Sind laut reifen-groessen.de wohl zulässig).

Nun würde ich gerne die im KfZ-Schein eingetragenen 215/65/R16 auf die gleiche Felge (6,5Jx16) drauf machen. Allerdings steht bei den 235er Reifen ET41 und bei den 215er Reifen ET46 (aber beide auf 6,5Jx16).

heißt das, ich kann nicht einfach die 215er drauf machen?

Danke schon mal im Voraus!

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19 Antworten

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 15. Dezember 2020 um 19:26:44 Uhr:

Zitat:

@miata&e46 schrieb am 15. Dezember 2020 um 17:22:43 Uhr:

"Einfach so" nicht zu machen. Dennoch geht das technisch wohl ziemlich sicher. Erfordert dann aber eine individuelle Abnahme, die mit um die 100€ zu Buche schlägt. Somit wäre das auch ordentlich legalisiert.

Da für diese Kombi der Impacttest nicht durchgeführt wurde, läßt es sich auch durch eine Einzelabnahme nicht legalisieren. Da bleibt nur der Weg über eine Zubehörrad.

Bitte hör auf, mit diesem Unsinn die Leute kirre zu machen.

Zum einen interessiert das in der Praxis niemanden, zum anderen würde es nur Reifen mit wesentlich kleineren Durchmesser betreffen.

Hier sprechen wir aber von identischer Flankenhöhe, wir haben hier die serienmäßige Reifengröße auf der serienmäßigen Felgengröße, nur mit geringfügig anderer ET.

Du glaubst doch nicht im Ernst, daß das eine Rolle spielen würde, selbst wenn jemand auf dem Impact-Test bestehen würde.

Und wenn ich weiter oben schrieb, daß es rechtlich nicht ganz sauber ist, und daß es garantiert jede Menge Zubehörfelgen mit dieser Rad-Reifen-Kombi gibt, dann will ich damit sagen, daß es sich bei der ganzen Sache "nur" um eine Unvorschriftsmäßigkeit handelt. Die BE wäre z.B. definitiv nicht deswegen erloschen.

Also bitte mit solchen Kommentaren zurückhalten, ggf. halt nur mitlesen :)

Ich mache keinen kirre, und die Verwendung einer Kombi, die nicht laut CoC freigegeben ist, kann, und das hast du ins Spiel gebracht, sehr wohl erlöschen. Aber es ist bekannt, das du da eine eigene Sichtweise hast. Und ob ich etwas dazu schreibe oder nicht, zumal es nicht falsch ist, mußt du mir schon selbt überlassen.

Genau so machen wir es.

Und wenn meine Wasserleitung undicht ist, rufe ich beim Konditor an.

Eine andere ET an der Felge ändert das Lenkverhalten. Einzelabnahme ist erforderlich oder ist ein Problem.

 

Im übrigen seid Euch versichert, ein Gutachter guckt zuerst die Reifen und geht es um Schadenregulierung ist eine nicht genehmigte Kombination perfekt um Alles abzulehnen.

Zitat:

@Genie21 schrieb am 16. Dezember 2020 um 17:50:19 Uhr:

 

Im übrigen seid Euch versichert, ein Gutachter guckt zuerst die Reifen und geht es um Schadenregulierung ist eine nicht genehmigte Kombination perfekt um Alles abzulehnen.

Das ist auch ein populärer Irrtum und ebenso unnötiges "Kirremachen"

Denn es wäre der Nachweis zu führen, daß der Unfall/Schaden etc. zu vermeiden gewesen wäre durch eine "erlaubte" Rad/Reifen-Kombi.

Und nochmal: wie sprechen von Serienbereifung, Serienbreite der Felge und nur geringfügig andere ET (für die es garantiert 100 ABEs und Teilegutachten gibt)

Insofern wird keine erhöhte Gefährdung herzuleiten sein, und schon gar nicht eine Unfallursächlichkeit.

 

Es bleibt am Ende lediglich eine Unvorschriftsmäßigkeit. Von berufswegen muß ich davon abraten; aber ich wehre mich entschieden gegen die ganzen Stammtisch-Schauermärchen.

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