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Andere Reifendimension eintragepflichtig? (trotz Freigabe)

Yamaha XJR 1200

Hallo Biker,

habe da mal eine dusselige Frage, die ich mir leider nicht aufgrund der Suche hier im Forum oder aber im Netz vollständig klären konnte, da es soviele verschiedene Aussagen gibt.

Habe mir eine XJR1200 (Bj 97) gekauft, die bisher nachweislich sehr sehr wenig km gelaufen ist und vorne noch immer den originalen Reifen, und hinten einen 2002'er Reifen drauf hat. Bevor ich die Karre nun ausführen möchte, sollen natürlich erstmal neue Pneus drauf.

Nach langer Suche und dem Lesen verschiedener Tests habe ich mich quasi für die BT023 entschieden, da diese ja sehr gut sein sollen und ich eher ein Landstraßen- und Schönwetterfahrer bin. Die Reifenfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung auf der Bridgestone-Seite zeigt auf, dass ich die Größen 120/70 ZR 17 und 180/55 ZR 17 verwenden darf, wahlweise auch in der GT Version.
Die Beschreibung der Freigabe lässt vermuten, dass ein Umrüsten auf diese Reifen beim Mitführen der Freigabe ohne weitere Eintragungen möglich ist. (Die Freigabe findet ihr im Anhang.)

In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 stehen jedoch unter 15.1 und 15.2 noch die Reifengrößen 130/70 ZR 17 und 170/60 ZR 17 und unter 22 nur

"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten*"

. Das * verweist auf den Text:

Zitat:

Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3):
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich.

Das alles hört sich danach an, als wenn eine Eintragung nicht notwendig wäre, aber ich habe mehrere Aussagen (unter anderem von einem Reifenhändler, der auch Motorradreifen vertreibt) gehört, die der Meinung sind, dass es umgetragen werden muss, da die Größendimensionen andere sind. Und all das verwirrt mich.

Daher nun meine erste Frage:
Muss ich, wenn ich die oben genannten Reifen nutze, nun eine Eintragung vornehmen?

Dem ganzen möchte ich noch eine weitere Frage anschließen:
Macht es Sinn, die BT023 in der GT-Version zu kaufen, da die Dicke eine Leermasse von 255 kg hat und die GT ja für besonders große und schwere Sporttourer gemacht sind? Freigegeben sind wie oben genannt beide!

Ich danke vielmals für eure Antworten.

Ride On
Saschbert

PS: Frage nicht im Markenforum gestellt, da dies ja nur zufällig eine XJR ist, könnte ja aber jedes Mopped betreffen. :-)

Beste Antwort im Thema

Ich würde auch nicht allzu früh den Reifenhändler der Unwissenheit bezichtigen.
Andere Reifendimensionen sind trotz Friegabe des Herstellers eintragungspflichtig. Meiner Knubbel möchte ich perspektivisch statt des 120/60er Vorder-Pneus einen 120/70 verpassen. Es gibt auch Freigaben für diese Dimension. Da ich eh gerade beim TÜV war, hab ich den Blaukittel (übrigens in Jeans, mein Alter und Besitzer zweier Bikes, ergo selber in der Materie) befragt. Aussage: Reifenfreigabe ausdrucken, zum TÜV, eintragen lassen.

BT23 soll wesentlich besser als seine wasserscheuen (selbst erfahren) Vorgänger sein

14 weitere Antworten
14 Antworten

Sinnvollerweise hast Du ja schon die Freigabebescheinigung vorliegen. 
Wenn Du die aufmerksam studierst, wirst Du feststellen, dass Du keine Eintragung mehr brauchst.
Die einzige Voraussetzung ist, dass die montierten Reifen mit den Angaben in der Freigabebescheinigung übereinstimmen müssen. Die Bescheinigung musst Du dann immer mitführen...auch zum TÜV.
Ob die GT-Version Deiner Reifen sinnvoller ist, hängt davon ab, ob Du überwiegend mit Sozius bzw. voll beladen fährst. Bei der Auswahl kann Dich der Reifenhändler beraten.

Gruß.

@Cruisersteve
Vielen Dank!

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve


Wenn Du die aufmerksam studierst, wirst Du feststellen, dass Du keine Eintragung mehr brauchst.

Der Meinung war ich ja auch, und zwar sowohl aufgrund des Textes in der Freigabe, als auch aufgrund des Textes in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Aber mir wurde da ein Floh ins Ohr gesetzt und selbst der Reifenhändler konnte es nicht revidieren, da er wie gesagt der Meinung ist, bei anderen Dimensionen müsse dennoch eine Eintragung erfolgen.

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve


Bei der Auswahl kann Dich der Reifenhändler beraten.

Scheinbar leider nicht, da mein Reifenhändler aufgrund der hier genannten Infos sich nicht 100%ig sicher war, bzw. um genauer zu sein, war er sich sicher, dass eine Eintragung notwendig wäre.

Daher auch nochmal meine Nachfrage dazu, wie sicher du dir bist.

Die Antwort ist ganz einfach:
Ich bin mir 100prozentig sicher, weil die Firma Bridgestone sich auch so sicher ist.😁
Spaß beiseite, es ist tatsächlich so, dass die in den Freigabebescheinigungen aufgeführten Reifengrößen für die aufgeführten Fahrzeuge Gültigkeit haben und deswegen zusätzliche Eintragungen n i c h t mehr erforderlich sind.
Traurig an der Sache ist, dass Dein Reifenhändler dies nicht sicher sagen kann.
Da würde ich mal ganz schnell den Reifenhändler wechseln, denn von dem sollte man Sach-und Fachkenntnis erwarten dürfen. Der hat ja auch dafür Sorge zu tragen, dass die Reifen fachgerecht montiert werden müssen. Schließlich hängt ja Deine Sicherheit davon ab.
Eine Eintragung wäre nur dann nötig, wenn Du eine Reifengröße nehmen würdest, für die keine Freigabe vorhanden ist und die für Deine Maschine nicht gemäß der Zulassung vorgesehen ist.
Das ist aber bei Deinen Reifen nicht der Fall, also ohne Eintragung.

Gruß.

Super, nochmals vielen Dank!

Ja, ich denke auch, ich such mir mal einen neuen Händler. Werde mal die Motorradwerkstätten abklappern. Da ich dies bisher noch nicht brauchte, habe ich auch noch keinen Stammhelferlein.

Ride On
Saschbert

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Auch ich habe mich sehr damit beschäftigt die Sachlage mit Reifenfreigaben und REcht auseinander zu setzten. Audgrund dessen das ich ein Reifenwahl getroffen habe die nicht eingetragen ist, aber einen Freigabe hat, wollte auch ich genau wissen was Sache ist.
Unsicher bin ich geworden durch ein kleine Passage in den Freigabe, das eine Eintragung nicht pflichtig sei wenn der Reifenfreigabe vorliegt mit original Unterschrift der Herausgebe, in meinem Fall, Bridgstone. Nunja, ich habe ein Kopie der Freigabe direkt von Bridgestone erhalten, und das ist eben ein Kopie und nicht "original" unterschreiben worden. Dieses stellte sich als unwichtig herraus. Auch eine Kopie, wenn direkt von Bridgstone herausgegeben wird gilt als Original Dokument.

Gruß

PS. Reifenhändler sind oft nicht allwissend 🙂

Also ich würde da den Reifenhändler nicht gleich verteufeln ... der wollte vermutlich auch nur sicher gehen und evtl. selbst noch bei Bridgestone rückfragen, denn er muss meines Wissens ja diese Reifenfreigabe unterschreiben, nur durch seinen Stempel und seine Unterschrift wird diese von der Bridgestone Webseite heruntergeladene Kopie (natürlich mit darauf kopierter "Bridgestone-Unterschrift"😉 erst zum Dokument ... naja, und die Reifenfabrikatsbindung, die in alten KFZ-Scheinen bei Motorrädern noch drinsteht, die ist ja aufgehoben und durch die Reifenfreigaben der Hersteller ersetzt worden ... aber wenn einer andere Reifengrößen aufziehen will, als die die im Brief stehen, dann weiß immer niemand so recht, was Sache ist ... denn wenn einer nen breiteren Schlappen aufzieht, der dann am Rahmen schleift ... dann ist ja die Kacke am dampfen ...

Langer Rede kurzer Sinn: Ich weiß es auch nicht genau 😁, würde also in jedem Fall bei Bridgestone und oder beim TÜV rückfragen, auch wenn wohl alles dafür spricht, dass die vom Reifenhändler abgezeichnete Reifenfreigabe genügt ... aber wie gesagt, zum gültigen Dokument wird die meines Wissens erst durch die Unterschrift des Reifenhändlers, der dadurch bestätigt, dass dieser oder jener Reifen für den diese Reifenfreigabe up-to-date und gültig ist (könnte ja irgendein uralter Ausdruck sein, der längst nicht mehr gilt ...) auf dieser oder jener Maschine ist ... der bloße Ausdruck von der Webseite hilft beim TÜV meines Wissens noch nix ...
Bin bald schlauer diesbezüglich, denn ich will selbst auf meiner GPZ hinten nen 150iger draufmachen (weil's besser ausschaut, besser fahren tut sie möglicherweise sogar mit dem ursprünglichen 130iger hinten) und eingetragen ist ein 130iger ... wenn ich 's weiß, melde ich mich wieder ...

Gruß

PS: Bei solchen schweren Tourern würde ich immer die Reifen mit der höheren Tragfähigkeit nehmen .. es gibt nix was beim Tourer dagegenspräche ... evtl. sind die nur ein paar wenige Euronen teurer .. beim leichten Supersportler könnte es vielleicht anders sein, wegen irgendwelcher "Rückmeldungen" der Reifen im Grenzbereich ... aber das merken wohl nur Rennstrecken-Vollprofis, ansonsten ist wohl ein Reifen, der mehr aushält, weil seine Karkasse dicker ist o.ä. sicher immer der bessere.

PPS: Habe mir gerade nochmal die Reifenfreigabe selbst angeguckt: Also da steht nix davon drauf, dass der Reifenhändler die Freigabe abzeichnen müsse ... hm, naja, entweder hat mir da einer ne "Schote" (😁) erzählt, oder das war früher mal so, denn ich habe mich schon lange nicht mehr darum gekümmert, da ich immer die gleichen Reifen aufziehe und halt weiß, dass für die die uralte Reifenfreigabe unterm Sitz gültig ist ... also so wie's auf dem Wisch steht, scheint ja alles in bester Ordnung zu sein mit dem Wisch alleine, bereits so wie er aus dem Drucker kommt ...aber zur Sicherheit würde ich halt beim TÜV nachfragen (werde ich auch tun, wenn ich den 150iger aufziehe), fragen kost' ja nix ...

Ich würde auch nicht allzu früh den Reifenhändler der Unwissenheit bezichtigen.
Andere Reifendimensionen sind trotz Friegabe des Herstellers eintragungspflichtig. Meiner Knubbel möchte ich perspektivisch statt des 120/60er Vorder-Pneus einen 120/70 verpassen. Es gibt auch Freigaben für diese Dimension. Da ich eh gerade beim TÜV war, hab ich den Blaukittel (übrigens in Jeans, mein Alter und Besitzer zweier Bikes, ergo selber in der Materie) befragt. Aussage: Reifenfreigabe ausdrucken, zum TÜV, eintragen lassen.

BT23 soll wesentlich besser als seine wasserscheuen (selbst erfahren) Vorgänger sein

Zwei Tipps zur Reifenwahl: Die beiden typischen Firmen, die Motorradreifen auf Motorräder draufziehen, sind Reifenhändler und Motorradwerkstätten. Die einen haben vielleicht zu 10% mit Motorrädern zu tun, die anderen zu 100%. Das bedeutet: Ich würde mich bei einer Motorradwerkstatt (am besten Yamaha-Fachwerkstatt) erkundigen, welche Reifen für deine XJR am empfehlenswertesten sind. Die müssen die Reifen auch erst irgendwo kaufen, das ist bei denen ein durchlaufender Posten, d.h. sie haben kein Interesse daran, dir einen schlechteren Reifen zu empfehlen, nur damit sie mehr Geld verdienen. Und so ein Yamaha-Händler weiß auch, welcher Reifen auf eine Yamaha darf.

Die zweite Anlaufstelle wäre natürlich ein Markenforum. Wenn ich bei Tante Guhgl nach "XJR" und "Forum" suche, dann fallen mir gleich zwei auf. Da kristallisiert sich dann schnell heraus, welche Reifen angesagt sind.

Und jetzt noch ein Tipp ins Blaue: Sotte der Michelin Pilot Road 3 bereits eine Freigabe für die XJR haben, würde ich an deiner Stelle diesen reifen blind draufbauen lassen. Ich hatte 'ne TDM (auch ein großer Eimer, okay, ein paar PS weniger), und da galt der MPR als die Referenz.

Auszug:

Zitat:

Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE
unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite
einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar,
somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich.
Eine amtliche Befassung sowie die Änderung der Fahrzeug-Papiere sind nicht erforderlich.

Mtihin... eine Eintragung möglich, aber nicht verpflichtend ist (mit Eintragung hat man eben einen Zettel weniger in der Brieftasche).

Wenn lt. Gutachten keine Änderung im Sinne des 19.2 bedingt wird, wird auch die BE des Fahrzeugs nicht tangiert > keine Änderung der Fahrzeugpapiere.
Wenn im Gutachten keine Änderungsabnahme nach 19.3 verlangt wird, ist auch keine TÜV Vorführung erforderlich.
Für eine ggf. trotzdem erwünschte Eintragung in die Papiere, genügt theoretisch sogar die Vorlage des Gutachtens bei der Zulassungsstelle - eine Bescheinigung des TÜVs ist formaltheoretisch auch hier nicht erforderlich, diese liegt quasi mit dem Gutachten bereits vor.

Die diesbezüglichen Änderungshinweise der StVZO finden sich hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/anhang_173.html

Zu beachten sind eben alle Bedingungen (genaue Fahrzeug BE Bezeichnung, ggf. Umrüstungen und obige Hinweise) im Gutachten - gerne hängen sich TÜVerer/Cops an solchen Gutachten insofern auf, wenn sich diese auf EG Richtlinien beziehen, das Fahrzeug aber keine EG-BE hat. Das ist, mit Verlaub, Unfug und reine Formalie.. fast jeder Hersteller hat seine Freigaben insofern umformuliert (also explizit die Vereinbarkeit bestätigt) oder wird das auf Anfrage im Einzelfall gerne tun.
Warum der Einzelne einen Zirkus drum macht - aus Unwissen oder mit Umsatzabsicht - lasse ich mal dahingestellt.

Bei Unsicherheiten ist der einzig richtige Ansprechpartner der Herausgeber/Inhaber des Gutachtens/der Freigabe, ansonsten hört man eh nur irgendwelchen wachsweichen Schwurbel.
In deinem Fall also, wenn Du willst, Clemens Goth anrufen: 06172 408 - 255

Also, mit der Freigabe darfst du fahren.
Musst sie nur immer mitführen
Ich war Extra beim TÜV und hab mir einen Wisch für die Zulassungsstelle geben lassen und die haben mir das dann in die Papiere eingetragen! So brauch ich die Freigabe nicht mehr mitführen.
Kostet natürlich nochmal rund 30 - 40 Euro EXTRA aber man könnt sich ja sonst nix

Hallo ihr MT'er,

so einfach ist die Frage demnach doch nicht zu beantworten, bzw. gibt es auch hier konkurierende Meinungen, wobei sich jedoch folgende durchsetzt, die ich nun auch für mich annehme:

Zitat:

Ein Wechsel der Reifen (auch anderer Dimensionen) ist, soweit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (bezugnehmend auf §19.2 StVZO) des Herstellers für das entsprechende Motorrad vorliegt, ohne ein Eintragen in die Zulassungsbescheinigung möglich, sofern in der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht explizit darauf verwiesen wird. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann stets mitzuführen, wenn man das Motorrad bewegt, quasi ein fester Teil der Fahrzeugpapiere.

Weiterhin habe ich aber auch verstanden, dass man sich für einige Taler auch die neuen Reifen/Dimensionen unter Vorlage der oben genannten Unbedenklichkeitsbescheinigung eintragen lassen kann, um zum einen diese nicht mehr mitführen zu müssen und zum anderen um ggf. entstehender Gespräche mit den Sherrifs oder der Obrigkeit vorbeugen zu können.

Ich möchte aber noch einmal allen Danken, die sich hier so rege an der Diskussion und Entscheidungsfindung beteiligt haben. Echt toll, so einfach Hilfe zu erhalten.

Noch ein Wort zu anderen Foren, usw.:
Ja, auch ich weiß, dass es fahrzeugspezifische-/modellspezifische Foren gibt, aber handelte es sich hier doch tatsächlich in erster Linie um die Frage der Fragen, ob es nun Eintragungspflichtig ist, oder nicht. Die Frage nach dem BT023 habe ich nur nachgeschoben, und werde mich da auch noch weiter informieren.

Ride on
Saschbert

Hallo Saschbert,
die Eintragung k a n n s t Du bei Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung machen lassen, es ist aber keine Pflicht. Das steht auch in der Bescheinigung drin.
Das wäre aber nur dann sinnvoll, wenn Du bei diesem Reifen bleibst. Sobald Du dann andere Reifen aufziehst, müsstest Du für die andere Reifenmarke wieder eine neue Eintragung machen oder für die andere Reifenmarke eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitführen.
Um diesen unnötigen Schreibkram mit den Eintragungen zu vermeiden, hat man die Regelung mit den Unbedenklichkeitsbescheinigungen doch eingeführt.
Insofern ist also eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren kontraproduktiv.

Gruß.

Hallo zusammen
mir erging es diese jahr beim TÜV so. Mit meiner mittlerweile 32 jahren alten CX zur HU und alles was ich an freigaben etc hatte gleich mit ausgepackt.
Der freundliche alles angesehen und kam dann zum vorderreifen..... Hier hab ich einen BT45 F drauf... ist für diese alte dame die beste lösung.
A B E R.... die zöllige große von 3,50 S19 gibts halt nimmer, dafür die 100/90 – 19 57V
Bisher NIE ein problem imt der freigabe gehabt. Jetzt kommt der kittelträger mit der aussage:"ja das ging bis letztes jahr (2011), aber heuer muß das eingetragen sein" um die ecke.
Ich dachte mein schwein pfeift..... Eine freigabe ist da, bisher alles im grünen bereich und jetzt sowas.
Ich solle das eintragen lassen, dann brauch ich keinen zusätzlichen zettel mehr für die reifen.....
Ja freilich, eintragen kostet geld und vor allem... meine "Mary" ist bj 3/80 !!! Das heißt (insider wissen auf was ich raus will) sie darf völlig legal bis zu 105 dB haben !!!
Nur, wenn ich nun was eintragen lassen, bekomme ich den neuen schein und da wird gern mal auf standard "zurück geschrieben".... soll heißen, ich bekommen beim standgeräusch mal eben unter der hand ein "P" reingeschrieben und damit sind meine 79dB N für alle zeit flöten !

Rechtlich sollte das ja geklärt sein.

Meine CBF wiegt 252kg. Dort ist nicht die GT-Variante verbaut/vorgesehen. Den MP3 würde ich nicht nehmen. Den hat ein befreundeter CBF-Fahrer drauf, und dort hat er starke Treppchenbildung. Mehr Rillen im Profil begünstigen das natürlich...

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