Ampel mit Rotlichtblitzer - wie verhalten?
Hallo MT´ler,
ich fahr täglich über ne Ampelkreuzung mit nem Rotlichtblitzer (meist fahr ich auch bei grün drüber 😁). Da ich sehr an meinem Führerschein hänge, würde ich am liebsten schon beim Umschalten auf gelb bremsen.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn die Ampel grade auf gelb umschaltet, ich bremse ziemlich stark ab und mir brummt einer hinterndrauf ("Hat doch grad erst auf gelb umgeschaltet"😉
Bekomm ich dann evtl. ne Teilschuld, weil ich so kurzfristig abgebremst hab?
Und wie ist es, wenn mir wieder mal ein Tiefflieger mit einem Abstand von 5 Meter folgt und ich bei gerade so Rot über die Kreuzung husche (und geblitzt werde!) , damit der mir nicht hinten drauf fährt?
Danke vorab für sachdienliche Hinweise 😉
Eric
Beste Antwort im Thema
In der Straßenverkehrsordnung heißt es:
Zitat:
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Die Frage ist also, ob eine gelbe Ampel ein Grund ist, stark zu bremsen. Mein Fahrlehrer meinte, das sei so.
Edit: Gibt auch ein Gerichtsurteil genau zu dieser Frage. Man darf bei gelb stark bremsen, anscheinend.
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Gelb an einer Ampel bedeutet:Vor der Ampel auf das nächste Zeichen warten.
Also eigentlich "Stop"
Das möchte ich bezweifeln. Nur Rot heisst "Stopp".
Deine Ausage trifft zu, wenn Die Ampel von Rot auf Grün umschaltet, da dort während der Gelb-Phase weiterhin Rot leuchtet.
Im umgekehrten Fall jedoch kündigt das alleinige Leuchten von Gelb lediglich an, daß die Ampel gleich auf Rot umschalten wird, bedeutet also "Achtung". Über die Ampel darf man während dieser Phase jedoch noch drüberfahren.
Bzgl. bremsen oder drüberfahren: Hier kommt es (bei angemessener Geschwindigkeit) ausschliesslich auf den Abstand zur Ampel an. Denn die Dauer der Gelb-Phase ist tatsächlich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angepasst. Mit ein wenig Erfahrung weiss man genau, ob und wie stark man bremsen müsste, um vor der Haltelinie zum Stehen zu kommen. Ich bremse z.B. nur dann, wenn ich mir denke "Die Ampel bekomme ich nicht mehr bei Gelb" - und meistens habe ich dann genug Abstand, um "gemütlich" zu bremsen. Nicht umsonst heisst "Gelb" in einschlägigen Kreisen "Taxi-Grün".😉
Der Hintermann ist mir persönlich dabei völlig egal.
Ok. Vor der Ampel auf das nächste Zeichen warten heißt, im Notfall, falls man nicht weiß, wann die Ampel umschaltet und evtl. nicht weiß, ob grün oder rot kommt, STOP.
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Das möchte ich bezweifeln. Nur Rot heisst "Stopp".
Deine Ausage trifft zu, wenn Die Ampel von Rot auf Grün umschaltet, da dort während der Gelb-Phase weiterhin Rot leuchtet.
Im umgekehrten Fall jedoch kündigt das alleinige Leuchten von Gelb lediglich an, daß die Ampel gleich auf Rot umschalten wird, bedeutet also "Achtung". Über die Ampel darf man während dieser Phase jedoch noch drüberfahren.
Aus § 37 StVO: Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".
Auch das Fahren bei Gelblicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Verwarngeld geahndet werden.
Deine Aussagen oben sind also ziemlich sinnfrei.
Hi,
ich fahre jeden Tag in M hin wie rück über je 1x Blitzampel (Ende A95 am Luiese.Kieselbach.Platz sowie in Gegenrichtung ebenfalls am Kieselbachplatz x Rosshaupter Str.)
Beide sind ab "Rot" scharf und blitzen.
Im Kreuzungsbereich ist erhöhte Aufmerksamkeit vorauszusetzen, sowohl hinsichlich Reaktionsbereitschaft als auch Sicherheitsabstand. Das müsste schon saublöd zugehen, wenn Dir da einer ne Teilschuld reindrücken würde.
Ich persönlich bremse da u.U. auch ziemlich rogiros und alle "Pendlerkollegen", die die Installation kennen um mich rum ebenfalls.
bye
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Guckst Du hier:
§ 37 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StVO ordnet allerdings bei einem Wechsellichtzeichen der Farbe Gelb an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten". Das Berufungsgericht geht jedoch selbst zutreffend davon aus, daß dieses Gebot nicht uneingeschränkt gilt. Steht Rot bevor, so muß nur derjenige Kraftfahrer anhalten, der dies noch mit einer mittleren, das heißt normalen Betriebsbremsung kann (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91 - NZV 1992, 157; OLG Hamm, NJW 1959, 1789; OLG Celle, DAR 1977, 220; OLG Köln, VM 1984, 83; OLG Bremen, VRS 79, 38, 39; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 37 StVO Rdn. 48 m.w.N.; HK-StVR/Jäger, GW 1996, § 37 Rdn. 39 f.; Janiszewski/Jagow, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl., § 37 Rdn. 14; Schurig, StVO, 11. Aufl., § 37 Rdn. 2.3). Reicht dagegen der Bremsweg bei mittlerem Bremsen nicht aus, ist vielmehr starkes oder sogar gewaltsames Bremsen mit Blockierspur nötig, entfällt grundsätzlich die Wartepflicht. Der Kraftfahrer darf dann zügig und vorsichtig unter Beachtung des Querverkehrs durchfahren. Die Weiterfahrt begründet in diesem Fall nicht den Vorwurf des Verschuldens (OLG Oldenburg, VRS 8, 224, 225; OLG Hamburg, VM 1958, 60; BayObLG, VM 1959, 45; OLG Karlsruhe, VRS 18, 246, 248; DAR 1975, 220, 221; OLG Celle, aaO, 221; OLG Bremen, aaO; OLG Köln, aaO und NZV 2002, 374, 375; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozeß, 24. Aufl., Kap. 27 Rdn. 740; HK-StVR/Jäger, aaO, § 37 StVO Rdn. 40; Hentschel, aaO, Rdn. 48a; Scheffler, NZV 1993, 463 m.w.N.; Straßenverkehr, April 1996, § 37 Rdn. 18).
Munter bleiben!
mein fahrlehrer meinte zu mir, wenn du auf dem zweiten pfeil von der ampel aus gezählt oder weiter bist, dann weiterfahren, ansonsten anhalten.
das ganze gilt für tempo 50 und geradeaus.
wenn man noch weiter weg ist, schafft man es auch ohne vollbremsung noch zum stehen zu kommen, und wenn man näher dran ist, dann schafft man es noch bei gelb über die ampel (auch mit der zweiten sitzreihe, wo der prüfer platz nimmt)
und diese "regel" passt für mich seit 5 jahren auch ganz gut, da ich bußgelder und punkte umgehen (oder besser umfahren) möchte