An Zaun angebrachtes Verkehrsschild gültig?

Mir ist heute etwas kurioses aufgefallen, als ich Essen abholen gegangen bin.

Da ist ein kleiner Zaun, wo mit Draht ein Halteverbotsschild angebracht wurde.

Ich hab mal ein Bild von Google Maps dazu gepackt, ne bessere Ansicht gibts leider nicht.

Ich kann mir nur ganz schwer vorstellen, dass das offiziell gültig sein soll. Hat jemand eine Ahnung wie die Rechtslage diesbezüglich aussieht:

Meine Vermutung: der Eigentümer des Grundstücks wollte wahrscheinlich einfach immer einen freien Parkplatz für sich 🙂

Verdächtiges Verkehrsschild
58 Antworten

Das Schild selbst mag vielleicht keine Rechtswirkung haben. Wie ich oben bereits schrieb könnte es jedoch ein dezenter Hinweis auf Privatgrund sein und man sein Fahrzeug im dümmsten Fall beim Abschlepper abholen darf.

Um rauszufinden, ob dies so ist, braucht es einen Anruf bei der zuständigen Gemeinde (welche dem Schilder-Aufhänger auch auf die Finger hauen kann)

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 29. Januar 2024 um 11:05:36 Uhr:


Das Schild selbst mag vielleicht keine Rechtswirkung haben. Wie ich oben bereits schrieb könnte es jedoch ein dezenter Hinweis auf Privatgrund sein und man sein Fahrzeug im dümmsten Fall beim Abschlepper abholen darf.

und trotzdem könnten die Kosten hierfür dem Grundstücksbesitzer auf die Füße fallen.

Bei fehlender eindeutigen Kennzeichnung und dazu zählt nicht ein falsch aufgehängtes Verkehrsschild, trägt der Auftraggeber die Abschleppkosten und nicht der Halter des Fahrzeuges.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 29. Jan. 2024 um 11:5:36 Uhr:


Wie ich oben bereits schrieb könnte es jedoch ein dezenter Hinweis auf Privatgrund sein und man sein Fahrzeug im dümmsten Fall beim Abschlepper abholen darf.

Bitte die Fragestellung beachten.

Jeder der in diese Straße einfährt sieht doch um was es sich handelt.
Langsam mache ich mir Gedanken, dass selbst diese einfache Aufgabe einige nicht schaffen.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 29. Januar 2024 um 12:45:52 Uhr:


Jeder der in diese Straße einfährt sieht doch um was es sich handelt.

Wie kommst du jetzt auf "in die Straße einfahren" und warum soll jeder sehen, worum es sich handelt?

Ähnliche Themen

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 29. Januar 2024 um 12:45:52 Uhr:



Zitat:

@WeissNicht schrieb am 29. Jan. 2024 um 11:5:36 Uhr:


Wie ich oben bereits schrieb könnte es jedoch ein dezenter Hinweis auf Privatgrund sein und man sein Fahrzeug im dümmsten Fall beim Abschlepper abholen darf.

Jeder der in diese Straße einfährt sieht doch um was es sich handelt.

Schau dir das Foto in meinem Beitrag oben auf Seite 3 an. Früher waren die Sperrstreifen nicht vorhanden... würdest du es als Privatgrund erkennen? Diese Parkbucht auf dem Bild ist eindeutig (gemäß Grundbuch) Privatgrund... nur ist es absolut nicht erkennbar.

Das Bild nochmals als Link.

https://www.motor-talk.de/.../screenshot-2024-01-27-i210794054.html

Die Stelle führte schon öfter zu Ärger. Parkverbotsschilder darf die Gemeinde nicht aufstellen (da es kein öffentlicher Grund ist).

Wenn du also ohne jeden Zweifel erkennst, dass man dort nicht parken darf... Hut ab.
Ich werfe lediglich in den Raum, dass es sich um ein ähnliches Konstrukt handeln könnte... Klarheit verschafft letzlich das zuständige Ordnungsamt.

Huhu.

Keine Ahnung was der Link jetzt soll.
Was hat das mit der Frage des TE zu tun?

Der hat das Schild angebracht, weil viele so parken, dass seine Einfahrt mit blockiert wird. Keine Behörde würde dieses Ebay-Schild so anbringen und schon gar nicht in dieser Höhe. Ich bin über die Diskussion in der Länge echt erstaunt.

Zitat:

@marakuhja schrieb am 29. Januar 2024 um 23:10:34 Uhr:


Keine Behörde würde dieses Ebay-Schild so anbringen und schon gar nicht in dieser Höhe.

Eine untere Behörde vielleicht doch. 😁

Zitat:

@marakuhja schrieb am 29. Januar 2024 um 23:10:34 Uhr:


Ich bin über die Diskussion in der Länge echt erstaunt.

Ich nicht.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 29. Januar 2024 um 21:59:04 Uhr:


Keine Ahnung was der Link jetzt soll.
Was hat das mit der Frage des TE zu tun?

Es soll Aussagen, dass es private Parkflächen gibt, die nicht als solche erkennbar sind und diese dann irgendwie kenntlich gemacht werden. Zwar nicht amtlich korrekt, aber das ändert nichts am Eigentum einer solchen Fläche.

Wir wissen nicht, was es mit der Fläche im Eingangsbeitrag genau auf sich hat und ob ews sich dort ggf. genauso verhält. Darauf will ich hinaus.

Hättest du dort geparkt, als die Sperrfläche noch nicht da war... dein Auto wäre abgeschleppt worden. Rechtmäßig. Nur, dass du deinen Fehler gar nicht hättest erkennen können.

Was das mit der Frage des TE zu tun hat:
Er sollte klären, ob das Schild nicht doch auf einen privaten Stellplatz hinweist; das Schild wäre zwar nicht gültig, aber Abschleppen lassen wäre dennoch rechtmäßig. Und sollte das zuständige Amt - aus welchem Gründen auch immer - den Vorschlag gemacht haben einen privaten Platz so zu kennzeichnen.... dann war es ein Fehler des zuständigen Sachbearbeiters.

Schild ignorieren. Foto ans Ordnungsamt schicken.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 30. Januar 2024 um 08:31:54 Uhr:


Schild ignorieren. Foto ans Ordnungsamt schicken.

Ignorieren reicht vollkommen aus.

Einige habe die Weißheit mit Löffeln gefresen und lassen es jeden wissen, in diesen und anderen Threads.

Wenn alles so klar und eindeutig ist, warum hat dann V&S so viele Themen ?
So ist das halt, Experten haben wir überall.

https://de.wikipedia.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt

Ein oft unterschätztes Problem. Gerade in Foren.
Man ist nicht frei davon - auch selber nicht. Aber man sollte sich das in Bezug auf Forenbeiträge (auch auf die eigenen...) immer wieder mal bewusst machen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen