Ampel mit Grünen Pfeil

Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen wollte rechts abbiegen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@scrooge71 schrieb am 20. Februar 2015 um 17:50:38 Uhr:


Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin

Was lernt man eigendlich in der Fahrschule???????????????????

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die Pflicht, denn

Zitat:

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Aber es gibt doch die Umstände, nach denen das nicht vermeidbar ist!

Sitzt hinterm Lenkrad und hat die Zellansammlung unter dem Pony nicht in Betrieb.....

Zitat:

@Kai R. schrieb am 27. Mai 2016 um 09:27:56 Uhr:


die Pflicht, denn

Zitat:

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Aber das gilt dann nicht für den Grünpfeil!?

doch

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Beim Grünpfeil darf man abbiegen, muss aber nicht. In vielen Fällen macht Er eh nur in verkehrsschwachen Zeiten Sinn weil in den anderen Zeiten keine Möglichkeit besteht abzubiegen so lange Rot ist.

Aber Einige meinen ja auch das man bei Gelb noch über die Ampel muss...

Ich denke wir reden nicht davon das man verkehrsbedingt nicht abbiegen kann sonder trotz der gegebenen Möglichkeit nicht abbiegt.
Und das sollte man meiner Meinung nach nicht machen. Dazu gibt es keinen Grund und es behindert eben den Verkehr.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 27. Mai 2016 um 10:52:04 Uhr:


Beim Grünpfeil darf man abbiegen, muss aber nicht.

wo steht das?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 27. Mai 2016 um 13:35:25 Uhr:



Zitat:

@Sir Donald schrieb am 27. Mai 2016 um 10:52:04 Uhr:


Beim Grünpfeil darf man abbiegen, muss aber nicht.

wo steht das?

Hier:

Zitat:

§37 Abs. 2 Nr. 1 StVO
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

Der Grünpfeil erlaubt das Abbiegen auch bei Rot. Man darf auch gar nicht abbiegen, wenn die Behindrung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen ist. Hat der Fahrer Zweifel, dann darf er nicht nur, dann muss er warten.

Grüße vom Ostelch

Offensichtlich bestehen bei den Kenntnissen der STVO erhebliche Lücken, zumindest bei Einigen.

Danke an den Ostelch fürs Raussuchen.

Und im übrigen, Kinder: Genau diese Frage haben wir hier vor ca. einem halben Jahr schon mal ausgiebig behandelt.

Damit ist aber auch klar, dass man in einer klaren Verkehrssituation in der jegliche Behinderung anderer auszuschließen ist eben nicht stehenbleiben darf, sonst behindert man unnötig die, die hinter einem abbiegen wollen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 27. Mai 2016 um 18:22:42 Uhr:


Damit ist aber auch klar, dass man in einer klaren Verkehrssituation in der jegliche Behinderung anderer auszuschließen ist eben nicht stehenbleiben darf, sonst behindert man unnötig die, die hinter einem abbiegen wollen.

Nein @Kai R. , das ist überhaupt nicht klar! Wenn ich es mir nicht zutraue, bei Rot abzubiegen, dann bleibe ich eben stehen und warte auf Grün. Und beim Hupkonzert erst recht! 😁

Bei total leerer Kreuzung wäre das Warten wohl Schikane für die anderen Abbiegewilligen, verboten ist es dennoch nicht.

Mischkolino

Die Eignung für den Straßenverkehr darf dann aber angezweifelt werden.
Mit grünem Pfeil ist es ja nichts anderes als abbiegen ohne Ampel auf eine Vorfahrtstraße.
Das muss man können.
Da gibt es kein nicht können.
Wenn es die Situation zulässt sollte man abbiegen.
Tut man dies bewusst nicht, ist es eine Behinderung.
Natürlich reden wir hier nicht davon das eine Lücke für den ersten nen groß genug erscheint und für den anderen nicht. Dies liegt natürlich im ermessen jedes Fahrers.

Zitat:

@AcJoker schrieb am 27. Mai 2016 um 19:52:08 Uhr:


[...] Tut man dies bewusst nicht, ist es eine Behinderung. [...]

Gibt es dazu Urteile? Im Bußgeldkatalog gibt es jedenfalls keinen Tatbestand "Bei Rotlicht mit grünem Blechpfeil nicht abgebogen und dadurch den Verkehr behindert"

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 27. Mai 2016 um 20:01:16 Uhr:



Zitat:

@AcJoker schrieb am 27. Mai 2016 um 19:52:08 Uhr:


[...] Tut man dies bewusst nicht, ist es eine Behinderung. [...]

Gibt es dazu Urteile? Im Bußgeldkatalog gibt es jedenfalls keinen Tatbestand "Bei Rotlicht mit grünem Blechpfeil nicht abgebogen und dadurch den Verkehr behindert"

Hat er ja auch nicht behauptet! Aber viel empfinden es als Behinderung. Die Huperei geht sofort los....

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